- Bericht über die Umsetzung des Maßnahmekatalogs 2011
- Maßnahmekatalog 2012
Beschlussvorschlag:
- Der Integrationsrat und der
Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des
Maßnahmenkataloges 2011 zur Kenntnis.
- Der Sozialausschuss beschließt auf
Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten
Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2012. Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Maßnahmenkatalog 2011:
Im Anschluss an das
Jahr 2005, in dem das StrategiekonzeptÂ
„Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden verabschiedet
worden war, wurde jährlich vom Sozialausschuss die Bereitstellung von Mitteln beschlossen, um
Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen oder zu fördern, die sich an den
Handlungsfeldern des Strategiekonzeptes orientierten.
Der
Maßnahmenkatalog für das Jahr 2011 beinhaltete 18 Maßnahmen und Projekte, für
die ein Fördervolumen von insgesamt € 22.533,-- zur Verfügung stand.
Berichte über die
Umsetzung dieser Maßnahmen und Projekte sind dieser SV als Anlage 1 beigefügt.
Maßnahmenkatalog 2012:
Im Jahr 2011 wird
wie in den Vorjahren verfahren. Fachämter, Migrantenvereine und freie Träger
waren auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Maßnahmen und
Projekten, die hauptsächlich oder am Rande die Integration von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte bewirken, hingewiesen worden.
Nach Sondierung der
beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge ergab sich für das Jahr 2012 ein
Maßnahmenkatalog mit einem Gesamtvolumen von € 22.515,--.
Die entsprechenden
Maßnahmen und Projekte sind dieser SV als Anlage
2 beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505012000 |
Information/Beratung/
Leistung |
531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
22.500 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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