Betreff
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden, hier: Sachstandsbericht (01.04.2005 bis 31.12.2005)
Vorlage
WP 04-09 SV 60/038
Aktenzeichen
IV/60.2-her/tra
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Fortschreibung der Sitzungsvorlagen IV-1-413 und 60/012 erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2005.

 

Die Stelle zur Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz umfasst lt. Kienbaumgutachten 0,4 VZK (Vollzeitbeschäftigte), wobei die Ist-Auslastung in 2005 bedingt durch die angefallenen Aufgabenstellungen deutlich höher lag. Im Bereich der Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei 0,4 VZK:

 

§  Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW

am Denkmal und in Denkmalbereichen                                                    91 Stck.

§  Stellungnahmen zu Bauanträgen                                                 92 Stck.                      0,3 VZK

§  Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal

und in den Denkmalbereichen (Erfassung der Beratungsgespräche

ab 01.10.2005 - Hochrechnung) ca.                                                          260 Stck.

davon in lfd.Verfahren ca.                                                              150 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                                                           195 Std.                      0,1 VZK

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                                                       26 Tg           

 

Wie auch bei der Sachbearbeitung im Baugenehmigungsbereich (siehe SV 60/040) binden die Bauberatungsgespräche auch im Bereich der Unteren Denkmalbehörde einen nicht zu unterschätzenden Arbeitszeitanteil, der bisher nicht so deutlich ermittelt wurde. Erkennbar wird hier, dass der ohnehin schon reduzierte „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,4 VZK zu 25% zugunsten der Beratung aufgezehrt wird. Berücksichtigt man die Tatsache, dass schon den Entscheidungen bzw. Bescheiden im Denkmalbereich keine Gebühreneinnahmen gegenüberstehen, so ist die Beratung im Denkmalbereich eine weitere, kostenlose und bürgerfreundliche Dienstleistung, der man sich allerdings angesichts der hoheitlichen Pflichtaufgabe auch nicht entziehen kann – aber auch nicht sollte.   

 

Das Modul „Pro-Denkmal“ wurde im Oktober 2005 angeschafft. Zurzeit erfolgt die Anpassung des Programms an die Stammdatenbank „Pro-BauG“. Die Erfassung der Denkmaldaten der Stadt Hilden im Programm „Pro-Denkmal“ ist ab 01.04.2006 geplant.

 

Seit dem 01.04.2005 (SV-Nr.: 60/012) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.

 

Die Denkmaleigenschaft folgender Gebäude wurde innerhalb des Berichtzeitraumes abschließend negativ beurteilt:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 165-a:

Augustastraße 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22-24, 26-28

Gerresheimer Straße 1, 10, 13, 26 einschließlich Schreinereigebäude im Hinterhof, 27

Hoffeltstraße 40-42, 41, 43, 45, 47, 

 

Im Denkmalbereich Benrather Straße:

Benrather Straße 32, 34, 42, 44, 54, 56, 58, 62, 35 a, 35b, 39, 43, 45, 47, 49, 49a, 53

 

Im Denkmalbereich Innenstadt:

Markt 10

Mittelstraße 9, 19, 21, 23, 24, 27, 30, 32, 33 (SV 60/021), 41, 43, 45, 47, 49/51, 53, 54/56; 58; 61, 63, 64, 65, 73, 75, 77, 79, 80 (SV 60/022), 82, 87, 97, 99, 105

Schwanenstraße 16 (SV 60/020), 18

Schulstraße 25

 

 

Im Denkmalbereich Walder Straße:

Walder Straße  2, 4, 6, 9, 10, 11, 13, 15, 17, 24

 

Einzelgebäude im Stadtgebiet:

Bahnhofsallee 3 „ehemaliges Güterbahnhofsgebäude“

Düsseldorfer Straße 71

Elberfelder Straße 43 (SV 60/025)

Gerresheimer Straße 214 „Haus Witt“ (SV 60/024)

Heiligenstraße 63 (SV 60/023)

Oststraße 50

 

 

Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum in die Denkmalliste eingetragen:

Ellerstraße 14 (SV IV-01-050)

Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Walter Furthmann (SV IV-01-062)

Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Gerwien-Schäffler (SV IV-01-062)

Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Gottschalk (SV IV-01-062)

Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Herminghausen (SV IV-01-062)

Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Lina Lein (SV IV-01-062)

 

Bei folgenden Gebäuden wurde der Denkmalwert festgestellt und die Eintragung in die Denkmalliste vorbereitet:

Walder Straße 19 (SV 60/037)

Walder Straße 21 (vorläufige Eintragung)

Walder Straße 24a (vorläufige Eintragung)

 

Zu folgenden Objekten wird zurzeit ein Gutachten zum Denkmalwert durch den Landschaftsverband, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, erstellt:

Elberfelder Straße (Autobahnbrücke)

Klusenstraße (Straßenzug)

Lindenstraße 20 (Firma Reinartz)

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlage drei Verfahrensstandslisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden beigefügt, die fortgeschrieben werden:

Liste 1: Positivliste

Liste 2: Negativliste

Liste 3: Untersuchungsliste 

 

Tag des offenen Denkmals 2006:

Die Untere Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 10.September 2006 teilnehmen.

Das Thema des diesjährigen Denkmaltages lautet „Rasen, Rosen und Rabatten – Historische Gärten und Parks“.

Es ist beabsichtigt in diesem Rahmen den Stadtpark (ehemaliger Garten der Spindler-Villa) und das Bodendenkmal Holterhöfchen vorzustellen (siehe hierzu Sitzungsvorlage 66-036 vom 05.10.2005).

 

Günter Scheib