Betreff
Planfeststellungsverfahren für eine Propylen- und eine Kohlenmonoxid-Pipeline durch die Bezirksregierung Düsseldorf, hier: Bericht zum zweiten Erörterungstermin
Vorlage
WP 04-09 SV 61/104
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll EPDC/BIS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der geplante Neubau einer Propylen-Pipeline sowie einer Kohlenmonoxid-Pipeline auf parallel geführten Trassen beschäftigt die Stadt Hilden seit Herbst 2004.

Im Rahmen des damaligen Raumordnungsverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf wurde bereits eine Stellungnahme zu dem Projekt abgegeben.

 

Dieses Raumordnungsverfahren endete mit einer positiven „Raumordnerischen Beurteilung“ des Projektes durch die Bezirksregierung, der Bau der Pipelines ist damit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

Dementsprechend schloss sich ein Planfeststellungsverfahren an, welches bis heute noch nicht beendet ist.

 

Ãœber den Verlauf des Planfeststellungsverfahrens berichtete die Verwaltung zuletzt in der Sitzungsvorlage Nr. 61/075, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.10.2005 beraten wurde.

 

Basis des Berichtes der Verwaltung war ein „Erörterungstermin“ der Bezirksregierung in Ratingen im September 2005. Hier wurde den Einwendern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, über die Vorhaben und ihre Auswirkungen mit den Vorhabensträgern zu diskutieren.

 

Als Resultat dieses Erörterungstermines wurden verschiedene Aspekte in der Pipeline-Planung geändert. Daher wurde eine erneute öffentliche Auslegung der nun geänderten Planunterlagen erforderlich. Diese erneute Auslegung fand in der Zeit vom 02.01. bis zum 01.02.2006 statt; auch in Hilden waren in dieser Zeit die geänderten und ergänzten Unterlagen für die interessierte Öffentlichkeit einsehbar.

 

Es wurde daher erneut eine Stellungnahme der Stadt Hilden abgegeben, so wie auch andere Kommunen und Behörden die Gelegenheit nutzten, noch einmal auf ihre Belange hinzuweisen.

 

In der Folge davon kam es im März 2006 zu einem weiteren Erörterungstermin, wiederum in Ratingen.

 

Hierbei wurden den Anwesenden erstmals die Abwägungsvorschläge der Betreiberfirmen (und der beratenden Fachbüros) zu den Einwendungen der Kommunen und Behörden vorgestellt.

 

Auf Hilden bezogen lässt sich festhalten, dass alle wichtigen Aspekte, nämlich der Sicherheitsaspekt (ausreichende Erdüberdeckung der geplanten Rohrleitungen zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen) und die Berücksichtigung des Gewerbegebietes Giesenheide (durch Auswahl einer Trasse parallel zur Autobahn A 46/A3), von den Betreibern abgelehnt wurden.

 

Aus diesem Grunde wurden die Anregungen seitens der Stadt Hilden nochmals deutlich geäußert verbunden mit dem Hinweis, dass die Stadt Hilden ihre Möglichkeiten als betroffener Grundstückseigentümer genauso ausschöpfen würde wie ihre Möglichkeiten im rechtlichen Bereich.

 

Hierzu muss ausgeführt werden, dass die GkA Hilden als direkt betroffene Grundstückseigentümerin im Bereich Giesenheide mehr Möglichkeiten hat, per Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und das darauf eventuell folgende Enteignungsverfahren vorzugehen.

Die Stadt Hilden ist in diesem Bereich als Träger öffentlicher Belange in einer schwächeren Rechtsposition, da ein privilegiertes Fachplanungsvorhaben (um ein solches handelt es sich bei den Pipelines) in der Rangfolge über kommunalen Planungen steht.

 

Der Sinn solcher Rechtsmittel konnte aus Sicht der Verwaltung nur darin bestehen, dem Vorhabenträger weitere Zeitverzögerungen im Ablauf seines Projektes anzuzeigen. Ohnehin ist der Zeitplan durch die erfolgten Planänderungen schon stark angespannt. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, könnte der Vorhabenträger sich veranlasst sehen, die von der Stadt Hilden vorgebrachten Anregungen doch umzusetzen.

 

Dies hat auch der Vorhabenträger so gesehen, daher kam es Anfang April 2006 zu einem Gespräch zwischen den beteiligten Parteien, allerdings ohne die Bezirksregierung als Zwischeninstanz.

Im Ergebnis kann gesagt werden, dass hierbei ein Kompromiss gefunden wurde, der die Interessen aller Seiten berücksichtigt.

Im einzelnen wurden sowohl für den Sicherheitsaspekt als auch für den Trassenverlauf im Bereich Giesenheide akzeptable Lösungen erarbeitet.

Hinsichtlich des Sicherheitsaspektes wurde vereinbart:

 

„Die Verlegetiefe im … Stadtgebiet (auf stadteigenen Flächen) wird im Einzelfall, besonders bei Kreuzungen von Wegen und Straßen, darauf geprüft, dass die Verlegetiefe mehr als 1,20/ 1,40m beträgt (Sicherheitsaspekte). Die generelle Forderung der Stadt Hilden nach einer Verlegetiefe von 2,0m wird dadurch aufgehoben.“

 

Im Falle der Trassenführung im Bereich des Gewerbegebietes Giesenheide wurde die zukünftige Lage der Leitungen dahingehend verändert, dass überbaubare Flächen nicht mehr zerschnitten werden und auch nicht- überbaubare Flächen nur noch am Rande betroffen sind.

 

Bei der Gesprächsrunde war neben Vertretern der Stadt Hilden und der Leitungsbetreiber auch ein Repräsentant der WestGkA beteiligt.

 

Die gefundenen Regelungen wurden protokolliert und gegengezeichnet und anschließend kurzfristig der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt, die sie dann in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen kann.

 

Diese Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf ist für Ende April/ Anfang Mai 2006 zu erwarten, so die Auskunft am Rande des Erörterungstermines.

 

Möglicherweise besteht also in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses die Gelegenheit, über diese Entscheidung zu berichten.

 

Aus Sicht der Stadt Hilden hat sich das feste Vertreten der eigenen Position, mit der sowohl die Entwicklungsperspektiven der Stadt selbst als auch die Sicherheitsaspekte der Allgemeinheit zusammengefasst wurden, angesichts des vorliegenden Ergebnisses gelohnt.

 

 

In Vertretung:

 

(Thiele)

1. Beigeordneter