Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BA/CDf und FL vom 19.10.2011
Antragstext:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet im Bereich der Straßen An den Linden, Kirschenweg, Ohligser Weg gemäß dem beigefügten planerischen Entwurf.
Erläuterungen zum
Antrag:
Das Plangebiet überlagert eine zusammenhängende Siedlung, deren Gebäude von baulicher Eigenart und von bestimmten gemeinsamen Gestaltungsmerkmalen geprägt sind. Durch die Siedlung wird eine wichtige Phase der Hildener Stadtentwicklung aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts dokumentiert. Auch heute verfügt das Wohnquartier über eine intakte Infrastruktur und gilt als gelungenes Beispiel für genossenschaftliches Zusammenleben in der Stadt. Dem Erhalt des Charakters der für Hilden historisch mustergültigen, industrie-unabhängigen Arbeitersiedlung kommt daher große Bedeutung zu.
Der Charakter der Siedlung zeichnet sich wie folgt aus:
–
Doppelhaushälften
aus den 20er Jahren
–
Eingeschossigkeit
plus Dach
–
Gleichartige
Giebel
–
Gleicher
Fassadenanstrich, gleichartige Fenster- und Türanlagen
–
Umgenutzte
Anbauten
–
Nutzbare
Gärten (nicht Gartenland) mit einer Tiefe von mindestens 40 m ab Straße
–
Grundstückseinfassung
durch kleine, gleichartige Zäune
–
Proportion
und Gestaltung des Straßenraumes „An den Linden“
– Keine Garagen bzw. Garagenblöcke
–
Genossenschaftliche
Nutzung
Nach vielen intensiven Gesprächen mit den Siedlungsbewohnern, die von dem
Antrag des Bauvereins auf Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens und Neubau
von 80 neuen Wohneinheiten direkt betroffen sind, aber auch solchen, die nicht
unmittelbar betroffen sind, zeichnen sich folgende städteplanerische und
genossenschaftliche Ziele ab, die bei der städtebaulichen Weiterentwicklung des
Quartiers verwirklicht werden sollten:
Städtebauliche Entwicklung
–
Charakter
der Siedlung erhalten;
–
Sanierung
der Altbauten;
–
neue
Bebauung muss moderat sein und ist nach Möglichkeit zu vermeiden;
–
dem
bisherigen Gebäudebestand angepasste Bebauung;
–
ausschließlicher
Neubau von Doppelhäusern;
–
max. 1,5
Geschosse bei Neubauten;
–
möglichst
positive Energiebilanz.
Wohnumfeld-Entwicklung
–
Weiterentwicklung
zu einem generationengerechten Quartier;
–
Verträgliche
Erschließung;
–
Vermeidung
von Durchgangsverkehr.
Freiraum-Entwicklung
–
Größtmöglicher
Erhalt der Grünflächen, um den Charakter der Siedlung nicht zu zerstören;
–
Erhalt
und Schaffung von nutzbaren privaten Freiflächen;
–
Ökologisch
verträgliche Nachverdichtung im Sinne des Klimaschutzgutachtens, das den Erhalt
von Freiflächen und die Herabsetzung von Versiegelungen fordert.
Nachbarschaftliche Entwicklung
–
Planung
für Genossenschaft, nicht für externe Personen;
–
Ausgewogene
soziale Mischung;
–
Erhalt
von sozialer Kontrolle und Identifikation, die den Bewohnern ein Lebensgefühl
wie in einer kleinen Gemeinschaft vermitteln.
Diesen Zielen wird der in der zeichnerischen Darstellung beigefügte
planerische Entwurf in hohem Maße gerecht. Deshalb wird beantragt, ihn zur
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zu machen.
Für die BA/ CDf- Fraktion                                                         Für
die FL- Fraktion
gez. W. Corbat                                                                          gez.
F. Burchartz
stv. Vorsitzender                                                                       Vorsitzender
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Fraktionen der BA/CDf und der FL haben in der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 19.10.2011 den als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag gestellt.
Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf einen Bereich im Hildener Süden, für den seit längerem schon eine sehr kontroverse Diskussion über die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens läuft.
Es handelt sich um Grundstücke des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden eG im Bereich der Straßen An den Linden, Kirschenweg und Ohligser Weg.
In ihrem Antrag fordern die beiden Fraktionen zunächst die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens mittels eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses.
Des weiteren formulieren sie in der Begründung ihres Antrages bestimmte Rahmenbedingungen, die sie durch einen entsprechenden städtebaulichen Entwurf, der Grundlage des Planverfahrens werden soll, eingehalten sehen wollen.
In der gleichen Ratssitzung am 19.10.2011 wurde abschließend über einen Antrag des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden eG entschieden, für den betroffenen Bereich ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten. Mehrheitlich stimmte der Rat diesem Antrag zu.
Dementsprechend wird dem Stadtentwicklungsausschuss nun der offizielle und das Verfahren einleitende Aufstellungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung in Form der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/120 vorgelegt.
Das vorgeschlagene und mit dem Gemeinnützigen Bauverein abgestimmte Plangebiet ist deckungsgleich mit dem Plangebiet, welches im Antrag der beiden Fraktionen genannt wird.
Diesem Teil des Antrages wird damit bereits nachgekommen.
Hinsichtlich des im Antrag genannten städtebaulichen Entwurfes kann folgendes ausgeführt werden:
Der Entwurf wird seitens der Stadtverwaltung als eine von mehreren Alternativen in die frühzeitige Bürgerbeteiligung eingebracht werden.
Es ist bekanntlich inzwischen in Hilden guter Brauch, bei Bürgeranhörungen der versammelten interessierten Bürgerschaft mehrere Planungsalternativen für ein Bebauungsplan-Gebiet vorzustellen.
So soll natürlich auch in diesem Fall verfahren werden.
Bekanntlich erfolgt der Beschluss über den städtebaulichen Entwurf, der Grundlage für das weitere Aufstellungs-Verfahren werden soll, erst nach dem die Planungsgrundlagen – in der Regel durch Gutachten – aufbereitet wurden und im Anschluss an die Bürgeranhörung.
Insofern wird also der von den Fraktionen vorgestellte Alternativ-Plan Eingang in das Bauleitplan-Verfahren finden. Welche Elemente im einzelnen Berücksichtigung finden, kann zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht gesagt werden.
Die Verwaltung schlägt daher dem Stadtentwicklungsausschuss vor, die Inhalte des Antrages zur Kenntnis zu nehmen.
H. Thiele