Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung für die
Vorentwurfsplanung zum Kreisverkehr Gerresheimer Straße / Richard-Wagner-Straße
zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Unterlagen nach § 10 GemHVO zu erstellen und zur Beschlussfassung
vorzulegen“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Kreuzung
Gerresheimer Straße / Richard-Wagner-Straße / Schalbruch ist zurzeit für die Verkehrsabwicklung
unbefriedigend ausgestattet. Schon bei der Planung in den 80ern wurde eine
Knotenpunktform gewählt, die die benötigten Abbiegespuren vorsah. Der Versatz
wurde durch Überplanung des südlichen Eckgrundstücks Gerresheimer Straße /
Schalbruch beseitigt. Aufgrund dieser Planung wurde das benötigte Straßenland
durch die Stadt angekauft und ausparzelliert, so dass es für die jetzige
Planung zur Verfügung steht.
Die Kreuzung ist
verkehrstechnisch unzureichend hergerichtet. In der Hauptrichtung (Gerresheimer
Straße) fehlen Linksabbiegespuren; die gegenüber liegenden Straßen (Schalbruch
und Richard-Wagner-Straße) münden versetzt ein. Aus nördlicher Richtung ist das
Linksabbiegen untersagt, aus südlicher Richtung ist es für Lkw verboten.
Der Verkehr an dieser
Kreuzung wird mit Hilfe einer Ampel geregelt, die Ende der 70er Jahre installiert
wurde. Sie ist mittlerweile über 25 Jahre alt und fällt häufig aus. Eine
Erneuerung dieser Ampel behebt aber nicht die baulichen Mängel dieser Kreuzung.
Daher hat die Verwaltung den Gedanken des Knotenpunktumbaus aufgegriffen,
diesmal als Gestaltung eines Kreisverkehrsplatzes. Diese Ausgestaltung wurde
auch im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) als optimale Knotenpunktform an dieser
Stelle beschrieben und als umzusetzende Maßnahme in einer Prioritätenstufe 2
eingeordnet. Bei einem längerfristigen Verschieben der Maßnahme muss jedoch ein
kompletter Neubau der Ampelanlage eingeplant werden.
Im Folgenden wird die
Planung dargestellt (Anlage 1) und beschrieben (Anlage 2). Eine grobe
Kostenschätzung ergibt für die reinen Baukosten einen Betrag von ca. 300.000
Euro.
In diesem Abschnitt
der Gerresheimer Straße ist mittelfristig jedoch noch eine
Regenwasserkanal-Sanie-rung erforderlich. Aus hydraulischen und baulichen
Gründen muss ein Austausch der derzeitig in beiden Gehwegen liegenden Kanäle
erfolgen. Ãœber die zeitliche Abwicklung kann erst dann eine Aussage getroffen
werden, wenn die hydrodynamische Berechnung des Einzugsgebietes vorliegt. Diese
soll voraussichtlich für den Haushalt 06/07 beantragt werden.
Der Verwaltung ist
aber daran gelegen, Klarheit darüber zu erhalten, ob die Realisierung dieses
Projektes weiter nach der bisherigen Terminplanung erfolgen soll.
Daher schlägt die Verwaltung vor, der
grundsätzlichen Umgestaltung dieses Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz
gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung als verkehrsgerechtem Ausbau zuzustimmen.
Günter Scheib
Anlagen:
(1) Planverkleinerung
(2) Erläuterungsbericht
Anlage
2
Erläuterungsbericht
zur Umgestaltung
des Knotenpunktes
Gerresheimer
Straße / Richard-Wagner-Straße / Schalbruch
zu einem
Kreisverkehrsplatz
Darstellung der Baumaßnahme
Die Gerresheimer
Straße ist eine verkehrsbedeutende Hauptverkehrsstraße im Stadtgebiet Hilden.
Sie verbindet einerseits die Innenstadt mit den nördlichen Stadtbereichen, hat
aber auch andererseits die Funktion einer überörtlichen Verbindungsstraße.
Durch Anschluss an das klassifizierte Straßennetz kommt dieser Straße eine
wesentliche Netzbedeutung zu. Im Süden beginnt sie an der Bundesstraße 228 (Berliner
Straße), im Norden hat sie Anschluss an die Ortsumgehung L 282 (Westring,
Nordring) und an die Autobahn (A 46). Im weiteren Verlauf verbindet sie die
Städte Erkrath und Düsseldorf mit Hilden.
Aufgrund ihrer
funktionalen Bedeutung ist sie auch entsprechend mit Verkehr belastet. Der Verkehrsentwicklungsplan
(VEP) zeigt in seiner Analyse 2001 eine Verkehrsbelastung von rd. 14.500
Kfz/Tag auf, Spitzenbelastungen von bis zu 15.500 Kfz/Tag wurden
zwischenzeitlich erhoben.
Die wesentlichen Knotenpunkte (Kreuzungen und
Einmündungen) entlang dieser Straße sind lichtsignalgeregelt. Der
Knotenpunktbereich mit den Straßen Auf dem Sand, Stockshausstraße und
Mozartstraße wurde Ende der 90er Jahre in einem lang gezogenen Kreisverkehr
zusammengefasst. Die Lichtsignalanlagen (LSA) im Zuge der Gerresheimer Straße
waren veraltet; 3 Knotenpunkte und eine Fußgänger-Anlage wurden 2004/2005 mit
neuer Technik ausgestattet, die zudem Bus-Anforderungen auf dem Linienweg berücksichtigen.
Die Gerresheimer Straße wird in ihrem Verlauf von 3 Buslinien des ÖPNV
befahren; das sind die Linien 781 und 782 sowie die Ortslinie O3.
Notwendigkeit der
Baumaßnahme
Schon anfangs der 80er
Jahre wurden Planungen betrieben mit dem Ziel, Verbesserungen des Verkehrsgeschehens
herbeizuführen. Damals gingen die Überlegungen noch von verkehrsgerechten
Kreuzungsausbauten aus, die aber auch für geplante Straßenaufweitungen für
Linksabbiegespuren in privaten Grundbesitz eingriffen.
Der hier zum Umbau
anstehende Knotenpunkt stellt zurzeit eine versetzte Kreuzung dar, der für die
Verkehrsabwicklung unbefriedigend ausgestattet ist. So wurde bei der Planung in
den 80ern eine Knotenpunktform gewählt, die die benötigten Abbiegespuren
vorsah. Der Versatz wurde durch Überplanung des südlichen Eckgrundstücks
Gerresheimer Straße/Schalbruch beseitigt. Aufgrund dieser Planung wurde das
benötigte Straßenland durch die Stadt angekauft und ausparzelliert, so dass es
für einen heutigen Umbau zur Verfügung steht.
Der Knotenpunkt ist –
wie erwähnt – verkehrstechnisch unzureichend hergerichtet. In der Hauptrichtung
(Gerresheimer Straße) fehlen benötigte Linksabbiegespuren; die
gegenüberliegenden Straßen (Schalbruch und Richard-Wagner-Straße) münden
versetzt ein. Aus nördlicher Richtung ist das Linksabbiegen untersagt, aus
südlicher Richtung ist es für Lkw verboten. Einzelne abbiegende Pkw in die
Straße Schalbruch können im engeren Kreuzungsbereich vom geradeaus fahrenden
Verkehr umfahren werden.
Die Einfahrt in die
Straße Schalbruch ist für Lkw – ausgenommen Anlieger – untersagt. Die Benutzung
der Gerresheimer Straße durch Lkw ist eingeschränkt, da der Schwerverkehr zu
den nordwestlichen Gewerbegebieten über den Westring geleitet wird.
Der Verkehr an dieser Kreuzung wird mit Hilfe
einer Lichtsignalanlage geregelt, die Ende der 70er Jahre installiert wurde.
Sie ist mittlerweile über 25 Jahre alt und fällt häufig aus; sie muss daher
dringend erneu-ert werden. Eine Erneuerung dieser LSA behebt aber nicht die
baulichen Missstände dieser Kreuzung. Daher wurde der Gedanke eines
Knotenpunktumbaus wieder aufgegriffen; diesmal soll die Gestaltung in Form
eines Kreisverkehrs erfolgen, der die Lichtsignalregelung ersetzt und die
baulichen Mängel weitgehend behebt. Auch im VEP wird an dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz
mit einem Außenradius der Fahrbahn von R = 14 m (entspricht einem Kreisdurchmesser
von 28 m) empfohlen.
Zweckmäßigkeit der
Baumaßnahme
Aufgrund dieses
Vorschlags und unter Beachtung des Merkblattes
zur Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen (herausgegeben von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) sowie des Leitfadens des
ADAC (aus 2005) wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet, der hier näher
erläutert wird.
Ein Aspekt für den
Kreisverkehr ist ein höheres Verkehrssicherheitsniveau im Vergleich zu anderen
Knotenpunktformen. Kleine Kreisverkehrsplätze sind im Vergleich mit
plangleichen Knotenpunktformen ohne Lichtsignalanlage sehr sichere
Straßenverkehrsanlagen. Der Sicherheitszuwachs ist für Kraftfahrer und
Fußgänger besonders groß. Besonders positiv wirkt sich der Wegfall von
Linksabbiegekonflikten aus. Es kommt nicht mehr zu Frontalkollisionen wie an
lichtsignalgeregelten Knotenpunkten. Die höhere Verkehrssicherheit liegt an der
geringen Anzahl der Konfliktpunkte und an der deutlich niedrigeren
Geschwindigkeit. Beim Kreisverkehr wird der Verkehr ständig in Bewegung
gehalten, und es wird ein gleichmäßiger Verkehrsablauf ermöglicht. Beim Einfahren
in den Kreis treten nur kurze Wartezeiten auf; auch Fußgänger und Radfahrer
gewinnen Zeitvorteile, denn sie gelangen schneller über die Knotenpunktarme als
an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen. Kreisverkehrsplätze verbessern die
Orientierung im Straßenverkehr, da sie für Ortsfremde leicht erkennbare
Bezugspunkte sind. Eine Vorsortierung vor dem Knotenpunkt entfällt. Mit dem
Kreisverkehr werden ein Gewinn an städtebaulicher Qualität und eine Aufwertung
im Erscheinungsbild des Knotenpunktbereiches und seiner Umgebung erreicht. Kreisverkehre
bieten aus städtebaulicher Sicht mehr gestalterische Möglichkeiten als andere
Knotenpunktformen. Durch seine markante Geometrie hebt der Kreisverkehr
besondere Stellen im Stadtbild hervor und erzielt mit der Schaffung einer
Platzsituation eine gliedernde Wirkung in Straßenzügen. Auch stören im
Gegensatz zu signalgeregelten Kreuzungen keine Signalmasten das
Landschaftsbild.
Kreisverkehre werden
im Allgemeinen von allen Verkehrsteilnehmern gut angenommen. Gelobt werden bei
den Kraftfahrern vor allem die hohe Verkehrssicherheit, die geringen
Wartezeiten und der kontinuierliche Verkehrsablauf. Radfahrer und Fußgänger
schätzen dagegen die kurzen Wartezeiten beim Überqueren der Knotenpunktarme.
Neben den Verkehrsteilnehmern bewerten auch die Anwohner Kreisverkehre – vor
allem wegen der verminderten Lärmemissionen – überwiegend positiv.
Untersuchungen haben
gezeigt, dass Kreisverkehre bei einem Verkehrsaufkommen von 20.000 bis 25.000
Kfz/Tag einem mit Abbiegestreifen ausgebauten signalisierten Knotenpunkt
überlegen sind. Sie sind leistungsfähiger als plangleiche Kreuzungen ohne
Lichtsignalanlage. In der Praxis werden nach Merkblatt kleine Kreisverkehrsplätze auch noch mit Verkehrsstärken
von 25.000 Kfz/24 h und mehr mit ausreichender Verkehrsqualität betrieben. Eine
Bevorrechtigung der Hauptverkehrsströme ist mit dem Kreisverkehr allerdings
nicht möglich, da alle Ströme unabhängig von ihrer Stärke gleichgestellt sind.
Bei der
Entwurfsbearbeitung war insbesondere darauf zu achten, dass ein möglichst
senkrechtes Heranführen der Knotenpunktzufahrten an die Kreisfahrbahn und eine
deutliche Umlenkung geradeaus fahrender Fahrzeuge als Gestaltungsmerkmale
gewährleistet werden. Die vier Grundanforderungen an einen sicheren
Knotenpunkt, nämlich Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit und
Befahrbarkeit sind zu erfüllen.
Der Kreisverkehr muss für die sich nähernden
Kraftfahrer bei Tag und Nacht rechtzeitig erkennbar sein. Der Sichtkontakt
zwischen Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern muss uneingeschränkt möglich
sein. Eine Durchsicht auf die gegenüberliegende Einmündung ist nicht notwendig.
Die bauliche Anlage muss einschließlich Wegweisung, Beschilderung und
Markierung so ausgelegt sein, dass die Art der Verkehrs-
abwicklung eindeutig ist und das richtige
Verkehrsverhalten aller Verkehrsteilnehmer gefördert wird. Der Kreisverkehr
muss von dem örtlich anzusetzenden Bemessungsfahrzeug (hier wurde ein Gelenkbus
zugrunde gelegt) in allen zugelassenen Fahrtrichtungen befahren werden können.
Schleppkurvenuntersuchungen im Linienweg des ÖPNV geben keine Beanstandungen.
Lediglich von Norden nach rechts in die Straße Schalbruch ist der Eckbereich
für große Fahrzeuge (Lkw mit Hänger, Gelenkbusse) bewusst nicht befahrbar,
normal große Lkw (z.B. Müllfahrzeuge) können die Kurve jedoch innerhalb der
Fahrbahnfläche befahren.
Technische
Gestaltung der Baumaßnahme
Der Außendurchmesser
von 28 m wurde so in das Gelände eingepasst, dass die gegenüberliegenden
Randbereiche für Gehweg und Grünstreifen (zum Schutz für Fußgänger vor überstreichenden
Fahrzeugteilen) in etwa gleich groß sind und die erwähnten Entwurfsgrundsätze
eingehalten werden konnten. Die gesamte Ringbreite (befahrbare Fläche) beträgt
8 m, der Innenring 2,25 m. Der abgesetzte Innenring bietet entscheidende
Vorteile für die Verkehrssicherheit; er senkt das Geschwindigkeitsniveau im
Kreisverkehr und verhindert das Schneiden der Kreisfahrbahn. Gleichzeitig
stellt er die Befahrbarkeit durch Großfahrzeuge wie Gelenkbus, Lastzug usw.
sicher, da er von diesen Fahrzeugen problemlos überfahren werden kann. Wird –
wie hier – der Radverkehr im Kreis geführt, so darf ein gepflasterter Innenring
mit Bord nicht fehlen.
Für die Kreisinsel
verbleibt aus geometrischen Gründen ein Radius von 6 m. Sie stellt das wichtigste
Ele-ment des Kreisverkehrs dar. Sie erfüllt viele funktionale und
gestalterische Aspekte, die erheblich zur Verkehrssicherheit und Erkennbarkeit
des Kreisverkehrs beitragen. Die Kreisinsel kann zu einer Aufwertung des Stadtbildes
und zu einer Verbesserung der Wohnqualität beitragen. Sie unterbricht die
Streckencharakteristik und ist Innenrandbegrenzung des Kreisrings; sie muss für
geradeaus fahrende Kraftfahrzeuge eine ausreichende Ablenkung bewirken. Diese
Ablenkung sollte das 2-fache der Fahrstreifenbreite der Knotenpunktzufahrt
nicht unterschreiten. Die Fahrstreifenbreite wurde i.M. mit 3,50 m gewählt; in
der nördlichen Zufahrt konnte aus Platzgründen nur das Mindestmaß von 3,25 m
angewandt werden. Die geforderte Ablenkung konnte von jedem Zufahrtsarm erzielt
werden.
Die
Knotenpunktausfahrten sind aufgrund der Schleppkurven für Gelenkbusse i.M. 4,50
m; in der Ausfahrt zur Richard-Wagner-Straße sogar 5,25 m. Die empfohlenen Maße
für die Radien in den Zu- und Ausfahrten wurden mit 12 bzw. 14 m eingehalten
und mittels Schleppkurven überprüft.
Die Einhaltung dieser
Größen bedingt an der Einmündung in die Richard-Wagner-Straße und in die Straße
Schalbruch ein geometrisches Abrücken des Fahrbahnrandes vom Kreisrand. Daher
wird die Eckausrundung – ähnlich wie der Innenring – mittels eines
Pflasterstreifens bis an den Kreis herangezogen. Diese Radien (R = 7 bzw. 8,40
m) sind für kleinere Fahrzeuge als Eckausrundung ausreichend; größere Fahrzeuge
überstreichen diese Pflasterflächen bis zum Bordsteinrand.
Die Breite der
Fahrbahnteiler ist abhängig von der Nutzung; dienen sie nur der Überquerung
durch Fußgänger, sollen sie breiter als 2,0 m sein, dienen sie auch der
Überquerung durch Radfahrer, sollen sie 2,50 m sein. Für Fußgänger sind die empfohlenen Breiten der Fahrbahnteiler
überall eingehalten. In der nördlichen Zufahrt konnten aus Platzmangel nur die
Mindestmaße eingehalten werden. Auf Fahrbahnteiler sollte aber nicht verzichtet
werden, da sie auch der Erkennbarkeit des Knotenpunktes und somit der Verkehrssicherheit
dienen.
Die sichere Führung
von Fußgängern ist an jedem Knotenpunkt ein wichtiger planerischer Aspekt, da
die Querung der Fahrbahn immer ein Unfallrisiko darstellt. Der Einsatz von
Fahrbahnteilern (Mittelinseln) mit Überquerungsmöglichkeiten in allen
Knotenpunktarmen ist grundsätzlich erforderlich, weil diese den Fußgängern und
Radfahrern ein leichteres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.
Wegen der unklaren
Vorrangregelung an den Querungsstellen sollten grundsätzlich in allen Zufahrten
Fußgängerüberwege (FGÜ) angelegt werden. Ohne FGÜ muss nach StVO beim Ausfahren
aus dem Kreis (Rechtsabbiegen) der Vorrang des Fußgängers beachtet werden, beim
Einfahren in den Kreisverkehr dage-
gen nicht. Diese
unterschiedlichen Vorrangregelungen führen aus Unwissenheit oftmals zu Konfliktsituationen.
Der Einsatz von FGÜ hingegen stellt eine rechtlich eindeutige Regelung dar und
beseitigt die potenzielle Gefahrenquelle.
Das Absetzmaß für
Fußgänger-Querungsstellen soll gem. Literatur in der Regel 4 m vom Rand der
Kreisfahrbahn betragen, sollte aber nicht über 7m liegen. Im konkreten Fall
wurden 5 m (übliches Maß einer Abrückung) gewählt; im Schalbruch ist dieses Maß
etwas kürzer, ebenso die Aufstellbreite, weil die Mittelinsel hier wegen einer
Grundstückszufahrt verkürzt werden muss.
Radfahrer können im
Kreisverkehr auf der Kreisfahrbahn oder auf Radwegen um den Kreis herum geführt
werden; welche Variante zur Anwendung kommt, ist abhängig von der Führung in
den Knotenpunktarmen und von der räumlichen Umfeldsituation (z.B.
Platzverhältnisse). Auf keinen Fall dürfen markierte Radfahrstreifen in der
Kreisfahrbahn angelegt werden. Vorhandene Radwege (Gerresheimer Straße) können
aus Platzgründen kurz vor dem Kreisverkehr aufgelöst werden. Fahrrad-Schutzstreifen
sollen bis zum Beginn des Fahrbahnteilers geführt werden. Die Auflösung eines
Radweges (z.B. auf dem Gehweg) sollte ca. 30 m vor der Kreisfahrbahn beginnen.
Auf der Gerresheimer Straße werden diese Radwege mittels Rampe von 2 m Länge
auf die Fahrbahn geführt.
Wie zuvor erwähnt,
wird der Kreisverkehr auch vom ÖPNV benutzt. Die Befahrbarkeit wurde durch
Schleppkurven für einen Gelenkbus nachgewiesen. In der Straße Schalbruch wird
in der Knotenpunktzufahrt eine neue Haltestelle für die Busse der Ortslinie O3
eingerichtet. Beim Halten auf der Fahrbahn wird das Vorbeifahren am Bus
unterbunden, und er kann nach dem kurzen Fahrgastwechsel sofort ohne Behin-derung
weiterfahren. In ihrer Stellungnahme hat die Rheinbahn keine Bedenken bezüglich
der Befahrbarkeit des Kreises vorgebracht; die Belange des Linienverkehrs seien
berücksichtigt. An der weiteren Existenz der Haltestelle in der
Richard-Wagner-Straße (nach der Knotenpunktausfahrt) will die Rheinbahn jedoch
festhalten. Diese wird durch die Linie 781 angefahren, die im Ãœbereckverkehr
Gerresheimer Straße (von Süden) / Richard-Wagner-Straße verkehrt.
An allen Einmündungen in den Kreisverkehr
sind die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!)
aufzustellen. Bei Anordnung dieser Verkehrszeichenkombination hat der Verkehr
auf der Kreisbahn Vorfahrt. Die Anordnung von Zeichen 215 (Kreisverkehr) macht
laut VwV-StVO i.d.R. eine zusätzliche Anordnung des Zeichens 211 (hier rechts)
auf der Mittelinsel entbehrlich. Auf den Fahrbahnteilern in den Zufahrten ist
Zeichen 220-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) aufzustellen. Eine
wegweisende Beschilderung wird aus Kontinuitätsgründen wie am Kreisverkehr mit
den Straßen Auf dem Sand, Stockshausstraße, Mozartstraße aufgestellt. So wird
die nördliche Ausfahrt mit den Pfeilwegweisern zur Autobahn (Zeichen 430-20)
und nach Erkrath (Zeichen 418-20) und die südliche Ausfahrt mit dem Wegweiser
für innerörtliche Ziele (hier: Stadtmitte), Zeichen 432-20, ausgeschildert. Die
äußere Fahrbahnbegrenzung des Kreises im Bereich der Zu- und Ausfahrten ist als
unterbrochener Breitstrich (B 1,5 / 1,5) zu markieren. Vor den Fahrbahnteilern
können kleine Sperrflächen nach Zeichen 298 (Sperrfläche) oder eine
Fahrstreifenbegrenzung nach Zeichen 295 aufgebracht werden. Die Einfahrt in den
Schalbruch bleibt auch weiterhin für LKW – ausgenommen Anlieger – mit Zeichen
253 i.V.m Zeichen 1020-30 gesperrt.
Besonderheiten
Die gesamte Planung
„Kreisverkehr“ erfolgt vollständig innerhalb der Flächen der Stadt Hilden;
Grunderwerb ist nicht notwendig.
Aufgrund der
Überlassung der ausparzellierten Fläche an die Anlieger des Eckgrundstückes
Schalbruch / Gerresheimer Straße muss zumindest der Pachtvertrag zum Nutzen
eines Teils der Fläche für Parkflächen rechtzeitig vor Baubeginn gekündigt
werden. Verbleibende Restflächen können nach Ausbau und Abschluss der Maßnahme
auf die Anlieger übertragen werden.
Auf der östlichen
Seite der Gerresheimer Straße wird heute an dem Eckgrundstück ein Teil des ca.
3 m breiten Gehweges zum Parken mitbenutzt. Die nutzbare Tiefe des angrenzenden
Privatgrundstücks beträgt
vor der Mauer
lediglich ca. 3 m; das reicht in keinem Fall für eine Senkrechtaufstellung. Der
geplante neue Gehweg hat hier eine Breite von ca. 2 m. Auch ist ein Parken im
Bereich der Eckausrundung nicht mehr möglich.
Auf der Westseite der
südlichen Ausfahrt steht eine mehrstämmige Ulme im Bereich des Zugangs zum FGÜ;
einerseits ist die Lage ungünstig (Sicht auf wartende Fußgänger kann versperrt
sein), andererseits ist diese Ulme erhaltenswürdig.
Im weiteren Verlauf
können in der südlichen Ausfahrt 2 Längsparkstände eingerichtet werden, die mit
Bäumen (2 Stück) eingegrenzt werden.
In der nördlichen
Zufahrt ist am Kirchengrundstück der Bewuchs sehr weit in den öffentlichen
Straßenraum (Gehwegbereich) hinein gewachsen. Hier wird wegen der Enge und der
Anwendung von Minimalelementen die vollständige Breite des vorhandenen
Straßenraumes benötigt. Die Hecke ist daher zurückzuschneiden bzw. hinter der
Grundstücksgrenze neu anzupflanzen.
In der nördlichen
Ausfahrt ist hinter dem Fahrbahnteiler eine Bordsteinabsenkung vorgesehen,
damit der Radverkehr fakultativ den Gehweg wie gewohnt mitbenutzen kann.
Die Stellungnahmen der Ämterbeteiligung, der
Polizei, der Rheinbahn sind grundsätzlich ohne Bedenken ausgefallen;
beachtenswerte Punkte sind im Erläuterungsbericht angesprochen.
Kostenschätzung
Die überschlägige Kostenschätzung auf der
Basis von Flächenkosten-Kennwerten beläuft sich auf 300.000 €. Besonderheiten
aus Schadstoffen und Bauabwicklung können zu diesem Zeitpunkt noch nicht
benannt werden.
Ja |
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Haushaltstelle: 6330.031.9600 |
Bezeichnung:          Gerresheimer Straße Straßenausbau Kreisverkehr |
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Kosten                                   Geschätzt ca. 300.000 € Folgekosten                           |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr 2007 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung:
Die
Maßnahme ist in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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Nein |