Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der geplante Neubau
einer Propylen-Pipeline zwischen Köln und Duisburg beschäftigt die Stadt Hilden
schon seit etwa einem Jahr.
Im Oktober 2004 gab
die Stadt Hilden im Rahmen eines vorgeschalteten Raumordnungsverfahrens der
Bezirksregierung Düsseldorf eine Stellungnahme ab. (siehe Anlage 1)
Das
Raumordnungsverfahren endete mit einer positiven Raumordnerischen Beurteilung
des Projektes durch die Bezirksregierung, der Bau der Propylen-Pipeline ist
damit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.
Dementsprechend
schloss sich ein Planfeststellungsverfahren an, welches noch nicht beendet ist.
Nach einer Beratung
im Stadtentwicklungsausschuss am 11. Mai 2005 (SV 61/055) gab die Stadt Hilden
mit Schreiben vom 12. Mai 2005 eine umfangreiche Stellungnahme ab – wiederum an
die Bezirksregierung Düsseldorf, die für derartige Verfahren die verantwortliche
Behörde ist. (Stellungnahme der Stadt Hilden siehe Anlage 2)
In einem
Planfeststellungsverfahren werden nach der Durchführung der Beteiligung der
Träger öffentlicher belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit in Form
einer Offenlage die eingegangenenÂ
Anregungen seitens der Bezirksregierung gesammelt und dem jeweiligen
Vorhabenträger zur Auswertung und Ausarbeitung einer Antwort/ Reaktion zur
Verfügung gestellt. (zu Hilden siehe Anlage 3)
Dem schließt sich
ein Erörterungstermin an, der einen wesentlichen Teil des Anhörungsverfahrens
darstellt. Er bietet den Einwendern und Betroffenen eine Gelegenheit, über das
Vorhaben und seine Auswirkungen mit dem Vorhabensträger sachlich zu
diskutieren.
Der Bezirksregierung
Düsseldorf bietet sich die Gelegenheit, in ihrer Funktion als Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde Material für die Abwägung der verschiedenen
Anforderungen und Positionen zu sammeln.
In dem Sinne fand am
26.09.2005 in Ratingen der Erörterungstermin für das hier laufende Planfeststellungsverfahren
statt.
Ãœber die Inhalte
dieses Erörterungstermines soll hier
berichtet werden.
Verfahrensaspekte:
1.        Der
Erörterungstermin wurde im vollen Umfang protokolliert. Die Beteiligten
erhalten im weiteren Verlauf des Verfahrens das Protokoll zugeschickt. Es wurde
allerdings nicht gesagt, wann das der Fall sein wird.
2.        Der
Vorhabenträger war nicht in der Lage, alle erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag und die darin enthaltenen Aussagen zum Thema „Ausgleichsmaßnahmen“.
Daher wird es zu diesem Punkt ein sog. „Planänderungsverfahren“ geben, bei dem
die Unterlagen dann nachgereicht werden. Zu diesem Planänderungsverfahren
gehören dann auch eine neue Offenlage und ein neuer Nacherörterungstermin.
Insofern ist noch nicht unmittelbar mit einem
Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.
Inhaltliche
Aspekte:
Folgende inhaltliche Aspekte wurden während
des Erörterungstermines angesprochen:
a.
Anlagentechnik
und –sicherheit/ Arbeitsschutz
b.
Immissionsschutz
c.
Abfallwirtschaft/Altlasten/Bodenschutz
d.
Natur
und Landschaft/ Forstwirtschaft
e.
Wasserwirtschaft
f.
Agrarordnung/
allgemeine Belange der Landwirtschaft
g.
Straßen-
und wegerechtliche Belange/ Belange des Schienenverkehrs
h.
Planungsrechtliche
Belange
i.
Denkmalschutz
j.
Versorgungs-
und andere Leitungen.
Nicht alle dieser
Aspekte betreffen die Interessenslage der Stadt Hilden, daher werden in der
Folge nur die Themen berichtet, die unmittelbar auf Hilden Auswirkungen haben könnten.
1.        Ein
Schwerpunkt der Erörterung war der Aspekt Sicherheit. Die Stadt Hilden hatte
u.a. gefordert, für die Pipeline eine Überdeckung von mind. 2,0 m vorzusehen,
nicht nur von 1,2 m, wie derzeit geplant. Die Forderung der Stadt Hilden nach
einer größeren Überdeckung wird auch von der Stadt Erkrath und verschiedenen
Privateinwendern gestützt, der Vorhabensträger lehnt sie aus Kostengründen, und
weil angeblich die Auswirkungen auf die Umgebung während der Bauphase größer
werden, ab.
           Die
Feuerwehr der Stadt Düsseldorf machte jedoch in Abstimmung mit dem Dezernat 22
„Gefahrenabwehr“ der Bezirksregierung Düsseldorf klar, das ein Schadensfall
entlang der Leitung durch die Feuerwehren der Region nicht beherrscht werden
kann, dass eine Hilfe für die betroffene Bevölkerung nicht möglich ist. Dies
wurde an einem Beispiel aus Erkrath und einem aus Hilden (Bereich südlich der
Erika-Siedlung) verdeutlicht, wo die Leitungstrasse sehr nahe an der Bebauung
verläuft.
           Die
Bedenken der Stadt Hilden wurden damit bestätigt.
2.        Wo
und wie die Kompensationsmaßnahmen für die durch die Leitung hervorgerufenen
Eingriffe durchgeführt werden sollen, ist noch offen. Es wurde seitens des
Vorhabensträgers zunächst angekündigt, dass betroffene städtische
Kompensationsflächen im Verhältnis 1:1 ersetzt werden sollen. Seitens des
Kreises Mettmann wurde zudem noch einmal die Renaturierung der Itter in Hilden
ins Gespräch gebracht.
3.        Die
Pipeline-Trasse verläuft auch im Bereich des Gewerbegebietes Giesenheide südwestlich
des Autobahnkreuzes Hilden. Es ist bis jetzt nicht erkennbar, ob der Vorhabensträger
auf die Anregungen und Befürchtungen der Stadt Hilden reagiert hat. Daher wurde
seitens der Stadt im Erörterungsverfahren nochmals auf die Notwendigkeit
hingewiesen, hier die Trassenführung im Sinne der Stadt Hilden zu ändern. Die
uneingeschränkte Nutzbarkeit des Gebietes sei für die Stadt
Hilden von enormer Bedeutung.
Ob und inwieweit die
Bezirksregierung Düsseldorf auf die während der Erörterung gesammelten Informationen
bei der Formulierung des Planfeststellungsbeschlusses zurückgreift, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Es wurde seitens der
Bezirksregierung während der Veranstaltung mehrfach darauf hingewiesen, dass
das Verfahren zur „Feststellung der Genehmigungsfähigkeit“ des Projektes durchgeführt
wird und dass noch nicht feststehe, ob und wie im Detail gebaut würde.
Da ohnehin noch
weitere Verfahrensschritte abzuwarten sind, wird die Verwaltung den Ausschuss
informieren, sobald neue Erkenntnisse und Informationen zur Verfügung stehen.
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter