Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bredharter Heide/ Krabbenburg, hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 04-09 SV 61/099
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-43.FNP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw, alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Planung ist eine Umwandlung von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich wie der parallel einzuleitende Bebauungsplan Nr. 38 B auf einen Bereich im Hildener Südosten, nämlich auf ehemalige Erweiterungsflächen des Hildener Südfriedhofes.

 

Diese Erweiterungsflächen werden nicht mehr benötigt, bedingt durch die allgemeine Bevölkerungsentwicklung und veränderte Begräbnis-Gewohnheiten.

 

Entsprechend seiner bisherigen Zweckbestimmung ist der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan von 1993 als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen.

Um hier eine angepasste Wohnbebauung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (Umwandlung in „Wohnbaufläche“).

 

Diese 43. Änderung des Flächenutzungsplanes wurde schon im „Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren“ in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2006 in die Prioritätenliste für die Bearbeitung im Jahr 2006 aufgenommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss das Verfahren einzuleiten.

 

 

(Günter Scheib)