Betreff
Konzept zum Ankauf von Kunstwerken
Vorlage
WP 09-14 SV 41/078
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Mitteilungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Zwischenbericht über den Ankauf von Kunstwerken aus städtischen Mitteln 2012 zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt in der AKH-Sitzung im Juni 2012 ein Konzept für Ankäufe aus Mitteln der Sport- und Kulturstiftung vorzulegen.“

 

Horst Thiele

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 22.06.11 wurde dem Antrag der Ratsmitglieder Ute-Lucia Krall und Ludger Reffgen vom 23.02.11 mehrheitlich bei 7 Ja - und 6- Neinstimmen zugestimmt und der folgende Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl dem Ausschuss als auch dem Kulturamt und dem Kuratorium der Stiftung für Sport und Kultur als Leitlinie bei Fragen zum  Ankauf von Werken der bildenden Kunst dient.

 

Das Konzept für Ankäufe sollte neben übergeordneten Gesichtspunkten wie Qualität, Eigenständigkeit und Repräsentativität u.a. folgende Rahmenbedingungen, spezielle Kriterien und / oder Förderschwerpunkte für die Werkauswahl berücksichtigen:

 

-       Kunstwerke von Hildener beziehungsweise in Hilden lebender KünstlerInnen oder Arbeiten mit deutlichem „Hilden-Bezug“,

-       Arbeiten von Kunstschaffenden einer jüngeren Generation,

-       Bildung eines (sich in seiner Zusammensetzung kontinuierlich ändernden) Fachgremiums, das bei Kunstankäufen und bei Fragen über die Annahme von Schenkungen berät und unterstützt.“

 

Die Verwaltung führte in der Sitzung des AKH vom 22.06.11 aus, dass sich der vorliegende Antrag der Ausschussmitglieder Krall und Reffgen auf sehr bescheidene städtische Haushaltsmittel stütze und dass das Kuratorium der Sport- und Kulturstiftung ein unabhängiges Gremium sei.

Die gewünschte Einbindung der Sport- und Kulturstiftung in ein Konzept zum Ankauf von Kunstwerken könne daher nur empfehlenden Charakter haben.

 

Aufgrund der Sparmaßnahmen der zurückliegenden Jahre entwickelten sich die Budgetmittel für den Ankauf bildender Kunst leider rückläufig, wie aus der unten stehenden Tabelle ersichtlich ist.

 

 

Produkt Stadtbücherei

Produkt

Kulturelle Veranstaltungen

               2009

             3.000,-€

           2.000,-€

               2010

             2.000,-€

           1.000,-€

               2011

                    0,-€

           2.000,-€

               2012 (beantragt)

                    0,-€

           2.000,-€

 

 

Notwendigerweise ist aus Sicht der Verwaltung der Entwurf eines generellen Konzeptes zur künftigen Ankaufsstrategie und zur Erweiterung des städtischen Kunstbesitzes mit einer verlässlichen Mittelbereitstellung verbunden.

 

Ggf. sich ergebende Angebote von größerem finanziellen Umfang lassen sich derzeit mit städtischen Mitteln nicht bewerkstelligen, sodass in diesen Fällen derzeit und voraussichtlich auch in Zukunft projektbezogene Anträge an die Sport- und Kulturstiftung gestellt werden müssen.

 

Da diese Stiftung in ihrer Entscheidung unabhängig ist, kann die Verwaltung lediglich von Fall zu Fall fachliche Begründungen als Entscheidungshilfe für die Stiftung vorbereiten.

 

Für 2012 ist vorgesehen, die ggf. im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Ankäufe zu verwenden, die Hilden- Bezug aufweisen (sofern die Mittel hierfür ausreichen werden).

Dieser Fokus wurde auch in den zurückliegenden Jahres bereits gesetzt.

 

Konkret sollen ggf. zwei Arbeiten aus dem Ausstellungsprogramm der Städtischen Galerie im Bürgerhaus erworben werden:

Insofern folgt die Verwaltung mit der gängigen Praxis der Intention der Antragsteller:

 

-       Ankauf aus der Ausstellung mit Künstlern aus der Partnerstadt Nove Mesto,

(04.10.-03.11.12),

 

-       Ankauf aus der Preisträgerausstellung/ Einzelausstellung 2012 -Preisträger aus der jurierten Jahresausstellung Hildener Künstlerinnen und Künstler aus dem Jahr 2011-

      (15.11.-15.12.12).

 

Der Förderschwerpunkt, der sich auf den Ankauf von Arbeiten Kunstschaffender einer jüngeren Generation bezieht, kann ggf. in die Jahresplanung und Ankaufsstrategie 2014 gelegt werden, wenn der turnusgemäß auszuschreibende Wilhelm-Fabry-Förderpreis erneut im Bereich bildender Kunst ausgelobt werden würde. Hierüber wäre dann im Rahmen der Ausschreibung dieses Förderpreises zu entscheiden.

Eine Entscheidung über den Ankauf aus der Preisträgerausstellung könnte dann ggf. durch die Fachjury erfolgen, die bereits die Entscheidung über den Preisträger/ die Preisträgerin fällen wird. Diese Jury wird von Fall zu Fall zusammengestellt und setzt sich aus Fachjuroren sowie aus Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege und der Verwaltung zusammen. Ansonsten sollte es auch künftig dabei bleiben, dass der Ankauf von Kunstwerken aus Haushaltsmitteln als laufendes Geschäft der Verwaltung überlassen bleibt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege im Juni 2012 wird die Verwaltung ein Konzept für Kunstankäufe durch Mittel der Sport- und Kulturstiftung vorlegen.

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

keine



Personelle Auswirkungen:

 

keine