Beschlussvorschlag:
“Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Schritte zum kommunalen Gesamtabschluss nach NKF zur Kenntnis.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Stadt Hilden
bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung
verschiedenen Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und
mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche
Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall
also der Konzern “Stadt Hilden“.
a)
Anfangsbestände des “Konzerns Stadt Hilden“
    Am
06.04.2011 wurde dem Rat in seiner Sitzung mit Vorlage WP 09-14 SV 20/044 die        vorläufige “Eröffnungsbilanz des
Konzerns Stadt Hilden“ im Rahmen des
    NKF-Gesamtabschlusses zur Kenntnis
vorgelegt.
    Einleitend werden nochmals die wichtigsten
Eckpunkte für die Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses grob skizziert:
Gemäß
§ 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben die Gemeinden spätestens
zum Abschlussstichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116
Gemeindeordnung (GO NRW) aufzustellen.
Nach den Regelungen des § 49 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht
der kommunale Gesamtabschluss aus
·
der
Gesamtergebnisrechnung,
·
der
Gesamtbilanz,
·
dem
Gesamtlagebericht und
·
dem
Gesamtanhang.
Dem
Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung
(Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft
(Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel. Für
diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch Addition/ Subtraktion von Zu- und
Abgänge von z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende
des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres den Finanzmittelbestand ermitteln und
benennen zu können. Die Anfangsbestände wurden zur damaligen Sitzung in einer
vorläufigen Eröffnungsbilanz des “Konzerns Stadt Hilden“ dargestellt.
Diese
Bezeichnung hat zu einigen Irritationen geführt. Wenn man im kommunalen Bereich
von einer Eröffnungsbilanz spricht ist dies die, die zum Umstellungsstichtag
von der kameralen Rechnungslegung auf die doppelte Buchführung erstellt wurde.
Für die Stadt Hilden wurde diese Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 aufgestellt
und seinerzeit auch vom Rechnungsprüfungsprüfungsamt und von der GPA NRW
geprüft. Dieses ist gesetzlich auch so vorgesehen. Anders verhält es sich aber
mit dem Gesamtabschluss. Eine Prüfung der Eröffnungsbilanz des Konzerns ist
gesetzlich nicht vorgesehen.
Damit in der Zukunft keine weiteren Missverständnisse über „Eröffnungsbilanzen“
aufkommen, werden die Anfangsbestände, die nur zur Ermittlung des Cash-Flows im
Rahmen der Arbeiten zum kommunalen Gesamtabschluss dienen, als “vorläufige Anfangsbestände
des Konzerns Stadt Hilden zum 01.01.10“ bezeichnet.
Die Anfangsbestände sind noch vorläufig, da es zum jetzigen Zeitpunkt
noch keinen testierten Jahresabschluss per 31.12.2009 des Volkshochschul-Zweckverbandes
Hilden-Haan gibt.
Der kommunale
Gesamtabschluss – der erstmals zum 31.12.2010 erstellt werden muss – und seine
Anlagen unterliegen gemäß § 103 Abs. 1 Ziff. 3 GO NRW der Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt und gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Im Rahmen dieser
Prüfung wird unter anderem die zu erstellende Kapitalflussrechnung und im Zuge
dessen auch die Anfangsbestände des Konzerns zu kontrollieren sein.
Der geprüfte
Gesamtabschluss wird dann gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW vom Rat der Stadt durch
Beschluss bestätigt.
b)
Gesamtabschlussrichtlinie
Zur zukünftigen jährlichen Erstellung des
kommunalen Gesamtabschlusses müssen verbindliche Regelungen innerhalb des
“Konzerns“ Stadt Hilden getroffen werden; dies erfolgt in Form der
Gesamtabschluss-Richtlinie, die den Stellenwert einer Dienstanweisung für den
“Konzern“ Stadt Hilden hat und dieser SV als Anlage beigefügt ist.
Die Gesamtabschluss-Richtlinie beinhaltet die
“konzerninternen“ Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie regelt
dabei verbindlich, welche Angaben von wem innerhalb welcher Frist und welcher
Form zu liefern sind.
Die Gesamtabschluss-Richtlinie ist bindend sowohl
für die Kernverwaltung Stadt Hilden als “Mutterunternehmen“, als auch für die
in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenen kommunalen Tochterunternehmen.
c)Â Entwicklung
zum ersten kommunalen Gesamtabschluss des “Konzerns Stadt Hilden“
Ende Juni 2010 wurde der Kreis der voll zu
konsolidierenden Tochterunternehmen der Stadt Hilden dem Rechnungsprüfungsamt
zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.
   Â
    Nachdem
der Vollkonsolidierungskreis fest stand, konnte mit den Beteiligten das Gespräch
gesucht werden.
Â
Im Einzelnen sind dies:Â Â -Â Â Konzern
Stadt Hilden Holding GmbH inkl.
-
Stadtwerke Hilden
GmbH
-
Grundstücksgesellschaft
der Stadtwerke Hilden mbH
-
Verkehrsgesellschaft
Hilden mbH
-
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (direkte
Beteiligung mit 5%)
-
Gem. Seniorendienste “Stadt Hilden“
-
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH)
-
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
(IGH)
-
Grundstücksgesellschaft für kommunale Anlagen (GkA)
-
Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan
Die voll zu konsolidierenden
Tochterunternehmen wurden über die weiteren Schritte zum kommunalen
Gesamtabschluss informiert.
Als ersten Schritt hat das Fachamt mit den
Tochterunternehmen nach und nach deren Kontenpläne an den Konten-/
Positionenplan nach NKF angepasst. Es entstand für jede Tochtergesellschaft die
sogenannte Überleitungstabelle, die jeweils vom Rechnungsprüfungsamt begleitend
vorgeprüft wurde.
Nach Fertigstellung der Ãœberleitungstabellen wurden
die einzelnen Abschlüsse des Jahres 2009 der Stadt Hilden und ihrer voll zu konsolidierenden Töchter zu einer
Summenbilanz zusammengefasst.
Neben
einer Erfassung und Abbildung als Excel-Datei sind die Daten vom Fachamt erstmals
in das Buchungsprogramm Infoma eingegeben worden.
Â
Um einen realistischen Ãœberblick der wirtschaftlichen Gesamtlage des
Konzerns “Stadt Hilden“ zu erlangen, musste die Summenbilanz bereinigt werden.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Rahmen der
Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet worden. Auch der städt.
Anteil an einer Beteiligung wurde gegen
den entsprechenden Eigenkapitalanteil in der Bilanz der einzelnen Beteiligung
aufgerechnet (= Kapitalkonsolidierung).
Das Ergebnis aus diesen Arbeitsschritten ist nun die Darstellung der
Anfangsbestände des Konzerns “Stadt Hilden“ – wie eingangs erwähnt ist der
Stand vorläufig.
Auch diese Konsolidierungsschritte wurden zuerst in einer Excel-Datei
und im Anschluss im Buchungsprogramm Infoma vollzogen.
Neben diesen buchungstechnischen Arbeiten ist der Entwurf der
Gesamtabschlussrichtlinie erstellt worden. Das Fachamt orientierte sich an den
Musterrichtlinien der Modellkommunen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss
und den Ausführungen im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines
NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage, September 2009).
Der Entwurf wurde in seinen einzelnen Teilen begleitend vom
Rechnungsprüfungsamt vorgeprüft.
Am 19.05.2011 fand ein Gespräch seitens des Fachamtes, des
Rechnungsprüfungsamtes, den Geschäftsführern und den zuständigen Sachbarbeitern
der voll konsolidierten Tochterunternehmen statt. Neben Rückläufen über die
vergangenen Arbeiten wurden der aktuelle Stand und das weitere Verfahren zum
kommunalen Gesamtabschluss dargestellt.
Mit Schreiben vom 22.06.2011 ist der Entwurf der
Gesamtabschlussrichtlinie den Geschäftsführern der Tochterunternehmen zugesandt
worden. Bis zum 15.07.2011 hatten die Gesellschaften Zeit Änderungswünsche
mitzuteilen. Letzte Abstimmungsgespräche fanden dann am 10.08.2011 statt.
Die Gesamtabschlussrichtlinie wurde in der vorliegenden Fassung am
06.09.2011 vom Verwaltungsvorstand beschlossen und den Tochterunternehmen
zugesandt. Beigefügt wurden die Abstimmungsvordrucke über Aufwendungen und
Forderungen seitens der Stadt Hilden als “Konzernmutter“.
Die voll konsolidierten Tochterunternehmen haben nunmehr die Aufgabe,
die erforderlichen Arbeiten für den kommunalen Gesamtabschluss zum 31.12.2010
entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie zu erledigen.
In der Hauptsache sind dies
-
die
Übersendung einer geprüften Überleitungstabelle analog den bereits von den Wirtschaftsprüfern
testierten Jahresabschlüssen per 31.12.2010
-
Abstimmung
konzerninterner Beziehungen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und
Erträge zwischen Tochterunternehmen untereinander und zum bzw. vom “Mutterunternehmen“)
für den Zeitraum 2010
-
Durchführung
evtl. notwendiger Korrekturbuchungen
-
Zusendung
der vom Geschäftsführer bestätigten Abstimmungsvordrucke
Hierfür hat das Fachamt eine Frist bis Anfang November 2011 vorgesehen.
Im Anschluss werden die Konsolidierungsbuchungen
(Schulden-, Kapital-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) durchgeführt.
Das Ergebnis ist der Entwurf des ersten kommunalen
Gesamtabschlusses für den “Konzern Stadt Hilden“ zum 31.12.2010. Einschließlich
der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen ist die Fertigstellung
im Laufe des 1. Halbjahres 2012 geplant. Das Rechnungsprüfungsamt
begleitet die einzelnen Punkte.
 Â
Gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO
NRW wird der Entwurf vom Kämmerer der Stadt aufgestellt und dem Bürgermeister
zur Bestätigung und im Anschluss zur Feststellung dem Rat vorgelegt.
Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bzw. durch das Rechnungsprüfungsamt (§§ 103 Abs.1 Nr.3 und 116 Abs. 6 GO NRW)
wird der Gesamtabschluss durch den Rat der Stadt per Beschluss bestätigt (§ 116
Abs. 1 Satz 3 GO NRW).
Gez. Horst Thiele
Anlagen:
vorläufige Anfangsbestände
"KONZERN STADT HILDEN" zum 01.01.2010
Gesamtabschlussrichtlinie
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen |
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Nein |
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stehen zur Verfügung: |
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Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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