Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt
den Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2012 zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2012 soll im
Bereich Jazz / Instrument Schlagzeug ausgelobt werden.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den
nachfolgenden Richtlinien.
Richtlinien zur
Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2012
- Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis
2012 zum Thema Jazz/ Instrument Schlagzeug aus.
- Die Ausschreibung beschränkt sich auf
Nordrhein-Westfalen.
- Um den Preis kann sich jede Schlagzeugerin/
jeder Schlagzeuger bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt in
Nordrhein-Westfalen liegt.
     Die fachliche Ausbildung
sollte nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
- Der Preis wird mit 5.120,-€ ausgelobt.
Er besteht in einem Geldbetrag.
Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet
werden.
- Zugelassen sind Bewerbungen anhand
einer CD oder per Soundfile.
     Die Aufnahmen dürfen nicht älter
als drei Jahre sein.
     Die folgenden Unterlagen
sind beizufügen:
-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die musikalische
Ausbildung und Tätigkeit,
-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,
-Angaben über bisherige Preise und Stipendien,
-Konzertkritiken
      Das Versandrisiko trägt der
Bewerber/ die Bewerberin.
      Für die Rücksendung wird
ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.
- Die Jury trifft anhand der
eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.
Ihr gehören drei Fachjuroren, die Schlagzeuger Ulf Stricker, Christoph
Hillmann und Peter Baumgärtner an sowie der Kulturausschussvorsitzende, die
stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die
Leiterin des Kulturamtes.
Die ausgewählten Musikerinnen und Musiker werden zu einem Vorspiel
geladen, in Folge dessen die Entscheidung über die Preisträgerin / den
Preisträger erfolgen wird.
Das Vorspiel wird einen Pflicht- und einen Kürteil gemeinsam mit
ihren/seinem Team umfassen sowie ein Solostück. Genaue Angaben hierzu erhalten
die zum Vorspiel geladenen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger 4 Wochen vor dem
Vorspieltermin.
     Die Jury entscheidet mit
einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.
     Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
- Der Preisträger/ die Preisträgerin
verpflichtet sich, zeitnah an die Preisverleihung ein Konzert im Rahmen
der 17. Hildener Jazztage (05.-10.06.12) honorarfrei für die Stadt Hilden
zu geben.
- Bewerbungsfrist ist der 16.03.2012
Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus
1, 40721 Hilden
     9.Â
Die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises erfolgt im Rahmen der
Hildener Jazztage
          2012.
           Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0402010020 |
Förderprojekte |
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6.620,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die
erforderlichen Mittel müssten im Haushalt 2012 bereit gestellt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein