Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2012 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2011

Gebühr 2012

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,89 Euro

0,93 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,78 Euro

0,72 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2011

Gebühr 2012

Niederschlagswassergebühr je qm

0,64 Euro

0,65 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt um 99.200 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe sinkt um 16.000 Euro.

Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 40.000 m³ (-1,38 %) sinkt, steigt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,04 Euro (+4,49%).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten steigen 2012 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 17.649 Euro (+4,40 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Auch die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen im Vergleich zum Vorjahr um +38.418 Euro (+2,81 %).

Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die Gebühr aus, da im Jahr 2009 ein positives Ergebnis (+126.663 Euro) erzielt wurde. In 2010 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -15.669 Euro erzielt, die in 2012 und 2013 wieder ausgeglichen werden muss.

Somit wird für 2012 eine Vorjahresüberdeckung in Höhe von +55.497 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 38.000 m³ gesunken.

 

Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,06 Euro (-7,69%). Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,02 Euro (-1,20 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen steigt um 10.383 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um 27.800 Euro.

Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um 23.186 Euro gestiegen (+1,24 %).

 

Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.270.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,01 Euro (+1,56 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Abwasserreinigungsgebühr

0,87 Euro

0,89 Euro

0,83 Euro

0,85 Euro

0,89 Euro

0,93 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,63 Euro

0,60 Euro

0,82 Euro

0,89 Euro

0,78 Euro

0,72 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,50 Euro

1,49 Euro

1,65 Euro

1,74 Euro

1,67 Euro

1,65 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,62 Euro

0,63 Euro

0,54 Euro

0,58 Euro

0,64 Euro

0,65 Euro

Gesamtgebühr

2,12 Euro

2,12 Euro

2,19 Euro

2,32 Euro

2,31 Euro

2,30 Euro

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2012

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete