Betreff
Sachstandsbericht zum kommunalen Gesamtabschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 20/058
Aktenzeichen
II/20.1 - Rüh
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

“Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Schritte zum kommunalen Gesamtabschluss nach NKF zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung verschiedenen Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall also der Konzern “Stadt Hilden“.

 

 

a)  Anfangsbestände des “Konzerns Stadt Hilden“

 

     Am 06.04.2011 wurde dem Rat in seiner Sitzung mit Vorlage WP 09-14 SV 20/044 die         vorläufige “Eröffnungsbilanz des Konzerns Stadt Hilden“ im Rahmen des

     NKF-Gesamtabschlusses zur Kenntnis vorgelegt.

 

     Einleitend werden nochmals die wichtigsten Eckpunkte für die Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses grob skizziert:

 

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben die Gemeinden spätestens zum Abschlussstichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung (GO NRW) aufzustellen.

 

Nach den Regelungen des § 49 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus

 

·      der Gesamtergebnisrechnung,

·      der Gesamtbilanz,

·      dem Gesamtlagebericht und

·      dem Gesamtanhang.

 

Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel. Für diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch Addition/ Subtraktion von Zu- und Abgänge von z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres den Finanzmittelbestand ermitteln und benennen zu können. Die Anfangsbestände wurden zur damaligen Sitzung in einer vorläufigen Eröffnungsbilanz des “Konzerns Stadt Hilden“ dargestellt.

 

Diese Bezeichnung hat zu einigen Irritationen geführt. Wenn man im kommunalen Bereich von einer Eröffnungsbilanz spricht ist dies die, die zum Umstellungsstichtag von der kameralen Rechnungslegung auf die doppelte Buchführung erstellt wurde. Für die Stadt Hilden wurde diese Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 aufgestellt und seinerzeit auch vom Rechnungsprüfungsprüfungsamt und von der GPA NRW geprüft. Dieses ist gesetzlich auch so vorgesehen. Anders verhält es sich aber mit dem Gesamtabschluss. Eine Prüfung der Eröffnungsbilanz des Konzerns ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Damit in der Zukunft keine weiteren Missverständnisse über „Eröffnungsbilanzen“ aufkommen, werden die Anfangsbestände, die nur zur Ermittlung des Cash-Flows im Rahmen der Arbeiten zum kommunalen Gesamtabschluss dienen, als “vorläufige Anfangsbestände des Konzerns Stadt Hilden zum 01.01.10“ bezeichnet.

 

Die Anfangsbestände sind noch vorläufig, da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen testierten Jahresabschluss per 31.12.2009 des Volkshochschul-Zweckverbandes Hilden-Haan gibt.

 

Der kommunale Gesamtabschluss – der erstmals zum 31.12.2010 erstellt werden muss – und seine Anlagen unterliegen gemäß § 103 Abs. 1 Ziff. 3 GO NRW der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Im Rahmen dieser Prüfung wird unter anderem die zu erstellende Kapitalflussrechnung und im Zuge dessen auch die Anfangsbestände des Konzerns zu kontrollieren sein.

 

Der geprüfte Gesamtabschluss wird dann gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW vom Rat der Stadt durch Beschluss bestätigt.

 

 

b)  Gesamtabschlussrichtlinie

 

Zur zukünftigen jährlichen Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses müssen verbindliche Regelungen innerhalb des “Konzerns“ Stadt Hilden getroffen werden; dies erfolgt in Form der Gesamtabschluss-Richtlinie, die den Stellenwert einer Dienstanweisung für den “Konzern“ Stadt Hilden hat und dieser SV als Anlage beigefügt ist.

 

Die Gesamtabschluss-Richtlinie beinhaltet die “konzerninternen“ Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie regelt dabei verbindlich, welche Angaben von wem innerhalb welcher Frist und welcher Form zu liefern sind.

 

Die Gesamtabschluss-Richtlinie ist bindend sowohl für die Kernverwaltung Stadt Hilden als “Mutterunternehmen“, als auch für die in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenen kommunalen Tochterunternehmen.

 

 

c)  Entwicklung zum ersten kommunalen Gesamtabschluss des “Konzerns Stadt Hilden“

 

Ende Juni 2010 wurde der Kreis der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen der Stadt Hilden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.

    

     Nachdem der Vollkonsolidierungskreis fest stand, konnte mit den Beteiligten das Gespräch gesucht werden.

 

Im Einzelnen sind dies:   -   Konzern Stadt Hilden Holding GmbH inkl.

-     Stadtwerke Hilden GmbH

-     Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH

-     Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

-     Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (direkte Beteiligung mit 5%)

-     Gem. Seniorendienste “Stadt Hilden“

-     Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH)

-     Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH)

-     Grundstücksgesellschaft für kommunale Anlagen (GkA)

-     Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan

 

Die voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen wurden über die weiteren Schritte zum kommunalen Gesamtabschluss informiert.

 

Als ersten Schritt hat das Fachamt mit den Tochterunternehmen nach und nach deren Kontenpläne an den Konten-/ Positionenplan nach NKF angepasst. Es entstand für jede Tochtergesellschaft die sogenannte Überleitungstabelle, die jeweils vom Rechnungsprüfungsamt begleitend vorgeprüft wurde.

 

Nach Fertigstellung der Überleitungstabellen wurden die einzelnen Abschlüsse des Jahres 2009 der Stadt Hilden und ihrer voll zu konsolidierenden Töchter zu einer Summenbilanz zusammengefasst.

 

Neben einer Erfassung und Abbildung als Excel-Datei sind die Daten vom Fachamt erstmals in das Buchungsprogramm Infoma eingegeben worden.

 

Um einen realistischen Überblick der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns “Stadt Hilden“ zu erlangen, musste die Summenbilanz bereinigt werden.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet worden. Auch der städt. Anteil an einer Beteiligung  wurde gegen den entsprechenden Eigenkapitalanteil in der Bilanz der einzelnen Beteiligung aufgerechnet (= Kapitalkonsolidierung).

 

Das Ergebnis aus diesen Arbeitsschritten ist nun die Darstellung der Anfangsbestände des Konzerns “Stadt Hilden“ – wie eingangs erwähnt ist der Stand vorläufig.

 

Auch diese Konsolidierungsschritte wurden zuerst in einer Excel-Datei und im Anschluss im Buchungsprogramm Infoma vollzogen.

Neben diesen buchungstechnischen Arbeiten ist der Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie erstellt worden. Das Fachamt orientierte sich an den Musterrichtlinien der Modellkommunen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss und den Ausführungen im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage, September 2009).

Der Entwurf wurde in seinen einzelnen Teilen begleitend vom Rechnungsprüfungsamt vorgeprüft.

 

Am 19.05.2011 fand ein Gespräch seitens des Fachamtes, des Rechnungsprüfungsamtes, den Geschäftsführern und den zuständigen Sachbarbeitern der voll konsolidierten Tochterunternehmen statt. Neben Rückläufen über die vergangenen Arbeiten wurden der aktuelle Stand und das weitere Verfahren zum kommunalen Gesamtabschluss dargestellt.

 

Mit Schreiben vom 22.06.2011 ist der Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie den Geschäftsführern der Tochterunternehmen zugesandt worden. Bis zum 15.07.2011 hatten die Gesellschaften Zeit Änderungswünsche mitzuteilen. Letzte Abstimmungsgespräche fanden dann am 10.08.2011 statt.

 

Die Gesamtabschlussrichtlinie wurde in der vorliegenden Fassung am 06.09.2011 vom Verwaltungsvorstand beschlossen und den Tochterunternehmen zugesandt. Beigefügt wurden die Abstimmungsvordrucke über Aufwendungen und Forderungen seitens der Stadt Hilden als “Konzernmutter“.

 

Die voll konsolidierten Tochterunternehmen haben nunmehr die Aufgabe, die erforderlichen Arbeiten für den kommunalen Gesamtabschluss zum 31.12.2010 entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie zu erledigen.

 

In der Hauptsache sind dies

-        die Ãœbersendung einer geprüften Ãœberleitungstabelle analog den bereits von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen per 31.12.2010

-        Abstimmung konzerninterner Beziehungen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen Tochterunternehmen untereinander und zum bzw. vom “Mutterunternehmen“) für den Zeitraum 2010

-        Durchführung evtl. notwendiger Korrekturbuchungen

-        Zusendung der vom Geschäftsführer bestätigten Abstimmungsvordrucke

 

 

Hierfür hat das Fachamt eine Frist bis Anfang November 2011 vorgesehen.

 

Im Anschluss werden die Konsolidierungsbuchungen (Schulden-, Kapital-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) durchgeführt.

 

Das Ergebnis ist der Entwurf des ersten kommunalen Gesamtabschlusses für den “Konzern Stadt Hilden“ zum 31.12.2010. Einschließlich der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen ist die Fertigstellung im Laufe des 1. Halbjahres 2012 geplant. Das Rechnungsprüfungsamt begleitet  die einzelnen Punkte.

  

Gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf vom Kämmerer der Stadt aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung und im Anschluss zur Feststellung dem Rat vorgelegt.

 

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. durch das Rechnungsprüfungsamt (§§ 103 Abs.1 Nr.3 und 116 Abs. 6 GO NRW) wird der Gesamtabschluss durch den Rat der Stadt per Beschluss bestätigt (§ 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).

 

 

 

 

Gez. Horst Thiele

 

Anlagen:

vorläufige Anfangsbestände "KONZERN STADT HILDEN" zum 01.01.2010

Gesamtabschlussrichtlinie

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

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Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenträger

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Konto

Bezeichnung

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Finanzierung:

 

 

 

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