Betreff
6. Nachtragssatzung vom zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 09-14 SV 60/035
Aktenzeichen
IV/60.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage1) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/031 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2012 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/031 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2012 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 6. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen

 

 

 

 

Horst Thiele