Betreff
Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, hier: Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Heiligenstraße 63
Vorlage
WP 04-09 SV 60/023
Aktenzeichen
616-01-05
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom 18.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt Heiligenstraße 63, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss vom 06.06.2001 beantragte die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Überprüfung des Denkmalwertes des Gebäudes Heiligenstraße 63.

Daraufhin nahm der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 17.08.2001 den Neuantrag zur Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Heiligenstraße 63 zur Kenntnis.

 

Am 11.08.2005 fand eine gemeinsame Besichtigung des Gebäudes Heiligenstraße 63 mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Erstellung eines Gutachtens gemäß §22 (3) Nr.1 zum Denkmalwert gemäß §2 DSchG statt. 

 

Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland vor.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass dem o.g. Objekt als Einzelnem in einem inhomogenen Umfeld nicht die Bedeutung zukommt, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung gem. DSchG NRW begründen könnte.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei dem Objekt Heiligenstraße 63 um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.

 

 

(G. Scheib)