Beschlussvorschlag:
"Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Stand
der Prüfungen des Entwurfes der EröffÂnungsÂbilanz im Rechnungsprüfungsamt
sowie die wesentlichen Inhalte des AbschlussÂgeÂspräÂches nach der Prüfung
durch die GemeindeÂprüÂfungsanstalt zur Kenntnis"
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in der vergangenen Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 17.09.2007 berichtet, hat das
Rechnungsprüfungsamt die Arbeiten der Verwaltung zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz
bereits von Anfang an (seit mehr als 2 Jahren) begleitend geprüft. In dieser
Sitzung haben der Rechnungsprüfungsausschuss und zwei Tage später auch der Rat
der Stadt die Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowohl für die
Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz als auch für die Prüfung der
zukünftigen Jahresabschlüsse zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bevor absehbar war, dass das
Rechnungsprüfungsamt analog zu dem Vorgehen von WirtschaftsÂprüfern
risikoorientiert prüfen würde, blieb dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der
begleitenden Prüfungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz keine andere
Möglichkeit, als möglichst vollständig zu prüfen und Stichproben weitgehend zu
vermeiden. Aus diesem Grund wurde eine ganze Reihe von Aktiva- und
Passiva-Bewertungen nahezu vollständig geprüft, was angesichts des Einflusses
der zusammen kommenden Werte auf das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz
sicherlich kein falscher Arbeitsansatz war. Die abschließenden Prüfungen drehen
sich nun - abgesichert durch die Auswertungen der inzwischen fast abschließend
durchgeführten "Risiko- und Umweltanalyse" und der Festlegung der
Prüfstrategie - im Wesentlichen um die richtige und vollständige Aufnahme der
vorgeprüften Sachverhalte in die Eröffnungsbilanz.
Noch Mitte Oktober hat die Verwaltung den umfangreichen
Fragenkatalog der Rechnungsprüfung, welcher die IKS-Detailprüfung des Bereiches
IT betraf, sehr ausführlich beantwortet. Auf Basis dieser Erkenntnisse finden
aktuell noch Systemprüfungen des Internen Kontrollsystems statt, nach denen das
Prüfungsrisiko in den einzelnen Prüffeldern - hier im IT-Bereich - konkret
eingeschätzt werden kann. Gleichzeitig wird der Umfang der entsprechend der
Risikoanalyse notwendigen Prüfungen mit den bereits tatsächlich in den
vergangenen beiden Jahren durchgeführten Prüfungen abgeglichen.
Auch die Wesentlichkeitsgrenzen wurden inzwischen
ermittelt; sie lauten:
|
Betrag |
Wesentlichkeitsgrenze |
1.070.978 € |
Nichtaufgriffsgrenze für Umbuchungen: 10 %
der Wesentlichkeitsgrenze |
107.098 € |
Nichtaufgriffsgrenze für Umgliederungen:
25 % der Wesentlichkeitsgrenze |
267.745 € |
Überörtliche Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz durch die GPA:
Am 08.11.2007 fand das Abschlussgespräch der überörtlichen Prüfung der
Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt. Die Prüferin und der Prüfer der GPA[1]
haben im Wesentlichen System- und GrundÂsatzÂprüfungen durchgeführt, sind aber
bei Bedarf auch weiter in die Tiefe gegangen. Dabei hat das Prüfungsteam sowohl
auf die Dokumentationsunterlagen zur Eröffnungsbilanz als auch auf Unterlagen
des Amtes für Finanzservice als auch des Rechnungsprüfungsamtes
zurückgegriffen. Es wurden verschiedene Einzelfälle aus unterschiedlichen Bereichen
stichprobenartig überprüft.
Es bietet sich an, dem Rechnungsprüfungsausschuss bereits in dieser
Sitzungsvorlage Verlauf und Inhalt des Abschlussgespräches zur Kenntnis zu
geben, auch wenn der Prüfungsbericht der GPA noch nicht vorliegt. Da Herr
Weinrich als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses seine Teilnahme an dem
Abschlussgespräch bedauerlicherweise kurzfristig absagen musste, wurde mit
Herrn Witek vereinbart, dass der Inhalt des Gespräches weitgehend protokolliert
und in dieser Sitzungsvorlage wiedergegeben werden sollte. Die Wiedergabe des
Abschlussgespräches mit den wesentlichen Aussagen des Prüfungsteams folgt an
dieser Stelle:
Herr Eising und Frau Giesen von der GPA führten einleitend aus, dass sie
sich im Rahmen der Prüfung einen guten Überblick über die wesentlichen
Bilanzpositionen verschaffen konnten, wobei sie hervor hoben, dass der Entwurf
der Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden ein sehr hohes Niveau habe und die
Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes sehr gute Ergebnisse erbracht hätten. Es
sei deutlich zu erkennen, dass eine intensive Zusammenarbeit mit vielen, auch
kontroversen Gesprächen und Beratungen zwischen dem Amt für Finanzservice und
dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden hätten, deren Ergebnisse dann in die
Eröffnungsbilanz eingeflossen seien. Sie betonten, dass ihre Zusammenarbeit mit
Herrn Klausgrete vom Amt für Finanzservice und Herrn Witek vom RPA durch
Offenheit und jederzeitige Gesprächsbereitschaft gekennzeichnet gewesen sei;
alle Informationen und Unterlagen hätten unmittelbar zur Verfügung gestanden.
Es sei allerdings nicht unerwartet oder ungewöhnlich, dass nach der mehr
als zweijährigen Arbeit der Stadt Hilden und den im Laufe der Zeit ergangenen,
verschiedenen Handreichungen des Innenministeriums, die die teilweise im Laufe
der Zeit veränderte Rechtsauffassungen widerspiegelten, einige Bilanzpositionen
nach Ansicht des Prüfungsteams Auffälligkeiten aufwiesen.
Es handelt sich um folgende Punkte[2]:
A.1.2.1.4 Sonstige Unbebaute Grundstücke - hier:
024300 Grund und Boden mit Erbbaurecht belasteter Grundstücke -
19.679.676,40 €
Nach Auffassung der GPA seine hier Wertkorrekturen nach unten zu
berücksichtigen, weil die Summe der in bis zu 99 Jahren zu erzielenden
Erbbauzinsen den Wert des Grundstückes unterschreiten würden. Überschlägig sei
hier eine Gesamtkorrektur von etwa -. 6 bis - 7 Mio. Euro erforderlich. Die
noch im mehrere Jahre alten Leitfaden der Kreissparkasse Köln vorgeschlagene
Passivierung der Wertminderung sei nach Ansicht der GPA falsch; die Stadt
Hilden hatte sich im vergangenen Jahr nach Gesprächen mit Herrn Bernhard
ebenfalls gegen eine Passivierung entschieden.
Die GPA vertritt jetzt die Auffassung, dass die Handreichungen des
Innenministers Anlass zu der Überlegung gäben, die jeweiligen Wertminderungen
auf der Aktivseite von den Werten der Erbbaurechte selbst abzuziehen. Da sich
dies nicht expressis verbis aus den Handreichungen entnehmen lässt, hatten sich
Verwaltung und RPA unter Beratung von Herrn Bernhard im vergangenen Jahr
insgesamt gegen eine Wertkorrektur der Erbbaurechte entschieden.
Die abschließende Argumentation der GPA ist daher abzuwarten und soll
dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden; vorab
wurde noch einmal Herr Bernhard um eine aktuelle Stellungnahme gebeten.
A.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen - 23.790.805,35 €
Hier war das Prüfungsteam der GPA der Auffassung, dass neben der
Stadtwerke GmbH, für deren Wertfeststellung ein Substanzwertgutachten von dem
Wirtschaftsprüfer der Stadtwerke auch für die Gemeinnützige Jugendwerkstatt
GmbH, die Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH, die Stadthalle
Hilden mbH und die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH solche
Substanzwertermittlungen durch Wirtschaftsprüfer durchzuführen seien. Der Grund
sei die jeweilige Beteiligung der Stadt mit 100% und die damit vorhandene
„nicht untergeordnete Bedeutung„ für ein den „tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage“ dieser Gesellschaften.
Im Entwurf der EÖB sind die genannten Gesellschaften mit folgenden
Werten aktiviert:
Substanzwert:
- Stadtwerke
Hilden GmbHÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 16.308.000,00
€
Wert nach
Eigenkapital-Spiegelbild-Methode:
- Gemeinnützige
Jugendwerkstatt mbHÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 196.142,77
€
- Gemeinnützige
Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH                          3.117.026,43
€
- Stadthalle
Hilden mbHÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 1.887.336,36
€
- Wohnungsbaugesellschaft
mbHÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2.201.250,31
€
Die Einschätzung der Stadt Hilden folge bislang mit Zustimmung des RPAes
der Ansicht von Frau Dr. Golombiewski als auch von Herrn Bernhard, die in
entsprechenden Beratungsgesprächen in den vergangenen Monaten die „Bedeutung“
der Gesellschaften an ihrem vorgeblichen Wert nach
Eigenkapital-Spiegelbild-Methode und dem Bilanzvolumen bzw. dem Eigenkapitalsumme
der Stadt Hilden gemessen haben (hier: < 1 %).
Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann
sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden; vorab wurde
noch einmal Herr Bernhard um eine aktuelle Stellungnahme gebeten.
A.1.3.2 - Beteiligungen - hier: Zweckverbände
Hier bat das Prüfungsteam darum, dass auch der Zweckverband VHS
Hilden-Haan wie die beiden übrigen Zweckverbände mit einem „Erinnerungswert“
von 1 Euro auszuweisen sei. Richtigerweise habe die Stadt Hilden alle drei
Zweckverbände bereits in die Bilanz aufgenommen, auch wenn die von den
Zweckverbänden selbst vorzunehmenden Bewertungen noch ausstünden.
Der Ausweis von 0 Euro für den Zweckverband VHS Hilden-Haan ist
seinerzeit von der Verwaltung in Absprache mit dem RPA vorgenommen worden, weil
dieser Zweckverband im Unterschied zu den beiden übrigen mit 1 Euro vorläufig
bilanzierten Zweckverbänden einen negativen Eigenkapitalwert erwarten lässt.
Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann
sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.
B.1.2 Sonderrücklagen - hier:
Haushaltsausgabereste aus dem Jahresabschluss 2006 - 5.371.269,03 €
Die Prüfer wiesen darauf hin, dass dieser Betrag als Teil der
allgemeinen Rücklage mit der „Davon“-Bezeichnung „zweckgebundene Deckungsrücklage“
auszuweisen sei, allerdings wegen des mit der Eröffnungsbilanz von der
Kameralistik auf die Doppik geänderten Rechnungsstils nicht in der
Eröffnungsbilanz selbst.
Hinsichtlich der anders lautenden Ausweisung handelt es sich nach Wissen
der Verwaltung und des RPAes um eine Empfehlung, der gefolgt werden soll.
Dieser Umstand war in Hilden bereits vor der Prüfung durch die GPA, aber erst
nach der Fertigstellung des EÖB-Entwurfes aufgefallen. Das „Verbot“ der
„davon“-Ausweisung in der Eröffnungsbilanz jedoch ist bislang weder in der
Verwaltung noch im RPA bekannt und auch nicht unbedingt nachvollziehbar, dient
die Ausweisung der Stadt Hilden doch nur der besseren Darstellung und hat
daneben keinerlei schädliche Auswirkungen. Laut Aussage der GPA handelt es sich
bei der Regelung um einen aktuellen Kommentierungstext in dem GemHVO-Kommentar,
der von der GPA selbst herausgegeben wird.
Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann
sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.
B.1.2 Sonderrücklagen - hier:
Sonderrücklage für kommunale Stiftungen
Die kommunale Sport- und Kulturstiftung ist mit 1.536.210,53 € zwar in
der Bilanzposition A.1.3.2 Beteiligungen enthalten, nach Aussage der GPA ist
aber in der aktuellen Handreichung des Innenministers vom Anfang diesen Jahres
ausgeführt, dass im Eigenkapital eine Verwendungsbeschränkung vorzunehmen sei,
was durch die zusätzliche Bildung einer Sonderrücklage (Passivseite der Bilanz)
in Höhe des Stiftungswertes erreicht werde. Diese Bilanzierung sei laut Handreichungstext
„sachgerecht“ und „vertretbar“.
Die Argumentation der zweiten Handreichung war in der 1. Handreichung
von April/Mai 2005 noch gar nicht vorhanden. Warum eine Sonderrücklage des
Stiftungskapitals laut Handreichung dafür sorgt, dass der Stiftungserlös nur
eingeschränkt verwendet werden darf - nämlich entsprechend des Stiftungszwecks
- erläutert die Handreichung nicht.
Die abschließende Argumentation der GPA ist daher abzuwarten und soll
dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.
Die Bildung der Sonderrücklage würde im Übrigen nur eine geänderte
Ausweisung innerhalb des Eigenkapitals bedeuten.
B.1.2 Sonderrücklagen - hier:
Sonderrücklage für rechtlich unselbständige örtliche Stiftungen
Das Vermögen der Familienstiftung Lieven ist mit 6.874,07 € zwar in der
Bilanzposition A.1.3.3 Beteiligungen enthalten, nach Aussage der GPA ist aber
in der aktuellen Handreichung des Innenministers vom Anfang diesen Jahres
ausgeführt, dass entsprechend des Wertes ein Sonderposten zu passivieren ist.
Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann
sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.
Die Bildung des Sonderpostens würde im Übrigen nur eine geänderte
Ausweisung innerhalb des „normalen“ und „speziellen“ Eigenkapitals bedeuten.
B.1.3 Ausgleichsrücklage - 26.962.992,00 €
Nach Aussage der GPA muss die Ausgleichsrücklage um die Position
„Zuweisung Entwicklungszusammenarbeit“ zur bereinigen, weil diese Zuweisungsart
seit dem Jahr 2004 nicht mehr als allgemeine Zuweisung gilt. Es handelt sich um
einen Betrag von 4.216,67 €, um den sich die Ausgleichsrücklage auf dann
26.958.775,33 € verringert.
Die Ausgleichrücklage wird entsprechend geändert.
B.2.1 Sonderposten für Zuwendungen - 42.605.026,73 €
Zu den gebildeten Sonderposten insbesondere aus den allgemeinen
Investitionszuwendungen merkte das Prüfungsteam an, dass sichergestellt sein
müsse, dass die jeweiligen Jahreszuwendungen nur auf Vermögensgegenstände
„verteilt“ sein könnten, die auch im Jahr der Zuweisung oder in zwei/drei
Jahren im Umfeld erworben oder gebaut worden seien. Auch sei darauf zu achten,
dass jeweils der auf das jeweilige Anlagegut passende Index auch für den
betreffenden Sonderposten herangezogen werde.
Im Ãœbrigen wurde geraten, die in Hilden relativ pauschal berechneten
Indices zumindest bei den höheren Zuwendungen doch einmal mit den Indices für
jedes einzelne Jahr gegen zu rechnen, eventuell könnten sich höhere
Sonderposten in der Eröffnungsbilanz ergeben, was in den Folgejahren zu
Entlastungen des Haushaltsausgleiches führen würde.
Die Prüfungen des RPAes zu den im ersten Absatz genannten Themenfeldern
sind noch nicht abgeschlossen und beschäftigen sich selbstverständlich auch mit
den von der GPA aufgeworfenen Fragen.
Die Verwaltung wird der Anregung des zweiten Absatzes nachgehen.
B.3.1 Pensionsrückstellungen und 3.4 Sonstige Rückstellungen
Frau Giesen und Herr Eising wiesen richtigerweise auf die Prüfungen hin,
die das RPA vornehmen wird, sobald die Pensions- und Beihilferückstellungen von
der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt wurden. Das RPA wartet wie die
Verwaltung ungeduldig auf die Daten, um mit der Prüfung beginnen zu können.
Zusätzliche Vorab-Stellungnahme des RPAes:
„Es wird auch darauf geachtet werden, dass die Beihilfen für Pensionäre
nicht in der Position 3.4 Sonstige Rückstellungen, sondern in der Position
Pensionsrückstellungen enthalten sein müssen. Unter der Position 3.4 wird
allerdings ein Betrag „Unwägbarkeiten Pensionsrückstellungen“ aufzunehmen sein.
Ein Testat über die Korrektheit der von der Stadt gelieferten
Ausgangsdaten und der Bewertungsergebnisse der Heubeck AG (Entwickler des
Berechnungsverfahrens) ist ebenfalls gefordert und wird erwartet. Es wird davon
ausgegangen, dass die Rheinische Versorgungskasse die Vorgehensweise mit dem
Innenminister NRW abgestimmt hat und die im Runderlass vom 04.01.2006, Az.
34-48.01.02/30-1276/05, Min.Bl. S.32 enthaltenen Bewertungsvereinfachungsverfahren
abgewendet hat.“
B.5. Passive Rechnungsabgrenzung - hier:
Nutzungsrechte Friedhöfe - 7.434.175,00 €
Frau Giesen wies darauf hin, dass die Nutzungsrechte nicht hätten
indiziert werden dürfen, wie es die Stadt Hilden getan hat.
Die Verwaltung hatte mit Kenntnis des RPAes eine Indizierung
vorgenommen, weil die NutzungsÂgebühren ebenso wie erhaltenen Zuwendungen in
der Vergangenheit zumindest teilweise auch für die Finanzierung von
Vermögensgegenständen verwendet wurden, die hinsichtlich der Ermittlung ihres
Zeitwertes indiziert wurden. Insofern hat die Stadt Hilden hier nicht die
formale Unterscheidung zwischen Sonderposten (für Zuwendungen) und passiver
Rechnungsabgrenzung (für Grabnutzungsgebühren) gesehen, auf den seitens der GPA
nun hingewiesen wird.
Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann
sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.
Abschließend stellte Herr Eising einen Auszug der wichtigsten
Prüfbereiche dar, die keine Auffälligkeiten enthielten. Es handelt sich um die
Bewertung der Bilanzpositionen
- 1.2.1.3 Wald
und Forsten - 1.934.706,00 €, die korrekt wie bisher nur in wenigen
Städten ermittelt worden sei,
- 1.2.2 Bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, hier Gebäudebewertung -
145.040.505,34 €, wo aufgefallen sei, dass die
Gebäudebewertungen in bisher selten angetroffener Weise sehr sorgfältig
mit außergewöhnlich detailliert
ermittelten Instandhaltungsrückständen und ausführlichen Zustandsprotokollen
durchgeführt worden sei,
- 1.2.3.1 Grund
und Boden des Infrastrukturvermögens - 48.769.801,40 €, wo wie sonst
recht selten der richtige, gebietstypische Wert für die
Bodenwertermittlung herangezogen worden sei,
- 1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen Verkehrslenkungsanlagen - 66.602.285.50 €, wo
aufgefallen sei, dass die Wertermittlung mittels der
Pavement-Management-Software der Stadt Hilden einen außerordentlich
detaillierten und genauen Eindruck machen würde.
Hinweis des Verfassers: Es ist darauf hinzuweisen, dass die obige
Aufstellung als Mitschrift aus der Abschlussbesprechung allerdings noch nicht
die im zu erstellenden Prüfungsbericht enthaltene, umfassende und endgültige
Wertung der Gemeindeprüfungsanstalt darstellt; der endgültige Prüfungsbericht
wird rechtzeitig zu der für den Januar 2008 geplanten Sitzungsvorlage zur
Testierung der Eröffnungsbilanz erwartet.
Statusbericht der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt:
Die während der begleitenden Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes
gemachten Feststellungen sind ja, wie bereits oben beschrieben, jeweils aktuell
zwischen Verwaltung und RPA diskutiert worden und sollten dann entsprechend mit
den jeweiligen Ergebnissen in die Eröffnungsbilanz einfließen. Eine Auflistung
der in diesen zwei Jahren diskutierten Themen würde an dieser Stelle zu weit
führen, daher beschränkt sich die folgende Aufstellung auf solche
Feststellungen des RPAes, die sich aus den Prüfungen seit der Einbringung der
Eröffnungsbilanz durch die Verwaltung ergeben haben. Die auszugsweise
Aufstellung dient nur der weiteren Vorabinformation des
Rechnungsprüfungsausschusses und ist noch keineswegs endgültig, insbesondere da
die Verwaltung den Entwurf der EÖB noch entsprechend korrigieren kann. Eine
endgültige EÖB mit den diesbezüglichen Aussagen des Rechnungsprüfungsamtes
bleibt der für den Januar 2008 geplanten Sitzungsvorlage zur Testierung der
Eröffnungsbilanz vorbehalten.
Auszug der bisherigen Feststellungen:
Es fiel auf, dass …
Nr. |
Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes |
Reaktion der Verwaltung |
1 |
… die Software der Anlagenbuchhaltung bei der Berechung der
Abschreibungen für 2007 auch Gegenstände, die nur noch mit dem
Erinnerungswert von 1 € enthalten sind, auf den Anschaffungswert indiziert
hat, so dass sich auch für solche bereits abgeschriebenen
Vermögensgegenstände erneute (geringe) Abschreibungsbeträge ergaben. Diese
während der EÖB-Prüfung gemachte Feststellung betrifft mehr das Haushaltsjahr
2007. |
Die Verwaltung hat bereits eine Softwareeinstellung gefunden, die die
weitere Indizierung bereits abgeschriebener Vermögensgegenstände verhindert. |
2 |
… die Software der Anlagenbuchhaltung bei einer ganzen Reihe von
Gebäuden die Gesamtabschreibungsdauer von 80 Jahren auf 79 Jahre oder 81
Jahre verändert und damit die jährlichen Abschreibungsbeträge vor dem
EÖB-Zeitpunkt verändert hat. Da die Verwaltung die bis zum Eröffnungsbilanzzeitpunkt kumulierten
Wertverluste nachrichtlich berechnen lassen wollte, musste die Software ausgehend
von den von der Verwaltung für jeden einzelnen Vermögensgegenstand ermittelten
Werten „Zeitwert“ und „Restnutzungsdauer“ auf Basis der festgelegten
Gesamt-AfA den (fiktiven) Anschaffungs-/HerÂstelÂlungsÂzeitpunkt berechnen.
In vielen Fällen ist der fiktive oder tatsächliche Anschaffungszeitpunkt aber
von der Verwaltung im Rahmen der Zeitwertermittlung z.B. im Rahmen der Normalherstellkostenmethode
direkt mit ermittelt bzw. festgelegt worden. Auf Grund von Rundungs- oder Umrechnungsdifferenzen (z.B. vom „Alter
in Prozent der Gesamtnutzungsdauer“ in „Alter in ganzen Jahren“) hat die
Nachrechnung durch die Software der Anlagenbuchhaltung dann zum Teil von der
Aktenlage abweichende Ergebnisse ergeben und selbständig entsprechende
Veränderungen/Korrekturen in den Datensätzen der Anlagengüter vorgenommen.
Obwohl nicht festgestellt werden konnte, dass diese Veränderungen zu nicht
vorgesehenen Änderungen der Jahresabschreibungsbeträge geführt haben, sollten
hier Korrekturen vorgenommen werden, da sonst Nicht-Ãœbereinstimmungen
zwischen den Bewertungsakten und der Anlagenbuchhaltung vorliegen würden. |
Die Verwaltung wird eine ÃœberÂprüfung und ggfls. Korrektur der Daten
zum Abschreibungsbeginn und zur Abschreibungsdauer vor dem Eröffnungsbilanzstichtag
vornehmen. P.S. Die Korrekturen wurden vorgenommen und sind geprüft! |
3 |
… sicherzustellen ist, dass bei der erneuten Berechnung der
Abschreibungen für das Jahr 2007 bzw. die Folgejahre die Software nicht wieder
eigenständig „Korrekturen“ vornimmt. |
Nach Aussage aus dem Amt für Finanzservice ist die Erfüllung dieser Forderung
durch eine Änderung der Software sichergestellt. |
4 |
… die an vielen Anlagengütern in der Vergangenheit Veränderungen oder
Ergänzungen vorgenommen worden waren, die natürlich im Rahmen der
Zeitwertermittlungen von den Fachämtern entsprechend berücksichtigt worden
sind. Im Zuge des Nachrechnens durch die Software der Anlagenbuchhaltung
(siehe Ziffer2) wurden diese Anlagengüter allerdings so betrachtet, als ob
der gegenwärtige Ausstattungsumfang bereits vom Tage der ersten Anschaffung
an vorgelegen hätte. Durch diese Zusammenfassung aller vergangenen
Veränderungen eines Anlagegutes wurden natürlich die vergangenen
Abschreibungsbeträge und damit auch die zukünftigen Jahresabschreibungen verändert. Die aufgefallenen Abweichungen werden allerdings von der Rechnungsprüfung
als nicht wesentlich betrachtet, da sie die festgestellten
Wesentlichkeitsgrenzen bei weitem unterschreiten. |
Hier können aus softwaretechnischen Gründen keine Korrekturen vorgenommen
werden. |
5 |
… die Einrichtung des Spielhauses auf dem Abenteuerspielplatz nicht
aktiviert wurde. Evtl. handelt es sich hierbei jedoch um GWG’s (Geringwertige
Wirtschaftsgüter), die nicht aktiviert werden müssen. |
Die Antwort des FachÂamtes steht noch aus. |
6 |
… die Einrichtung des Bürgertreffs nicht aktiviert wurde. |
Das Inventar wurde bereits nach erfasst. |
Nr. |
Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes |
Reaktion der Verwaltung |
7 |
… die Liste der Instandhaltungsrückstellungen für jede Rückstellung um
die Angabe des Jahres zu ergänzen ist, in welchem die Instandhaltung
durchgeführt werden soll. |
Die Jahresdaten werden ergänzt. |
8 |
… empfohlen wird, die Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2006 nicht in
einer Sonderrücklage zu passivieren, sondern innerhalb der allgemeinen
Rücklage und nur als Davon-Position: „Zweckgebundene Deckungsrücklage“
auszuweisen. |
Dies wird so geschehen. Das GPA hat die Empfehlung gegeben, in der EÖB
auf die Ausweisung ganz zu verzichten. |
9 |
… die Erläuterung in der Bilanz zu Position 1.2.1.3 - Wald, Forsten -
ergänzt werden sollte, dass der angegebene Gesamtwert auch den Bewuchs nach
Forsteinrichtungswerk beinhaltet. |
|
10 |
… jetzt schon feststeht, dass die Berechnung der Rückstellungen für
Altersteilzeit und Pensionen, obwohl sie entsprechend der Gesetzeslage
errechnet worden sind, nicht ausreichend sein werden, um die in der Zukunft
zu leistenden Zahlungen zu decken. Beiden Berechnungen liegt eine Haben-Verzinsung
der bisher tatsächlich angesparten Rückstellungsbeträge zugrunde, die
tatsächlich aber höchstwahrscheinlich niemals realisiert werden dürften. Auch
aus diesem Grunde sind die Rückstellungen, obwohl gesetzeskonform, chronisch
zu niedrig. |
|
11 |
… der Lagebericht wenige bis keine zukunftsorientierten Aussagen
enthält. Auch strategische oder operationale Ziele sind nicht enthalten. Sowohl
strategische als auch daraus abgeleitete operationale Ziele sind aber für die
Steuerung der Stadt Hilden unabdingbar. Die Wesentlichkeitsgrenze ist durch das Fehlen von Zielen nicht tangiert. |
|
12 |
… die Risiken bei Finanzinstrumenten (Stichwort "Zinswetten")
und der Umgang damit sind im Lagebericht nicht genannt und/oder erläutert. Die Wesentlichkeitsgrenze ist jedoch durch die fehlende Erläuterung
nicht berührt. |
|
Auszug aus der Liste noch durchzuführenden Prüfungen:
Grundsätzliche Prüfungen:
- Risikoanalyse
Internes Kontrollsystem IT
- Funktionskontrolle
Anlagenbuchhaltung IT
Prüfungen im Bereich der Aktiva:
- Überprüfung
aller Gebäude mit dem Anschaffungs-/Herstellungsdatum 01.01.2007 und einer
Restnutzungsdauer <> 80 Jahre (erledigt)
- Stichproben
der Datenübernahme von Straßenabschnitten in die Anlagenbuchhaltung
- Datenübernahme
der Stadtentwässerungsdaten in die Anlagenbuchhaltung
- Stichproben
der Forderungen
- Überprüfung
der Liquiden Mittel (erledigt)
- Kostenrechnende
Einrichtungen - u.a. Überprüfung der Korrektur der Nicht-Indizierung von 1
Euro-Erinnerungswerten.
- Musikschule,
wirtschaftliches Eigentum der Bühnentechnik (erledigt)
- Prüfung der
Vorgehensweise der Verwaltung zur Vollständigkeitskontrolle aller
Flurstücke in städtischem Eigentum
Prüfungen im Bereich der Passiva:
- Überprüfung
der Sonderposten; insbesondere die Verteilung und Indizierung der allgem.
Investitionszuweisungen auf verschiedene Anlagengüter
- Stichprobenartige
Überprüfung der Bildung der Sonderposten „Erschließungsbeiträge“.
- Stichprobenartige
Überprüfung der Bildung der Sonderposten „Kanalanschlussbeiträge“.
- Überprüfung
der Übernahme der Rückstellungswerte für die Altersteilzeit, die
Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
- Überprüfung
der Übernahme der Rückstellungswerte für die Überstunden, die Berechnung
der Werte ist bereits geprüft.
- Überprüfung
der Übernahme der Rückstellungswerte für nicht genommene Urlaubstage, die
Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
- Überprüfung
der Pensionsrückstellungen, sobald die endgültige Berechnung der Rheinischen
Versorgungskasse vorliegt.
- Überprüfung
der Übernahme der Werte für erteilte Erbbaurechte, sofern erforderlich,
die Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
Günter Scheib
[1] Aus betriebsinternen Gründen der GPA wurde die Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden von zwei Personen durchgeführt, was ungewöhnlich ist, da die bisherigen, überörtlichen EÖB-Prüfungen nur von einer Person erledigt worden sind. So konnte die Prüferin, der die Stadt Hilden noch aus der letzten Prüfung der GPA im Jahre 2005 bekannt war, von ihren Kenntnissen aus der früheren Prüfung profitieren.
[2] Die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt sind bemüht, zu den einzelnen Punkten bereits während der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mündlich Stellung zu beziehen, soweit es die verwaltungs- und RPA-internen bis zur Sitzung möglichen Überprüfungen der GPA-Feststellungen noch ohne einen vorliegenden Abschlussbericht erlauben.