Betreff
Auswirkungen der jüngsten Steuerschätzung
Vorlage
WP 09-14 SV 20/063
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt die aktuelle finanzielle Situation zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die BA/CDf hat für diese Sitzung des Rates darum gebeten, die Auswirkungen der jüngsten Steuerschätzung darzustellen.

 

Im Zusammenhang der Erstellung eines kompletten Haushaltsplanes ist die Steuerschätzung sicherlich ein wichtiger Punkt, der aber nicht losgelöst von allen Erträgen und Aufwendungen bzw. den sich daraus ergebenen Ein- und Auszahlungen gesehen werden kann. Von daher muss immer der gesamte Haushalt einer Stadt gesehen werden.

 

Dieses vorweg geschickt ergibt sich zu dem Teilaspekt „Steuerschätzung“ folgendes Bild.

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Schnellbrief vom 07. November 2011 folgendes ausgeführt:

 

„Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 2. bis 4. November 2011 in Halle getagt und die Steuereinnahmen in den Jahren 2011 bis 2016 prognostiziert.

 

Im Jahr 2011 wird das Steueraufkommen unter anderem aufgrund der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung voraussichtlich um + 16,2 Mrd. Euro über den Erwartungen der Mai-Steuerschätzung liegen. Gleichzeitig haben sich jedoch die Wachstumsaussichten für das Jahr 2012 etwas abgeschwächt. Im Ergebnis werden die Steuereinnahmen im Jahr 2012 daher nur noch + 7,4 Mrd. Euro über dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung liegen. Für die Folgejahre geht der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ebenfalls insgesamt von einem deutlichen Plus aus, die Gemeinden profitieren ab 2013 aber nicht von den besseren Aussichten.

 

Für alle staatlichen Ebenen prognostiziert der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Steuermehreinnahmen. Verglichen mit der Steuerschätzung von Mai 2011 werden die Steuereinnahmen insgesamt in diesem Jahr voraussichtlich um + 16,2 Mrd. Euro höher ausfallen.

….

Auch für die Jahre 2012 bis 2015 liegt das nun prognostizierte Steueraufkommen über dem Schätzergebnis des Mai 2011. Die erwarteten Mehreinnahmen fallen dabei aber vor dem Hintergrund der für das nächste Jahr erwarteten Wachstumsabschwächung weniger hoch aus. Im Ergebnis hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ seine Prognosen für 2012 um + 7,4 Mrd. Euro (Bund: + 2,7 Mrd. Euro; Gemeinden: + 1 Mrd. Euro) angehoben. Für die Folgejahre werden zwar gegenüber der Mai-Schätzung ebenfalls höhere Steuereinnahmen für Bund und Länder erwartet: 2013 + 4,5 Mrd. Euro (Bund: + 1,8 Mrd. Euro), 2014 + 5,2 Mrd. Euro (Bund: + 3,4 Mrd. Euro) und 2015 + 6,2 Mrd. Euro (Bund: + 2,4 Mrd. Euro). Die Gemeinden können aber 2013 hiervon nicht profitieren. In 2013 verschlechtern sich die Aussichten um 0,1 Mrd. Euro, in 2014 und 2015 je um 0,2 Mrd. Euro. Das Jahr 2016 wurde erstmals in die Schätzung einbezogen.

 

            Grundlagen der Steuerschätzung

 

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt (in Klammer die entsprechenden Zahlen für das reale BIP) im Vergleich zur Frühjahrsprojektion 2011 für das Jahr 2011 von + 3,5 % (+ 2,6 %) auf + 3,8 % (+ 2,9 %) angehoben, für das Jahr 2012 jedoch von + 3,5 % (+ 1,8 %) auf + 2,4 % (+ 1,0 %) zurückgenommen. Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils + 2,9 % prognostiziert (real + 1,6 %). Dies entspricht gegenüber der Mai-Schätzung 2011 einer leichten Abwärtskorrektur des nominalen BIP-Zuwachses um - 0,1-Prozentpunkte (reale BIP-Raten unverändert).

 

Bei den für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregaten ist die kräftige Anhebung des für die Bruttolohn- und Gehaltsumme erwarteten Zuwachses in diesem Jahr von + 3,1 % auf + 4,7 % hervorzuheben. Gleichzeitig wurde die Annahme über den Zuwachs bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen für die Jahre 2011 und 2012 um 1,8- bzw. 1,6-Prozentpunkte abgesenkt.

 

Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2011 bis 2016 wurden gegenüber der Schätzung vom Mai 2011 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze berücksichtigt:

 

-           Steuervereinfachungsgesetz 2011,

-           13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes.

 

Ferner war die Umsetzung der Urteile des BFH zur steuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 8 Abs.2 S.3 EStG) neu einzubeziehen.

 

Regionalisierung der Schätzergebnisse

 

Die Regionalisierung der November-Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Wir rechnen Ende November mit dem Vorliegen der regionalisierten Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen.“

 

 

Zu dem Punkt der „Auswirkungen der Steuerschätzungen“ ergeben sich daher noch keine klaren Aussagen. Wenn die Ergebnisse bis Ende des Monats/spätestens Anfang Dezember 2011 vorliegen, werden sie natürlich noch in den Entwurf 2012 eingearbeitet.

 

Die Steuerschätzung wird für den Haushalt u. a. Auswirkungen auf folgende Bereiche haben:

 

1.      Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Es ist üblich, dass die Steuerschätzung regionalisiert werden muss. Diese Regionalisierung wird nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes Ende November 2011 vorliegen, so dass dann in Kenntnis der Daten auch eine Fortschreibung dieses Ansatzes erfolgen kann. Aktuell wurden die Mai-Steuerschätzung, die Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 09.09.2011 und die Modellrechnung des Landesamt Information und Technik vom 17.11.2011 für die von 2012 bis 2014 geltenden Schlüsselzahlen berücksichtigt, was gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan 2011 eine Verbesserung von 0,8 Mio. € bedeutet.

 

2.      Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Zunächst wird auf die Erläuterungen zu Ziffer 1 verwiesen. Hier wurde die gleichen Schätzungen und Modellrechnungen berücksichtigt, was gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan 2011 eine Verbesserung von 0,1 Mio. € bedeutet.

 

3.      Gewerbesteuer

 

a)    2011

Mit Finanzstatus aus Sommer d. Jahres wurde mitgeteilt, dass die Gewerbesteuer sich positiver als geplant entwickelt und mit einem neuen „Ansatz“ von 51 Mio. Euro gerechnet werden kann. Diese prognostizierte gute Entwicklung ist bis zum heutigen Tage auch so eingetroffen.

 

 

Aktuell beträgt das Anordnungssoll 52,7 Mio. €. Zu berücksichtigen sind aber noch die „strittigen Grundlagenbescheide des Finanzamtes“. Hier wurden durch das Finanzamt sogenannte Aussetzungen der Verfügungen angekündigt bzw. festgesetzt. Es handelt sich um eine Größenordnung von 1 Mio. €. Euro. Selbst wenn alle Bescheide zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert würden, würde das Anordnungssoll somit bei 51,7 Mio. € liegen.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass hierfür natürlich die Gewerbesteuerumlagen zu zahlen sind und dass für zukünftige Abrechnungsgrundlagen bei der Kreisumlage eine „höhere“ Zahlungsverpflichtung sich hieraus errechnet, verbleiben rd. 50 % dieser Mehrerträge bei der Stadt Hilden.

 

b)   2012 ff.

Sehr häufig führt die Verwaltung Gespräche mit „großen Steuerzahlern“ und bittet auch regelmäßig um eine Einschätzung, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung weitergeht. Hieraus kann aktuell geschlossen werden, dass die meisten Unternehmen davon ausgehen, dass die positive Entwicklung des Jahres 2011 sich auch im Jahre 2012 wiederspiegelt.

 

Sehr schwierig sind immer Aussagen, wie es mit den Wirtschaftsjahren 2013 ff. aussieht, insbesondere weil die weltweiten Finanzprobleme schlecht beurteilt werden können.

 

Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass in einigen Fällen für das laufende bzw. für das zurückliegende Jahr mit Nachzahlungen zu rechnen sein wird. Außerdem werden sich auch noch größere Nachzahlungen aus Steuerprüfungen ergeben.

Mit den entsprechenden Bescheiden des Finanzamtes kann die Verwaltung im 1. Quartal 2012 rechnen. Dieses wird für den kommenden Haushalt ausgesprochen positiv sein. Es stellt aber nur einen Einmaleffekt über Nachzahlungen dar.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2012 wird am 14. Dezember 2011 eingebracht. Ohne Tendenzen und Ergebnisse vorwegzunehmen, wird aus heutiger Sicht der Ansatz bei der Gewerbesteuer bei 59 Mio. € liegen und in den Folgejahren – wegen des Wegfalls des Einmaleffektes der hohen Nachzahlungen - sich dann bei rd. 53 Mio. € einpendeln. Grundlagen für den Finanzplanungszeitraum sind eigene Ermittlungen und Auswirkungen aus der Maisteuerschätzung.  Je nachdem, wie die Regionalisierung der Novembersteuerschätzung ausgeht, gibt es ggf. im Finanzplanungszeitraum noch Veränderungen.

 

Dieses ist der Planungsstand Mitte November 2011. Er kann sich natürlich bis zum endgültigen Druck des Haushaltsplanes auf Grund von aktuellen Gegebenheiten positiv wie negativ  verändern. In allen Fällen sind natürlich die zu zahlende Gewerbesteuerumlage und die Auswirkungen bei der Kreisumlage mit zu berücksichtigen.

 

4.      Kreisumlage

Eine enorme Belastung stellt jährlich auch die Kreisumlage dar. Der Kreistag hat für das kommende Jahr einen Hebesatz von 45,2 Prozentpunkten  beschlossen. Allen Beteiligten dürfte aber klar sein, dass sich Veränderungen ergeben und dass sich auch die Umlagegrundlagen erhöht haben.

 

Aus diesem Grund wird es am 24. Nov. 2011 eine Tagung der Kreiskämmerer geben um gemeinsam mit dem Kreiskämmerer Grundlagen zu besprechen und den Versuch zu unternehmen einen reduzierten Hebesatz für die Kreisumlage zu berechnen. In der Hildener Planung ist für das kommende Jahr unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen eine Kreisumlage von zunächst gerundet 36 Mio. € eingeplant. Dieses entspricht einem Hebesatz von etwa 42,7 Prozentpunkten. In der Ratssitzung kann zu diesem Punkt dann sicherlich Weiteres mündlich ausgeführt werden.

 

Die Finanzplanung zum Haushalt 2011 sah im Jahre 2012 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von rd. 6,4 Mio. €, für das Jahr 2013 von 3 Mio. € und für das Jahr 2014 von 0,5 Mio. € vor. Die Haushaltsplanberatungen fingen somit nicht bei null Euro an, sondern waren durch die negativen Planwerte stark belastet. Die

 

  • „Vorbelastungen aus der bisherigen Finanzplanung“,
  • die Weiterentwicklung von Maßnahmen und Projekten im lfd. Jahr,
  • die gefassten Beschlüsse im Rat und
  • die Anpassung diverser Ansätze an die aktuellen Gegebenheiten

 

machten die Haushaltsplanberatungen 2012 schwer.

 

Insgesamt wird - ohne dem endgültigen Haushaltsplan-Entwurf vorzugreifen -, die Entwicklung so sein, dass der Haushalt 2012 „nur noch“ auf eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 2 Mio. € angewiesen ist.

 

Die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer wird natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Jahr 2013 haben, weil dann über die erhöhten Umlagegrundlagen eine deutlich höhere Kreisumlage fällig wird.

 

Sollte die Entwicklung bei der Gewerbesteuer so eintreten, würde im Jahre 2013 die Kreisumlage bei geschätzten 39,2 Mio. € liegen (+3,2 Mio. € gegenüber 2012).

 

Der Ergebnishaushalt würde dann

 

  • in 2013 mit -7 Mio. €,
  • in 2014 mit -1,5 Mio. € und
  • in 2015 mit -0,4 Mio. €

 

abschließen.

 

Um einen Ausgleich (fiktiv) zu erreichen, wäre eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage notwendig. Sie würde in Kenntnis dieser Ausführungen und selbst unter Berücksichtigung der geplanten Entnahme 2011 mit 5,5 Mio. € (Hinweis: diese wird wegen der aktuelle Situation voraussichtlich nicht benötigt werden) dann einen Endstand von rd. 5,5 Mio. € aufweisen. Ohne eine Entnahme für 2011 wären es 11 Mio. €.

 

Bislang sah die Entwicklung in der Finanzplanung bis 2014 einen Endstand von 1,7 Mio. € vor.  Insgesamt eine erfreuliche Entwicklung.

 

 

Sicherlich wird an dieser Stelle auch die Frage aufgeworfen, ob und ggf. welche Empfehlungen des BSL-Gutachtens eingearbeitet sind. Vom Grundsatz her hat es eine Berücksichtigung nur bei den Positionen gegeben, wo z. B. im Stellenplan „kw-Vermerke“ angebracht waren, die realisiert werden können. Weiterhin sieht die Stellungnahme der Verwaltung z. B. als Kompensation die Schließung des Jueck vor. Aus diesem Grunde wurden z. B. die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung (Fassaden- und Fenstersanierung in 2012 und 2013) nicht etatisiert.

 

Eine andere Vorgehensweise würde dazu führen, dass die Beratungen in den Ausschüssen und die finanziellen Auswirkungen nur sehr schwer dargestellt werden könnten und immer die Frage geklärt werden müsste – bringt es einen zusätzlichen finanziellen Vorteil oder ist das Projekt ganz oder teilweise schon im Entwurf 2012 enthalten. 

  

 

 

An dieser Stelle aber nochmals der Hinweis, dass die Ausführungen  

 

  • den Beratungsstand von Mitte November wiedergeben,
  • bis zur endgültigen Fertigstellung des Planwerkes Änderungen noch erfolgen bzw. einige Punkte noch geklärt werden,
  • die Regionalisierung der Steuerschätzung noch ansteht,
  • die Höhe der Kreisumlage noch nicht feststeht ,
  • Auswirkungen Abundanzumlage (siehe SV 20/062) noch unklar sind,
  • usw.

 

 

Unabhängig vom Antrag der BA/CDf, Ausführungen über diesen Punkt zu bekommen, hätte der Kämmerer sowieso zu den Themen Steuerschätzung, Abundanzumlage, Gewerbesteuerentwicklung 2011 und 2012 Ausführungen gemacht.

  

Insgesamt ist eine „positive“ Entwicklung festzustellen. Wie schon zu Beginn dargestellt, sind natürlich die Auswirkungen der Probleme in Griechenland, Italien etc. bezogen auf Hilden bzw. auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kaum vorhersehbar, so dass die Finanzplanungsdaten immer mit „Vorsicht“ zu betrachten sind.

 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer