Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen
Vorlage
WP 09-14 SV 51/156
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses zur Begleitung der „Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen“, dem neben den zuständigen Verwaltungsvertretern, Schulleitungen, Vertreter der Stadtschulpflegschaft, der zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und jeweils ein Mitglied jeder Ratsfraktion angehören. Es sind entsprechende Stellvertreter zu benennen.

 

Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für die Fraktionen benannt:

 

Fraktion                                           ordentliches Mitglied                               Stellvertreter

CDU

SPD

BA/CDf

Bündnis 90/ die Grünen

FDP

dUH

Freie Liberale


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogene Bereitstellung von Planungsdaten mit dem Ziel einer sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit Bildungsangeboten. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, sofern sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.“

Die Gemeinden sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.

Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich Rechnung getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen.

Die aktuell gültige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen wurde in 2006 beauftragt und am 30.05.2007 vom Ausschuss für Schule, Sport, Soziales und in der Sitzung des Rates vom 13.06.2007 beschlossen.

 

Die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen wurde im Jahr 2011 abgeschlossen und am 6.04.2011, nach Vorberatung am 24.02.2011 im Ausschuss für Schule und Sport, vom Rat beschlossen.

 

Nach Abschluss der Planungen im Primarbereich gilt es sich nun dem weiterführenden Sektor zuzuwenden, da sich auch hier eine Reihe von Planungsparametern verändert haben, die eine fachliche Analyse unter Berücksichtigung der neuen Vorzeichen erforderlich machen.

 

Hierbei sind u.a. folgende Faktoren zu benennen:

·                Der fortschreitende demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die absoluten Schülerzahlen

·                Die Veränderung der Schullandschaft durch das neue Schulgesetz, 6. Schulrechtsänderungsgesetz, beschlossen am 20.10.2011 (Stichwort Sekundarschule).

·                Die landesweite veränderte Nachfrage nach Hauptschulen

·                Der Bedarf nach qualitativ hochwertiger und verlässlicher Ganztagsbetreuung

·                Die Herausforderungen der Inklusion.

 

 

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen fortzuschreiben. Das von der Verwaltung vorgestellte Zeitprocedere wurde dabei durchweg begrüßt. Der gesamte Prozess wurde von der Bezirksregierung als sehr anspruchsvoll charakterisiert und es wurde die Empfehlung ausgesprochen einen externen Berater und Moderatoren hinzuzuziehen.

 

Gerade auch die Option der Sekundarschule gilt es in der anstehenden Schulentwicklungsplanung zu beleuchten und auf seine Übertragbarkeit und seine Chancen für Hilden hin zu überprüfen.

Dies wurde auch durch eine am 14.11.11 stattgefundene Beratung der Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf bekräftigt und unterstrichen.

 

Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie ist mindestens dreizügig und für die Einrichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.

In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

 

Der gesamte Prozess der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen sollte, wie auch bereits der Prozess der Grundschulentwicklungsplanung, durch einen Unterausschuss begleitet werden. In dem durch den Ausschuss für Schule und Sport einsetzten Unterausschuss sollte jede Fraktion mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten sein. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, die drei städtischen Schulleitungen, Vertreter der Stadtschulpflegschaft, der zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und der Gutachter an. Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Experten, Sachverständige und Schulvertreter hinzuziehen. Der Unterausschuss soll den Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.

 

Darüber hinaus sind selbstverständlich bi- und trilaterale Gespräche mit Schulleitungen, Kollegien, Fachexperten, Eltern etc. zu führen. Nur so kann ein für alle Beteiligten transparentes, dialogorientiertes und beherrschbares Verfahren gewährleistet werden.

 

Der Handlungs- und Zeitplan ist wie folgt festzulegen:

 

Arbeitsablauf- und Zeitplan

 

Arbeitsschritte

Termin

Konstituierende Sitzung des Unterausschusses (weitere Sitzungstermine werden in der ersten Sitzung vereinbart)

Januar / Februar

Erste Vorstellung und Beratung der Zwischenergebnisse Schulentwicklung für die weiterführenden Schulen im ASS

07.März 2012

Beratung und Beschlussfassung der Schulentwicklungsplanung  im ASS und Rat

22.06.2012 und 4.7.2012

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

Ja

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – Mittel für Schulentwicklungsplanung

Produktnummer / -bezeichnung

030201

Schulverwaltungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0302010020

Durchführung der Schulentwicklungsplanung

529100

Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

12.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein