Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 B auf der Basis des hier vorgestellten städtebaulichen
Entwurfes fortzuführen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2006 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 38 B beschlossen. Das Ziel der Planung ist es, eine
nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung zu
verwenden und die Neubebauung an die in der Umgebung vorhandenen Baustrukturen
anzupassen.                                                                                 Â
Das betroffene
Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter
Heide und Krabbenburg; es handelt sich um Flächen, die zu früherer Zeit einmal
als Erweiterungsflächen für den Südfriedhof gedacht waren, aber nun aufgrund
veränderter Begräbnis-Gewohnheiten und demographischer Veränderungen nicht mehr
benötigt werden.
In der Zwischenzeit
ist seitens der Verwaltung ein städtebaulicher Entwurf erstellt worden, mit dem
das oben genannte Ziel erreicht werden soll und kann.
Ausgangspunkt der
Überlegungen war dabei eine Untersuchung der Umgebungsbebauung, die geprägt ist
durch meist großzügige I - II-geschossige Einfamilienhäuser, gebaut als Einzel-
oder Doppelhäuser.
Im Rahmen des
Entwurfsprozesses wurde klar, dass eine Beachtung der Umgebungsbebauung
unmittelbar dazu führt, Mehrfamilienhäuser/ Geschosswohnungsbau oder auch
verdichteten Einfamilienhausbau/ Reihenhäuser in diesem Bereich nicht vorsehen
zu können.
Der vorliegende
Entwurf sieht nun insgesamt 16 neue Baumöglichkeiten vor, acht Doppelhaushälften
und acht einzeln stehende Gebäude. Die Doppelhäuser sind dabei II-geschossig
vorgesehen, die Einzelhäuser I-geschossig.
Die neuen Gebäude
orientieren sich an den vorhandenen Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg.
Auf diese Weise ergänzen sie die dortigen Strukturen.
Gleichzeitig wird
hierdurch der zusätzliche neue Erschließungsaufwand minimiert; es werden lediglich
einige kleine (private) Stichwege benötigt.
Es ist weiterhin
beabsichtigt, bestimmte gestalterische Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen:
die Vorgabe der Dachform (Satteldach), die Vorgabe der Firstrichtung sowie max.
Trauf- und Firsthöhen. Auch diese Vorgaben sollen zur Einpassung in die
Umgebungsstruktur beitragen.
Das Plangebiet ist
auch geprägt – und beeinträchtigt - durch die dort verlaufende Hochspannungsleitung.
Diese galt es ebenfalls zu berücksichtigen. Daher sind keine überbaubaren
Flächen innerhalb des Trassen-Schutzstreifens vorgesehen, so dass den
gesetzlichen Vorschriften hier Rechnung getragen wird.
Gleichzeitig
eröffnete sich hierdurch die Möglichkeit, die für die Planung erforderlichen
Grün- und Kompensationsflächen innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes
Nr. 38 B funktional sinnvoll zusammenhängend unterzubringen. Schließlich
besteht die Möglichkeit, diese Grünflächen öffentlich zugänglich zu machen und
auch einen Zugang zum Südfriedhof zu schaffen.
Zusammenfassend ist
die Verwaltung der Auffassung, mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf
eine gelungene Balance zwischen ökonomischen und ökologischen Ansprüchen sowie
zwischen den möglichen Interessen der heutigen Anlieger und denen der Stadt
Hilden gefunden zu haben.
Sie schlägt daher
vor, das weitere Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des hier
vorgestellten städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.
(G. Scheib)