Betreff
Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Transport von druckverflüssigtem Propylen von Köln-Worringen nach Duisburg-Meiderich durch die Propylenpipeline Ruhr GmbH (PRG), hier: Bericht zum Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Vorlage
WP 04-09 SV 61/075
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll EPDC
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der geplante Neubau einer Propylen-Pipeline zwischen Köln und Duisburg beschäftigt die Stadt Hilden schon seit etwa einem Jahr.

Im Oktober 2004 gab die Stadt Hilden im Rahmen eines vorgeschalteten Raumordnungsverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf eine Stellungnahme ab. (siehe Anlage 1)

 

Das Raumordnungsverfahren endete mit einer positiven Raumordnerischen Beurteilung des Projektes durch die Bezirksregierung, der Bau der Propylen-Pipeline ist damit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

Dementsprechend schloss sich ein Planfeststellungsverfahren an, welches noch nicht beendet ist.

 

Nach einer Beratung im Stadtentwicklungsausschuss am 11. Mai 2005 (SV 61/055) gab die Stadt Hilden mit Schreiben vom 12. Mai 2005 eine umfangreiche Stellungnahme ab – wiederum an die Bezirksregierung Düsseldorf, die für derartige Verfahren die verantwortliche Behörde ist. (Stellungnahme der Stadt Hilden siehe Anlage 2)

 

In einem Planfeststellungsverfahren werden nach der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage die eingegangenen  Anregungen seitens der Bezirksregierung gesammelt und dem jeweiligen Vorhabenträger zur Auswertung und Ausarbeitung einer Antwort/ Reaktion zur Verfügung gestellt. (zu Hilden siehe Anlage 3)

Dem schließt sich ein Erörterungstermin an, der einen wesentlichen Teil des Anhörungsverfahrens darstellt. Er bietet den Einwendern und Betroffenen eine Gelegenheit, über das Vorhaben und seine Auswirkungen mit dem Vorhabensträger sachlich zu diskutieren.

Der Bezirksregierung Düsseldorf bietet sich die Gelegenheit, in ihrer Funktion als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Material für die Abwägung der verschiedenen Anforderungen und Positionen zu sammeln.

In dem Sinne fand am 26.09.2005 in Ratingen der Erörterungstermin für das hier laufende Planfeststellungsverfahren statt.

 

Über die Inhalte dieses Erörterungstermines  soll hier berichtet werden.

 

Verfahrensaspekte:

 

1.         Der Erörterungstermin wurde im vollen Umfang protokolliert. Die Beteiligten erhalten im weiteren Verlauf des Verfahrens das Protokoll zugeschickt. Es wurde allerdings nicht gesagt, wann das der Fall sein wird.

 

2.         Der Vorhabenträger war nicht in der Lage, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und die darin enthaltenen Aussagen zum Thema „Ausgleichsmaßnahmen“. Daher wird es zu diesem Punkt ein sog. „Planänderungsverfahren“ geben, bei dem die Unterlagen dann nachgereicht werden. Zu diesem Planänderungsverfahren gehören dann auch eine neue Offenlage und ein neuer Nacherörterungstermin.

Insofern ist noch nicht unmittelbar mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.

 

Inhaltliche Aspekte:

 

Folgende inhaltliche Aspekte wurden während des Erörterungstermines angesprochen:

 

a.                  Anlagentechnik und –sicherheit/ Arbeitsschutz

b.                  Immissionsschutz

c.                  Abfallwirtschaft/Altlasten/Bodenschutz

d.                  Natur und Landschaft/ Forstwirtschaft

e.                  Wasserwirtschaft

f.                   Agrarordnung/ allgemeine Belange der Landwirtschaft

g.                  Straßen- und wegerechtliche Belange/ Belange des Schienenverkehrs

h.                  Planungsrechtliche Belange

i.                    Denkmalschutz

j.                    Versorgungs- und andere Leitungen.

 

Nicht alle dieser Aspekte betreffen die Interessenslage der Stadt Hilden, daher werden in der Folge nur die Themen berichtet, die unmittelbar auf Hilden Auswirkungen haben könnten.

 

1.         Ein Schwerpunkt der Erörterung war der Aspekt Sicherheit. Die Stadt Hilden hatte u.a. gefordert, für die Pipeline eine Überdeckung von mind. 2,0 m vorzusehen, nicht nur von 1,2 m, wie derzeit geplant. Die Forderung der Stadt Hilden nach einer größeren Überdeckung wird auch von der Stadt Erkrath und verschiedenen Privateinwendern gestützt, der Vorhabensträger lehnt sie aus Kostengründen, und weil angeblich die Auswirkungen auf die Umgebung während der Bauphase größer werden, ab.

            Die Feuerwehr der Stadt Düsseldorf machte jedoch in Abstimmung mit dem Dezernat 22 „Gefahrenabwehr“ der Bezirksregierung Düsseldorf klar, das ein Schadensfall entlang der Leitung durch die Feuerwehren der Region nicht beherrscht werden kann, dass eine Hilfe für die betroffene Bevölkerung nicht möglich ist. Dies wurde an einem Beispiel aus Erkrath und einem aus Hilden (Bereich südlich der Erika-Siedlung) verdeutlicht, wo die Leitungstrasse sehr nahe an der Bebauung verläuft.

            Die Bedenken der Stadt Hilden wurden damit bestätigt.

 

2.         Wo und wie die Kompensationsmaßnahmen für die durch die Leitung hervorgerufenen Eingriffe durchgeführt werden sollen, ist noch offen. Es wurde seitens des Vorhabensträgers zunächst angekündigt, dass betroffene städtische Kompensationsflächen im Verhältnis 1:1 ersetzt werden sollen. Seitens des Kreises Mettmann wurde zudem noch einmal die Renaturierung der Itter in Hilden ins Gespräch gebracht.

 

3.         Die Pipeline-Trasse verläuft auch im Bereich des Gewerbegebietes Giesenheide südwestlich des Autobahnkreuzes Hilden. Es ist bis jetzt nicht erkennbar, ob der Vorhabensträger auf die Anregungen und Befürchtungen der Stadt Hilden reagiert hat. Daher wurde seitens der Stadt im Erörterungsverfahren nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, hier die Trassenführung im Sinne der Stadt Hilden zu ändern. Die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Gebietes sei für die Stadt

Hilden von enormer Bedeutung.

 

Ob und inwieweit die Bezirksregierung Düsseldorf auf die während der Erörterung gesammelten Informationen bei der Formulierung des Planfeststellungsbeschlusses zurückgreift, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Es wurde seitens der Bezirksregierung während der Veranstaltung mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur „Feststellung der Genehmigungsfähigkeit“ des Projektes durchgeführt wird und dass noch nicht feststehe, ob und wie im Detail gebaut würde.

 

Da ohnehin noch weitere Verfahrensschritte abzuwarten sind, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren, sobald neue Erkenntnisse und Informationen zur Verfügung stehen.

 

In Vertretung:

 

(Thiele)

1. Beigeordneter