Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat und der
Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Jahr 2006
bewilligte das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Hilden jährlich Mittel zur
Integrationsförderung – insgesamt € 175.000,-- bis zum Jahr 2010:
KOMM-IN NRW heißt die
Förderlinie des Landes, aus der nicht einzelne Maßnahmen finanziert werden,
sondern die den Aufbau von Strukturen in den Kommunen fördert.
In Hilden flossen die
Fördermittel bislang in den Aufbau des Integrationsbüros, in verschiedene
Strukturen, die dem Sprach- und Bildungserwerb zweckdienlich sind und in den
Aufbau des Integrationsportals www.integration.hilden.de.
Zuletzt, im Jahr 2010,
wandte die Stadt Hilden sich in ihren KOMM-IN Projekten den Bereichen „Sport“
und „Einbürgerung“ zu. Es wurden umfangreiche Analysen betrieben, um zu
schauen, wie diese Bereiche zugunsten der Integrationsförderung optimiert
werden können. Dass die Anträge auf Einbürgerung nach Durchführung des Projekts
zugenommen haben, entspricht dabei natürlich der Intention des Projekts.
Im Jahr 2011 stehen
zwei KOMM-IN NRW Projekte auf der Agenda des Amtes für
Soziales und
Integration:
Das erste Projekt hat
den Titel „Miteinander in Wohnquartieren gestalten“.
Inhaltlich geht es um
die Vernetzung der Integrationsarbeit mit ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen
Initiativen, wobei der Focus auf die Seniorenarbeit gerichtet ist. Nach einer
umfassenden Analyse der in den Stadtteilen vorhandenen Bedürfnisse und Angebote
wird in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat und den Hildener
Migrantenvereinen eine Konzeption zur Förderung eines
generationenübergreifenden, interkulturellen, nachbarschaftlichen
Zusammenlebens erarbeitet. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden zwischen dem Amt
für Jugend, Schule und Sport und dem Amt für Soziales und Integration in
Zusammenarbeit mit dem AK Seniorenbegegnung, dem Seniorenbeirat, dem
Integrationsrat, Trägern von Senioreneinrichtungen und dem Stadtsportbund
Planungen zur Erweiterung der bereits bestehenden Stadtteilkonferenzen
begonnen, um dort zukünftig gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren auch
seniorenrelevante Themen aufzugreifen. Außerdem wurde das Amt für Wahlen und
Statistik beauftragt, Daten bereit zu stellen, die Aussagen liefern über die
Einwohnerschaft bestimmter Stadtteile – hinsichtlich Altersstruktur und Zuzug
(„Migrationshintergrund“).
Zur Durchführung
dieses Projekts bewilligte die Bezirksregierung einen Betrag von € 30.000,--.
Beim zweiten Projekt
„Qualifizierte Berufsperspektiven für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
schaffen“ ist die Stadt Hilden Kooperationspartner der Stadt Monheim. Beide
Städte sind bestrebt, ihre Dienstleistungen für zugewanderte Senioren auch auf
dem Hintergrund des Pflegenotstandes zu verbessern. Dies kann dann gelingen,
wenn in den entsprechenden Berufen der Bereiche Pflege, Wohnheime und
Nachbarschaftszentren verstärkt Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, vernetzen sich im KOMM-IN Projekt die entsprechenden
Träger mit den Jobcentern, Integrationsbüros, Integrationsräten,
Wirtschaftsförderungen und Multiplikatoren der beiden Städte. Bei einem ersten
Treffen des „Begleitausschusses“, in dem die genannten Akteure vertreten sind,
wurden die Voraussetzungen aus Sicht aller diskutiert, die notwendig dafür
sind, eine interkulturelle Öffnung hinsichtlich mehr Beschäftigung von Menschen
mit Migrationshintergrund in den genannten Institutionen zu erreichen.
Beide KOMM-IN Projekte
sind zunächst bis Februar befristet – eine Verlängerung kann aber bei der
Bezirksregierung beantragt werden. Die Verwaltung wird den Integrationsrat und
den Sozialausschuss über weitere Ergebnisse informieren.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505012000 |
Leistungen zur Integration |
501900 |
Honorare |
28.400 |
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543400 |
Sonstige Geschäftsausgaben |
1.600 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X, in Höhe von 30.000 € (hier ankreuzen) |
nein  (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Entfällt, da nur für das Jahr 2011 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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