Betreff
Seniorenbericht 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 50/052
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Seniorenbericht 2011 der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Hilden nimmt die Bevölkerungszahl demografisch bedingt ab und es gibt zunehmend

mehr ältere Menschen.

 

Die Schlagworte WENIGER – ÄLTER – BUNTER beschreiben die Situation des demografischen Wandels sehr plastisch

 

Der Seniorenbericht gibt einen Überblick über die demographische Entwicklung in Hilden mit aktuellen Bevölkerungszahlen und prognostizierten Werten zur Bevölkerungsentwicklung. Der Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Entwicklungen im Seniorenbereich.

 Zudem wird die existierende Seniorenarbeit in Hilden in den Bereichen Wohnen, Pflege, Freizeit, Bürgerschaftliches Engagement, Vernetzung und Demenz  vorgestellt.  Der Seniorenbericht legt dar, welche Ausrichtung der Seniorenarbeit die demographische Entwicklung erfordert und welche Wege die Stadt Hilden diesbezüglich einzuschlagen plant.

 

 

Gez. Horst Thiele

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete