Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg
und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw,
alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist eine Umwandlung von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes bezieht sich wie der parallel einzuleitende Bebauungsplan
Nr. 38 B auf einen Bereich im Hildener Südosten, nämlich auf ehemalige
Erweiterungsflächen des Hildener Südfriedhofes.
Diese
Erweiterungsflächen werden nicht mehr benötigt, bedingt durch die allgemeine
Bevölkerungsentwicklung und veränderte Begräbnis-Gewohnheiten.
Entsprechend seiner
bisherigen Zweckbestimmung ist der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan
von 1993 als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen.
Um hier eine
angepasste Wohnbebauung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich (Umwandlung in „Wohnbaufläche“).
Diese 43. Änderung
des Flächenutzungsplanes wurde schon im „Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren“
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2006 in die Prioritätenliste
für die Bearbeitung im Jahr 2006 aufgenommen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss das Verfahren einzuleiten.
(Günter Scheib)