Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden
zur Kenntnis.
Im Jahr 2006 sollen folgende
Bauleitplan-Verfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden:
-     17. Änderung des FNP für den Bereich
Bahnhof Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
-     Bebauungsplan Nr. 14B für den Bereich Am
Kronengarten/Kirchhofstr./Heiligenstr.
-     Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung, für
den Bereich Forststr./Düsseldorfer Str.
-     Bebauungsplan Nr. 106, 3. Änderung, für
den Bereich Stockshausstr./Auf dem Sand
-     Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, für
den Bereich Herderstr.
-     Bebauungsplan Nr. 165 A für den Bereich
Kirchhofstr./Walder Str./Krankenhaus
-     Bebauungsplan Nr. 228 für den Bereich
Bahnhof Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
-     Bebauungsplan Nr. 231, 1. Änderung für den
Bereich Walder Str./Max-Volmer-Â Â Â Â Â Â Str./Kalstert/Grenzstr.
-     Bebauungsplan Nr. 231, 2. Änderung für den
Bereich Max-Volmer-Str./Kalstert/Qiagenstr.
-     Bebauungsplan Nr. 236 für den Bereich
Gerresheimer Str./Augustastr./Hoffeldstr.
-     Bebauungsplan Nr. 247 für den Bereich Düsseldorfer
Str./Walter-Wiederhold-Str.
-     Bebauungsplan Nr. 251 für den Bereich In
den Hesseln
sowie die noch
aufzustellenden Bauleitplanverfahren:
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 14A, 2. vereinf.
Änderung für den Bereich Mittelstr./Am Kronengarten
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 38B
(inkl. 43. Änderung des FNP) für den Bereich Südfriedhof/Zur Bredharter
Heide/Krabbenburg
und die
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“
Erläuterungen und Begründungen:
Der letzte Bericht
der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren wurde am 12.01.2005 im
Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und beraten.
Hiermit verbunden
war auch der Beschluss einer Prioritätenliste, in der die Bauleitplanverfahren
ausgewählt wurden, die mit besonderem Nachdruck bearbeitet werden sollten.
Von der damaligen
Prioritätenliste befinden sich folgende Pläne weiter in Bearbeitung:
-     Bebauungsplan Nr. 2A, 1. Änderung, für den Bereich Richrather
Str./Lehmkuhler Weg
      (Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandelgeschäfts)
-     Bebauungsplan Nr. 14B für den Bereich Am
Kronengarten/Heiligenstr.
      (Umbau des Parkhauses mit der Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters und eines Elektrofachmarktes)
-     Bebauungsplan Nr. 236 für den Bereich Gerresheimer
Str./Augustastr./Hoffeldstr.
      (Wohnbaufläche hinter dem Weiterbildungszentrum)
Im abgelaufenen Jahr 2005 wurden folgende Bauleitplanverfahren
abgeschlossen:
1.   35. Änderung des FNP für den Bereich
Hagelkreuzstraße
      (Fläche für den Gemeinbedarf: Klinik im
Park)
2.   40. Änderung des FNP für den Bereich
Gerresheimer Straße
      (Wohnbaufläche hinter dem
Weiterbildungszentrum)
3.   41. Änderung des FNP für den Bereich
Hochdahler Str./Hummelsterstr.
      (Fläche für Gemeinbedarf:
Senioreneinrichtung)
4.   Bebauungsplan Nr. 7A, 4. Änderung, für den
Bereich Hochdahler Str./Hummelsterstr.
      (Fläche für Gemeinbedarf:
Senioreneinrichtung)
5.   Bebauungsplan Nr. 239 für den Bereich
Hagelkreuzstr./Kirchhofstr.
      (Fläche für den Gemeinbedarf: Klinik im
Park)
6.   Bebauungsplan Nr. 245 für den Bereich
Richard-Wagner-Str./Gerresheimer Str.
      (Wohnbaufläche neben der Gaststätte Haus
Witt)
7.   Bebauungsplan Nr. 246 für den Bereich
Siemensstr./Weststr./Düsseldorfer Str.
      (Ausschluss von Einzelhandel und
Speditionen)
Außerdem wurde folgende Verfahren beendet, denen keine Priorität
eingeräumt worden war:
8.   Bebauungsplan Nr. 2, 4.
Änderung für den Bereich Rüsternweg/Ulmenweg
      (Baurecht für 3 weitere
Einzelhäuser)
9.   Bebauungsplan Nr. 244A (VEP
Nr. 6) für den Bereich Schützenstr.
      (Wohnbaufläche für 8
Doppelhaushälften)
Diese Verfahren wurden im vergangenen Jahr eingestellt, weil das
Planungsziel aufgegeben wurde:
-     42. Änderung des FNP für
den Bereich Richrather Str./Lehmkuhler Weg
      (ehemals geplant:
Sondergebiet: großflächiger Lebensmitteleinzelhandel)
-     Bebauungsplan Nr. 39F für
den Bereich Warrington-Platz
      (ehemals geplant:
Aufstockung des Parkhauses)
-     Bebauungsplan Nr. 211 für
den Bereich Zur Verlach/Eschenweg
      (ehemals geplant:
verträgliche Verdichtung der Wohnbaufläche)
Das Jahr 2005 hat wieder deutlich gemacht, dass es nur eingeschränkt
möglich ist, den Verlauf von Bauleitplanverfahren im Detail zu planen. Vielmehr
gibt es zahlreiche Einflussgrößen und politische Entscheidungen, die ein Bebauungsplanverfahren
verzögern können.
Trotzdem schlägt die Verwaltung vor, folgende Bauleitplanverfahren aus
der beiliegenden Liste aller Bauleitplanverfahren in 2006 vorrangig zu
bearbeiten, d.h. diesen Verfahren eine Priorität zuzuordnen:
-     17. Änderung des FNP für den Bereich Bahnhof
Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
      Planungsziel: Entwicklung eines Gewerbegebiets (s. B-Plan Nr.
228)
-     Bebauungsplan Nr. 14B für den Bereich Am
Kronengarten/Kirchhofstr./Heiligenstr.
      Planungsziel: Umbau des
Parkhauses und Neubau von Einzelhandelsflächen
-     Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung, für den Bereich
Forststr./Düsseldorfer Str.
      Planungsziel: Ausschluss
von Einzelhandel und Vergnügungsstätten
-     Bebauungsplan Nr. 106, 3. Änderung, für
den Bereich Stockshausstr./Auf dem Sand
      Planungsziel:
Ausschluss von Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Speditionen
-     Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, für
den Bereich Herderstr.
      Planungsziel: Ausschluss von Einzelhandel, Vergnügungsstätten
und Speditionen
-     Bebauungsplan Nr. 165A für
den Bereich Kirchhofstr./Walder Str./Krankenhaus
      Planungsziel:
städtebauliche Neuordnung im Innenstadtbereich mit Besonderem Wohngebiet und
Kerngebiet
-     Bebauungsplan Nr. 228 für
den Bereich Bahnhof Hilden/Eisenbahntrasse/(alte)Ellerstraße
      Planungsziel: Entwicklung eines Gewerbegebiets (s. 17.
Änderung des FNP)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 231, 1.
Änderung für den Bereich Walder Str./Max-Volmer-Str./Kalstert/Grenzstr.
      Planungsziel: Ausschluss
von Einzelhandel
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 231, 2.
Änderung für den Bereich Max-Volmer-Str./Kalstert/Qiagenstr.
      Planungsziel: Erweiterung
der Firma Wielpütz (u.a. Hochregallager)
-     Bebauungsplan Nr. 236 für
den Bereich Gerresheimer Str./Augustastr./Hoffeldstr.
      Planungsziel: Bebauung Hintergelände „Altes Helmholtz“
(Gerresheimer Str. 20)
-     Bebauungsplan Nr. 247 für
den Bereich Düsseldorfer Str./Walter-Wiederhold-Str.
      Planungsziel: Ausschluss
von Einzelhandel
-     Bebauungsplan Nr. 251 für
den Bereich In den Hesseln
      Planungsziel: Abrundung der
Wohnbaufläche / Wendehammer
Außerdem ist es absehbar, dass folgende Bauleitpläne in 2006 neu
aufgestellt werden, die nach Aufstellung mit gleicher Priorität
bearbeitet werden sollten:
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 14A, 2.
vereinf. Änderung für den Bereich Mittelstr./Am Kronengarten
      Planungsziel: Verbindung
Mittelstraße-Am Kronengarten / Erweiterung der Einzelhandelsfläche
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 38B
(inkl. 43. Änderung des FNP) für den Bereich Südfriedhof/Zur Bredharter
Heide/Krabbenburg
      Planungsziel:
energieoptimiertes Mehrgenerationenwohnen
sowie – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates (siehe Sitzungsvorlage
Nr. 61/088, die ebenfalls in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
11.01.2006 beraten wird) – voraussichtlich in 2007 die
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Diese Liste enthält 15 Bauleitplanverfahren, die mit Vorrang seitens
des Planungs- und Vermessungsamts zu bearbeiten sind. Wie bereits in den
letzten Sachstandsberichten immer wieder dargelegt, sollten auf Grund der
Bündelung der Kräfte im Bereich Stadtplanung maximal 15 Verfahren zur vorrangigen
Bearbeitung festgelegt werden. Eine Gewichtung innerhalb dieser nach Nummern
der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht festgelegt.
Zu diesen Bauleitplanverfahren, die aus Sicht der Verwaltung mit
Vorrang zu bearbeiten sind, bindet die Erarbeitung des Rahmenplans Nördliche
Unterstadt Arbeitskapazität.
Damit sind die Arbeitskapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Planungs- und Vermessungsamts mit dem Aufgabengebiet Stadtplanung
ausgeschöpft; alle bestehende Bauleitplanverfahren gleichzeitig zu bearbeiten,
ist nicht möglich. Deshalb müssen neue Bauleitplanverfahren hinten angestellt,
mit fachkompetenten Planungsbüros als Vorhaben- und Erschließungsplan
durchgeführt oder aber – nach eine politischen Entscheidung auf Kosten bisher
prioritärer Verfahren – vorgezogen werden.
Als zusätzliche Information ist diesem Sachstandsbericht erstmalig eine
Auflistung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder übergeleiteten
Durchführungspläne beigefügt, in denen die Baunutzungsverordnung von 1962 oder
1968 innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist und somit auf
deren Grundlage in diesen Gebieten grundsätzlich großflächige Einzelhandelsansiedlungsvorhaben
zulässig wären.
Falls in den räumlichen Geltungsbereichen dieser Bebauungspläne /
übergeleiteten Durchführungspläne die Errichtung eines großflächigen
Einzelhandelsvorhaben tatsächlich beantragt wird, die den Empfehlungen des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Hilden widerspricht (siehe
Sitzungsvorlage Nr. 61/091, die ebenfalls in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 11.01.2006 beraten wird), ist die Stadt
Hilden als Trägerin der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf
einen Bauantrag die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen noch zu ändern.
Der entsprechende Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bauplanungsrechts muss
aber innerhalb der Bearbeitungszeit des Bauantrages, d.h. in der Regel in der
nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, gefasst werden. Außerdem muss
das Verfahren auch anschließend tatsächlich „betrieben“ werden, d.h. es muss
erkennbar sein, dass die Stadt Hilden ihren planerischen Willen auch in die Tat
umsetzt, wenn gerichtsfest die Ansiedlung „verhindert“ werden soll.
Deshalb „verhindern“ Vorratsbeschlüsse zur Aufstellung von Änderung der
genannten Bebauungspläne oder übergeleiteten Durchführungspläne die Ansiedlung
nicht gewollter großflächiger Ansiedlungsvorhaben nicht gerichtsfest, wenn die
Antragsteller nachweisen, dass die Stadt Hilden nicht die
Bebauungsplanverfahren tatsächlich „zügig“ bearbeitet. Somit könnten auch nicht
Schadensersatzansprüche gemäß § 39 BauGB oder § 40 ff BauGB gegenüber der Stadt
Hilden auf Grundlage von Vorratsbeschlüssen ausgeschlossen werden.
Wie aus der beigefügten Liste und insbesondere aus dem Vorschlag zur
Prioritätenliste zu erkennen ist, führt die Stadt Hilden bereits eine Reihe von
Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Steuerung von
Einzelhandelsansiedlungen durch. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, zunächst
diese aktuellen Fälle zu bearbeiten und abzuschließen.
( G. Scheib )