Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Neufestsetzung
der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2012 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2011 |
Gebühren
2012 |
Restmülltonnen |
||
  660 l Â
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
  770 l          “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l          “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
    40 l Â
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
    60 l          “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
    80 l          “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
  120 l          “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
  140 l          “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
  240 l          “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
  660 l          “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
  770 l          “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l          “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
||
  120 l Â
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
  240 l Â
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei
vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 €.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf
20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012:
Wie schon im
vergangenen Jahr bleibt die Gebühr in 2012 bei 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung
soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.
Im Jahr 2010 stieg
die Gebühr an. Der Hauptgrund lag an der gestiegenen Kreismischgebühr, die
seitens der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden kann. Im Vergleich zum
Vorjahr stiegen die Verbrennungsentgelte pro Tonne um rund 8 %.
Im Jahr 2011 blieb
die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Die gestiegenen Aufwendungen und das
gesunkene Gesamt-Restmüllvolumen konnten durch die Mehreinnahmen bei der
Altpapiervermarktung aufgefangen werden.
Auch im Jahr 2012
kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die Gebühr bleibt bei 1,33 Euro pro
Liter. Die gestiegenen Aufwendungen können durch die guten Vorjahresergebnisse
und das gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen aufgefangen werden.
Insgesamt ist die
Gebühr seit 2003 um 13,6 % gesunken.
1.1. Zur Gebühr für
Biotonnen:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige
Veränderungen. Die Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr nur minimal bei den
Personalaufwendungen (+2.600 Euro) und bei dem Erwerb von Vorräten für
Biotonnen und Laubsäcken (+7.800 Euro).
Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht (+10.000 Liter).
Insgesamt bleibt die Gebühr stabil.
Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so
dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt
daher bei 0,11 Euro.
Die Entwicklung der
Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
1.2. Zur Gebühr für
Restmüll:
Nach zahlreichen Gebührensenkungen und Gebührensteigungen in den
vergangenen sieben Jahren (insgesamt -13,64 %), blieb die Restmüllgebühr im
Jahr 2011 konstant.
Auch für das Jahr 2012 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die um
22.264 Euro angestiegenen Personalkosten können teilweise durch Einsparungen
für die Sondermüllbeseitigung aufgefangen werden. Diese Aufwendungen sinken um
-10.000 Euro (-30,77 %) da der Transport des Schadstoffcontainers selbst
durchgeführt werden kann.
Auch die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der
Kfz-Unterhaltung steigen an (+55.799 Euro). Der älter werdende Fuhrpark
verursacht hohe Unterhaltungskosten. Im Jahr 2011 mussten zahlreiche
Reparaturen der Müllfahrzeuge vorgenommen werden. Auch die stetig steigenden
Treibstoffpreise führen zu erhöhten Aufwendungen in den kommenden Jahren.
Für das Jahr 2012 wurden weitere Verwaltungskostenbeiträge durch Interne
Leistungsverrechnungen ersetzt. So sinken die VKBs um -18.174 Euro und die ILVs
steigen um +26.047 Euro.
Die Stadt Hilden bekommt für die Abfuhr des nicht städtischen Anteils im
Altpapier weniger Erträge (-35.296 Euro). Die Dualen Systeme vergüten 24.400
Euro weniger als im Vorjahr, was zum einen an der Altpapiermenge und zum
anderen am aktuellen Altpapierwert liegt, welcher sich am mittleren EUWID
orientiert. Hinzu kommen die Erlöse aus dem Verkauf des DSD-Anteils in der
Papiertonne. Diese sinken in 2012 um -10.896 Euro.
Durch die niedrigeren Erlöse bei der Altpapiervermarktung muss auch ein niedrigerer
Anteil Erlösbeteiligung an die Dualen Systeme gezahlt werden. Die Aufwendungen
sinken um -14.400 Euro.
Ebenfalls steigen die Aufwendungen für den Kauf von Müllbehältern. Der
Mehraufwand beträgt 8.500 Euro.
Da die Betriebskostenabrechnungen 2009 und 2010 mit einem deutlichen
Plus abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein
positives Ergebnis aus den Vorjahren von 207.274 Euro eingerechnet. Dies ist
eine Erhöhung von +122.714 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +15.000 Liter.
Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +60.137 € (+1,19
%).
Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +56.410 € (+10,59
%).
Somit steigt der Gebührenbedarf minimal um +3.727 € (+0,08 %). Unter
Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr
unverändert.
Â
Die
Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt
werden:
|
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Gebühr pro Liter |
1,32 Euro |
1,23 Euro |
1,26 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1.3. Zu den
sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig
besteht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen.
Folgende Gebühren bleiben jedoch in der Höhe unverändert.
Â
Im
Einzelnen sind dies die Gebühr für        Â
                       - einen städtischen
Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- das Rausziehen und Zurücksetzen von
Containern
- den Sperrmüllexpress
- die dritte Sperrmüllanmeldung im
Kalenderjahr
- die Annahme von Bauschutt
- die Annahme von Restmüllsäcken
- den Verkauf von Kompostsäcken
Hinzu kommt die
Gebühr für den Verkauf von Laubsäcken. Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
vom 12.09.2011 (WP-09-14 SV 68/028) wurde beschlossen die Laubsäcke wieder
gegen eine Gebühr von 1,00 Euro abzugeben. Demnach wird die Gebühr mit 1,00
Euro je Laubsack festgesetzt.
Würden die
Laubsäcke weiterhin für alle gleichermaßen kostenlos zur Verfügung gestellt,
müssten die entstehenden Kosten über den allgemeinen Haushalt finanziert
werden. Entsprechend des Erfahrungsberichtes zur Laubsackausgabe in den Jahren
2009 und 2010 wären dies ca. 20.000 Euro.
Die
Gesamtaufwendungen hierfür resultieren aus mehreren Positionen. Wie viele
Laubsäcke letztendlich abgegeben werden, lässt sich nur schwer kalkulieren. Bei
einer weiterhin steigenden Nachfrage würden die Anschaffungskosten bei 6.250
Laubsäcken bei 2.000 Euro liegen (0,32
Euro pro Laubsack). Ob für das Jahr 2012 Laubsäcke beschafft werden müssen,
bleibt abzuwarten, da erst bei der Inventur der restliche Bestand zum Jahresende
ermittelt wird.
Die erhöhten
Entsorgungskosten müssten ebenfalls über den allgemeinen Haushalt finanziert werden.
Bei angenommenen 60 Tonnen und einem erhöhten Entsorgungspreis von rund 60 Euro
liegen diese Kosten bei 3.600 Euro.
Im Jahresabschluss
2010 lagen die anteilmäßigen Verwaltungskosten im Produkt Abfallwirtschaft für
die Laubsackausgabe bei 15 %. Bei Verwaltungskosten von rund 57.800 Euro macht
dies ca. 8.700 € aus.
Hinzu kommen die
Personal- und Kfz-Kosten für die Abfuhr. Im Oktober und November 2010 sind
787,5 Personalstunden für die Biomüllabfuhr angefallen. Bei einem Stundensatz
von 28,05 Euro und einem Anteil für die Laubsäcke von 20 % macht dies rund
4.400 Euro aus. Die Müllwagen waren in diesem Zeitraum 244 Stunden im Einsatz
was bei einem Anteil von 20 % und einem Stundensatz von 36,75 Euro rund 1.800
Euro ausmacht.
In der Summe sind
dies dann 20.500 Euro die über den allgemeinen Haushalt finanziert werden
müssten.
2.
15. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 15. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 15. Nachtragssatzung
sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage
beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 15. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 15. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlage 1:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die
Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den
z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 30.11.2011
folgende 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom
14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie
folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1) Die Höhe der
Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der
Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.
Sie beträgt jährlich
a. |
für jeden 40-l-Müllgroßbehälter |
53,20 € |
b. |
für jeden 60-l-Müllgroßbehälter |
79,80 € |
c. |
für jeden 80-l-Müllgroßbehälter |
106,40 € |
d. |
für jeden 120-l-Müllgroßbehälter |
159,60 € |
e. |
für jeden 140-l-Müllgroßbehälter |
186,20 € |
f. |
für jeden 240-l-Müllgroßbehälter |
319,20 € |
g. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
877,80 € |
h. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
1.024,10 € |
i. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
1.463,00 € |
j. |
für jede 120-l-Biotonne |
13,20 € |
k. |
für jede 240-l-Biotonne |
26,40 € |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.
Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich
l. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
1.755,60 € |
m. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
2.048,20 € |
n. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
2.926,00 € |
     Â
      bei
wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.
(2) Für das
Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.
Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am
Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).
Für das Einsammeln und Befördern von städtischen
Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.
(3) Für den
Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden
folgende Gebühren erhoben:
a.)
Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:
je zu tauschendem Gefäß |
5,00 € |
b.) Lieferung /
Abholung / Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/vom
anschlusspflichtigen Grundstück:
je zu tauschendem Gefäß |
10,00 € |
                          Â
(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung
     beträgt
je Müllgefäß:
a.) |
bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
276,10 € |
b.) |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern |
138,05 € |
c.) |
bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
69,03 € |
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf
die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet
mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.
§ 2
                                  Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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