Betreff
Änderung der Schulsatzung der Musikschule Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 41/084
Aktenzeichen
III/41-He
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die als Anlage 1 vorgelegte 5. Nachtragssatzung der Schulsatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zwischen der Kündigungsfrist und dem Gültigkeitsdatum müssen im Sekretariat der Musikschule die notwendigen Dateneingaben bzw. Änderungen erfolgen. Außerdem müssen die im Stundenplan entstandenen Lücken durch die Aufnahme neuer Schüler mit allen erforderlichen Dateneingaben wieder geschlossen werden. Wenn die Sommerferien sehr früh liegen und beispielsweise bereits im Juni beginnen, ist der Zeitraum dafür nicht ausreichend. Frühere Kündigungsfristen zum 1. Juni und zum 1. Dezember können diesen Engpass deutlich entschärfen.

 

Der entsprechend geänderte Paragraph in der Schulsatzung lautet dann:

 

 

§ 9

Anmeldung und Kündigung

 

9.4.      Für die Kündigung einer Schülerin oder eines Schülers gelten folgende Fristen:

           

a)         Unbeschadet der Regelung im § 9.2., Satz 2, zwei Wochen zum Ablauf der vierteljährlichen „Schnupperzeit“

 

b)         im Übrigen bis zum 01.12. für den 31.1. und bis zum 1.6. für den 31.7 jeden Jahres (zum Ende der Schulhalbjahre).

 

Die Kündigung ist der Leitung der Musikschule schriftlich mitzuteilen.      

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen: nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent