Betreff
Kooperation der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., (FZG) - Zwischenbericht
Vorlage
WP 09-14 SV 50/051
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kooperation der SPE Mühle und der FZG zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Eine mögliche Kooperation beider Vereine einhergehend mit entsprechenden Einsparungen war bereits Gegenstand der Sitzungsvorlage 50/031, im Sozialausschuss am 25.11.2010.

Zur Änderungsliste „Haushaltsplan Entwurf 2011“  wurden von der Fraktion CDU und Freie Liberale gleichlautende Anträge gestellt. Im Sozialausschuss am 10.3.2011 wurden diese Anträge durch die Antragsteller zurückgezogen, da die Verwaltung zusicherte, dass gesamte Thema „FZG und SPE Mühle e.V. aufzuarbeiten  und in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Seit dem 10.3.2011 sind diverse Gespräche mit den Vorständen/Geschäftsführer beider Vereine geführt worden.

 

Beide Vereine haben sich gegen eine Zusammenlegung ausgesprochen (s.Anlage); des Weiteren auch  gegen eine gemeinsame Geschäftsführung, da  beide Vereine aufgrund ihres Aufgabenspektrums zu unterschiedlich seien.

 

Die Freizeitgemeinschaft beabsichtigt, die ab Mitte 2012 freiwerdende Stelle des Geschäftsführers nur noch in Teilzeit zu besetzen und fehlende Wochenstunden mit Ver- waltungskräften aus eigenen Reihen aufzufüllen. Mit der Wiederbesetzung der Stelle „Buchhaltung“ in Teilzeit, können Einsparungen  in Höhe von insgesamt rd. 50.000 €/jährlich realisiert werden.

 

Dies wurde bereits bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für 2012 berücksichtigt, jedoch nur mit der Hälfte des Betrages, da die Einsparungen erst in der 2. Jahreshälfte relevant werden.

 

Mit den Überlegungen zur Kooperation der FZG und der SPE Mühle war auch der Umfang der Leistungen zu überprüfen.

 

Die  SPE Mühle erhält für die vorbeugende und nachgehende Obdachlosenarbeit, der Betreuung von Obdachlosen, der allg. Sozialberatung, der Betreuung von Personen in besonderen Wohnformen und der allgemeinen Erziehungshilfe gem. Ratsbeschluss v. 10.12.2003 einen Betrag von 277.000 €, der aufgrund vertraglicher Indexanpassung auf 304.815 € erhöht wurde.

Daneben werden mit 106.115 € die Geschäftsführung, die Sekretärin, der Zivildienst, die Gruppe zur Erziehungshilfe, Buskosten zum Abholen der Kinder sowie Teile der Hausmeister- und Reinigungskraft bezuschusst.

Dieser Anteil ist seinerzeit nicht kontraktiert worden und sollte den vorhandenen Kontrakten zugeschlagen oder separat vertraglich vereinbart werden.

 

Aber auch die Kontrakte der FZG mit den Bereichen Abenteuerspielplatz, Kindergärten und Geschäftsstelle müssen hinsichtlich der Zuordnung von allgemeinen Kosten wie Geschäftsstelle beleuchtet  werden.

 

Die Verwaltung wird die Gespräche mit beiden Vereinen fortsetzen, die bestehenden Kontrakte  anpassen und neu gestalten und im Sozialausschuss am 18.6.2012  sowie im Jugendhilfeausschuss am 21.6.2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050201

 

100801

Hilfe in besonderen

Lebenslagen

Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0502015000

Zuschüsse

531860

Zuschüsse - FZG

144.000

1008011000

Hilfen für Obdachlose

531840

Zuschüsse – SPE Mühle

411.055

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) Es bestehen Kontrakte mit der SPE Mühle und der FZG

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 enthalten. Ãœber die Bereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen entschieden.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete