Betreff
Ausbau (erstmalige endgültige Herstellung) der Anliegerstraße "Am Jägersteig"
Hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/081/1
Aktenzeichen
66.1-tü
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt macht von seinem Rückholrecht gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung Gebrauch und zieht die Entscheidung über die vorgelegten § 14 Unterlagen in dieser Angelegenheit an sich.

 

2. Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Anliegerstraße „Am Jägersteig“ und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 734.000,00 Euro zu.

 

Nach Bereitstellung von

            15.000€                      in 2009            (Planungsmittel)

             

sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:

            Ansatz 2012=             400.000,00 €  

            VE für 2013 von         319.000,00 €                                                 

            Ansatz 2013=             319.000,00 €

 

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2012 entschieden.“

 


Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzung des Rates am 30.11.2011:

 

Die Vorlage war zur endgültigen Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2011 vorgesehen. Da diese Sitzung ausfällt und stattdessen eine Sitzung des Rates anberaumt wurde, ist es für eine Beschlussfassung erforderlich, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht, da die Entscheidung über Unterlagen gem. § 14 GemHVO in der Zuständigkeitsordnung dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen ist. Ohne eine entsprechende Beschlussfassung wäre die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2012 nicht gewährleistet.

 

gez. Horst Thiele

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2010-2014

(SV WP 09-14 66/033), welches im Rat am 10.11.2010 einstimmig beschlossen worden ist. Danach ist die Maßnahme im Jahr 2013 zur Ausführung vorgesehen.

 

Die Stadtwerke haben dieses Jahr den unterirdischen Bauraum neu geordnet. Es wurden Leitungen für Gas, Wasser und Strom erneuert. Derzeitig wird der in der Straße liegende Regenwasserkanal erneuert. Damit sind die Voraussetzungen für die Durchführung des Straßenbaues geschaffen, sodass ab Juni mit dem Straßenbau begonnen werden könnte.

In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Beschlussfassung zur SV 66/063 Regenwasserkanalsanierung /Straßenausbau „Am Jägersteig“, Aufhebung des HV 6 verwiesen. Der STEA hatte am 9.3.2011 beschlossen, dass die Baugruben des Kanalbaus und der SWH nur provisorisch geschlossen werden müssen, da anschließend die erstmalige endgültige Herstellung der Straße erfolgen soll. Beim Kanalbau konnten dadurch 50.0000€ eingespart werden.

 

Bei der Anliegerstraße „Am Jägersteig“ handelt es sich um die erstmalige endgültige Herstellung der Straße und es werden Erschließungbeiträge nach Baugesetzbuch erhoben. Die Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch gebaut. Bisher sind die einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn, Gehweg und Stellplätze) nicht baulich getrennt. Die gesamte öffentliche Straßenfläche ist asphaltiert und nur durch Markierung gegliedert.

Die vorhandene provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den Erfordernissen in bau- und verkehrstechnischer Hinsicht. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit. Auch vor Ort sind die großflächigen Straßenschäden sichtbar.

 

In der Bürgerbeteiligung am 20.01.2011 (Protokoll s. Anlage) wurden den Anliegern mehrere Planungsvarianten vorgestellt. Dabei hat sich deutlich heraus gestellt, dass die Mehrheit der Anwesenden für einen Ausbau im Trennprinzip plädiert.

Das bedeutet, dass die einzelnen Funktionsbereiche Fahrbahn und Bürgersteig baulich voneinander getrennt werden. Die Fahrbahn wird mit Asphalt befestigt. Die Bürgersteige werden durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt und mit Pflaster befestigt. Im Bereich der Asphaltbefestigung werden beidseitig Parkplätze abmarkiert. Es verbleit eine Fahrgassenbreite von 4,25 m, was für das Begegnen zweier PKW in der hier vorhandenen Tempo 30 Zone ausreichend ist.

Als weitere Variante wurde das Mischprinzip in Form eines Verkehrsberuhigten Bereiches vorgeschlagen, was aber nur von einer Minderheit befürwortet wurde.

 

Viele Anlieger äußerten sich in der Informationsveranstaltung zu den vorgeschlagenen geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in Form von Bäumen und Aufpflasterungen. Die Meinungen gingen hier überwiegend in die Richtung, derartige Maßnahmen zu reduzieren oder gar ganz darauf zu verzichten. Im weiteren Planungsverlauf wurde diesbezüglich nochmals eingehend geprüft und diese Einbauten auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Dies ist hier insbesondere vor dem Hintergrund vertretbar, dass in aktuellen Verkehrszählungen ein relativ moderates Geschwindigkeitsniveau gemessen wurde.

In der Vergangenheit hat sich nicht selten herausgestellt, dass nach einer Erneuerung der Straße gerast wurde, sodass keinesfalls ganz auf geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen verzichtet werden kann. Von 17 Baumscheiben bzw. Pflanzbeeten und 7 Aufpflasterungen in der Vorplanung, die den Anliegern vorgestellt wurde, sind in der hier vorliegenden Entwurfsplanung noch 9 Baumscheiben bzw. Pflanzbeete und 4 Aufpflasterungen übrig geblieben.

 

Durch die geplanten Baumscheiben, die auch das Parken gliedern sollen, können natürlich nicht mehr so viele Parkplätze wie vorher bereit gestellt werden. Nach dem Ausbau stehen 54 Stellplätze statt bisher 60 zur Verfügung.  Da der tatsächliche Bedarf bei 53 Stellplätzen liegt, was sonntags morgens um 7.00 Uhr Vorort festgestellt wurde, ist das mit der Planung zur Verfügung gestellte Angebot ausreichend.

 

lnsgesamt konnten mit der jetzt vorliegenden Planung die Wünsche der Anliegermehrheit aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß beiliegender Kostenberechnung auf 734.000 EUR. Durch die Reduzierung der Einbauten ergeben sich zunächst Einsparungen gegenüber der Vorkalkulation.

Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme hat sich jedoch herausgestellt, dass die vorhandene Befestigung teilweise mit Teer (PAK) belastet ist. Das war auch im vorliegenden Baugrundgutachten nicht

festgestellt worden. Die mit Teer belasteten Materialien müssen gesondert entsorgt werden, was

sich wiederum Kosten erhöhend auswirkt und die oben genannten Einsparungen aufzehrt.

 

Alle weiteren Angaben können den Anlagen entnommen werden.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Kostenberechnung

Anlage 3 Erläuterungsbericht

Anlage 4 Protokoll Bürgerbeteiligung

Anlage 5 Folgekostenberechnung

Anlage 6 Niederschrift STEA 9.3.2011 zur SV 66/063

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+ Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600038

Straßenbau Am Jägersteig

Haushaltsjahr:

2012/2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Haushaltsjahr

angemeldet

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

€

€

ja/nein

 

2009

   15.000,00

 

ja

Straßenbau

 

2012

400.000,00

 

ja

Straßenbau

 

2013 - VE

319.000,00

 

ja

Straßenbau

 

2013

319.000,00

 

ja

Straßenbau

 

2012

 

308.650

ja

Erschließungsbeiträge

 

2013

 

308.650

ja

Erschließungsbeiträge

 

+ aktivierte Eigenleistungen

bis Ende 2011                       10.000 €

2012                                      23.000 €

2013                                      16.000 €

 

Der auszubuchende Restwert beträgt derzeit rund 47.000 €.

 

Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird, müssten 235.000 € ergebniswirksame Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung eingestellt werden (4.700 m² DSK).

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

          X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete