Betreff
Straßenausbau Hoffeldstraße hier: mögliche Mehrkosten wegen PAK-Belastungen
Vorlage
WP 09-14 SV 66/080
Aktenzeichen
66.1-Hoffeldstraße
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

Für die möglichen Mehrkosten beim Straßenausbau Hoffeldstraße, welche sich aus einer Einigung mit der Baufirma oder einem Gerichtsbeschluss ergeben bzw. die für die juristische Beratung erforderlich sind, werden vorsorglich bis zu 80.000,-€ überplanmäßig in 2011 bereitgestellt.

Deckung: Mehrerträge beim Sachkonto 401300 "Gewerbesteuer", Kostenträger 1601010040 "Gewerbesteuer" 20.000€ und frei gewordene Mittel beim Sachkonto  539100 „Transferleistungen“, Kostenträger 1201010010 „Verkehrsflächen und Brücken“..


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nachdem während der Bauausführung des Abschnittes zwischen Hochdahler Straße und Bogenstraße die damals beauftrage Baufirma in Insolvenz gegangen war, mussten die Bauarbeiten zeitweise eingestellt werden. Die noch ausstehenden Bauleistungen für den Teil zwischen Bogenstraße und Wendehammer an der Berliner Straße wurden neu öffentlich ausgeschrieben. Der Angebotspreis des Mindestbietenden lag höher als der Auftragwert der in Insolvenz gegangenen Firma. Diese Mehrkosten werden aber als Schadenersatz dort geltend gemacht (Einbehalt von Restforderungen bei der Insolvenzfirma). Insofern waren daraus bisher keine das beschlossene Gesamtbudget Mehrkosten zu erwarten.

 

Im Rahmen der Bauabwicklung sind nunmehr aber Umstände aufgetreten, welche Mehrkosten als wahrscheinlich erscheinen lassen, welche das Budget überschreiten:

 

1. es musste mehr Unterbau aufgenommen und entsorgt werden als geplant

2. es wurde PAK belastetes Material festgestellt, welches zu höheren Kosten entsorgt werden musste

 

Nachfolgend die näheren technischen Erläuterungen.

 

1. Mehrmengen

Zum besseren Verständnis sei noch einmal auf die damaligen Diskussionen zur Festlegung des Bauumfanges hingewiesen. Die Verwaltung hatte ursprünglich einen sogenannten Vollausbau der Straße nach den geltenden technischen Regeln vorgeschlagen. Das hätte bedeutet, dass der komplette alte Straßenaufbau entfernt wird und ein neuer Aufbau bestehend aus:

-Frostschutzschicht ungebunden

-Tragschicht ungebunden

-Asphalttragschicht

-Asphaltdeckschicht

einzubauen gewesen wäre. Als Kompromiss war damals auf Vorschlag der Verwaltung letztlich ein geänderter Bauumfang beschlossen worden. Danach sollten nur 10cm der ungebundenen Tagschicht sowie Asphalttrag- und Deckschicht erneuert werden. Da aber von den Bodengutachtern (städtisch wie auch Interessengemeinschaft) Bereiche in der ungebundenen Tragschicht mit Steingrößen bis zu 20cm festgestellt worden waren, wurde bereits damals auf das Risiko von unkalkulierbaren Mehraushub- und Einbaumassen hingewiesen. Das Mengenrisiko entsteht dadurch, dass im Rahmen von Baugrunduntersuchungen die Bereiche mit solchem Material nur unzureichend genau abgegrenzt werden können. Wenn man exakte Mengen im Vorfeld der Baumaßnahme haben wollte, müssten die Baugrunduntersuchungspunkte in einem solch engen Raster gesetzt werden, dass die Untersuchungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den Baukosten ständen.

 

2. PAK-Belastung

Bis in die 60-er Jahre wurde im Straßenbau statt Bitumen Teer z.B. für Straßendecken eingesetzt. Dieser Teer enthält PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), welcher nach Abfallrecht als besonders überwachungspflichtig eingestuft ist und (kostenträchtig) entsorgt werden muss. Aus diesem Grund wird bei Straßenbaumaßnahmen bei Verdacht auf PAK im Rahmen der Planung bereits über Bodengutachter eine Untersuchung auf PAK vorgenommen. Dies ist auch bei der Hoffeldstraße für die gebundenen (teer- oder bitumenhaltigen) Schichten erfolgt. Die abgeschätzten Mengen/Kosten  sind auch in die Kostenberechnung und die Bauausschreibung eingeflossen.

 

In diesem Bereich sind auch keine Kostenüberraschungen entstanden. Wider erwarten sind aber im Bereich der ungebunden Tragschicht bei erheblichen Aushubmengen PAK festgestellt worden. Die Baufirma erhebt hier den Anspruch, dies über eine bestimmte (teure) Position des Leistungsverzeichnisses abzurechnen. Die Verwaltung ist derzeit der Meinung, dass eine andere (billige) Position heranzuziehen ist. Nach derzeitiger Einschätzung ist hier mit der Firma keine Einigung im Sinne der Verwaltung zu erzielen.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass es hier eine juristische und ggfls. gerichtliche Auseinandersetzung geben wird. Hierzu würde dann auch spezieller externer juristischer Sachverstand beizuziehen sein.

 

Nach derzeitigen Kenntnisstand ist mit Mehrkosten von ca. 80.000€ zu rechnen. Dies entspricht etwa 7% des Gesamtprojektbudgets.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kämmerer zu ermächtigen, die notwendigen Mittel bereit zu stellen, wenn sich dies aus einer Einigung mit der Baufirma oder einen Gerichtsentscheid ergibt bzw. für die juristische Beratung. Vorsorglich sollte der o.a. Betrag in den Haushalt 2011 überplanmäßig eingestellt werden. Die Deckung kann großteils aus dem Produkt Verkehrsflächen gedeckt werden.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600042

Hoffeldstr nachmalige

Herstellung

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

80.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201001010

Verkehrsflächen und Brücken

539100

Transferleistungen

60.000

1601010040

Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

20.000

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Siehe Beschluss

 

Vermerk Kämmerer

 

 

Gesehen Klausgrete