Beschlussvorschlag:
1.        Der Jahresabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
2.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt die
Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 2.499.932,25
Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22
Abs. 3 GemHVO i. H. v. 229.898,64 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 10.388.798,83 Euro zur Kenntnis.
3.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur
Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2010 nicht
erforderlich gewesen ist.
3.        Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.428.836,46 Euro durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt.
Erläuterungen und Begründungen:
Zum vierten Male wurde in Hilden ein Jahresabschluss unter
Beachtung des NKF und der Grund-sätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
           1. der
Ergebnisrechnung,
           2. der
Finanzrechnung,
           3. den
Teilrechnungen,
           4. der
Bilanz und
           5. dem
Anhang.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister
zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe
Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
Allgemeines
·
Wie in den zurückliegenden beiden
Jahren ergaben sich auch im Geschäftsjahr 2010 Fragestellungen zu einzelnen
Geschäftsvorfällen mit der Folge der Korrektur des Eigenkapitals. Der
Gesetzgeber sieht in Kenntnis der komplexen Systematik diese Möglichkeit in den
ersten vier Jahren ausdrücklich vor. Die Vorgänge wurden mit dem Rechnungsprüfungsamt
besprochen und in allen Fällen konnten einvernehmliche Regelungen gefunden
werden. Ergaben sich hieraus auch buchhalterische Auswirkungen für den
Jahresabschluss 2011, so wurden diese selbstverständlich mit erledigt und
gebucht. Im Lagebericht werden zu den Punkten entsprechende Ausführungen
gemacht
·
Auch ist zu bedenken, dass die
Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das
Prinzip, dass am Jahresende „Rechnungsschluss“ war und danach nur noch
Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der
Gebührenhaushalte etc. möglich waren. Im NKF gilt aber das Prinzip der
periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass
Rechnungen, die Anfang 2011 eingingen und für das Haushaltsjahr 2010 „bestimmt“
waren, natürlich auch noch per 31.12.2010 gebucht wurden.
·
Der umfangreiche Rechenschafts- und
Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten
Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. steht kurz vor dem Abschluss. Er
wird kurzfristig nachgereicht.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2010 war mit einem Fehlbetrag von 8.496.591,- € geplantÂ
und durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv
ausgeglichen. Tatsächlich wurde jedoch ein Fehlbetrag von 5.428.836,- €
erzielt.
Die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für
die im Laufe des Jahres 2010 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen
wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den
entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.
In Kenntnis der Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise des vergangen Jahres ist das Ergebnis als ausgesprochen gut zu bezeichnen.Â
Hervorzuheben ist an dieser Stelle das gute Ergebnis der Steuererträge, insbesondere der Gewerbesteuer. Der geplante Wert mit 48,0 Mio. € wurde mit 47,85 Mio. € nahezu erreicht. Erfreulich ist auch, dass 48,9 Mio. € Einzahlungen aus dem lfd. Ansatz und aus den Resten  verbucht werden konnten.
Der Stand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2010 dann 20,0 Mio. €
Finanzrechnung:
Gut war auch im gesamten Jahr 2010 die Liquidität. Per 31.12.2010 betrugen die Kassenbestände 14,7 Mio. €. Kassenkredite mussten nur im Februar 2010 für einen Zeitraum von 3 Wochen aufgenommen werden. Die gute Liquiditätslage hat sich aber bis heute fortgesetzt.
Die übrige Zeit  war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € realisiert werden konnten.
Die Aufnahme von Krediten war im Haushaltsjahr 2010 nicht erforderlich. Der Schuldenstand konnte planmäßig um 1,2 Mio. € auf 20,9 Mio. € gesenkt werden.
Von
den in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Aufwandsermächtigungen i. H. v.
2.499.932,25 € wurden bis zum 01.12.2011 bereits rd. 1,44 Mio. € in Anspruch
genommen.
Von
den übertragenen Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 10.388.798,83 € wurden bis zum 01.12.2011 bereits rd.
6,81 Mio. € in Anspruch genommen.
Horst
Thiele
Bürgermeister
Anlagen:
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung