Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege die als Anlage 1 vorgelegte 5. Nachtragssatzung der
Schulsatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Zwischen der Kündigungsfrist und dem Gültigkeitsdatum müssen im
Sekretariat der Musikschule die notwendigen Dateneingaben bzw. Änderungen erfolgen.
Außerdem müssen die im Stundenplan entstandenen Lücken durch die Aufnahme neuer
Schüler mit allen erforderlichen Dateneingaben wieder geschlossen werden. Wenn
die Sommerferien sehr früh liegen und beispielsweise bereits im Juni beginnen,
ist der Zeitraum dafür nicht ausreichend. Frühere Kündigungsfristen zum 1. Juni
und zum 1. Dezember können diesen Engpass deutlich entschärfen.
Der entsprechend geänderte Paragraph in der Schulsatzung lautet dann:
§ 9
Anmeldung
und Kündigung
9.4.     Für die Kündigung einer
Schülerin oder eines Schülers gelten folgende Fristen:
          Â
a)        Unbeschadet der Regelung im § 9.2.,
Satz 2, zwei Wochen zum Ablauf der vierteljährlichen „Schnupperzeit“
b)        im Übrigen bis zum 01.12. für den 31.1.
und bis zum 1.6. für den 31.7 jeden Jahres (zum Ende der Schulhalbjahre).
Die Kündigung ist
der Leitung der Musikschule schriftlich mitzuteilen.     Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen:
nein
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |