Hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Bahnhofsallee
2.BA und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 398.000 Euro zu.
Nach
Bereitstellung von
           10.000 €                    in 2010  Â
(Planungsmittel)
           Â
sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:
          Â
           VE 2012 für 2013 von           388.000,00 €                                                Â
           Ansatz 2013                         388.000,00
€
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2012
entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2010-2014
(SV WP 09-14
66/033), welches im Rat am 10.11.2010 einstimmig beschlossen worden ist.
Mit Datum vom
10.12.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf zur Gestaltung des
Bahnhofvorplatzes beraten und folgenden Beschluss gefasst.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die
vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes
zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den 1.
Bauabschnitt (Gesamtkosten inkl. Kulturpfad und Sonderbeleuchtung) die weitere
Planung fortzuführen und möglichst kurzfristig die § 14-Unterlagen vorzulegen
mit dem Ziel, die Maßnahme 2009-2012 zu realisieren.
In dieser Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses wurde festgelegt, dass der Bahnhofsvorplatzbereich
(Bahnhofsallee) in 2 Bauabschnitten ausgebaut / saniert werden soll.
Wann die Straße ursprünglich
angelegt wurde, kann heute nicht mehr ermittelt werden.
Bautechnisch haben
wir es mit einer Pflasterstraße zu tun, die irgendwann einmal mit einer dünnen
Schwarzdecke überzogen wurde.
Zur genauen
Erkundung des Befestigungsaufbaues wurde ein entsprechendes Gutachten in Auftrag
gegeben. Dieses Gutachten wurde im Rahmen des gesamten Bahnhofsvorplatzes 2008
durch die Firma GFM Umwelttechnik erstellt. Im Bereich des 2.BA wurden zwei
Rammkernsondierungen durchgeführt, die folgende Erkenntnisse erbracht haben.
Die vorhandene Befestigung besteht aus einer 4 bis 6 cm dicken
Schwarzdecke auf 16 cm Natursteinpflaster. Darunter befindet sich eine ca. 30 cm dicke Auffüllung
aus kiesigem Sand, die mit Bauschutt (Ziegelreste, Asche, Schlacke u.ä) verunreinigt
ist und damals als Tragschicht eingebaut wurde. Aufgrund des zu hohen
Feinkornanteils (bis zu 30%) ist diese ungebundene Schicht jedoch nicht
frostsicher.
Wichtigstes Ziel der Maßnahme ist die vollständige Wiederherstellung des
Gebrauchswertes der Verkehrsanlage. Aufgrund des unzureichenden vorhandenen
Befestigungsaufbaues ist die Straße in einem sehr schlechten Zustand.
Eine Instandhaltung allein durch Aufbringung einer neuen Straßendeckschicht
ist bei den vorh. Unterbauverhältnissen nicht wirtschaftlich möglich. Eine
solche Deckschicht würde in kurzer Zeit durch Abplatzungen/Aufbrüche wieder
zerstört.
Insofern ist zur dauerhaften Instandsetzung allein eine grundhafte
Erneuerung zielführend.
Weiterhin ist die Straßenbeleuchtung ungenügend und überaltert.
Besonders problematisch sind die Bereiche an den Zebrastreifen. Hier werden
beleuchtungstechnisch nicht die Sicherheitsanforderungen erreicht.
Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die mit dem 1. BA begonnene
Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes fertig gestellt wird.
Dazu wird die bisher überdimensionierte Fahrbahn zugunsten der
Bürgersteige und Baumscheiben auf das notwendige Maß zurückgebaut. Die bisher
als Busbucht vorhandene Haltestelle wird als Buskap umgebaut und neben der
Bushaltestelle werden 4 Parkplätze angeordnet, wovon einer als
Behindertenparkplatz ausgeschildert werden soll. Die Bushaltestelle wird
behindertengerecht ausgebaut, was der Gesamtsituation des Bahnhofsvorplatzes
als Busverknüpfungspunkt Rechnung trägt. Hierfür sind Fördermittel des Landes
bereits genehmigt. Das Fahrgastinformationssystem wurde hier bereits
installiert.
Die Bürgersteige werden erneuert und insbesondere im Bereich des Hotels
(Schillerstraße 2 und 4) werden die Bürgersteige breiter angelegt, um die
Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Beim 2.BA der
Bahnhofsallee handelt es sich um eine nachmalige Herstellung der Straße und es
werden Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben.
In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zunächst verschiedene
Fragen zur Notwendigkeit der Maßnahme gestellt, die von der Verwaltung
ausführlich beantwortet wurden.
Insbesondere wurde angemerkt, dass die Anlieger nicht die Finanzierung
der Bahnhofserschließung übernehmen wollen, die mit erheblichem Schwerverkehr
durch den ÖPNV verbunden ist. Diese Thematik wird dadurch Rechnung getragen,
dass die Straße als Haupterschließungsstraße
gewidmet ist und die Eigentümer deswegen entsprechend weniger zahlen
müssen.
Zum zweiten Rettungsweg für die Bahnhofsallee 22 und 24 gab es
Befürchtungen, dass dieser durch die Anlage der Parkplätze gefährdet sein
könnte. Mit der Bauordnung wurde diesbezüglich festgelegt, dass der Biergarten
vor Nr. 22 derart angepasst wird, dass die Feuerwehr von der Hausvorfläche aus
agieren kann.
Damit konnten mit der jetzt vorliegenden
Planung die Bedenken der Anlieger ausgeräumt und die Wünsche der Anliegermehrheit
aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.
Alle weiteren
Angaben können den Anlagen entnommen werden.
Horst Thiele
Anlagen
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2
Kostenberechnung
Anlage 3 Protokoll
Bürgerbeteiligung
Anlage 4
Folgekostenberechnung
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+ Brücken |
||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600152 |
Ausbau Bahnhofsallee 2.BA |
||
Haushaltsjahr: |
2012/2013 |
|||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
Haushaltsjahr angemeldet |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
2010 |
  10.000 |
|
ja |
Straßenbau |
2013 - VE |
388.000 |
|
ja |
Straßenbau |
2013 |
388.000 |
|
ja |
Straßenbau |
2013 |
|
15.000 |
ja |
Förderung VRR |
2013 |
|
90.000 |
ja |
Straßenausbaubeiträge |
2014 |
|
90.000 |
ja |
Straßenausbaubeiträge |
+ aktivierte Eigenleistungen bis Ende 2011Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
8.000 € 2012                                     9.000 € 2013                                     8.000 € Der auszubuchende Restwert beträgt derzeit rund 81.000 €. Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird, müssten 45.000 € ergebniswirksame Rückstellungen
für unterlassene Instandhaltung eingestellt werden. |
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja         Â
X (für Bushaltestelle) |
nein X  (für den Rest nicht) |
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
Finanzierung: |
||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
Â