Betreff
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus, Heiligenstr. 40, Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 51/153
Aktenzeichen
III/51/Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Bereitstellung eines freiwilligen zweckgebundenen städt. Zuschusses in Höhe von höchsten 172.800 € zur Sanierung des Gebäudes und der Kanäle der Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus.

 

Vor Beginn und Beauftragung der Maßnahmen ist vom Kindergartenträger ein konkretes Konzept einschl. einer Kostenberechnung für die Sanierung des Schmutzwasser- und Regenwasserleitungsnetzes vorzulegen und mit der Verwaltung abzustimmen.

 

Der Caritas wird aufgegeben, weitere intensive Verhandlungen mit der Versicherung zu führen, mit dem Ziel der Reduzierung des städtischen Zuschusses.

 

Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 57.600 € aus Mittel im Produkt 060101. Der Rest wird dem Produkt Gewerbesteuer (160101) entnommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

In der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ (nachfolgend Kita „St. Jacobus“ genannt) werden derzeit in 4 Gruppen 90 Kinder (davon 12 Kinder unter 3 Jahren) betreut. Die Betreuungsplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung, insbesondere für das Angebot für Kinder unter 3 Jahren. Wie aus dem beiliegenden Antrag (Anlage 1) und den Ausführungen des Trägers (Anlage 2 – 5), dem Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V. (nachfolgend Caritas), hervorgeht, ist durch einen Bruch im Regenwasserkanal ein erheblicher Schaden am Gebäude der Kita „St. Jacobus“ entstanden.

 

Zum 01.08.2008 ging der Kindergartenbetrieb von der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, als Teil der kath. Kindergartenbedarfplanung, auf die Caritas über. Ohne den Betriebsübergang hätten die 4 Gruppen in städt. Trägerschaft weitergeführt werden müssen. Die Caritas ist gemäß eines Betriebsübergangsvertrages (Anlage 6) mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus ab dem 01.08.2008 als Nutzer dem Eigentümer von Grundstück und Gebäude Heiligenstr. 40a, in Hilden, gleichgestellt. Die Caritas wird aus diesem Vertrag heraus verpflichtet, die Instandhaltungen an Dach und Fach sowie Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten zu übernehmen. Vor Abschluss des Betriebsübergangsvertrages hat die Caritas mit einem Architekten die Substanz des Gebäudes geprüft und keine Mängel festgestellt. Wann der Schaden konkret entstanden ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen.

 

Die Caritas zählt als „freier Träger“ im Finanzierungssystem des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) mit einem verbleibenden Rest-Trägeranteil in Höhe von 9% zu den gesetzlichen Betriebskosten und wäre zu Zeiten des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) als „armer Träger“ benannt worden. Aus diesem Grund wurde zum 11.07.2007 zwischen der Caritas und der Stadt Hilden ein Vertrag (Anlage 7) zur Finanzierung von allen Gruppen dieser Kindertageseinrichtung geschlossen, vornehmlich zur Übernahme des Trägeranteils. Der Vertrag zwischen Caritas und der Stadt Hilden beinhaltet eine dynamische Verweisung auf das GTK und auf die zugehörige Betriebskostenverordnung in ihrer jeweiligen Fassungen. Da das GTK von den gesetzlichen Grundlagen des KiBiz abgelöst wurde, sind die Vorschriften des KiBiz ab 01.08.2008 maßgeblich. Es wurde weiterhin seinerzeit festgelegt, dass ein außergewöhnlicher Aufwand für den Träger, nämlich dringende Maßnahmen zur Substanzerhaltung des Gebäudes, seitens der Stadt Hilden bezuschusst werden. Auch hier war der Hintergrund, dass ein „armer Träger“ in der Regel nicht über die finanziellen Mittel verfügt, substanzerhaltende Maßnahmen durchzuführen oder gar Neubauten zu errichten. Vorrangig sind jedoch Zuwendungen nach etwaigen Landesrichtlinien für diesen Zweck. Diese Leistungen sah das GTK vor, im KiBiz sind diese Leistungen nicht mehr enthalten. Bis Mitte 2008 bestand die Möglichkeit, für diese Maßnahmen eine Zuwendung nach den Richtlinien für Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen vom Land NRW zu erhalten. Seither wird nur noch der Ausbau U3 vom Land NRW gefördert. Heute kann kein Landeszuschuss zur Sanierung oder Schadensbeseitigung beantragt werden.

