Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Beibehaltung der jetzigen Gestaltung
der Einmündung Düsseldorfer Straße / Liebigstraße.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 15.03.06 berichtete die Verwaltung über die vom
Landesbetrieb Straßen NRW während der Sommerferien geplanten
Straßendeckensanierung auf der Düsseldorfer Straße. Frau Alkenings (SPD) regte
in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Linksabbiegespur zur Liebigstraße
an. Die Verwaltung sagte eine Aufbereitung der Thematik in einer SV für den
Ausschuss zu.
Das Fachamt hat diesen
Knotenpunkt verkehrstechnisch und -planerisch untersucht und die Ergebnisse in
den angefügten Plänen dargestellt; ausgegangen wurde dabei von einer verkehrsgerechten
Umgestaltung des Knotenpunktes zur Anlage von Linksabbiegespuren. Grundlage ist
die derzeitige Bestandsituation (Status quo) (s. Plan Bestand); daraus wurden
drei weitere Varianten entwickelt.
Der Straßenquerschnitt
ist mit einer Fahrbahnbreite von rd. 10,40 m unterteilt in eine Busspur auf der
südlichen Straßenseite (stadteinwärts) und zwei Fahrstreifen. Durch die
Unterbrechung der separaten Busspur im engeren Einmündungsbereich konnte
markierungsmäßig eine Aufweitung der Fahrspur (von 3,40 auf 4,60 m)
stadtauswärts erzielt werden. Mit dieser Fahrbahnaufweitung konnte Platz
(Aufstellfläche) zumindest für abbiegende Pkw in die Liebigstraße geschaffen
werden; für größere Fahrzeuge, wie Lastzüge, ist diese Aufweitung allerdings
kein Ersatz für eine Linksabbiegespur. Durch diese Linksabbiegeströme wird der
nachfolgende Verkehr teils verlangsamt, teils aber auch an der zügigen
Vorbeifahrt gehindert. - Die Auswertung des Unfallgeschehens durch die Polizei
zeigt keine gravierende Unfallentwicklung an dieser Einmündung. In einem
Fünfjahreszeitraum ereigneten sich demnach 22 leichtere Verkehrsunfälle (VU),
die verschiedene Ursachen hatten; so traten sowohl Fehler beim Abbiegen (5 VU)
auf als auch beim Nicht-beachten der Vorfahrt (6 VU), die übrigen 11 VU hatten
andere Ursachen. In 2006 ereigneten sich in den ersten beiden Monaten 2
Unfälle. Die Kriterien für eine „Unfallhäufungsstelle“ sind demnach nicht
erfüllt. Der jetzige Zustand ist trotz fehlender Abbiegespuren relativ sicher,
weil vorsichtiger gefahren wird; die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ist erhöht.
Der vorhandene
Straßenquerschnitt im Fahrbahnbereich lässt die Einrichtung von Linksabbiegespuren
durchaus zu. Zunächst ist dafür im Aufweitungsbereich der Wegfall der Busspur
erforderlich, was aber keinen Nachteil für den ÖPNV darstellt. Der Bus verlässt
unter Beachtung der Vorrangregelung und im Reißverschlussverfahren die offene
Busfahrbahn, um den Einmündungsbereich zu queren und später wieder in die
Busspur einzufahren. In diesem kurzen Bereich fährt er mit dem
Individualverkehr auf einer ge-meinsamen Spur. Wenn diese nicht überstaut ist,
hat der Bus auch keine Verzögerung in seiner Reisezeit zu erdulden. -
Allerdings ist die Lage der ICI-Zufahrt in Bezug auf Linksabbiegespuren nicht
optimal; sie ist auf Grund werksseitiger Infrastruktur nur eingeschränkt
verschiebbar, so dass sie lagemäßig als Zwangspunkt betrachtet werden muss.
In der Variante 1 (V1)
ist eine Linksabbiegespur (stadtauswärts) mit der dazugehörigen gegenüber liegenden
Sperrfläche dargestellt. Die Wartelinie kommt bei der richtliniengerechten
Konstruktion (Abbiegeradius = 15 m) etwa mittig der Einfahrt von ICI zum
Liegen. Der Radius ist für das Abbiegen von großen Fahr-zeugen in das
Gewerbegebiet notwendig. Bei kleineren Radien rückt die Wartelinie noch weiter
in den Einfahrbereich nach vorne. Pkw fahren beim Abwarten des Gegenverkehrs
noch weiter vor. Ein Ãœberfahren der durchgezogenen Linien der Linksabbiegespur
durch Linkseinbieger aus dem ICI-Gelände ist verkehrsrechlich nicht zulässig.
Daher bedeutet diese Variante für den ICI-Verkehr die eingeschränkte Regelung
„rechts-rein – rechts-raus“. Die Sperrfläche soll das Linksabbiegen von Westen
unterbinden, da sich beide Linksabbieger gegenseitig behindern. Für die
Verkehrsabwicklung, insbesondere für den Werksverkehr, ist diese Lösung nicht akzeptabel,
weil sie ein Sicherheitsproblem aufweist: einerseits wird verkehrs-widrig ab-
und eingebogen werden, andererseits wird der geradeaus fahrende Verkehr
beschleunigt, weil der Linksabbieger nicht mehr behindert. Ein wartender
Lastzug, der evtl. den Linkseinbieger aus der Liebigstraße einfahren lässt, ist
ein Sichthindernis auf den verdeckt durchziehenden Geradeaus-Verkehr.
Die Fahrbahnaufteilung
wurde wie folgt gewählt: für den nach Westen fahrenden Verkehr ist der
Fahrstreifen ca. 3,25 m breit, für den Linksabbieger sind 3,00 m vorgesehen. Im
südlichen Fahrstreifen (stadteinwärts) wird ein Angebotsstreifen von 1,50 m für
den Radverkehr angelegt, der Rest ist Fahrbahn für den
motorisierten Verkehr.
Die Aufstelllänge für den Gewerbeverkehr nach links wurde mit rd. 25 m für
einen Lastzug und einen Pkw gewählt.
In Variante 2 (V2) ist
statt der Sperrfläche eine Linksabbiegespur mit ca. 12 m Aufstelllänge für 2
Pkw ins ICI-Werksgelände vorgesehen. Hier wird die gegenseitige Behinderung der
Abbiegeströme deutlich sichtbar; sie ist nicht vertretbar. Die Verschiebung der
Lage der Werkszufahrt nach Westen, etwa auf Höhe der Achse Liebigstraße, ist
nicht möglich.
Die Variante 3 (V3)
zeigt die Anlage von Fahrspuren bei Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA).
Die Linksabbiegeströme müssten aber getrennt in eigenen Bedarfsphasen geführt
werden (Problem s.o.). Da der Antrag nur auf die Einrichtung einer
Linksabbiegespur abzielt, ist eine Aussage über die Leistungsfähigkeit einer
signalgesteuerten Kreuzung in diesem Zusammenhang nicht untersucht worden.
Nach Würdigung aller
verkehrlicher Aspekte kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Einrichtung
einer Linksabbiegespur den Verkehrsfluss auf der Bundesstraße zwar begünstigt,
der Sicherheit jedoch nicht förderlich ist. Daher wird von hier empfohlen, den
Status quo (Bestand) beizubehalten.
G. Scheib