Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und
beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2012 wie
folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2011 |
Gebühr
2012 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
|
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Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2011 |
Gebühr
2012 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt um 99.200 Euro. Der
angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe sinkt um 16.000 Euro.
Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 40.000 m³ (-1,38 %)
sinkt, steigt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,04 Euro (+4,49%).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten steigen 2012 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
17.649 Euro (+4,40 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als
auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.
Auch die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen im
Vergleich zum Vorjahr um +38.418 Euro (+2,81 %).
Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom
Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle
und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt
herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei
Einfluss hat.
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2009 ein positives Ergebnis (+126.663 Euro) erzielt
wurde. In 2010 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -15.669 Euro erzielt, die in
2012 und 2013 wieder ausgeglichen werden muss.
Somit wird für 2012 eine Vorjahresüberdeckung in Höhe von +55.497 Euro
eingerechnet.
Der Verbrauch laut Steueramt ist um 38.000 m³ gesunken.
Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,06 Euro (-7,69%).
Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,02 Euro (-1,20 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
steigt um 10.383 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um
27.800 Euro.
Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum
Vorjahr um 23.186 Euro gestiegen (+1,24 %).
Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.270.000 m².
Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,01 Euro (+1,56 %).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,87 Euro |
0,89 Euro |
0,83 Euro |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,63 Euro |
0,60 Euro |
0,82 Euro |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,50
Euro |
1,49
Euro |
1,65
Euro |
1,74
Euro |
1,67
Euro |
1,65
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,62 Euro |
0,63 Euro |
0,54 Euro |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
Gesamtgebühr |
2,12
Euro |
2,12
Euro |
2,19
Euro |
2,32
Euro |
2,31
Euro |
2,30
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2012
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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