Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand des Bildungs-
und Teilhabepaketes zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung am Härtefallfonds
des Landes „Alle Kinder essen mit“.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem
01.04.2011 gilt das neue Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT). Dieses sicherlich
sehr positiv zu sehende Gesetz führt zu einer Reihe von neuen Aufgaben und
Anforderungen, die es aktiv und engagiert umzusetzen gilt. In der nachfolgenden
Zusammenfassung finden sich die allgemeinen Grundlagen zum Bildungspaket und der
derzeitige Sachstand zur Umsetzung in Hilden sowie aktuelle Zahlen zur
Nachfrage der Leistungsberechtigten.Â
Allgemeines:
Nach dem
Regelsatzurteil zum SGB II des Bundesverfassungsgereichtes hat der Gesetzgeber
mit der Neuregelung der Regelsätze das Bildungs- und Teilhabepaket erlassen.
Seit dem
01.04.2011 können Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien (zum
Teil auch rückwirkend zum 1. Januar 2011) zusätzliche Leistungen zur
Verbesserung der Teilhabe an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an
Angeboten sozialer und kultureller Bildung gewährt werden. Rechtliche Grundlage
für das BuT ist das am 25.03.2011 vom Bundespräsidenten unterschriebene
Bundesgesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II sowie
SGB XII.
Die
Bundesregierung hat vorgesehen, den Kommunen die Kosten über eine höhere
Beteiligung an den Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger von
Arbeitslosengeld II zu erstatten. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung
des Bildungs- und Teilhabepakets sehen vor, dass der Bundesanteil an den
Unterkunftskosten um 9,4 Prozent steigt.
Die Leistungen für
Bildung und Teilhabe werden somit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vollständig vom Bund getragen. Die tatsächlich anfallenden Kosten hängen stark
vom Umfang der Inanspruchnahme ab.
Leistungsberechtigt
sind über 2,5 Millionen Kinder bundesweit aus Haushalten, die Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII),
Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag (BKGG) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(§ 2 Asylbl.G) beziehen.
Das Bildungspaket
gilt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 24 Jahre, wenn sie eine Kindertagesstätte,
allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung
erhalten. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und
Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Die Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt auf der Ebene von Kreisen, Städten und
Gemeinden. Die zuständigen örtlichen Stellen sind gefordert, die notwendigen
Verwaltungsabläufe zu etablieren und grundsätzliche Fragen der
Leistungsbewilligung zu klären. Soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist,
werden die Leistungen nur auf Antrag gewährt. Eine wichtige gesetzlich
verankerte Aufgabe ist es dabei auch, die Leistungsberechtigten zu beraten, zu
unterstützen und zu motivieren einen Antrag zu stellen. Zu diesem Zweck müssen
die Leistungsträger Kooperationen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen, den
Trägern der Jugendhilfe, freien Trägern, Vereinen und Verbänden vor Ort
aufbauen, um die Leistungsberechtigten zu erreichen.
Abrufbare Leistungen aus dem BuT
1. Schulbeihilfe:
Die Schulbeihilfe ermöglicht den Leistungsberechtigten die Anschaffung
von Gegenständen des täglichen Schulbedarfs (Beispiel: Schulranzen, Sportzeug,
Turnbeutel, Taschenrechner etc).
Leistungen: Auszahlung eines Betrages in Höhe von 100,-- € jährlich
(70,-- € zum 01.08., 30,-- € zum 01.02. eines Schuljahres).
2. Lernförderung
Außerschulische
Lernförderung (Nachhilfe) kann als Sonderbedarf anerkannt werden, wenn sie
geeignet und erforderlich ist, um kurzzeitig vorübergehende Lernschwächen zu
beheben (z. B. bei längerer Abwesenheit durch Krankheit). Sie soll schulische
Angebote, die vorrangig in Anspruch zu nehmen sind, lediglich ergänzen.
Leistungen:
Übernahme der Kosten für Nachhilfestunden (15 – 35 Schulstunden je
Schuljahr/Fach, je nach Einschätzung durch die Schule) in Höhe von höchstens
15,-- €/Std.
3. Schülerbeförderung
Im Rahmen des Leistungspaketes können Schülerinnen und Schüler
Aufwendungen für Verkehrsdienstleistungen oder Verkehrsmittel bekommen, die
unmittelbar mit dem Besuch der Schule zusammenhängen. Es gelten die Regelungen
der Schülerfahrtkostenverordnung.
Leistungen: Es werden nur die notwendigen Aufwendungen für die
Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
berücksichtigt. Auf diesen Betrag ist die Leistung auch dann beschränkt, wenn
die Schülerin oder der Schüler tatsächlich eine weiter entfernte Schule
besucht.
4. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ist ein wichtiges Element der
sozialen Teilhabe in der Schule und in den Kindertagesstätten. Die Teilnahmemöglichkeit
verhindert Ausgrenzungsprozesse und eventuelle Auswirkungen auf den schulischen
Erfolg.
Leistungen: Ãœbernahme von Verpflegungskosten in o.
g. Einrichtungen abzügl. eines
Eigenanteils in Höhe von 1,-€ pro Kind/Tag
(pauschal werden 20,-- € (Kita/OGS) bzw. 16,-- €
(Schulen) mtl. als Eigenanteil berechnet).
5. Teilhabe am sozialen und kulturellen
Gemeinschaftsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und
kulturellen Gemeinschaftsleben dienen unmittelbar dazu, den Anspruch auf
gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechtes auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen (Beispiel: Mitgliedschaft in
Vereinen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit oder in
künstlerischen Bereichen, Teilnahme an Freizeiten u. ä.).
Leistungen: Ãœbernahme der entstehenden Aufwendungen
bis zu 10,-- € monatlich pro Kind
bzw. 120,-- € jährlich. Diese Leistung wird nur bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres
gezahlt.
6. Ausflüge der Schulen und Kitas
Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schülern soll
die Teilnahme an Ausflügen ermöglicht werden, um auch damit mögliche
Ausgrenzungsprozesse zu verhindern.
Leistung:
Ãœbernahme der Ausflugskosten
7. Mehrtägige Klassenfahrten
Mit dieser
Leistung wird Schülerinnen und Schülern, die Teilhabe an mehrtätigen
Klassenfahrten im
Rahmen des allgemeinen Schulrechts ermöglicht mit dem Ziel, mögliche
Ausgrenzungsprozesse
zu vermeiden.
Leistungen:
Anerkennung der tatsächlichen Leistungen der Klassenfahrt einschließlich
Ausgaben, die im kausalen Zusammenhang stehen (z. B. Eintrittsgelder für
Museen, Leihgebühren einer Skiausrüstung etc.).
Diese Leistungen können von den o. g.
Leistungsberechtigten für den aktuellen Bewilligungszeitraumes ihrer jeweiligen
Leistungsbescheide (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) bewilligt werden.
Darüber hinaus
gibt es Familien, die nicht im Bezug der o. g. Leistungen stehen, für die aber
auch eine Teilhabe wie durch das Bildungspaket ermöglicht, ebenso wichtig und
notwendig wäre. Hierzu zählen insbesondere Leistungsempfänger nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3) sowie z. B. überschuldete Familien, die über
ein vergleichbares geringes Einkommen verfügen, deren Schulden aber bei den o.
g. Leistungen nicht anrechenbar sind und die aus diesem Grunde keine Leistungen
erhalten.
Speziell für
derartige Ausnahmefälle hat die Landesregierung den Härtefallfonds „Alle Kinder
essen mit“ eingerichtet. Durch diesen speziell aufgelegten Fonds ist zumindest
eine Teilhabe des genannten Personenkreises an der gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung möglich.
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
In der Sitzung des
JHA am 13.07. wurde mit der Sitzungsvorlage WP 09/14 51/120 die Aufhebung der
Richtlinien für die Teilübernahme von Verpflegungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen, Ganztagsangeboten offener oder gebundener
Ganztagsschulen und nachschulischen Betreuungsformen zum 01.08.2011
beschlossen. Bis dato wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses, ein einheitlicher
städtischer Zuschuss zu den Verpflegungskosten festgelegt, der unabhängig von
der Betreuungsform und den tatsächlichen Verpflegungskosten 20,00 € betrug. Der freiwillige
städtische Zuschuss zur Teilübernahme von Verpflegungsentgelten wurde
aufgehoben, da dieser Bereich künftig durch das
die Regelungen zu Bildung und Teilhabe abgedeckt werden würde. Durch die
Aufhebung der Richtlinien werden 175.000 € pro Jahr weniger benötigt.
Ein kleiner Teil
der Kinder (Asylbewerber, überschuldete Familien, Familien knapp über der Grenze
der Bildung und Teilhabe), die zuvor von einer Bezuschuss profitierten, fallen
leider nicht in die Zuständigkeit des BuT-Paketes.Â
Vor diesem
Hintergrund hat das Land den zunächst auf ein Jahr befristeten Fonds „Alle
Kinder essen mit“ aufgelegt. Dieser Fonds soll es auch Kindern ermöglichen am
gemeinschaftlichen Mittagsessen in einer Kindertagesstätte oder Schule
teilzunehmen, obwohl keine Anspruchsvoraussetzungen zum Bildungs- und
Teilhabepaket vorliegen.
Für die Teilnahme
an diesem Fonds ist ein Eigenanteil der Kommunen von mindestens 20 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Zuwendungsempfängerin (Kommune) zu
erbringen. Eine erstmalige Auszahlung an die Kommunen durch das Land erfolgt am
1. November 2011. Die Entscheidung, wer einen Zuschuss aus dem Fonds erhält,
wird von den einzelnen Kommunen nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.
Die überschlägige Berechnung
für Hilden ergibt einen Eigenanteil in Höhe von ca. 1.500 €. Stellt man dies
den Einsparungen durch die oben beschriebene Richtlinienaufhebungen gegenüber,
würde sich die Einsparung immer noch auf 173.500 Euro belaufen. Â
Berechnung für Hilden:
Die Berechnung des
Eigenanteils für die Stadt Hilden für die Zeit vom 01.08.2011 bis 29.02.2012 in
Höhe von 1.416,-- € erfolgte auf Grundlage folgender Annahmen: Anzahl der in
Frage kommenden Asylbewerber zuzüglich einer geschätzten Zahl von
Antragstellern, die aus dem bisherigen städtischen Fonds „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ Leistungen beantragt haben (insgesamt 40 Antragsteller/innen):
A |
tatsächliche Ausgaben für Mittagessen (1/2
jährlich) zugrunde gelegt wurden die derzeitigen
städtischen Aufwendungen für die Mittagsverpflegung von 47,50 € monatlich (6
Monate x 47,50 € x 40 Berechtigte) |
11.400,-- |
B |
davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben
(ohne sog. Nebenkosten, wie z.B. Raummiete) |
./. |
C |
abzüglich Leistungen Dritter (z.B. Eigenanteil
der Anspruchberechtigten, Fördervereine, Spenden), (Eigenanteil der
Leistungsberechtigten von 1,-- € pro Mahlzeit pro Tag. |
 4.320,-- |
D |
zuwendungsfähige Gesamtausgaben |
7.080,-- |
E |
Eigenanteil (Nr. 5.5 der Richtlinien) (20 % städtischer Eigenanteil) |
1.416,-- |
F |
bewilligte/ beantragte öffentliche Förderung
(ohne G) durch (wird im Regelfall nicht einschlägig sein) |
|
G |
beantragte Förderung |
 5.664,-- |
Aktueller Sachstand über die Umsetzung des BuT in
Hilden:
In Hilden wird das
Bildungs- und Teilhabepaket durch das Jobcenter Hilden (für ALG
II-Leistungsberechtigte) und durch das Stellwerk Hilden (alle übrigen
Leistungsberechtigten) umgesetzt.
Mit der Konzeption
zur Ausgestaltung des Stellwerks Hilden – Büro für Familie und Bildung – wurde
die Entscheidung getroffen, das BuT dort anzusiedeln. Mit seinen Zielen
zuverlässige Erstanlaufstelle zu sein, Erwachsene, Kinder und Jugendliche zu
beraten und diese in ihren Belangen zu unterstützen und zu begleiten, ist es
hervorragend geeignet, die vielfältigen Aufgaben, die sich durch die Neueinführung
dieser Leistungen stellen, zu meistern.
Derzeit wird die
Aufgabe mit ca. 30 Wochenstunden (aufgeteilt auf 2 Mitarbeiterinnen) bewältigt.
Für einen Zeitraum von zwei Monaten wurden zusätzlich 10 Mehrarbeitsstunden
bewilligt, um die Anträge, die aufgrund noch fehlender Arbeitsanweisungen
aufgelaufen sind, abzuarbeiten. Des Weiteren übernimmt eine Kollegin aus dem
Team des Stellwerkes Aufgaben im Umfang von derzeit 10 Stunden, da das
Arbeitsvolumen derzeit sehr hoch ist und es nicht zu weiteren Verzögerungen in
der Bearbeitung kommen soll.Â
Neben der derzeit
noch sehr aufwändigen Antragsbearbeitung sind grundsätzliche Fragen der
Leistungsbewilligung abzuklären und auf die Örtlichkeiten in Hilden
abzustimmen. Darüber hinaus müssen
entsprechende Verwaltungsabläufe intern etabliert und umgesetzt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit nimmt
die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Zu den gesetzlichen Aufgaben
gehört es, auf die Antragstellung hinzuwirken. Dies ist nur mit einer umfassenden
und motivierenden Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller möglich.
Diese intensive Beratung und Aufklärung der Leistungsberechtigten ist für das
Stellwerk Hilden ein wichtiger undÂ
entscheidender Bestandteil der Arbeit, weil sich über die Information
der Antragsteller/innen hinaus, hierdurch oftmals auch in Nebensätzen geäußerte
Wünsche und Bedarfe erkennen lassen, die zukünftig bei der Initiierung und
Entwicklung von Projekten berücksichtigt werden können. Eine ausführliche -
wenn auch zeitaufwendige - Beratung schafft zudem die notwendige Vertrauensbasis
für eine erfolgreiche Arbeit im Stellwerk Hilden.
Um möglichst viele
Leistungsberechtigte zu erreichen, ist es außerdem erforderlich, eine umfangreiche
Aufklärung über die möglichen Leistungen in der Öffentlichkeit und bei allen
Institutionen, Einrichtungen, Organisationen, Vereinen etc. zu erreichen, um
diese in Kooperation als Multiplikator für das BuT zu gewinnen.
Hier wurden
bereits gezielt die Schulleiter/innen im Rahmen einer Schulleiterbesprechung
durch eine Präsentation zum Thema informiert. Ebenso konnten die Schulsekretärinnen
bei einem gemeinsamen Treffen über die Einzelheiten zum BuT informiert und
beraten werden. Alle Hildener Vereine erhielten schriftlich Informationen und
entsprechendes Informationsmaterial zum Thema mit der Bitte um Unterstützung.
Darüber hinaus werden die Leistungsempfänger von den zuständigen Stellen
(Wohngeld, Grundsicherung, Kindergeldzuschlag) auf die Möglichkeit einer
Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen. Parallel wurde
zusätzlich über eine regelmäßige Presseberichterstattung über Bildung und
Teilhabe informiert.
Dies allein wird
jedoch nicht ausreichen. Auch in Zukunft werden gezielt Personenkreise angeschrieben
werden müssen (z. B. die Leistungserbringer der Mittagsverpflegung), um die
bürokratischen Hürden des BuT zu meistern. Es ist ebenso schon jetzt absehbar,
dass auch die Leistungsberechtigten weiterhin stark motiviert werden müssen,
einen Antrag zu stellen. Dies bedeutet, dass auch weiterhin aktiv
Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden muss, Ansprechpartner für ausführliche
Beratungen zur Verfügung stehen müssen und aktuelles Informationsmaterial auf
die unterschiedlichen Empfängergruppen abgestimmt, vorgehalten und verteilt
werden muss. Zusätzlich ist geplant noch stärker vor Ort, dort wo die
Leistungsberechtigten persönlich erreichbar sind, aufzuklären und Unterstützung
anzubieten.
Â
Die Ansiedlung des
BuT im Bereich des Stellwerks Hilden hat sich als sehr erfolgreich erwiesen, da
sich durch die Verknüpfung bereits zahlreiche Synergieeffekte ergeben haben. So
konnten Familien beispielsweise über das BuT hinaus, auf weitere wichtige städtische Angebote
aufmerksam gemacht werden, so dass die Leistungsberechtigten bereits einen
Zusatznutzen erhalten konnten. Aber auch das Stellwerk Hilden selbst konnte
durch die vielfältigen Aufgaben aus dem BuT die Zusammenarbeit und Kooperation
mit anderen Dienststellen und auch Institutionen aufbauen, intensivieren und
seine Arbeit bekannt machen, so dass es bereits jetzt eine gut funktionierende
Zusammenarbeit gibt.
Darüber hinaus
können gemeinsam mit dem Stellwerk Hilden und hier insbesondere auch mit der
Bildungskoordination Projekte zur Unterstützung des BuT geplant und realisiert
werden. Hier ist z. B. für das
Leistungspaket Lernförderung geplant, eine Anbieterübersicht für Nachhilfe für
das Stadtgebiet Hilden zu erstellen. Diese Aufgabe könnte allein durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BuT aufgrund des Arbeitsaufkommens nicht
kurzfristig realisieret werden.
Statistik/aktuelle Zahlen Hilden:
Aktuelle Zahlen zur Antragstellung (Stand: 29.09.2011)
Antragsteller aus dem Bereich: |
Anzahl der möglichen Antragsteller |
Anzahl der bisherigen Antragsteller |
Anzahl der bisher gestellten Anträge |
Leistungsberechtigte nach § XII SGB |
58 |
9 |
24 |
Wohngeldberechtigte, Kinderzuschlagsempfänger, Empfänger von Grundsicherung/Asylbewerberleistungsberechtigte |
761 |
145 |
320 |
Leistungsberechtigte gesamt |
829 |
154 |
344 |
Aufstellung der bisher beantragten Leistungen:
Ausflüge |
14 |
Klassenfahrten |
37 |
Schulbeihilfe |
84 |
Schülerbeförderung |
15 |
Lernförderung |
14 |
Mittagsverpflegung |
99 |
Teilhabe |
81 |
Gesamt |
344 |
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
60305 Beratungsangebote für Familien
und Bildung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Haushaltsjahr: |
2012 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603050050 |
Bildung und Teilhabe |
531100 |
Zuweisung an |
1.500 € |
|||
|
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|
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|
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
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|
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|
|
|
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
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|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein  (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
11/2014 |
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||
Personelle Auswirkungen
Nein