Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den
Zwischenbericht der Verwaltung zur Kooperation der SPE Mühle und der FZG zur
Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Eine mögliche Kooperation beider Vereine einhergehend
mit entsprechenden Einsparungen war bereits Gegenstand der Sitzungsvorlage
50/031, im Sozialausschuss am 25.11.2010.
Zur Änderungsliste „Haushaltsplan Entwurf 2011“  wurden von der Fraktion CDU und Freie Liberale
gleichlautende Anträge gestellt. Im Sozialausschuss am 10.3.2011 wurden diese
Anträge durch die Antragsteller zurückgezogen, da die Verwaltung zusicherte,
dass gesamte Thema „FZG und SPE Mühle e.V. aufzuarbeiten  und in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Seit dem 10.3.2011 sind diverse Gespräche mit den
Vorständen/Geschäftsführer beider Vereine geführt worden.
Beide Vereine haben sich gegen eine Zusammenlegung
ausgesprochen (s.Anlage); des
Weiteren auch gegen eine gemeinsame
Geschäftsführung, da beide Vereine aufgrund
ihres Aufgabenspektrums zu unterschiedlich seien.
Die Freizeitgemeinschaft beabsichtigt, die ab Mitte
2012 freiwerdende Stelle des Geschäftsführers nur noch in Teilzeit zu besetzen
und fehlende Wochenstunden mit Ver- waltungskräften aus eigenen Reihen
aufzufüllen. Mit der Wiederbesetzung der Stelle „Buchhaltung“ in Teilzeit,
können Einsparungen in Höhe von insgesamt
rd. 50.000 €/jährlich realisiert werden.
Dies wurde bereits bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes
für 2012 berücksichtigt, jedoch nur mit der Hälfte des Betrages, da die
Einsparungen erst in der 2. Jahreshälfte relevant werden.
Mit den Ãœberlegungen zur
Kooperation der FZG und der SPE Mühle war auch der Umfang der Leistungen zu
überprüfen.
Die  SPE
Mühle erhält für die vorbeugende und nachgehende Obdachlosenarbeit, der Betreuung
von Obdachlosen, der allg. Sozialberatung, der Betreuung von Personen in
besonderen Wohnformen und der allgemeinen Erziehungshilfe gem. Ratsbeschluss v.
10.12.2003 einen Betrag von 277.000 €, der aufgrund vertraglicher Indexanpassung
auf 304.815 € erhöht wurde.
Daneben werden mit 106.115 € die Geschäftsführung,
die Sekretärin, der Zivildienst, die Gruppe zur Erziehungshilfe, Buskosten zum
Abholen der Kinder sowie Teile der Hausmeister- und Reinigungskraft
bezuschusst.
Dieser Anteil ist seinerzeit nicht kontraktiert
worden und sollte den vorhandenen Kontrakten zugeschlagen oder separat
vertraglich vereinbart werden.
Aber auch die Kontrakte der FZG mit den Bereichen
Abenteuerspielplatz, Kindergärten und Geschäftsstelle müssen hinsichtlich der
Zuordnung von allgemeinen Kosten wie Geschäftsstelle beleuchtet  werden.
Die Verwaltung wird die
Gespräche mit beiden Vereinen fortsetzen, die bestehenden Kontrakte  anpassen und neu gestalten und im
Sozialausschuss am 18.6.2012 Â sowie im
Jugendhilfeausschuss am 21.6.2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 100801 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen Hilfen für Wohnungslose |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0502015000 |
Zuschüsse |
531860 |
Zuschüsse - FZG |
144.000 |
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1008011000 |
Hilfen für
Obdachlose |
531840 |
Zuschüsse – SPE
Mühle |
411.055 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) Es
bestehen Kontrakte mit der SPE Mühle und der FZG |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Mittel
sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 enthalten. Ãœber die Bereitstellung wird im
Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen entschieden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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