 

Die beschriebenen Schäden lassen sich unter den Begriff „Schäden an der Substanz des Gebäudes“ subsumieren, da die innere Holzkonstruktion der Wände und die Fundamente des Gebäudes betroffen sind. Im Ergebnis ergibt sich eine Zuschussverpflichtung der Stadt Hilden. Diese Auffassung hat die Rechtsabteilung bestätigt. Aus der Anlage 8 ist zu entnehmen, dass sich die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus aufgrund der vertraglichen Regelung aus dem Betriebsübergangsvertrag nicht an den Sanierungskosten beteiligen wird.

 

 

Zuschusshöhe:

 

Gemäß der beiliegenden Kostenaufstellung des Trägers (Anlage 2) werden Gesamtkosten in Höhe von rd. 232.500 € erwartet. Die Kostenaufstellung wurde vom Amt für Gebäudewirtschaft sowie vom Tiefbau- und Grünflächenamt geprüft. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurde bei der Kostenaufstellung berücksichtigt. Die Qualifizierungskosten der Kindertageseinrichtung für den Ausbau U3 sind darin nicht enthalten (Siehe Anlage 3 & 4).

 

Aus der nachfolgenden Aufstellung ist zu entnehmen, welche Kosten die Caritas aus eigenen Finanzmitteln aufbringen kann und für die Sanierung einsetzen wird:

 

            Qualifizierung Ausbau U3:                            155.547,63 €              Anlage 3

            Ausstattung Plätze U3:                                    42.000,00 €              Anlage 4

            Landeszuschuss:                                           129.600,00 €

 

            Rest offen:                                                       67.947,63 €

 

            GTK Rücklage:                                               20.093,06 €              Stand 31.07.2009, geprüft

            KiBiz Rücklage:                                               44.221,63 €              Stand 31.07.2009, geprüft

            KiBiz Rücklage (erwartet):                            ..41.697,34 €              Anlage 5

 

            Überschuss:                                                    38.061,40 €

 

            Sanierungsgesamtkosten:                             232.492,98 €              Anlage 2

 

            Versicherungssumme                                     10.000,00 €             

            Erbe Bänsch                                                    11.628,13 €

 

            Ungedeckte Kosten/Bedarf:                            172.800,45 €/ rd. 172.800 €             Anlage 5

 

Die Kath. Kirchengemeinde „St. Jacobus“/das Erzbistum Köln wurde ebenfalls um eine Unterstützung gebeten. Leider kann sich der Eigentümer von Grundstück und Gebäude nicht an den Sanierungskosten beteiligen. Insbesondere verfügt die Ortsgemeinde nicht über die entsprechenden Mittel und würde die Genehmigung des Erzbistums Köln benötigen.

 

Die Caritas hat dargelegt, dass Sie alle verfügbaren Eigenmittel zur Sanierung einbringt. Die 4 Gruppen mit ihrem Angebot für Kinder unter drei Jahren sind ein wichtiger Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung. Ein Erhalt dieser Gruppen ist zwingend geboten.

 

Es wird vorgeschlagen, der Caritas zur Sanierung des Regenwasserkanals und des Gebäudes einen zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe von höchsten 172.800 € zu gewähren.

 

Vor Beginn und Beauftragung der Maßnahmen ist vom Kindergartenträger ein konkretes Konzept einschließlich einer Kostenberechnung für die Sanierung des Schmutzwasser- und Regenwasserleistungsnetzes vorzulegen und mit der Verwaltung abzustimmen.

 

Der Träger wird verpflichtet die zweckentsprechende Verwendung über einen Verwendungsnachweis bis zum 30.06.2012 nachzuweisen.

 

Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 57.600 € aus Mitteln im Produkt 060101. Der Rest wird dem Produkt Gewerbesteuer (160101) entnommen.

 

 


Fazit:

 

Aus den bestehenden Vertragswerken ergibt sich für die Stadt Hilden eine Verpflichtung einen Zuschuss zu den Sanierungskosten der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zu gewähren.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Träger Caritas für den Kreis Mettmann zur Sanierung des Regenwasserkanals und des Gebäudes einen zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe von höchsten 172.800 € zu gewähren.

 

Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 57.600 € aus Mitteln im Produkt 060101. Der Rest wird dem Produkt Gewerbesteuer (160101) entnommen.

 

Der Träger wird verpflichtet bis zum 30.06.2012 die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses nach zuweisen.

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

 

freiwillige

Leistung

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010050

Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger, hier: Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus (5113001140)

531800

Zuschuss an übrige Bereiche

172.800 €

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010050

Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger

531870

Freiw. Betriebskostenzuschüsse

57.600 €

 

1601010040

Gewerbesteuer

 

 

115.200 €

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

X

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Nein