Betreff
Weiteres Verfahren zur Umsetzung des BSL-Gutachtens
Vorlage
WP 09-14 SV I/007
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion BA/CDf hat mit dem als Anlage beiliegendem Schreiben vom 09.11.2011 eine Sondersitzung des Rates beantragt, in der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gutachten der BSL Public Sector Managementberatung GmbH zur langfristigen Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Hilden folgende Punkte behandelt werden sollen:

 

1.       Beschlussfassung über das weitere Verfahren (Grundsätze, Organisation und Fahrplan)

2.       Sachstandsbericht des Kämmerers: Auswirkungen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ auf Haushalt und Finanzplanung der Stadt

3.       Auswirkungen der jüngsten Steuerschätzung

4.       Erweiterung der Zuständigkeit des Haushaltskonsolidierungsausschusses auf die Umsetzung der „Externen Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung zur langfristigen Konsolidierung des Haushalts der Stadt Hilden“

 

Die Themen 1 und 4 des Antrages werden in dieser Sitzungsvorlage zusammengefasst.

 

Zum weiteren Beratungsverfahren hat die Verwaltung bereits mit Versendung der Stellungnahmen zu den Empfehlungen von BSL an die Ratsmitglieder vorgeschlagen, die Empfehlungen zunächst in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten. Die sich so ergebenden Ausschusszuordnungen wurden bei den jeweiligen Stellungnahmen vorgeschlagen und ergeben folgendes Bild:

 

Empfehlungen 1 – 4:             Personalausschuss

Empfehlung 5:                       Rechnungsprüfungsausschuss

Empfehlung 6:                       Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, z.T. auch Sozialausschuss

Empfehlungen 7 – 9:             Haupt- und Finanzausschuss

 

Empfehlung 10:                     Verbandsversammlung VHS, danach Haupt- und Finanzausschuss

Empfehlungen 11 + 12:         Haupt- und Finanzausschuss

Empfehlung 13:                     Personalausschuss

Empfehlung 14:                     Paten- und Partnerschaftsausschuss

 

Empfehlungen 15 – 18:         Ausschuss für Kultur und Heimatpflege

Empfehlungen 19 - 21:          Sozialausschuss

Empfehlungen 22 – 26,:        Schul- und Sportausschuss

Empfehlungen 27 – 31:         Jugendhilfeausschuss

Empfehlung 32:                     Schul- und Sportausschuss

 

Empfehlungen 33 - 37:          Stadtentwicklungsausschuss

Empfehlungen 38 – 41:         Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

Empfehlung 42:                     Stadtentwicklungsausschuss

Empfehlung 43:                     Haupt- und Finanzausschuss

 

Nach der Beratung im zuständigen Fachausschuss, die im Rahmen der regulären Haushaltsplanberatungen 2012 erfolgen könnten, würden die Ergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss koordiniert und zur endgültigen Beschlussfassung dem Rat vorgelegt werden können. Auf diese Art und Weise wäre auch eine Verknüpfung mit den Haushaltsplanberatungen sichergestellt.

 

Über die Ergebnisse der Umsetzung der Empfehlungen durch die Verwaltung könnte dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig berichtet werden. Auch hier ergäbe sich selbstverständlich die Möglichkeit der abschließenden Gesamtdarstellung im Rat.

 

 

 

Sofern der Rat dieser Empfehlung folgen sollte, ergäbe sich keine Notwendigkeit, gemäß Ziffer 4 des Antrages der Fraktion BA/CDf vom 09.11.2011 eine Erweiterung der Zuständigkeit des Haushaltskonsolidierungsausschusses vorzunehmen. Der Ausschuss könnte, da er die ihm vom Rat übertragene Aufgabenstellung erfüllt hat, aufgelöst werden. Dies entspräche auch der Empfehlung 12 des Gutachters und würde ansonsten teilweise anfallende Doppelberatungen im Haushaltskonsolidierungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss verhindern.

 

Sofern der Rat der Empfehlung der Verwaltung nicht folgen sollte, müsste die Zuständigkeit des Haushaltskonsolidierungsausschusses - wie im Antrag vorgesehen - um die Umsetzung des BSL-Gutachtens erweitert werden. Dabei wäre zu entscheiden, in wieweit die zuständigen Fachausschüsse in die Beratungen einbezogen werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zumindest der Jugendhilfeausschuss als gesetzlicher Pflichtausschuss zu beteiligen wäre. Auch der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat wären aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit in den weiteren Beratungsverlauf eingebunden.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer