Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss eine Zuführung in die
Versorgungsrücklage – Pensionslasten im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.683.110
Euro.
Die Mehrauszahlung wird außerplanmäßig
bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch vorhandene liquide Mittel.“
Zusätzliche
Erläuterungen zur SV 20/053 für die Sitzung des Rates am 19. Okt. 2011
Hilden, 04. Okt.
2011
Im Jahre 1999
wurde das Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in
Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz - EFoG) beschlossen. Ab dem 1. Januar 1999 mussten dem
Sondervermögen jährlich Beiträge zugeführt werden, die auf der Grundlage der
Ist - Ausgaben für Besoldung und Versorgung des jeweiligen Vorjahres berechnet
wurden und die im Jahre 1999 0,2 vom Hundert betrugen. In den Folgejahren
erhöhte sich dieser Vomhundertsatz jeweils um 0,2 gegenüber dem Vorjahr. Dieses
Gesetz galt dann nicht mehr, weil auf Grund der rechtlichen Bestimmungen des
NKF die Stadt verpflichtet wurde, in Höhe ihrer künftigen Pensionsverpflichtung
Rückstellungen zu bilden.
Seinerzeit sind die Mittel in einem
Spezialfond angelegt worden. Per 31.12.2010 weist der ROI (Return on
Investment) eine Rendite von 2,72 %. Die Berechnung geht von einem Kurswert von
141,99 € per 31.12.2010 aus, was einem
Gesamtwert von 532.000,- € entspricht (Sachkonto 141100 Pensionsfonds).
Auf Grund der allseits bekannten Probleme
auf dem Kapitalmarkt und dem schon seit langem sehr niedrigen Zinsniveau ist
festzustellen, dass der Kurs weiterhin leicht gesunken ist und aktuell bei
137,10 € liegt (Gesamtwert somit rd. 514.000,- €) Sicherlich sind Schwankungen
immer möglich und „natürlich“. Die Risiken auf den Weltmärkten spiegeln bei
diesem Papier die allgemeine Entwicklung wieder.
Bekanntlich sind vor einiger Zeit eine
Ausschreibung durchgeführt worden und zwei Gesellschaften haben den Zuschlag
zum Abschluss einer „Lebensversicherung“
für die städt. Beamten erhalten. Nach den vorliegenden Unterlagen sind für die
beiden zurückliegenden Jahre  Renditen von
jeweils 4,2 bzw. 4,3 % erwirtschaftet worden. Auf Grund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise können die Renditen
als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Die Renditen beim Versorgungsfonds
sind dagegen schlechter.
In Kenntnis dieser Zahlen sollte daher der
Fonds gekündigt und der Betrag zusätzlich in die bestehenden
Versicherungen eingezahlt werden. Das Vorgehen ist mit dem Rechnungsprüfungsamt
abgestimmt worden.
Sollte der Rat der
Stadt dieses Vorhaben unterstützen, so müsste der Beschluss wie folgt geändert
werden:
„Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
eine Zuführung in die Versorgungsrücklage – Pensionslasten im Haushaltsjahr
2011 in Höhe von 1.683.110 Euro.
Gleichzeitig
wird der bestehende Versorgungsfonds gekündigt. Der Erlös wird zusätzlich
in die Versorgungsrücklage eingezahlt.
Die
Mehrauszahlung wird außerplanmäßig bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch
vorhandene liquide Mittel.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Haushaltsplan 2011 enthält keinen
Haushaltsansatz für die Zuführung in die Versorgungsrücklage für die
Pensionslasten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes wäre die Zuführung
nur im Wege einer unwirtschaftlichen Kreditfinanzierung möglich gewesen.
Bereits im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen hatte die Verwaltung zugesichert, im Sommer 2011 dem
Rat eine Sitzungsvorlage zu diesem Thema vorzulegen, wenn das Ergebnis des Abschlusses
2010 bekannt und die finanzielle Entwicklung des Haushaltsjahres 2011 abzusehen
ist. Dementsprechende wurde auch bei den Haushaltsplanberatungen über den
Antrag Nr. 14 der dUH-Fraktion (siehe Anlage) noch nicht abgestimmt.
Anfang September 2011 wurde den Fraktionen
der Finanzstatus 2011 vorgelegt. Diesem ist zu entnehmen, dass sich die
Finanzlage insgesamt positiver darstellt als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung.
Darüber hinaus ist das Ergebnis des Jahres 2010 besser als geplant, so dass die
vorhandene Liquidität und die zu erwartende Verbesserung des Ergebnisses für
2011 die Einzahlung des Betrages in Höhe der geplanten Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen von 1.683.110 Euro in die Versorgungsrücklage
ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 |
Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I072000001 |
Zuführung Versorgungsrücklage
/ Pensionen |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1601010020 |
Sonstige allg. Finanz-wirtschaft |
786800 |
Gewährung von Ausleihungen an übrige in-ländische Bereiche |
1.683.110,00 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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vorhandene Liquidität |
1.683.110,00 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: vorhandene Liquidität (siehe Erläuterung
zur Sitzungsvorlage) |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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