Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Baugenehmigungsverfahren
für einen Aldi Markt an der Walder Straße zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach ersten Gesprächen mit dem Investor im
Juli 2005 wurde der Stadtentwicklungsausschuss (SV 61/061) in seiner Sitzung am
07.09.2005 über die beabsichtigte Ansiedlung eines Lebensmittel-Discountmarktes
an der Walder Straße unterrichtet. Am 29.09.2005 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung
statt, über deren Verlauf dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am
19.10.2005 (SV 61/076) berichtet wurde.
Der Bauantrag zur Errichtung eines
Discountmarktes wurde am 20.12.2005 eingereicht. Der Baukörper des Marktes war
in Ost-West-Ausrichtung im nördlichen Bereich des Grundstücks Walder Straße 287
(„Margarethenhof“) geplant. Hier gilt der Bebauungsplan Nr. 95, 3. Änderung aus
dem Jahr 1984/85 (vgl. SV 61/061).
Durch die geplante Anordnung des Gebäudes
wäre die westliche Baugrenze dieses Bebauungsplans um ca. 8,5 m überschritten
worden. Hierfür wäre eine Befreiung von dieser planungsrechtlichen Festsetzung
erforderlich geworden. Zur Vermeidung dieses rechtlich fragwürdigen Befreiungsverfahrens
wurde der Bauherrin in Abstimmung mit der Oberen Bauaufsichtsbehörde der
Kreisverwaltung Mettmann geraten, sich an die Festsetzung des Bebauungsplanes
zu halten.
Daraufhin wurden mit Datum vom 02.03.2006
geänderte Bauvorlagen eingereicht. Durch die Drehung des Baukörpers wurde eine
Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen nun überflüssig. Die
aktuell beantragte Version sieht vor, den Baukörper in Nord-Süd-Ausrichtung,
parallel zur östlichen Grundstücksgrenze, zu errichten (s. Anlage – einzelne Details, z.B. Anzahl
der Stellplätze, Ein- und Ausfahrtsbereich, etc. können noch Änderungen
erfahren).
Die Beteiligung der internen Ämter der Stadt
Hilden wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Die Stellungnahmen der
externen Beteiligten fielen ebenfalls positiv aus. Das Staatliche Umweltamt
Düsseldorf hat u.a. eine genaue Prüfung der eingereichten
schallschutztechnischen Untersuchung vorgenommen und keine Bedenken zum
Schallschutz der Umgebungsbebauung geäußert, wenn die in der vorliegenden schallschutztechnischen
Untersuchung angegebenen Schallminderungsmaßnahmen vollständig umgesetzt werden.
Es ist beabsichtigt, die Baugenehmigung für
den Discountmarkt mit ca. 80 Stellplätzen und einer Schallschutzüberdachung der
Pkw-Stellplätze an der westlichen Grundstücksgrenze zeitnah zu erteilen und die
unmittelbar angrenzenden Grundstücksnachbarn von der Erteilung der Genehmigung
in Kenntnis zu setzen.
Parallel zum Genehmigungsverfahren für die
Errichtung des Discountmarktes wird der Abbruchantrag für die nördlichen Teile
des „Margarethenhofes“ bearbeitet.
Ungeachtet der bauordnungsrechtlichen
Notwendigkeiten ist eine detaillierte Verkehrsplanung erforderlich, um zu
gewährleisten, dass der entstehende Kreuzungsbereich Walder Straße, zwischen
dem bestehenden Nahversorgungszentrum im Süden und dem geplanten Discountmarkt
im Norden den Anforderungen des Verkehrs und des durch den neuen Discountmarkt
entstehenden Mehrverkehrs gerecht wird. Da der Landesbetrieb Straßen NRW
Straßenbaulastträger ist, sind vor Beginn der Arbeiten zwischen dem Landesbetrieb
und der Stadt Hilden vertragliche Vereinbarungen über die Umgestaltung zu
treffen. Entsprechende Vertragsgrundlagen werden derzeit mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW erarbeitet.
Die Straßenumbauarbeiten werden durch die Fa.
Aldi Süd auf deren Kosten durchgeführt.
Ergänzend zum Verkehrsgutachten der Fa.
Schüßler-Plan vom 05.09.2005 wurde durch die Fa. Dr. Brenner
Ingenieurgesellschaft mbH eine Verkehrssimulation erarbeitet, die allen am
Verfahren Beteiligten am 24.03.2006 präsentiert wurde (s. Anlage). Aus dem
Gutachten geht hervor, dass die Ausführung mit Teilsignalisierung der Kreuzung,
Warnblinkern vor dem Fußgängerüberweg und zeitlich gesteuerten Induktionsschleifen
präferiert wird, wobei technisch für eine später denkbare Vollsignalisierung
vorgerüstet werden sollte.
Günter Scheib