Betreff
Neubau einer Dauerkleingartenanlage südlich der Agnes-Pockels-Str.
Vorlage
WP 04-09 SV 66/047
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von der Planung zum Bau einer neuen Kleingartenanlage an der Itter und beauftragt  die Verwaltung hierzu einen entsprechenden Förderantrag  bei der Bezirksregierung zu stellen. Weiterhin sollen die Mittel für  den Bau  der Anlage nur dann in den Haushaltsplan für 2007 aufgenommen  werden, wenn ein positiver Förderbescheid vorliegt.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit einiger Zeit  wünscht der Stadtverband der Hildener Gartenfreunde e.V. die Errichtung einer neuen Dauerkleingartenanlage im Bereich  zwischen Agnes-Pockels-Str und Itter (siehe beigefügten Lageplan). Die Fläche hierfür ist im Bebauungsplan 215 als  Fläche  für Dauerkleingärten planungsrechtlich ausgewiesen. Die Anlage schließt im Osten an die bestehende Kleingartenanlage an, im Westen erfolgt  ein Anschluss an den dort vorhandenen Geh-  und Radweg zwischen Weststrasse und Itter.

 

Gegenüber der Verwaltung hat der Stadtverband den Bedarf erläutert und auch eine Warteliste  von 60 Bewerbern für  einen Dauerkleingarten vorgelegt. Im weiteren Verlauf wurde in Abstimmung mit dem Stadtverband eine Planung für die Fläche von ca. 12.500m² entwickelt, auf der danach 34 neue Dauerkleingärten entstehen können (siehe Anlage 1). Weiterhin ist der Bau von 16 Parkplätzen vorgesehen. Die  Anfahrt der Parkplätze erfolgt von Norden über die vorhandene gemeinsame Zufahrt für die Feuerwehr und die  Kleingartenanlage. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sollen an der Zufahrt an drei Stellen Ausweichbuchten angelegt werden, um hier einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

 

In Absprache  mit dem Stadtverband wird für die Anlage eine zentrale Toilettenanlage vorgesehen, weiterhin sind wunschgemäß auch einige kleine Gärten (Grundstücksgröße 250m² statt der üblichen 300m²) vorgesehen. Vom Stadtverband ist geplant die neuen Gärten in den vorhandenen Verein zu integrieren.

 

Wie bereits bei den übrigen in Hilden errichteten Anlagen ist vorgesehen, dass von der Stadt die Wegflächen innerhalb der Anlage, der Parkplatz, die Bepflanzung der öffentlichen Flächen, die äußere Einfriedigung sowie die Verlegung der Wasserleitung ausgeführt werden.

Die innere Umzäunung und eventuelle Verlegung  von Stromleitungen sowie die Gestaltung der Gärten  werden von den Kleingärtnern in Eigenleistung  erbracht. Noch nicht abschließend geklärt ist, durch wen der Bau der zentralen Toilettenanlage erfolgt.

 

Gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten“ gewährt das Land Zuwendungen zum Bau neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Dauerkleingärten, soweit diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Diese Voraussetzungen liegen vor.

Der Förderungsrahmen beträgt 60-80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei  beim Neubau von Anlagen ein Maximalbetrag von 4.500€ je Kleingarten zugrunde gelegt wird. Für  die geplante Maßnahme bedeutet dies bei 34 Gärten zuwendungsfähige Gesamtkosten von 153.000€, bei einem angenommenen Fördersatz von 60% ergibt sich eine Maximalförderung in Höhe von 91.800€.

Nach einer Kostenschätzung der Verwaltung ist  für den Bau  der Anlage mit  Gesamtkosten in Höhe von ca. 270.000€ zu rechnen. Bei einer angenommenen Förderung von 60% würde ein Eigenanteil der Stadt  von ca. 178.000€ verbleiben. Aufgrund der neuen Richtlinien kann der Eigenanteil durch monetäre Leistungen von dritter Seite erbracht werden bzw. es ist auch zulässig, dass freiwillige unentgeltliche Arbeit (z.B. Arbeitsleistung des Vereins) als fiktive Ausgabe in die  Bemessungsgrundlage einbezogen werden kann.

Die erstellte Fläche soll nach Fertigstellung entsprechend der übrigen Anlagen vom Stadtverband der Hildener Gartenfreunde e.V. angepachtet  werden.

 

Für  den Fall, dass der Stadtentwicklungsausschuss sich für den Bau der Anlage ausspricht, wird  die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag  stellen, für  den Haushalt 2007 die entsprechenden Mittel beantragen und hierzu die Unterlagen nach §10 GemHVO vorlegen.

 

 

 

Günter Scheib

 


 

 

 

 

 

 

Lageplan: Geplante Dauerkleingartenanlage zwischen Agnes-Pockels-Str. und Itter

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Bei positiver Beschlussfassung werden die Mittel zum Haushaltsplan 2007 angemeldet

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein