Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der geplante Neubau
einer Propylen-Pipeline sowie einer Kohlenmonoxid-Pipeline auf parallel
geführten Trassen beschäftigt die Stadt Hilden seit Herbst 2004.
Im Rahmen des
damaligen Raumordnungsverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf wurde bereits
eine Stellungnahme zu dem Projekt abgegeben.
Dieses
Raumordnungsverfahren endete mit einer positiven „Raumordnerischen Beurteilung“
des Projektes durch die Bezirksregierung, der Bau der Pipelines ist damit mit
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.
Dementsprechend
schloss sich ein Planfeststellungsverfahren an, welches bis heute noch nicht
beendet ist.
Ãœber den Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens berichtete die Verwaltung zuletzt in der Sitzungsvorlage
Nr. 61/075, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.10.2005
beraten wurde.
Basis des Berichtes
der Verwaltung war ein „Erörterungstermin“ der Bezirksregierung in Ratingen im
September 2005. Hier wurde den Einwendern und Betroffenen die Gelegenheit
gegeben, über die Vorhaben und ihre Auswirkungen mit den Vorhabensträgern zu
diskutieren.
Als Resultat dieses
Erörterungstermines wurden verschiedene Aspekte in der Pipeline-Planung
geändert. Daher wurde eine erneute öffentliche Auslegung der nun geänderten
Planunterlagen erforderlich. Diese erneute Auslegung fand in der Zeit vom
02.01. bis zum 01.02.2006 statt; auch in Hilden waren in dieser Zeit die
geänderten und ergänzten Unterlagen für die interessierte Öffentlichkeit
einsehbar.
Es wurde daher
erneut eine Stellungnahme der Stadt Hilden abgegeben, so wie auch andere
Kommunen und Behörden die Gelegenheit nutzten, noch einmal auf ihre Belange
hinzuweisen.
In der Folge davon
kam es im März 2006 zu einem weiteren Erörterungstermin, wiederum in Ratingen.
Hierbei wurden den
Anwesenden erstmals die Abwägungsvorschläge der Betreiberfirmen (und der beratenden
Fachbüros) zu den Einwendungen der Kommunen und Behörden vorgestellt.
Auf Hilden bezogen
lässt sich festhalten, dass alle wichtigen Aspekte, nämlich der Sicherheitsaspekt
(ausreichende Erdüberdeckung der geplanten Rohrleitungen zum Schutz gegen mechanische
Einwirkungen) und die Berücksichtigung des Gewerbegebietes Giesenheide (durch
Auswahl einer Trasse parallel zur Autobahn A 46/A3), von den Betreibern
abgelehnt wurden.
Aus diesem Grunde
wurden die Anregungen seitens der Stadt Hilden nochmals deutlich geäußert
verbunden mit dem Hinweis, dass die Stadt Hilden ihre Möglichkeiten als
betroffener Grundstückseigentümer genauso ausschöpfen würde wie ihre
Möglichkeiten im rechtlichen Bereich.
Hierzu muss
ausgeführt werden, dass die GkA Hilden als direkt betroffene Grundstückseigentümerin
im Bereich Giesenheide mehr Möglichkeiten hat, per Klage gegen einen
Planfeststellungsbeschluss und das darauf eventuell folgende
Enteignungsverfahren vorzugehen.
Die Stadt Hilden ist
in diesem Bereich als Träger öffentlicher Belange in einer schwächeren
Rechtsposition, da ein privilegiertes Fachplanungsvorhaben (um ein solches
handelt es sich bei den Pipelines) in der Rangfolge über kommunalen Planungen
steht.
Der Sinn solcher
Rechtsmittel konnte aus Sicht der Verwaltung nur darin bestehen, dem Vorhabenträger
weitere Zeitverzögerungen im Ablauf seines Projektes anzuzeigen. Ohnehin ist
der Zeitplan durch die erfolgten Planänderungen schon stark angespannt. Um
weitere Verzögerungen zu vermeiden, könnte der Vorhabenträger sich veranlasst
sehen, die von der Stadt Hilden vorgebrachten Anregungen doch umzusetzen.
Dies hat auch der
Vorhabenträger so gesehen, daher kam es Anfang April 2006 zu einem Gespräch
zwischen den beteiligten Parteien, allerdings ohne die Bezirksregierung als
Zwischeninstanz.
Im Ergebnis kann
gesagt werden, dass hierbei ein Kompromiss gefunden wurde, der die Interessen
aller Seiten berücksichtigt.
Im einzelnen wurden
sowohl für den Sicherheitsaspekt als auch für den Trassenverlauf im Bereich
Giesenheide akzeptable Lösungen erarbeitet.
Hinsichtlich des
Sicherheitsaspektes wurde vereinbart:
„Die Verlegetiefe im
… Stadtgebiet (auf stadteigenen Flächen) wird im Einzelfall, besonders bei
Kreuzungen von Wegen und Straßen, darauf geprüft, dass die Verlegetiefe mehr
als 1,20/ 1,40m beträgt (Sicherheitsaspekte). Die generelle Forderung der Stadt
Hilden nach einer Verlegetiefe von 2,0m wird dadurch aufgehoben.“
Im Falle der
Trassenführung im Bereich des Gewerbegebietes Giesenheide wurde die zukünftige
Lage der Leitungen dahingehend verändert, dass überbaubare Flächen nicht mehr
zerschnitten werden und auch nicht- überbaubare Flächen nur noch am Rande
betroffen sind.
Bei der
Gesprächsrunde war neben Vertretern der Stadt Hilden und der Leitungsbetreiber
auch ein Repräsentant der WestGkA beteiligt.
Die gefundenen
Regelungen wurden protokolliert und gegengezeichnet und anschließend kurzfristig
der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt, die sie dann in ihre
Entscheidungsfindung einbeziehen kann.
Diese Entscheidung
der Bezirksregierung Düsseldorf ist für Ende April/ Anfang Mai 2006 zu erwarten,
so die Auskunft am Rande des Erörterungstermines.
Möglicherweise
besteht also in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses die Gelegenheit,
über diese Entscheidung zu berichten.
Aus Sicht der Stadt
Hilden hat sich das feste Vertreten der eigenen Position, mit der sowohl die
Entwicklungsperspektiven der Stadt selbst als auch die Sicherheitsaspekte der
Allgemeinheit zusammengefasst wurden, angesichts des vorliegenden Ergebnisses
gelohnt.
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter