Betreff
Namensgebung für die neue Sporthalle an der Grünstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 51/157
Aktenzeichen
III Ga/ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Stadtwerken Hilden GmbH einen Sponsoringvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes für die Sporthalle an der Grünstraße unter Berücksichtigung der dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.

 

Die Sporthalle soll während der Laufzeit des Sponsorenvertrages den Namen

 

a)    „Stadtwerke Arena“

 oder

b)    „Stadtwerke Hilden Arena“

 

erhalten.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 07.07.2011 wurde im Rahmen der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/116 die Namensgebung für die neue Sporthalle beraten. Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Entsprechend § 6 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden obliegt es dem Schul- und Sportausschuss, die Namensgebung der städtischen Schulen, wozu auch die Schul- und Sporthallen gehören, vorzunehmen.

 

Für die neue Sporthalle an der Grünstraße gab es bislang zwei Namensvorschläge. So hatte Herr Klaus Franck angeregt, der neuen Sporthalle im Schulzentrum Holterhöfchen den Namen „Wilhelm-Fabry-Halle“ zu geben. Auch der Sportverein TuS 96 Hilden e.V. hatte einen Vorschlag für die Namensgebung unterbreitet. Danach soll die Sporthalle „Hildanus Sportzentrum“ genannt werden.

 

Die Verwaltung hatte schon frühzeitig den Geschäftsführer der Stadtwerke Hilden gebeten, über eine Namensgebung im Rahmen eines langjährigen Sponsoringvertrages nachzudenken. Nach weiteren Gesprächen liegt nunmehr ein entsprechendes Angebot der Stadtwerke Hilden vor. Auf die Mail des Geschäftsführers vom 10.11.2011 wird verwiesen. Sie ist als Anlage beigefügt.

 

Danach wäre der Abschluss eines Sponsoringvertrages mit den Stadtwerken Hilden möglich, der folgende Rahmenbedingungen enthalten würde:

 

  • Exklusive Namensgebung durch die Stadtwerke Hilden und Verwendung dieses Namens in jeder durch die Stadt Hilden oder deren Beauftragte durchgeführte Kommunikation
  • Anbringung des Namens in Form eines beleuchteten Schriftzuges an der Sporthalle bei Stellung eines bauseitigen Stromanschlusses
  • Mindestens fünfjährige Laufzeit (Beginn 01.01.2012) mit automatischer Verlängerung für weitere fünf Jahre, sollte die Stadt den Vertrag nicht neun Monate vor Vertragsende kündigen
  • Jährliche Zahlung von 10.000 € für die Namensrechte, abzüglich der Herstellungskosten für die Beschriftung, verteilt über die ersten fünf Jahre.

 

Die Stadtwerke Hilden können sich zwei Namen vorstellen: Stadtwerke Hilden Arena oder Stadtwerke Arena. Eine bildliche Darstellung ist ebenfalls aus der Anlage erkennbar.

 

Die neu erstellte Sporthalle ist ein modernes und innovatives Sportzentrum, welches eine vorbildliche Barrierefreiheit leistet. Es befindet sich in direkter Nachbarschaft zu dem von den Stadtwerken betriebenen Sport- und Freizeitbad Hildorado. Von daher empfiehlt die Verwaltung, das Namensrecht gemeinsam mit den Stadtwerken Hilden zu vermarkten. Damit wäre dauerhaft ein jährlicher Finanzierungsbeitrag zu den Betriebskosten gegeben.

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011302

Bewirtschaftung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

ab 2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Ertrag in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113020060

allgemeine

Bewirtschaftung

445990

Sonstige Benutzungsgeb./Entgelte

8.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete