Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
1. die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im äußersten Osten des Hildener Stadtgebietes. Es wird begrenzt im Norden durch
die Straße Kalstert, im Osten durch die L 288 (Grenzstraße/ Ohligser Straße),
im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2736, 2738 und 2741 sowie
im Westen durch die Max-Volmer-Straße und die Westgrenze des Flurstückes 2741.
Alle Flurstücke liegen in Flur 65 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, einer ortsansässigen Firma (QIAGEN) die Umsetzung ihres Masterplanes
zur Sicherung und zum Ausbau des Standortes zu ermöglichen.
2. das
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Firma QIAGEN
trägt sich schon seit mehreren Jahren mit dem Gedanken, ihren Standort im
Gewerbegebiet Hilden Ost (Max-Volmer-Straße/ Qiagen-Straße) weiter auszubauen.
Erste Gedanken hierzu wurden der Stadt Hilden schon im Jahr 2001 präsentiert.
Diese wurden auch
dem Stadtentwicklungsausschuss im September 2001 vorgelegt; die Verwaltung
erhielt als Folge den Auftrag, ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren
vorzubereiten.
Jedoch wurden diese
Gedanken im weitern Verlauf nicht weiter konkretisiert, so dass es nicht
möglich war, ein Verfahren zur Änderung des geltenden Bebauungsplanes Nr. 231
einzuleiten.
Inzwischen sind aus
den einst geäußerten Änderungswünschen detaillierte Planungen geworden, so dass
nun der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231
beraten und beschlossen werden kann.
Im einzelnen geht es
darum, die bauliche Ausnutzung des Firmengeländes zwischen Qiagen-Straße und
L 288 (Grenzstraße/
Ohligser Straße) entsprechend dem neuen „Masterkonzept“ der Fa. QIAGEN neu zu
ordnen. Dieses Konzept macht Aussagen über die Anordnung der verschiedenen Betriebsteile
auf dem Gelände (Hochregallager, Forschung & Entwicklung, Produktion etc.)
sowie über die gegenseitigen Funktionszusammenhänge, Erschließungen (neue
Betriebszufahrt zur Grenzstraße) usw.
Hieraus ergeben sich
verschiedene Änderungen im Vergleich zum heutigen Bebauungsplan:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Die Zentrale Administration soll nach
Osten erweitert werden, das „Hufeisen“ schließt sich zu   einer „Ellipse“. Dies bedeutet eine Ausweitung der überbaubaren
Flächen in den Bereich der heu      tigen
Ausweisung „Flächen für Wald“ hinein.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Im Vergleich zu den bisherigen Vorstellungen
sollen einige Gebäude bzw. Gebäudeteile in der Höhe
die heutigen B-Plan-Vorgaben überschreiten. Das gilt insbesondere für das Hochregallager,
          welches nördlich der heutigen
Produktion vorgesehen ist. Dieses soll als nächstes gebaut werden      (mit einem Baubeginn möglichst noch in
diesem Jahr) und würde mit einer Gebäudehöhe von bis zu 23 m ca. 5 m höher werden können als bisher möglich.
-          Auch für den Bereich der Gebäude, die
sich nördlich an das Hochregallager anschließen sollen,          ergibt sich eine Ausweitung der überbaubaren Flächen in den
Bereich der heutigen Ausweisung        „Flächen
für Wald“.
-          Das Firmengelände soll eine neue
dauerhafte Zufahrt erhalten. Die bisher lediglich als Baustellen- Â Â Â Â Â Â und Feuerwehrzufahrt zu nutzende
Verbindung zur Grenzstraße soll zu diesem Zweck in eine Ge- meindestraße umgewandelt werden. Auch dies
bedingt eine Änderung des derzeitigen Bebau- ungsplanes.
-          An der nördlichen Grenze des
Firmengeländes soll eine weitere überbaubare Fläche ausgewiesen            werden. Als Nutzung ist hier
mittelfristig ein Betriebskindergarten vorgesehen.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Gleichzeitig soll als Folge der
Betrieberweiterung auch das firmeneigene Parkhaus ausgebaut wer      den können, um den
Stellplatzanforderungen der Mitarbeiter gerecht zu werden.
Damit sind die wesentlichen
Änderungen beschrieben, die in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231
berücksichtigt werden sollen. Wie sich diese in einem Bebauungsplan-Entwurf
darstellen, geht aus der beigefügten Planverkleinerung hervor.
In der Zwischenzeit
sind – vor dem Hintergrund eines sehr knappen Zeitplanes – bereits erste Abstimmungsgespräche
mit verschiedenen Behörden und Institutionen gelaufen, die ihre Anregungen in
den Bebauungsplan-Entwurf einbringen konnten.
Ebenfalls wurden
bereits verschiedene Fachgutachten erstellt, etwa eine Lärmtechnische Prognose,
ein Verkehrsgutachten wegen der Verlagerung der Verkehrsströme in Richtung
Grenzstraße sowie der erforderliche Landschaftspflegerische Fachbeitrag.
Alle diese Arbeiten
haben gezeigt, dass sich im Laufe des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens aller
Voraussicht nach keine größeren planerischen Hindernisse ergeben, so dass die
Voraussetzungen für die Betriebserweiterungen bei QIAGEN wahrscheinlich noch in
diesem Jahr geschaffen werden können.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 231 ist dabei ihrer Struktur nach recht einfach. Es bleibt natürlich
weiterhin bei der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Die überbaubaren Flächen
erhalten einen neuen Zuschnitt und werden z.T. ausgeweitet. Entlang der L 288
(Grenzstraße/ Ohligser Straße) bleibt es weiter bei der Ausweisung „Fläche für
Wald“, allerdings nicht ganz in der bisherigen Breite. Der Bereich der
Grundstücke Grenzstraße 24/26 bleibt weiterhin als „private Grünfläche“
ausgewiesen. Somit bleibt der mit der Stadt Solingen schon seit vielen Jahren
an dieser Stelle vereinbarte grüne Trennstreifen zwischen Hilden und Solingen
erhalten.
Anpassungen an den
„Masterplan“ von Qiagen ergeben sich im Detail, etwa im Falle der überbaubaren Flächen im Norden des Plangebietes (Stichwort:
Betriebskindergarten) und bei der Zufahrt.
Der nächste Termin
im Rahmen des Verfahrens ist mit der Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für
Donnerstag, den 11. 05.2006 vorgesehen. Parallel dazu läuft die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB.
Seitens der
Verwaltung wird dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahren entsprechend der Bedeutung
für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Hilden mit Priorität betrieben,
auch wenn es zu Beginn des Jahres 2006 noch nicht absehbar war und daher nicht
in dem Prioritätenbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.01.2006
enthalten ist. Derzeit arbeiten am Standort Qiagen-Straße ca. 600 Mitarbeiter,
im Endzustand sind 1100 Mitarbeiter angestrebt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 231 zu fassen und das Verfahren auf der Basis des vorgestellten Entwurfes
weiterzuführen.
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter