Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der
zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
nördlich und südlich der Straße In den Hesseln, östlich der Hochdahlerstraße im
Hildener Norden und umfasst die Flurstücke: 39, 1043, 1042, 36, 1168, 1169,
1164, 1172, 1167, 1175, 1165, 1166, 1267, 1281, 1269, 1246, 1178, 1350- 1359,
30, 1147, 1155, 1243, 1140, 1181, 1182, 1156, 19- 23, 1234, 812, 959, 1232,
1193, 1159, 1158, 1145, 29, 67, 1149, 1233, 66, 1270, 64, 1170, 1173, 1174,
1176, 1150, 57, 56, 1171, alle in Flur 9 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist, die bauliche Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die
Erschließung und Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines
Wendehammers zu sichern.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 251, der mit dem zur Beratung anstehenden Aufstellungsbeschluss
in das Verfahren eingebracht werden soll, liegt im Hildener Norden, östlich der
Hochdahler Straße.
Da Gebiet wird
begrenzt von der Hochdahlerstraße im Westen, von der Grenze des Landschaftsschutzgebietes
im Osten, vom Bürenbach im Norden, im Nordwesten von den nördlichen Grenzen der
Flurstücke 39 und 19 sowie vom Biesenbach im Süden.
Die Stadt Hilden
plant die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln. Die Straße befindet
sich fast vollständig in städtischem Besitz, jedoch liegt die heute vorhandene
Asphaltdecke vor allem im hinteren Bereich nicht vollständig innerhalb der
Eigentumsgrenzen der Stadt Hilden. Durch den Ausbau der Straße werden die
Eigentumsgrenzen eingehalten .
Die bisher
vorhandene Fläche reicht für eine Richtlinien -konforme Wendeanlage, die auch
von Müllfahrzeugen genutzt werden kann, nicht aus. Um den Ausbau eines
adäquaten Wendehammers zu ermöglichen, ist ein Flächenkauf aus den anliegenden
Grundstücken im hinteren Bereich der Straße in den Hesseln notwendig.
Für den Bereich
besteht bisher kein Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan der Stadt ist das
Areal als Wohnbaufläche, der Bereich des Biesenbachs als Grünfläche
dargestellt. Weiterhin liegt das Gebiet größtenteils im Geltungsbereich der §
34- Satzung der Stadt Hilden aus dem Jahr 1980/ 81 und damit nach § 34 BauGB im
bebauten Innenbereich.
Mit der Aufstellung
eines Bebauungsplanes soll die Erschließungssituation geklärt werden und die
bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die
Straßenrandbebauung entlang der Straße in den Hesseln hat sich bislang gemäß
der Regelungen des § 34 BauGB entwickelt. Um eine städtebaulich geordnete und
nachhaltige Entwicklung des Gebiets zu sichern und die bisher städtebaulich
eher ungeregelte Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken, ist hier die
Aufstellung eines Bebauungsplanes geboten.
(G. Scheib)