Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von der aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlichen Fällung einer Roteiche im Stadtpark.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Hildener Stadtpark befindet sich im zentralen Parkbereich unmittelbar am Ende des vom Kinderspielplatz in die Parkmitte führenden Weges eine prägende wertvolle Roteiche (siehe Lageplan in der Anlage). Die Roteiche, deren Alter ca 200Jahre beträgt, ist aufgrund ihres Wertes auch in der Naturdenkmalverordnung von 1970 des Kreises Mettmann aufgelistet.
Der Baum ist im Stammfuß seit Jahren von einem Pilz befallen (wulstiger Lackporling), der aufgrund seines Wachstums nunmehr den Baum so geschädigt hat, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Bereits in dem im Jahr 1992 dem damaligen Umweltausschuss vorgestellten Stadtparkkonzept (SV 67/75) war der Baum als geschädigt erkannt und langfristig zu Fällung vorgesehen. Aufgrund der regelmäßigen Baumkontrolle, bei der nur ein langsames Pilzwachstum beobachtet werden konnte, war es möglich den Baum bis zum heutigen Tag am Standort zu belassen. Wegen des fortschreitenden Zersetzungsprozesses und der unmittelbaren Nachbarschaft zu dem intensiv genutzten Fußweg im Stadtpark wurde Ende 2008 von der Stadt Hilden ein Sachverständiger mit einer Begutachtung der Roteiche beauftragt. In seiner Begutachtung (Auszüge siehe Anlage) kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass aus Verkehrsicherheitsgründen eine Fällung des Baumes erforderlich ist.
Gleichfalls wurde ein Ortstermin mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann durchgeführt. Auch die Untere
Landschaftsbehörde kommt in ihrer Einschätzung zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Eiche um einen Gefahrenbaum mit einem hohen Gefahrenpotential an
exponierter Stelle im Stadtpark handelt und deshalb einer Baumfällung zugestimmt
wird.
Die Durchführung der erforderlichen Baumfällung
soll kurzfristig erfolgen, im Anschluss daran ist eine Ersatzpflanzung
vorgesehen.