Hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Stadt macht von seinem Rückholrecht gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung
Gebrauch und zieht die Entscheidung über die vorgelegten § 14 Unterlagen in
dieser Angelegenheit an sich.
2. Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Anliegerstraße
„Am Jägersteig“ und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 734.000,00 Euro zu.
Nach
Bereitstellung von
           15.000€                     in 2009           (Planungsmittel)
           Â
sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:
           Ansatz 2012=            400.000,00 € Â
           VE für 2013 von        319.000,00 €                                                Â
           Ansatz 2013=            319.000,00 €
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2012 entschieden.“
Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzung des
Rates am 30.11.2011:
Die Vorlage war
zur endgültigen Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 30.11.2011 vorgesehen. Da diese Sitzung ausfällt und stattdessen eine
Sitzung des Rates anberaumt wurde, ist es für eine Beschlussfassung
erforderlich, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht, da die
Entscheidung über Unterlagen gem. § 14 GemHVO in der Zuständigkeitsordnung dem
Haupt- und Finanzausschuss übertragen ist. Ohne eine entsprechende
Beschlussfassung wäre die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung im
Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2012 nicht gewährleistet.
gez. Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2010-2014
(SV WP 09-14
66/033), welches im Rat am 10.11.2010 einstimmig beschlossen worden ist. Danach
ist die Maßnahme im Jahr 2013 zur Ausführung vorgesehen.
Die Stadtwerke
haben dieses Jahr den unterirdischen Bauraum neu geordnet. Es wurden Leitungen
für Gas, Wasser und Strom erneuert. Derzeitig wird der in der Straße liegende
Regenwasserkanal erneuert. Damit sind die Voraussetzungen für die Durchführung
des Straßenbaues geschaffen, sodass ab Juni mit dem Straßenbau begonnen werden
könnte.
In diesem
Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Beschlussfassung zur SV 66/063 Regenwasserkanalsanierung
/Straßenausbau „Am Jägersteig“, Aufhebung des HV 6 verwiesen. Der STEA hatte am
9.3.2011 beschlossen, dass die Baugruben des Kanalbaus und der SWH nur provisorisch
geschlossen werden müssen, da anschließend die erstmalige endgültige
Herstellung der Straße erfolgen soll. Beim Kanalbau konnten dadurch 50.0000€
eingespart werden.
Bei der
Anliegerstraße „Am Jägersteig“ handelt es sich um die erstmalige endgültige Herstellung
der Straße und es werden Erschließungbeiträge nach Baugesetzbuch erhoben. Die
Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch gebaut.
Bisher sind die einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn, Gehweg und Stellplätze)
nicht baulich getrennt. Die gesamte öffentliche Straßenfläche ist asphaltiert
und nur durch Markierung gegliedert.
Die vorhandene
provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den
Erfordernissen in bau- und verkehrstechnischer Hinsicht. Die Ergebnisse der
Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit. Auch vor
Ort sind die großflächigen Straßenschäden sichtbar.
In der Bürgerbeteiligung am 20.01.2011
(Protokoll s. Anlage) wurden den Anliegern mehrere Planungsvarianten
vorgestellt. Dabei hat sich deutlich heraus gestellt, dass die Mehrheit der Anwesenden
für einen Ausbau im Trennprinzip plädiert.
Das bedeutet, dass die einzelnen
Funktionsbereiche Fahrbahn und Bürgersteig baulich voneinander getrennt werden.
Die Fahrbahn wird mit Asphalt befestigt. Die Bürgersteige werden durch einen
Bordstein von der Fahrbahn getrennt und mit Pflaster befestigt. Im Bereich der
Asphaltbefestigung werden beidseitig Parkplätze abmarkiert. Es verbleit eine
Fahrgassenbreite von 4,25 m, was für das Begegnen zweier PKW in der hier
vorhandenen Tempo 30 Zone ausreichend ist.
Als weitere Variante wurde das Mischprinzip
in Form eines Verkehrsberuhigten Bereiches vorgeschlagen, was aber nur von
einer Minderheit befürwortet wurde.
Viele Anlieger äußerten sich in der
Informationsveranstaltung zu den vorgeschlagenen geschwindigkeitsdämpfenden
Maßnahmen in Form von Bäumen und Aufpflasterungen. Die Meinungen gingen hier
überwiegend in die Richtung, derartige Maßnahmen zu reduzieren oder gar ganz
darauf zu verzichten. Im weiteren Planungsverlauf wurde diesbezüglich nochmals
eingehend geprüft und diese Einbauten auf das unbedingt erforderliche Maß
reduziert. Dies ist hier insbesondere vor dem Hintergrund vertretbar, dass in
aktuellen Verkehrszählungen ein relativ moderates Geschwindigkeitsniveau
gemessen wurde.
In der Vergangenheit hat sich nicht selten
herausgestellt, dass nach einer Erneuerung der Straße gerast wurde, sodass
keinesfalls ganz auf geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen verzichtet werden
kann. Von 17 Baumscheiben bzw. Pflanzbeeten und 7 Aufpflasterungen in der Vorplanung,
die den Anliegern vorgestellt wurde, sind in der hier vorliegenden
Entwurfsplanung noch 9 Baumscheiben bzw. Pflanzbeete und 4 Aufpflasterungen
übrig geblieben.
Durch die geplanten Baumscheiben, die auch
das Parken gliedern sollen, können natürlich nicht mehr so viele Parkplätze wie
vorher bereit gestellt werden. Nach dem Ausbau stehen 54 Stellplätze statt
bisher 60 zur Verfügung. Da der
tatsächliche Bedarf bei 53 Stellplätzen liegt, was sonntags morgens um 7.00 Uhr
Vorort festgestellt wurde, ist das mit der Planung zur Verfügung gestellte
Angebot ausreichend.
lnsgesamt konnten mit der jetzt vorliegenden
Planung die Wünsche der Anliegermehrheit aus der Bürgerbeteiligung
berücksichtigt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich
gemäß beiliegender Kostenberechnung auf 734.000 EUR. Durch die Reduzierung der
Einbauten ergeben sich zunächst Einsparungen gegenüber der Vorkalkulation.
Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme hat sich
jedoch herausgestellt, dass die vorhandene Befestigung teilweise mit Teer (PAK)
belastet ist. Das war auch im vorliegenden Baugrundgutachten nicht
festgestellt worden. Die mit Teer belasteten
Materialien müssen gesondert entsorgt werden, was
sich wiederum Kosten erhöhend auswirkt und
die oben genannten Einsparungen aufzehrt.
Alle weiteren
Angaben können den Anlagen entnommen werden.
Horst Thiele
Anlagen
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2
Kostenberechnung
Anlage 3
Erläuterungsbericht
Anlage 4 Protokoll
Bürgerbeteiligung
Anlage 5
Folgekostenberechnung
Anlage 6
Niederschrift STEA 9.3.2011 zur SV 66/063
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+ Brücken |
||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600038 |
Straßenbau Am Jägersteig |
||
Haushaltsjahr: |
2012/2013 |
|||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
Haushaltsjahr angemeldet |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
|
€ |
€ |
ja/nein |
|
||
2009 |
  15.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2012 |
400.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2013 - VE |
319.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2013 |
319.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2012 |
|
308.650 |
ja |
Erschließungsbeiträge |
|
2013 |
|
308.650 |
ja |
Erschließungsbeiträge |
|
+ aktivierte Eigenleistungen bis Ende 2011Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
10.000 € 2012                                     23.000
€ 2013                                     16.000
€ Der auszubuchende Restwert beträgt derzeit rund 47.000 €. Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird, müssten 235.000 €
ergebniswirksame Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung eingestellt
werden (4.700 m² DSK). |
|
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein         Â
X |
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
Finanzierung: |
||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |