Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
Für die möglichen Mehrkosten beim Straßenausbau Hoffeldstraße, welche
sich aus einer Einigung mit der Baufirma oder einem Gerichtsbeschluss ergeben
bzw. die für die juristische Beratung erforderlich sind, werden vorsorglich bis
zu 80.000,-€ überplanmäßig in 2011 bereitgestellt.
Deckung: Mehrerträge beim Sachkonto 401300 "Gewerbesteuer",
Kostenträger 1601010040 "Gewerbesteuer" 20.000€ und frei gewordene
Mittel beim Sachkonto 539100
„Transferleistungen“, Kostenträger 1201010010 „Verkehrsflächen und Brücken“..
Erläuterungen und Begründungen:
Nachdem während der Bauausführung des
Abschnittes zwischen Hochdahler Straße und Bogenstraße die damals beauftrage
Baufirma in Insolvenz gegangen war, mussten die Bauarbeiten zeitweise
eingestellt werden. Die noch ausstehenden Bauleistungen für den Teil zwischen
Bogenstraße und Wendehammer an der Berliner Straße wurden neu öffentlich
ausgeschrieben. Der Angebotspreis des Mindestbietenden lag höher als der
Auftragwert der in Insolvenz gegangenen Firma. Diese Mehrkosten werden aber als
Schadenersatz dort geltend gemacht (Einbehalt von Restforderungen bei der
Insolvenzfirma). Insofern waren daraus bisher keine das beschlossene Gesamtbudget
Mehrkosten zu erwarten.
Im Rahmen der Bauabwicklung sind nunmehr
aber Umstände aufgetreten, welche Mehrkosten als wahrscheinlich erscheinen
lassen, welche das Budget überschreiten:
1. es musste mehr Unterbau aufgenommen und
entsorgt werden als geplant
2. es wurde PAK belastetes Material
festgestellt, welches zu höheren Kosten entsorgt werden musste
Nachfolgend die näheren technischen
Erläuterungen.
1. Mehrmengen
Zum besseren Verständnis sei noch einmal auf
die damaligen Diskussionen zur Festlegung des Bauumfanges hingewiesen. Die
Verwaltung hatte ursprünglich einen sogenannten Vollausbau der Straße nach den
geltenden technischen Regeln vorgeschlagen. Das hätte bedeutet, dass der komplette
alte Straßenaufbau entfernt wird und ein neuer Aufbau bestehend aus:
-Frostschutzschicht ungebunden
-Tragschicht ungebunden
-Asphalttragschicht
-Asphaltdeckschicht
einzubauen gewesen wäre. Als Kompromiss war
damals auf Vorschlag der Verwaltung letztlich ein geänderter Bauumfang
beschlossen worden. Danach sollten nur 10cm der ungebundenen Tagschicht sowie
Asphalttrag- und Deckschicht erneuert werden. Da aber von den Bodengutachtern
(städtisch wie auch Interessengemeinschaft) Bereiche in der ungebundenen Tragschicht
mit Steingrößen bis zu 20cm festgestellt worden waren, wurde bereits damals auf
das Risiko von unkalkulierbaren Mehraushub- und Einbaumassen hingewiesen. Das
Mengenrisiko entsteht dadurch, dass im Rahmen von Baugrunduntersuchungen die
Bereiche mit solchem Material nur unzureichend genau abgegrenzt werden können.
Wenn man exakte Mengen im Vorfeld der Baumaßnahme haben wollte, müssten die
Baugrunduntersuchungspunkte in einem solch engen Raster gesetzt werden, dass
die Untersuchungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den Baukosten
ständen.
2. PAK-Belastung
Bis in die 60-er Jahre wurde im Straßenbau
statt Bitumen Teer z.B. für Straßendecken eingesetzt. Dieser Teer enthält PAK
(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), welcher nach Abfallrecht als
besonders überwachungspflichtig eingestuft ist und (kostenträchtig) entsorgt
werden muss. Aus diesem Grund wird bei Straßenbaumaßnahmen bei Verdacht auf PAK
im Rahmen der Planung bereits über Bodengutachter eine Untersuchung auf PAK
vorgenommen. Dies ist auch bei der Hoffeldstraße für die gebundenen (teer- oder
bitumenhaltigen) Schichten erfolgt. Die abgeschätzten Mengen/Kosten sind auch in die Kostenberechnung und die
Bauausschreibung eingeflossen.
In diesem Bereich sind auch keine Kostenüberraschungen
entstanden. Wider erwarten sind aber im Bereich der ungebunden Tragschicht bei
erheblichen Aushubmengen PAK festgestellt worden. Die Baufirma erhebt hier den
Anspruch, dies über eine bestimmte (teure) Position des Leistungsverzeichnisses
abzurechnen. Die Verwaltung ist derzeit der Meinung, dass eine andere (billige)
Position heranzuziehen ist. Nach derzeitiger Einschätzung ist hier mit der
Firma keine Einigung im Sinne der Verwaltung zu erzielen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass es
hier eine juristische und ggfls. gerichtliche Auseinandersetzung geben wird.
Hierzu würde dann auch spezieller externer juristischer Sachverstand
beizuziehen sein.
Nach derzeitigen Kenntnisstand ist mit
Mehrkosten von ca. 80.000€ zu rechnen. Dies entspricht etwa 7% des
Gesamtprojektbudgets.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kämmerer zu
ermächtigen, die notwendigen Mittel bereit zu stellen, wenn sich dies aus einer
Einigung mit der Baufirma oder einen Gerichtsentscheid ergibt bzw. für die
juristische Beratung. Vorsorglich sollte der o.a. Betrag in den Haushalt 2011 überplanmäßig
eingestellt werden. Die Deckung kann großteils aus dem Produkt Verkehrsflächen
gedeckt werden.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600042 |
Hoffeldstr nachmalige Herstellung |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
785200 |
Auszahlungen
für Tiefbaumaßnahmen |
80.000 |
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201001010 |
Verkehrsflächen und
Brücken |
539100 |
Transferleistungen |
60.000 |
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1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
20.000 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Siehe Beschluss |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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