Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den
Bericht über den Stand der Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der
Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung der Sitzungsvorlagen
IV-1-413 und 60/012 erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2005.
Die Stelle zur Bearbeitung der
Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz umfasst lt. Kienbaumgutachten 0,4 VZK
(Vollzeitbeschäftigte), wobei die Ist-Auslastung in 2005 bedingt durch die
angefallenen Aufgabenstellungen deutlich höher lag. Im Bereich der
Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei 0,4 VZK:
§ Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW
am Denkmal und in Denkmalbereichen                                                  91 Stck.
§ Stellungnahmen zu Bauanträgen                                               92 Stck.                     0,3 VZK
§ Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal
und in den Denkmalbereichen (Erfassung der Beratungsgespräche
ab 01.10.2005 - Hochrechnung) ca.                                                        260 Stck.
davon in lfd.Verfahren ca.                                                            150 Stck.
Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                                                         195 Std.                     0,1 VZK
Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                                                     26 Tg          Â
Wie auch bei der Sachbearbeitung im
Baugenehmigungsbereich (siehe SV 60/040) binden die Bauberatungsgespräche auch
im Bereich der Unteren Denkmalbehörde einen nicht zu unterschätzenden Arbeitszeitanteil,
der bisher nicht so deutlich ermittelt wurde. Erkennbar wird hier, dass der
ohnehin schon reduzierte „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,4 VZK zu 25% zugunsten
der Beratung aufgezehrt wird. Berücksichtigt man die Tatsache, dass schon den Entscheidungen
bzw. Bescheiden im Denkmalbereich keine Gebühreneinnahmen gegenüberstehen, so
ist die Beratung im Denkmalbereich eine weitere, kostenlose und bürgerfreundliche
Dienstleistung, der man sich allerdings angesichts der hoheitlichen Pflichtaufgabe
auch nicht entziehen kann – aber auch nicht sollte.  Â
Das Modul „Pro-Denkmal“ wurde im Oktober 2005
angeschafft. Zurzeit erfolgt die Anpassung des Programms an die Stammdatenbank
„Pro-BauG“. Die Erfassung der Denkmaldaten der Stadt Hilden im Programm „Pro-Denkmal“
ist ab 01.04.2006 geplant.
Seit dem 01.04.2005 (SV-Nr.: 60/012) haben
sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung der
Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.
Die
Denkmaleigenschaft folgender Gebäude wurde innerhalb des Berichtzeitraumes abschließend
negativ beurteilt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
165-a:
Augustastraße 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22-24,
26-28
Gerresheimer Straße 1, 10, 13, 26
einschließlich Schreinereigebäude im Hinterhof, 27
Hoffeltstraße 40-42, 41, 43, 45, 47,Â
Im Denkmalbereich Benrather Straße:
Benrather
Straße 32, 34, 42, 44, 54, 56, 58, 62, 35 a, 35b, 39, 43, 45, 47, 49, 49a, 53
Im Denkmalbereich Innenstadt:
Markt 10
Mittelstraße 9, 19, 21, 23, 24, 27, 30, 32,
33 (SV 60/021), 41, 43, 45, 47, 49/51, 53, 54/56; 58; 61, 63, 64, 65, 73, 75,
77, 79, 80 (SV 60/022), 82, 87, 97, 99, 105
Schwanenstraße 16 (SV 60/020), 18
Schulstraße 25
Im Denkmalbereich Walder Straße:
Walder StraßeÂ
2, 4, 6, 9, 10, 11, 13, 15, 17, 24
Einzelgebäude im Stadtgebiet:
Bahnhofsallee 3 „ehemaliges
Güterbahnhofsgebäude“
Düsseldorfer Straße 71
Elberfelder Straße 43 (SV 60/025)
Gerresheimer Straße 214 „Haus Witt“ (SV
60/024)
Heiligenstraße 63 (SV 60/023)
Oststraße 50
Folgende
Objekte wurden im Berichtzeitraum in die Denkmalliste eingetragen:
Ellerstraße 14 (SV IV-01-050)
Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Walter
Furthmann (SV IV-01-062)
Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Gerwien-Schäffler
(SV IV-01-062)
Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Gottschalk
(SV IV-01-062)
Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Herminghausen
(SV IV-01-062)
Hauptfriedhof Kirchhofstraße, Grabstätte Lina
Lein (SV IV-01-062)
Bei
folgenden Gebäuden wurde der Denkmalwert festgestellt und die Eintragung in die
Denkmalliste vorbereitet:
Walder Straße 19 (SV 60/037)
Walder Straße 21 (vorläufige Eintragung)
Walder Straße 24a (vorläufige Eintragung)
Zu
folgenden Objekten wird zurzeit ein Gutachten zum Denkmalwert durch den Landschaftsverband,
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, erstellt:
Elberfelder Straße (Autobahnbrücke)
Klusenstraße (Straßenzug)
Lindenstraße 20 (Firma Reinartz)
Der
Sitzungsvorlage sind als Anlage drei Verfahrensstandslisten zu den Bau- und
Bodendenkmälern der Stadt Hilden beigefügt, die fortgeschrieben werden:
Liste 1: Positivliste
Liste 2: Negativliste
Liste 3: UntersuchungslisteÂ
Tag
des offenen Denkmals 2006:
Die Untere Denkmalbehörde wird auch in diesem
Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 10.September 2006 teilnehmen.
Das Thema des diesjährigen Denkmaltages
lautet „Rasen, Rosen und Rabatten – Historische Gärten und Parks“.
Es ist beabsichtigt in diesem Rahmen den
Stadtpark (ehemaliger Garten der Spindler-Villa) und das Bodendenkmal
Holterhöfchen vorzustellen (siehe hierzu Sitzungsvorlage 66-036 vom
05.10.2005).
Günter Scheib