Betreff
Zuführung in die Versorgungsrücklage - Pensionslasten im Haushaltsjahr 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 20/053
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss eine Zuführung in die Versorgungsrücklage – Pensionslasten im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.683.110 Euro.

Die Mehrauszahlung wird außerplanmäßig bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch vorhandene liquide Mittel.“


Zusätzliche Erläuterungen zur SV 20/053 für die Sitzung des Rates am 19. Okt. 2011

 

 

Hilden, 04. Okt. 2011

 

Im Jahre 1999 wurde das Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz - EFoG) beschlossen. Ab dem 1. Januar 1999 mussten dem Sondervermögen jährlich Beiträge zugeführt werden, die auf der Grundlage der Ist - Ausgaben für Besoldung und Versorgung des jeweiligen Vorjahres berechnet wurden und die im Jahre 1999 0,2 vom Hundert betrugen. In den Folgejahren erhöhte sich dieser Vomhundertsatz jeweils um 0,2 gegenüber dem Vorjahr. Dieses Gesetz galt dann nicht mehr, weil auf Grund der rechtlichen Bestimmungen des NKF die Stadt verpflichtet wurde, in Höhe ihrer künftigen Pensionsverpflichtung Rückstellungen zu bilden.

 

Seinerzeit sind die Mittel in einem Spezialfond angelegt worden. Per 31.12.2010 weist der ROI (Return on Investment) eine Rendite von 2,72 %. Die Berechnung geht von einem Kurswert von 141,99 € per 31.12.2010 aus, was einem Gesamtwert von 532.000,- € entspricht (Sachkonto 141100 Pensionsfonds).

 

Auf Grund der allseits bekannten Probleme auf dem Kapitalmarkt und dem schon seit langem sehr niedrigen Zinsniveau ist festzustellen, dass der Kurs weiterhin leicht gesunken ist und aktuell bei 137,10 € liegt (Gesamtwert somit rd. 514.000,- €) Sicherlich sind Schwankungen immer möglich und „natürlich“. Die Risiken auf den Weltmärkten spiegeln bei diesem Papier die allgemeine Entwicklung wieder.

 

Bekanntlich sind vor einiger Zeit eine Ausschreibung durchgeführt worden und zwei Gesellschaften haben den Zuschlag zum Abschluss  einer „Lebensversicherung“ für die städt. Beamten erhalten. Nach den vorliegenden Unterlagen sind für die beiden zurückliegenden Jahre  Renditen von jeweils 4,2 bzw. 4,3 % erwirtschaftet worden. Auf Grund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise können die Renditen als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Die Renditen beim Versorgungsfonds sind dagegen schlechter.

 

In Kenntnis dieser Zahlen sollte daher der Fonds gekündigt und der Betrag zusätzlich in die bestehenden Versicherungen eingezahlt werden. Das Vorgehen ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt worden.

 

Sollte der Rat der Stadt dieses Vorhaben unterstützen, so müsste der Beschluss wie folgt geändert werden:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss eine Zuführung in die Versorgungsrücklage – Pensionslasten im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.683.110 Euro.

Gleichzeitig wird der bestehende Versorgungsfonds gekündigt. Der Erlös wird zusätzlich in die Versorgungsrücklage eingezahlt.

Die Mehrauszahlung wird außerplanmäßig bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch vorhandene liquide Mittel.“

 

 

Horst Thiele

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Haushaltsplan 2011 enthält keinen Haushaltsansatz für die Zuführung in die Versorgungsrücklage für die Pensionslasten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes wäre die Zuführung nur im Wege einer unwirtschaftlichen Kreditfinanzierung möglich gewesen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hatte die Verwaltung zugesichert, im Sommer 2011 dem Rat eine Sitzungsvorlage zu diesem Thema vorzulegen, wenn das Ergebnis des Abschlusses 2010 bekannt und die finanzielle Entwicklung des Haushaltsjahres 2011 abzusehen ist. Dementsprechende wurde auch bei den Haushaltsplanberatungen über den Antrag Nr. 14 der dUH-Fraktion (siehe Anlage) noch nicht abgestimmt.

 

Anfang September 2011 wurde den Fraktionen der Finanzstatus 2011 vorgelegt. Diesem ist zu entnehmen, dass sich die Finanzlage insgesamt positiver darstellt als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung. Darüber hinaus ist das Ergebnis des Jahres 2010 besser als geplant, so dass die vorhandene Liquidität und die zu erwartende Verbesserung des Ergebnisses für 2011 die Einzahlung des Betrages in Höhe der geplanten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen von 1.683.110 Euro in die Versorgungsrücklage ermöglichen.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

160101

Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I072000001

Zuführung Versorgungsrücklage / Pensionen

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010020

Sonstige allg. Finanz-wirtschaft

786800

Gewährung von Ausleihungen an übrige in-ländische Bereiche

1.683.110,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

vorhandene Liquidität

1.683.110,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

vorhandene Liquidität (siehe Erläuterung zur Sitzungsvorlage)

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete