Betreff
Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2012
Vorlage
WP 09-14 SV 41/075
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt den Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2012 zu.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2012 soll im Bereich Jazz / Instrument Schlagzeug ausgelobt werden.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den nachfolgenden Richtlinien.

 

 

 

Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2012

 

  1. Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2012 zum Thema Jazz/ Instrument Schlagzeug aus.

 

  1. Die Ausschreibung beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Um den Preis kann sich jede Schlagzeugerin/ jeder Schlagzeuger bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen liegt.

      Die fachliche Ausbildung sollte nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

 

  1. Der Preis wird mit 5.120,-€ ausgelobt.

Er besteht in einem Geldbetrag.

Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet werden.

 

  1. Zugelassen sind Bewerbungen anhand einer CD oder per Soundfile.

      Die Aufnahmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

 

      Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:

 

-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die musikalische Ausbildung und Tätigkeit,

-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,

-Angaben über bisherige Preise und Stipendien,

-Konzertkritiken

       Das Versandrisiko trägt der Bewerber/ die Bewerberin.

       Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.

 

  1. Die Jury trifft anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.

Ihr gehören drei Fachjuroren, die Schlagzeuger Ulf Stricker, Christoph Hillmann und Peter Baumgärtner an sowie der Kulturausschussvorsitzende, die stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die Leiterin des Kulturamtes.

Die ausgewählten Musikerinnen und Musiker werden zu einem Vorspiel geladen, in Folge dessen die Entscheidung über die Preisträgerin / den Preisträger erfolgen wird.

Das Vorspiel wird einen Pflicht- und einen Kürteil gemeinsam mit ihren/seinem Team umfassen sowie ein Solostück. Genaue Angaben hierzu erhalten die zum Vorspiel geladenen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger 4 Wochen vor dem Vorspieltermin.

 

      Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.

      Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  1. Der Preisträger/ die Preisträgerin verpflichtet sich, zeitnah an die Preisverleihung ein Konzert im Rahmen der 17. Hildener Jazztage (05.-10.06.12) honorarfrei für die Stadt Hilden zu geben.

 

 

 

 

  1. Bewerbungsfrist ist der 16.03.2012

Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

( kulturamt@hilden.de )

 

      9.  Die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises erfolgt im Rahmen der Hildener Jazztage

           2012.

 

 

            Horst Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0402010020

Förderprojekte

 

 

6.620,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel müssten im Haushalt 2012 bereit gestellt werden.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: nein