Betreff
Sanierung von Straßenbaumstandorten
hier: Gemeinsamer Antrag von BA/CDf,dUH und FL
Vorlage
WP 09-14 SV 66/079
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Antragsvorlage

Antragstext:-

1. Die oben genannten Fraktionen protestieren gegen das im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 12.09.2011 unter TOP 3 angesprochene Verfahren zu Baumstandorten und die damit verbundene und beabsichtigte „Fällaktion“.

 

2. Wir beantragen, dass die am 12.09.2011 unterbliebene Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz, nach aktuellem Planungsstand: am 09.11.2011, unter genauer Bezeichnung der Baumstandorte ordnungsgemäß mit einer vorzulegenden SV einzeln nachgeholt wird. Hierbei ist die jeweils durchzuführende Maßnahme für jeden Baumstandort getrennt abzustimmen.

 

3. Bis Ergebnisse in der Sitzung des UKA am 09.11.11 vorliegen, ist von jeglicher Baumfällung Abstand zu nehmen

 


Erläuterungen zum Antrag:

Begründung:

1. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 12.09.2011 wurde unter TOP 3 keine SV vorgelegt.

 

2. In der Aussprache im Anschluss an die Ortsbesichtigung wurde lediglich über Herrn Burchartz Antrag abgestimmt, das von ihm erstellte Formular zur Auflistung der Baumstandorte künftig zu verwenden. Dieser Antrag wurde bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen abgelehnt." Ãœber eine mögliche Fällung der vorgeschlagenen Bäume wurde hingegen nicht abgestimmt.

 

3. Der Beschluss im UKA vom 17.02.2011 lautet: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt, vor seiner nächsten Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Ansonsten nimmt er das Sanierungsprogramm zur Kenntnis.“ Satz 2 dieses Beschlusses bezog sich nur auf die Sitzung vom 17.02.: Anders konnte der Ausschuss vor der OB nicht beschließen. In der Sitzung vom 12.09. hätte nunmehr ein Beschlussvorschlag, nicht aber eine Kenntnisnahme vorliegen müssen.

 

4. Die Gepflogenheit der früheren Jahre, beim TOP „Sanierung von Straßenbaumstandorten“ einzeln über die zur Disposition stehenden Bäume abzustimmen, sollte keinesfalls unterlaufen werden (s. z.B. die Erläuterungen zur SV 66/026 in der Sitzung des UKA am 03.05.2010).

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/062 wurde der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) in der Sitzung am 17.02.2011 über das für das Jahr 2011 vorgesehene Sanierungsprogramm an Straßenbaumstandorten informiert. Der Sitzungsvorlage waren als Anlage Lagepläne und Fotos  der jeweiligen Standorte sowie in tabellarischer Form die wichtigsten Daten zu den Standorten beigefügt.

Bei der Sitzungsvorlage handelte es sich um eine Mitteilungsvorlage, die vom Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Weiterhin hatte der Ausschuss in der Sitzung am 17.02.2011 die Durchführung einer Ortsbesichtigung in der nächsten Sitzung beschlossen.

Die in der o.g. Sitzungsvorlage angeführten Haushaltsmittel wurden in der Folge im Haushalt 2011 bereitgestellt, eine weitere  Freigabe der Haushaltsmittel durch Fachausschuss (kein HV6-Vermerk) war nicht erforderlich, so dass formal die Voraussetzung gegeben war die Maßnahme ohne weitere Beschlussfassung umzusetzen.

 

Aufgrund von mehrfachen Verschiebungen der Sitzungstermine fand die nächste Sitzung des UKS nicht mehr vor den Sommerferien, sondern erst am  12.09.2011 statt.

Gemäß dem am 17.02.11 gefassten Beschluss wurde vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung durchgeführt, in der Sitzung fand eine Aussprache über die Ortsbesichtigung statt.

Im Rahmen der Aussprache wurde über die zukünftige Verwendung eines von der Fraktion Freie Liberale vorgelegten Formulars abgestimmt, wobei dieser Antrag abgelehnt wurde.

Eine weitere Abstimmung über das Sanierungsprogramm fand nicht statt. Ebenso wurde die o.g. SV nicht erneut auf die Tagesordnung gesetzt , da dies zum einen nicht Gegenstand des am 17.02.2011 gefassten Beschlusses war, zum anderen nach der Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage am 17.02.2011 und Rechtskraft des Haushaltes 2011 (Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel ohne HV6 Vermerk) die Durchführung der Maßnahme keine weitere Beratung erforderte.

 

Bis zur Entscheidung über den vorgelegten Antrag am 09.11.11, setzt die Verwaltung die Umsetzung des Sanierungsprogramms an Straßenbaumstandorten aus.

 

Abschließend soll an dieser Stelle noch auf einen weiteren Aspekt hingewiesen werden. Im Rahmen der umfangreichen Ausführungen und Diskussionen zum Sanierungsprogramm an Straßenbäumen im Jahr 2007 (SV/66/083) wurde neben dem auftretenden Problembild (Schädigung von Pflaster- und Plattenbelägen, mangelnde Verkehrssicherheit, Beschädigung von Einfriedigungen, Beschädigung an Leitungen etc.) von der Verwaltung auch darauf hingewiesen, dass an den jeweils zur Sanierung anstehenden Baumstandorten  bereits mehrfach Regulierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, ohne hier eine dauerhafte Verbesserung zu erzielen. Um an diesen Standorten die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Schädigungen an öffentlichen wie auch benachbarten privaten Einrichtungen (z.B. Mauern und Zaunanlagen)  zu vermeiden, wird hier dauerhaft und regelmäßig ein hoher Einsatz von Personal- und Finanzressourcen erforderlich. Angesichts der aktuellen Diskussion über die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung gilt es auch zu überlegen inwieweit hier durch die Sanierung der Baumstandorte und Pflanzung von neuen standortgerechten Bäumen ein hoher dauerhafter Unterhaltungsaufwand vermieden werden kann.

 

Sollte gem. Punkt 2 des Antragstextes mehrheitlich eine Abstimmung über die einzelnen Baumstandorte beschlossen werden, so kann dies auf Grundlage der Informationen in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/062 erfolgen, die zu diesem Zweck nochmals als Anlage beigefügt worden ist.

 

 

Thiele