Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule und Sport beschließt die Einrichtung eines
Unterausschusses zur Begleitung der „Schulentwicklungsplanung weiterführende
Schulen“, dem neben den zuständigen
Verwaltungsvertretern, Schulleitungen, Vertreter der Stadtschulpflegschaft, der
zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein Vertreter der Bezirksregierung
Düsseldorf und jeweils ein
Mitglied jeder Ratsfraktion angehören. Es sind entsprechende Stellvertreter zu
benennen.
Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für
die Fraktionen benannt:
Fraktion                  Â
                      ordentliches
Mitglied                              Stellvertreter
CDU
SPD
BA/CDf
Bündnis 90/ die Grünen
FDP
dUH
Freie Liberale
Erläuterungen und
Begründungen:
Die
Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogene Bereitstellung von Planungsdaten mit
dem Ziel einer sicheren, stabilen und
wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit Bildungsangeboten. Gemäß § 80
Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, sofern sie Schulträgeraufgaben zu
erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle
Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen
Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger
abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.“
Die Gemeinden sind
verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des
Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und
schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer
Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.
Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit
die Darstellung des aktuellen und die
Planung des zukünftigen Schulangebotes. Mit der Übertragung der
Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf
den Schulbereich Rechnung getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die
Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter
Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen.
Die aktuell gültige
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden
Schulen wurde in 2006 beauftragt und am 30.05.2007 vom Ausschuss für Schule,
Sport, Soziales und in der Sitzung des Rates vom 13.06.2007 beschlossen.
Die Schulentwicklungsplanung
für den Bereich der Grundschulen wurde im Jahr 2011 abgeschlossen und am 6.04.2011,
nach Vorberatung am 24.02.2011 im Ausschuss für Schule und Sport, vom Rat
beschlossen.
Nach Abschluss der
Planungen im Primarbereich gilt es sich nun dem weiterführenden Sektor zuzuwenden,
da sich auch hier eine Reihe von Planungsparametern verändert haben, die eine
fachliche Analyse unter Berücksichtigung der neuen Vorzeichen erforderlich machen.
Hierbei sind u.a.
folgende Faktoren zu benennen:
·
Der fortschreitende demographische Wandel und seine
Auswirkungen auf die absoluten Schülerzahlen
·
Die Veränderung der Schullandschaft durch das neue
Schulgesetz, 6. Schulrechtsänderungsgesetz, beschlossen am 20.10.2011 (Stichwort
Sekundarschule).
·
Die landesweite veränderte Nachfrage nach
Hauptschulen
·
Der Bedarf nach qualitativ hochwertiger und
verlässlicher Ganztagsbetreuung
·
Die Herausforderungen der Inklusion.
Auch die
Bezirksregierung Düsseldorf hat die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung
für den Bereich der weiterführenden Schulen fortzuschreiben. Das von der
Verwaltung vorgestellte Zeitprocedere wurde dabei durchweg begrüßt. Der gesamte
Prozess wurde von der Bezirksregierung als sehr anspruchsvoll charakterisiert
und es wurde die Empfehlung ausgesprochen einen externen Berater und Moderatoren
hinzuzuziehen.
Gerade auch die Option
der Sekundarschule gilt es in der anstehenden Schulentwicklungsplanung zu
beleuchten und auf seine Übertragbarkeit und seine Chancen für Hilden hin zu
überprüfen.
Dies wurde auch
durch eine am 14.11.11 stattgefundene Beratung der Verwaltung bei der Bezirksregierung
Düsseldorf bekräftigt und unterstrichen.
Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie ist mindestens dreizügig und für die Einrichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.
Der
Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite
Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres
Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der
Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.
In
der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen
fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der
Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in
mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Die
Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens
eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer
Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass
Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.
Der gesamte
Prozess der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden
Schulen sollte, wie auch bereits der Prozess der Grundschulentwicklungsplanung,
durch einen Unterausschuss begleitet werden. In dem durch den Ausschuss für
Schule und Sport einsetzten Unterausschuss sollte jede Fraktion mit einem
Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten sein. Darüber hinaus
gehören der Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des
Amtes für Jugend, Schule und Sport, die drei städtischen Schulleitungen, Vertreter
der Stadtschulpflegschaft, der zuständige Schulaufsichtsbeamte, ggf. ein
Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und der Gutachter an. Die
Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Experten, Sachverständige und
Schulvertreter hinzuziehen. Der Unterausschuss soll den Schulentwicklungsplan für
die weiterführenden Schulen vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.
Darüber hinaus
sind selbstverständlich bi- und trilaterale Gespräche mit Schulleitungen,
Kollegien, Fachexperten, Eltern etc. zu führen. Nur so kann ein für alle
Beteiligten transparentes, dialogorientiertes und beherrschbares Verfahren
gewährleistet werden.
Der Handlungs- und
Zeitplan ist wie folgt festzulegen:
Arbeitsablauf- und Zeitplan
Arbeitsschritte |
Termin |
Konstituierende
Sitzung des Unterausschusses (weitere Sitzungstermine werden in der ersten
Sitzung vereinbart) |
Januar / Februar |
Erste
Vorstellung und Beratung der Zwischenergebnisse Schulentwicklung für die
weiterführenden Schulen im ASS |
07.März 2012 |
Beratung und
Beschlussfassung der SchulentwicklungsplanungÂ
im ASS und Rat |
22.06.2012 und
4.7.2012 |
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Ja
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja – Mittel für
Schulentwicklungsplanung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030201 |
Schulverwaltungsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0302010020 |
Durchführung der Schulentwicklungsplanung |
529100 |
Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen |
12.000 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein