Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012 und 15. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 09-14 SV 68/033
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2012
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2012 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2011

Gebühren 2012

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.755,60 Euro

   770 l           “

2.048,20 Euro

2.048,20 Euro

1.100 l           “

2.926,00 Euro

2.926,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

53,20 Euro

     60 l           “

79,80 Euro

79,80 Euro

     80 l           “

106,40 Euro

106,40 Euro

   120 l           “

159,60 Euro

159,60 Euro

   140 l           “

186,20 Euro

186,20 Euro

   240 l           “

319,20 Euro

319,20 Euro

   660 l           “

877,80 Euro

877,80 Euro

   770 l           “

1.024,10 Euro

1.024,10 Euro

1.100 l           “

1.463,00 Euro

1.463,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 €.

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.

Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012:

 

Wie schon im vergangenen Jahr bleibt die Gebühr in 2012 bei 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

 

Im Jahr 2010 stieg die Gebühr an. Der Hauptgrund lag an der gestiegenen Kreismischgebühr, die seitens der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Verbrennungsentgelte pro Tonne um rund 8 %.

Im Jahr 2011 blieb die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Die gestiegenen Aufwendungen und das gesunkene Gesamt-Restmüllvolumen konnten durch die Mehreinnahmen bei der Altpapiervermarktung aufgefangen werden.

Auch im Jahr 2012 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die Gebühr bleibt bei 1,33 Euro pro Liter. Die gestiegenen Aufwendungen können durch die guten Vorjahresergebnisse und das gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen aufgefangen werden.

Insgesamt ist die Gebühr seit 2003 um 13,6 % gesunken.

 


1.1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Die Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr nur minimal bei den Personalaufwendungen (+2.600 Euro) und bei dem Erwerb von Vorräten für Biotonnen und Laubsäcken (+7.800 Euro).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht (+10.000 Liter). Insgesamt bleibt die Gebühr stabil.

Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,11 Euro.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach zahlreichen Gebührensenkungen und Gebührensteigungen in den vergangenen sieben Jahren (insgesamt -13,64 %), blieb die Restmüllgebühr im Jahr 2011 konstant.

Auch für das Jahr 2012 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Die um 22.264 Euro angestiegenen Personalkosten können teilweise durch Einsparungen für die Sondermüllbeseitigung aufgefangen werden. Diese Aufwendungen sinken um -10.000 Euro (-30,77 %) da der Transport des Schadstoffcontainers selbst durchgeführt werden kann.

Auch die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen an (+55.799 Euro). Der älter werdende Fuhrpark verursacht hohe Unterhaltungskosten. Im Jahr 2011 mussten zahlreiche Reparaturen der Müllfahrzeuge vorgenommen werden. Auch die stetig steigenden Treibstoffpreise führen zu erhöhten Aufwendungen in den kommenden Jahren.

Für das Jahr 2012 wurden weitere Verwaltungskostenbeiträge durch Interne Leistungsverrechnungen ersetzt. So sinken die VKBs um -18.174 Euro und die ILVs steigen um +26.047 Euro.

Die Stadt Hilden bekommt für die Abfuhr des nicht städtischen Anteils im Altpapier weniger Erträge (-35.296 Euro). Die Dualen Systeme vergüten 24.400 Euro weniger als im Vorjahr, was zum einen an der Altpapiermenge und zum anderen am aktuellen Altpapierwert liegt, welcher sich am mittleren EUWID orientiert. Hinzu kommen die Erlöse aus dem Verkauf des DSD-Anteils in der Papiertonne. Diese sinken in 2012 um -10.896 Euro.

Durch die niedrigeren Erlöse bei der Altpapiervermarktung muss auch ein niedrigerer Anteil Erlösbeteiligung an die Dualen Systeme gezahlt werden. Die Aufwendungen sinken um -14.400 Euro.

Ebenfalls steigen die Aufwendungen für den Kauf von Müllbehältern. Der Mehraufwand beträgt 8.500 Euro.

Da die Betriebskostenabrechnungen 2009 und 2010 mit einem deutlichen Plus abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 207.274 Euro eingerechnet. Dies ist eine Erhöhung von +122.714 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +15.000 Liter.

 

 

Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +60.137 € (+1,19 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +56.410 € (+10,59 %).

 

Somit steigt der Gebührenbedarf minimal um +3.727 € (+0,08 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr unverändert.

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Gebühr pro Liter

1,32 Euro

1,23 Euro

1,26 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen. Folgende Gebühren bleiben jedoch in der Höhe unverändert.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Bauschutt

- die Annahme von Restmüllsäcken

- den Verkauf von Kompostsäcken

 

Hinzu kommt die Gebühr für den Verkauf von Laubsäcken. Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vom 12.09.2011 (WP-09-14 SV 68/028) wurde beschlossen die Laubsäcke wieder gegen eine Gebühr von 1,00 Euro abzugeben. Demnach wird die Gebühr mit 1,00 Euro je Laubsack festgesetzt.

 

Würden die Laubsäcke weiterhin für alle gleichermaßen kostenlos zur Verfügung gestellt, müssten die entstehenden Kosten über den allgemeinen Haushalt finanziert werden. Entsprechend des Erfahrungsberichtes zur Laubsackausgabe in den Jahren 2009 und 2010 wären dies ca. 20.000 Euro.

Die Gesamtaufwendungen hierfür resultieren aus mehreren Positionen. Wie viele Laubsäcke letztendlich abgegeben werden, lässt sich nur schwer kalkulieren. Bei einer weiterhin steigenden Nachfrage würden die Anschaffungskosten bei 6.250 Laubsäcken bei  2.000 Euro liegen (0,32 Euro pro Laubsack). Ob für das Jahr 2012 Laubsäcke beschafft werden müssen, bleibt abzuwarten, da erst bei der Inventur der restliche Bestand zum Jahresende ermittelt wird.

Die erhöhten Entsorgungskosten müssten ebenfalls über den allgemeinen Haushalt finanziert werden. Bei angenommenen 60 Tonnen und einem erhöhten Entsorgungspreis von rund 60 Euro liegen diese Kosten bei 3.600 Euro.

Im Jahresabschluss 2010 lagen die anteilmäßigen Verwaltungskosten im Produkt Abfallwirtschaft für die Laubsackausgabe bei 15 %. Bei Verwaltungskosten von rund 57.800 Euro macht dies ca. 8.700 € aus.

Hinzu kommen die Personal- und Kfz-Kosten für die Abfuhr. Im Oktober und November 2010 sind 787,5 Personalstunden für die Biomüllabfuhr angefallen. Bei einem Stundensatz von 28,05 Euro und einem Anteil für die Laubsäcke von 20 % macht dies rund 4.400 Euro aus. Die Müllwagen waren in diesem Zeitraum 244 Stunden im Einsatz was bei einem Anteil von 20 % und einem Stundensatz von 36,75 Euro rund 1.800 Euro ausmacht.

In der Summe sind dies dann 20.500 Euro die über den allgemeinen Haushalt finanziert werden müssten.

 

 


2. 15. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 15. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 15. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1. 15. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

 


Anlage 1:

 

15. Nachtragssatzung vom                  zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995.

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der

§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 30.11.2011 folgende 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1)  Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.

 

 

Sie beträgt jährlich

 

 

a.

für jeden 40-l-Müllgroßbehälter

 

53,20 €

 

b.

für jeden 60-l-Müllgroßbehälter

79,80 €

 

c.

für jeden 80-l-Müllgroßbehälter

106,40 €

 

d.

für jeden 120-l-Müllgroßbehälter

159,60 €

 

e.

für jeden 140-l-Müllgroßbehälter

186,20 €

 

f.

für jeden 240-l-Müllgroßbehälter

319,20 €

 

g.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

877,80 €

 

h.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

1.024,10 €

 

i.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

1.463,00 €

 

j.

für jede 120-l-Biotonne

13,20 €

 

k.

für jede 240-l-Biotonne

26,40 €

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

 

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich

 

 

l.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

1.755,60 €

 

m.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

2.048,20 €

 

n.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

2.926,00 €

      

       bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

(2) Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).

Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.

 

 

(3) Für den Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden folgende Gebühren erhoben:

 

a.) Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

5,00 €

 

b.) Lieferung / Abholung / Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/vom anschlusspflichtigen Grundstück:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

10,00 €

                           

 

(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung

      beträgt je Müllgefäß:

 

 

a.)

 

bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

276,10 €

 

b.)

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern

138,05 €

 

c.)

 

bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

69,03 €

 

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.

 

 

 

 

 

§ 2

 

                                   Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

 

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