Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Kammerchores
„Collegium Vocale“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der Chorleiter des
Kammerchores „Collegium Vocale“, Herr
Volker Dax, stellte am 24.10.2011 den als Anlage beigefügten Antrag auf
Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in
Hilden.
Herr Volker Dax
leitet neben dem Kammerchor „Collegium Vocale“ den evangelischen Chor Hilden an
der Friedenskirche, der als Kultur pflegende Organisation anerkannt ist.
Beide Chöre
arbeiten eigenständig. Dies bestätigte Herr Pfarrer Hergarten der Verwaltung
kürzlich.
Der Kammerchor „Collegium Vocale“ besteht seit 2006 und wird von Herrn Dax ehrenamtlich geleitet.
Der Chor besteht derzeit aus 16 Mitgliedern.
Das Ziel des
Chores ist es, im Rahmen von Gottesdiensten und Konzerten Musikwerke vom Mittelalter
bis zur Moderne auf hohem Niveau im Rahmen von Gottesdiensten aufzuführen. Dies
erfolgte in der Vergangenheit bereits einige Male (s. Anlage).
Nach den derzeit
gültigen Richtlinien vom 28.04.2004, die als Anlage beigefügt sind, erhalten Kultur pflegende Vereine und
Organisationen Hilden bei einer Größe bis 70 Mitgliedern einen jährlichen
Pauschalzuschuss von 256,-- € (§ 2.1).
Nach § 3.1 dieser
Richtlinien können Sonderzuschüsse in Höhe von jährlich maximal 2.045,-- € /
Verein oder Organisation nach entsprechender Antragstellung gewährt werden.
Doppelförderung durch die Stadt Hilden istÂ
ausgeschlossen. (§1.1).
Bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag des Kammerchores „Collegium Vocale“ auf Anerkennung als Kultur pflegende
Organisation, wäre der Beginn einer finanziellen Förderung erst ab 2012
möglich, da die Fördermittel für 2011 (Produkt Kulturförderung 040201) bereits erschöpft sind. Voraussetzung
wäre, dass die für das Produkt Kulturförderung im Haushaltsjahr 2012 beantragten
Finanzmittel in Höhe von 36.000,-€ zur Verfügung gestellt werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0402010010 |
Kulturförderung |
531800 |
Pauschalzuschuss |
  256,- |
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531800 |
Sonderzuschuss |
2.043,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Sofern die
erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000,-€ für die Förderung der Kultur
pflegenden Vereine und Organisationen im Haushalt 2012 bereit gestellt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |