Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der
als Anhang IV beiliegenden Stellungnahme an die Stadt Langenfeld zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 10.05.2005 die Aufstellung der 140.
Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes „I-89 Gewerbe- und
Sondergebiet Industriestraße-Süd“ beschlossen und beteiligt nun die Behörden
gemäß Baugesetzbuch.
Die Flächennutzungsplanänderung sowie der aufgestellte Bebauungsplan
sollen die Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes mit angegliedertem Gartenmarkt
ermöglichen. Des Weiteren umfassen die Festsetzungen die Ausweisungen neuer
Verkehrsflächen, eines Gewerbegebietes und eines Mischgebietes.
Für die Belange der Stadt Hilden sind insbesondere die Auswirkungen des
geplanten Baumarktes von Interesse.
Das Plangebiet befindet sich in der Nähe des Zentrums der Stadt
Langenfeld im Stadtteil Hardt und hat eine Entfernung von ca. 3,5 Km zur
Stadtgrenze von Hilden. (Anhang I)
Bisher wurde das Gelände durch ein Spezialfutterwerk genutzt, das nun
ca. 2,1 ha der Betriebsfläche nicht mehr benötigt. Hier soll nun ein Bau- und
Heimwerkermarkt mit 6.500 m² und ein Gartenmarkt mit 4.250 m² Verkaufsfläche
entstehen. Das heißt, es handelt sich auf Grund der Größe um großflächigen
Einzelhandel der die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO
notwendig macht.
Es handelt sich um einen TOOM-Baumarkt, der zurzeit mit einer
Verkaufsfläche von insgesamt 2.400 m² im Nordwesten (Hans-Böckler-Str.) der
Stadt Langenfeld angesiedelt ist. Dieser Baumarkt soll in den Stadtteil Hardt
verlagert und erweitert werden. In Anhang II ist die Konzeption des geplanten
Marktes zu sehen und in Anhang III (Auszug aus der Bebauungsplanbegründung) ist
das Projekt und die zu erwartenden Auswirkungen auch auf die Umlandgemeinden
beschrieben.
Um das Lesen zu erleichtern, wurden wichtige Passagen unterstrichen
bzw. mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet.
Im Anhang IV findet sich der Vorschlag zur Stellungnahme der Stadt Hilden
bezüglich des Projektes. Sollte diesem Vorschlag zugestimmt werden, kann er in
der angegebenen Frist bis zum 27.10.2005 der Stadt Langenfeld zugesandt werden.
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter