- Antrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2008 -
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 27.08.2008 hat die
FDP-Fraktion den beiliegenden Antrag gestellt.
Zielsetzung des Antrag ist -neben den beantragten Prüfungen und
gesprächsweisen Klärungen- die Reaktivierung des Gebäudes im Hintergelände des
Weiterbildungszentrums und die künftige Nutzung als „Internationales
Gemeindehaus“.
Bereits anlässlich der Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss am
11.06.2008 zum Bebauungsplan Nr. 236 hatte das Amt für Gebäudewirtschaft eine
überschlägige Kostenschätzung für das Objekt erstellen lassen. Diese
Kostenschätzung schloss mit einer Summe von 2.600.000 € und ist als Anlage
beigefügt. Darin enthalten war auch ein Betrag von 42.000 € (netto) für die
Aufnahme und die Entsorgung der im Gebäude vorhandenen schadstoffhaltigen
Böden. Allerdings kann derzeit auch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere
schadstoffhaltige Bauteile vorhanden sind, deren Beseitigung weitere Kosten
auslösen würden. Diese evtl. vorhandenen, weiteren schadstoffhaltigen Bauteile
stehen auch der Erbringung von wesentlichen Eigenleistungen durch die in
Betracht kommenden Vereine entgegen. Diese Eigenleistungen könnten sich daher
nur auf die üblicherweise von Mietern durchzuführenden Schönheitsreparaturen
beschränken.
Das mit der Kostenschätzung beauftragte Büro ist bei der durchgeführten
Untersuchung und der anschließenden Kostenermittlung von einem späteren Nutzungszweck
als Bürogebäude ausgegangen. Bei der nunmehr von der Antragstellerin
vorgesehenen Nutzung als Gemeindehaus bzw. Begegnungsstätte wäre es daher
zusätzlich erforderlich, die während der Umbaues des Weiterbildungszentrums
„Altes Helmholtz“ beseitigten sanitären Anlagen neu zu erstellen. Die derzeit
im Gebäude vorhandenen Toilettenanlagen reichen für eine Vielzahl von Besuchern
nicht aus.
Gerade diese Vielzahl von Besuchern würde dann auch eine umfangreiche
Verpflichtung zur Bereitstellung von Stellplätzen erfordern. Die erforderliche
Anzahl kann auf dem restlichen Gelände nicht untergebracht werden. Die
Erstellung einer Tiefgarage setzt wiederum den Abriss des bestehenden Gebäudes
voraus.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der vorhandenen Stellplätze des
Weiterbildungszentrums ist zudem ausgeschlossen, da auch die im „Altes
Helmholtz“ untergebrachten Einrichtungen gerade in den Nachmittags- und
Abendstunden besonders ausgeprägten Kundenverkehr aufweisen. Bereits heute ist
der Parkdruck in diesem Quartier besonders hoch, weitere Konflikte durch vermehrten
Parksuchverkehr wären absehbar.
In diesem Zusammenhang wird auf nachfolgende Ausführungen in der
Sitzungsvorlage 61/211 für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
11.06.2008 hingewiesen:
„Baurechtlich könnte die Büronutzung für gemeinnützige Einrichtungen
(oder ähnliches) ggfs. auf Grundlage des übergeleiteten Durchführungsplans Nr.
3, der für das städtische Grundstück „öffentliche Baufläche“ festsetzt,
genehmigt werden, wenn das Rücksichtnahmegebot bezüglich Lärmemissionen etc.
nicht verletzt wird. Insbesondere die Anlegung neuer, bauaufsichtrechtlich
notwendiger Stellplätze ist aber auf Grund ihrer Emissionen hierbei als
kritisch zu bewerten.“
Neben dem zeitlichen Aspekt, der bis zum Abschluss eines entsprechenden
Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen ist, sprechen somit auch sachliche
Gründe gegen ein solches Verfahren.
Weiterhin wird zu bedenken gegeben, dass z.B. der marokkanische
Kulturverein bereits frühzeitig die Weichen für die Suche nach alternativen
Lösungen gestellt hat. Vor Kurzem wurde im Hildener Westen ein Grundstück
erworben, auf dem ein eigenes Vereinsgebäude erstellt werden soll.
Die Interessenlage der weiteren in Betracht kommenden Vereine mag sich
durchaus anders gestalten. Es kann allerdings nach Auffassung der Verwaltung
kaum davon ausgegangen werden, dass für die Überlassung der Räumlichkeiten an
diese Vereine kostendeckende Mieten vereinbart werden können.
Schließlich ist auch dieses Gebäude innerhalb der vorbereitenden
Tätigkeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden im Januar 2007
einer Bewertung unterzogen worden. Angesichts der voraussichtlichen Kosten für
eine weitere Nutzung konnte das Gebäude nur als Abrissobjekt mit einem
Restbuchwert von 1,00 € bewertet werden. Mit diesem Wert wurde es nach Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt sodann in die Anlagenbuchhaltung der Stadt
Hilden und in die Eröffnungsbilanz aufgenommen.
Eine Sanierung des Gebäudes hätte weitere Folgen für Bewertung des Grundstückes.
Bei einer öffentlichen Nutzung wie die hier beantragte ist der Bewertungsansatz
für das Grundstück auf 40 % des Bodenrichtwertes zu verändern. Daher wäre im
Haushalt der Stadt Hilden neben den Investitionskosten eine Sonderabschreibung
von 157.925 € auszuweisen.
Zur teilweisen Finanzierung der erforderlichen Investition ist
grundsätzlich festzustellen, dass die derzeitigen Förderprogramme immer auf der
Bezuschussung von kreditfinanzierten Maßnahmen basieren. Werden Eigenmittel
verwendet, ist eine Förderung regelmäßig ausgeschlossen.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
011301 |
Bezeichnung: |
Gebäudeunterhaltung |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009/2010 |
2.600.000 € |
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ja |
Umbau des
Gebäudes |
2009/2010 |
rd.200.000 € |
|
ja |
Erstellung
von sanitären Anlagen |
2009/2010 |
??? |
|
ja |
Einrichtung
von Stellplätzen (wenn überhaupt möglich) |
2009 |
157.925 € |
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nein |
Sonderabschreibung |
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Sichtvermerk
Kämmerer |
Personelle
Auswirkungen |
Nein |