Betreff
Antrag des Kammerchors "Collegium Vocale" um Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 41/077
Aktenzeichen
II/41 KlP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Kammerchores „Collegium Vocale“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Chorleiter des Kammerchores „Collegium Vocale“, Herr Volker Dax, stellte am 24.10.2011 den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Herr Volker Dax leitet neben dem Kammerchor „Collegium Vocale“ den evangelischen Chor Hilden an der Friedenskirche, der als Kultur pflegende Organisation anerkannt ist.

 

Beide Chöre arbeiten eigenständig. Dies bestätigte Herr Pfarrer Hergarten der Verwaltung kürzlich.

 

Der Kammerchor „Collegium Vocale“ besteht seit 2006 und wird von Herrn Dax ehrenamtlich geleitet. Der Chor besteht derzeit aus 16 Mitgliedern.

 

Das Ziel des Chores ist es, im Rahmen von Gottesdiensten und Konzerten Musikwerke vom Mittelalter bis zur Moderne auf hohem Niveau im Rahmen von Gottesdiensten aufzuführen. Dies erfolgte in der Vergangenheit bereits einige Male (s. Anlage).

 

Nach den derzeit gültigen Richtlinien vom 28.04.2004, die als Anlage beigefügt sind,  erhalten Kultur pflegende Vereine und Organisationen Hilden bei einer Größe bis 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss von 256,-- € (§ 2.1).

Nach § 3.1 dieser Richtlinien können Sonderzuschüsse in Höhe von jährlich maximal 2.045,-- € / Verein oder Organisation nach entsprechender Antragstellung gewährt werden. Doppelförderung durch die Stadt Hilden ist  ausgeschlossen. (§1.1).

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag des Kammerchores „Collegium Vocale“ auf Anerkennung als Kultur pflegende Organisation, wäre der Beginn einer finanziellen Förderung erst ab 2012 möglich, da die Fördermittel für 2011 (Produkt Kulturförderung  040201) bereits erschöpft sind. Voraussetzung wäre, dass die für das Produkt Kulturförderung im Haushaltsjahr 2012 beantragten Finanzmittel in Höhe von 36.000,-€ zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0402010010

Kulturförderung

531800

Pauschalzuschuss

   256,-

 

 

531800

Sonderzuschuss

2.043,-

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Sofern die erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000,-€ für die Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen im Haushalt 2012 bereit gestellt werden.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 


 



Personelle Auswirkungen: nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent