Betreff
Straßenbau Bahnhofsallee 2.BA
Hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/082
Aktenzeichen
66.1-tü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Bahnhofsallee 2.BA und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 398.000 Euro zu.

 

Nach Bereitstellung von

            10.000 €                     in 2010    (Planungsmittel)

             

sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:

           

            VE 2012 für 2013 von            388.000,00 €                                                 

            Ansatz 2013                           388.000,00 €

 

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2012 entschieden.“

 


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2010-2014

(SV WP 09-14 66/033), welches im Rat am 10.11.2010 einstimmig beschlossen worden ist.

 

Mit Datum vom 10.12.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf zur Gestaltung des Bahnhofvorplatzes beraten und folgenden Beschluss gefasst.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den 1. Bauabschnitt (Gesamtkosten inkl. Kulturpfad und Sonderbeleuchtung) die weitere Planung fortzuführen und möglichst kurzfristig die § 14-Unterlagen vorzulegen mit dem Ziel, die Maßnahme 2009-2012 zu realisieren.

 

In dieser Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde festgelegt, dass der Bahnhofsvorplatzbereich (Bahnhofsallee) in 2 Bauabschnitten ausgebaut / saniert werden soll.

 

Wann die Straße ursprünglich angelegt wurde, kann heute nicht mehr ermittelt werden.

Bautechnisch haben wir es mit einer Pflasterstraße zu tun, die irgendwann einmal mit einer dünnen Schwarzdecke überzogen wurde.

Zur genauen Erkundung des Befestigungsaufbaues wurde ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Rahmen des gesamten Bahnhofsvorplatzes 2008 durch die Firma GFM Umwelttechnik erstellt. Im Bereich des 2.BA wurden zwei Rammkernsondierungen durchgeführt, die folgende Erkenntnisse erbracht haben.

Die vorhandene Befestigung besteht aus einer 4 bis 6 cm dicken Schwarzdecke auf 16 cm Natursteinpflaster. Darunter  befindet sich eine ca. 30 cm dicke Auffüllung aus kiesigem Sand, die mit Bauschutt (Ziegelreste, Asche, Schlacke u.ä) verunreinigt ist und damals als Tragschicht eingebaut wurde. Aufgrund des zu hohen Feinkornanteils (bis zu 30%) ist diese ungebundene Schicht jedoch nicht frostsicher.

 

Wichtigstes Ziel der Maßnahme ist die vollständige Wiederherstellung des Gebrauchswertes der Verkehrsanlage. Aufgrund des unzureichenden vorhandenen Befestigungsaufbaues ist die Straße in einem sehr schlechten Zustand.

Eine Instandhaltung allein durch Aufbringung einer neuen Straßendeckschicht ist bei den vorh. Unterbauverhältnissen nicht wirtschaftlich möglich. Eine solche Deckschicht würde in kurzer Zeit durch Abplatzungen/Aufbrüche wieder zerstört.

Insofern ist zur dauerhaften Instandsetzung allein eine grundhafte Erneuerung zielführend.

 

Weiterhin ist die Straßenbeleuchtung ungenügend und überaltert. Besonders problematisch sind die Bereiche an den Zebrastreifen. Hier werden beleuchtungstechnisch nicht die Sicherheitsanforderungen erreicht.

 

Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die mit dem 1. BA begonnene Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes fertig gestellt wird.

Dazu wird die bisher überdimensionierte Fahrbahn zugunsten der Bürgersteige und Baumscheiben auf das notwendige Maß zurückgebaut. Die bisher als Busbucht vorhandene Haltestelle wird als Buskap umgebaut und neben der Bushaltestelle werden 4 Parkplätze angeordnet, wovon einer als Behindertenparkplatz ausgeschildert werden soll. Die Bushaltestelle wird behindertengerecht ausgebaut, was der Gesamtsituation des Bahnhofsvorplatzes als Busverknüpfungspunkt Rechnung trägt. Hierfür sind Fördermittel des Landes bereits genehmigt. Das Fahrgastinformationssystem wurde hier bereits installiert.

Die Bürgersteige werden erneuert und insbesondere im Bereich des Hotels (Schillerstraße 2 und 4) werden die Bürgersteige breiter angelegt, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

 

Beim 2.BA der Bahnhofsallee handelt es sich um eine nachmalige Herstellung der Straße und es werden Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben.

 

In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zunächst verschiedene Fragen zur Notwendigkeit der Maßnahme gestellt, die von der Verwaltung ausführlich beantwortet wurden.

Insbesondere wurde angemerkt, dass die Anlieger nicht die Finanzierung der Bahnhofserschließung übernehmen wollen, die mit erheblichem Schwerverkehr durch den ÖPNV verbunden ist. Diese Thematik wird dadurch Rechnung getragen, dass die Straße als Haupterschließungsstraße

gewidmet ist und die Eigentümer deswegen entsprechend weniger zahlen müssen.

Zum zweiten Rettungsweg für die Bahnhofsallee 22 und 24 gab es Befürchtungen, dass dieser durch die Anlage der Parkplätze gefährdet sein könnte. Mit der Bauordnung wurde diesbezüglich festgelegt, dass der Biergarten vor Nr. 22 derart angepasst wird, dass die Feuerwehr von der Hausvorfläche aus agieren kann.

 

Damit konnten mit der jetzt vorliegenden Planung die Bedenken der Anlieger ausgeräumt und die Wünsche der Anliegermehrheit aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.

 

Alle weiteren Angaben können den Anlagen entnommen werden.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Kostenberechnung

Anlage 3 Protokoll Bürgerbeteiligung

Anlage 4 Folgekostenberechnung

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+ Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I106600152

Ausbau Bahnhofsallee 2.BA

Haushaltsjahr:

2012/2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Haushaltsjahr

angemeldet

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2010

   10.000

 

ja

Straßenbau

2013 - VE

388.000

 

ja

Straßenbau

2013

388.000

 

ja

Straßenbau

2013

 

15.000

ja

Förderung VRR

2013

 

90.000

ja

Straßenausbaubeiträge

2014

 

90.000

ja

Straßenausbaubeiträge

+ aktivierte Eigenleistungen

bis Ende 2011                       8.000 €

2012                                      9.000 €

2013                                      8.000 €

 

Der auszubuchende Restwert beträgt derzeit rund 81.000 €.

 

Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird, müssten  45.000 € ergebniswirksame Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung eingestellt werden.

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

          X

(für Bushaltestelle)

nein

X

 (für den Rest nicht)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 


 

 

 

 



Â