Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
das
Bauleitplanverfahren auf der Basis des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes
durchzuführen.
Das Plangebiet liegt
im Hildener Osten. Es wird im Nordwesten und Nordosten durch die Straße Henkenheide,
im Südosten durch die Stadtgrenze Hilden/ Solingen und im Südwesten durch die
Westgrenze der Flurstücke 1359 und 1360 in Flur 65 der Gemarkung Hilden begrenzt.
Das Ziel der Planung
ist es, auf Hildener Stadtgebiet eine zurückhaltende Verdichtung der Wohnbebauung
zu ermöglichen, die mit einer gleichartigen Planung auf Solinger Stadtgebiet
zusammen eine Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung zum Freiraum darstellt.
Außerdem kann so die Neunutzung einer Gewerbebrache durch eine
umgebungsverträglichere Nutzung erreicht werden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Herbst 2005
gibt es Bestrebungen von privater Seite, nicht mehr genutzte ehemalige Gewerbegrundstücke
an der Stadtgrenze von Hilden und Solingen (Henkenheide/ Spreestraße/
Theodor-Storm-Weg) für eine Wohnbebauung zu nutzen.
Es handelt sich um
einen Bereich, der sinnvoller Weise nur über Hildener Stadtgebiet erschlossen
werden kann, gleichwohl jedoch teilweise auf dem Stadtgebiet Solingens liegt.
Dies hat im Vorfeld
zu dieser Sitzungsvorlage eine intensive Abstimmung zwischen den beiden Stadtverwaltungen
sowie den Planern der beteiligten Grundstückseigentümer erfordert.
Hierbei ging es
sowohl um den eigentlichen Entwurf für das Plangebiet als auch um die Abwicklung
der Bauleitplan-Verfahren im einzelnen.
Von Anfang an wurde
dabei darauf geachtet, den Verwaltungsaufwand nicht ausufern zu lassen, sondern
eine adäquate Vorgehensweise für dieses stadtübergreifende, aber eben auch
recht kleine Projekt zu finden.
Die Solinger und die
Hildener Stadtverwaltung sind im Rahmen der Gespräche zu der Auffassung
gelangt, dass die Durchführung paralleler Bauleitplan-Verfahren nach den in
Solingen und Hilden üblichen Gepflogenheiten die sinnvollste Lösung ist,
besonders wenn die planerische Arbeit durch ein privates Planungsbüro im
Auftrag der Grundstückseigentümer durchgeführt wird. Es handelt sich allerdings
nicht um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP).
Demnach wird das
Verfahren in Hilden durch die Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss am
15.03.2006 eingeleitet. In Solingen, wo neben dem Bebauungsplan auch eine
Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt werden muss, wird sich die
Bezirksvertretung Ohligs/Aufderhöhe/ Merscheid am 20.03.2006 mit dem Projekt
beschäftigen sowie der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am
27.03.2006.
Das weitere
Verfahren wird dann – inhaltlich und formal – jeweils zwischen Hilden, Solingen
und den beteiligten privaten Planern (bzw. deren Auftraggebern) im direkten
Gespräch abgestimmt.
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 252 (in Hilden) bzw. O 255 (in Solingen) kann eine sinnvolle
Abrundung der Bebauung in diesem eng verzahnten Siedlungsbereich zwischen den
beiden Städten erreicht werden. Für die Stadt Hilden liegt die Bedeutung des
Bebauungsplanes auch darin, das Straßenland der Straße Henkenheide, welches
sich derzeit noch in Privatbesitz befindet, zu übernehmen.
Zum städtebaulichen
Entwurf:
Angesichts der
ungewöhnlichen Situation vor Ort (als Stichworte seien genannt: Hochspannungstrasse,
Bachverlauf, S-Bahn-Trasse, Erschließung, zwei Stadtgebiete, zwei Eigentümer,
eine Eigentümergemeinschaft) war auf den städtebaulichen Entwurf besondere
Sorgfalt zu verwenden.
Dieser Entwurf beinhaltet
nun auf Hildener Gebiet vier Doppelhäuser sowie ein freistehendes Einfamilienhaus,
auf Solinger Gebiet zwei Reihenhauszeilen mit jeweils fünf Häusern.
Die Erschließung
erfolgt über eine gemeinsame Stichstraße von der Straße Henkenheide/Spreestraße
aus, die dann mit Wohnwegen fortgesetzt wird.
Ein Fußweg macht den
Bereich zudem in Richtung Theodor-Storm-Weg auch für die Öffentlichkeit etwas
durchlässiger.
Unter dem
Schutzstreifen der Hochspannungstrassen befinden sich keine Wohnhäuser, sondern
lediglich Stellplätze. Markante vorhandene Bäume wurden aufgenommen und im
Bebauungsplan als zum Erhalt festgesetzt.
Insgesamt sieht die
Verwaltung darin einen guten Ansatz für die Durchführung des
Bauleitplan-Verfahrens, welches zudem durch die Einbeziehung privater Planer
nicht mit der städtischen Prioritäten-Liste kollidiert.
(Günter Scheib)