Betreff
Entwurf der Eröffnungsbilanz - Stand der Prüfungen im Rechnungsprüfungsamt - Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Vorlage
WP 04-09 SV 14/041
Aktenzeichen
I/14 Wit
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Stand der Prüfungen des Entwurfes der Eröff­nungs­bilanz im Rechnungsprüfungsamt sowie die wesentlichen Inhalte des Abschluss­ge­sprä­ches nach der Prüfung durch die Gemeinde­prü­fungsanstalt zur Kenntnis"


Erläuterungen und Begründungen:

Wie bereits in der vergangenen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.09.2007 berichtet, hat das Rechnungsprüfungsamt die Arbeiten der Verwaltung zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz bereits von Anfang an (seit mehr als 2 Jahren) begleitend geprüft. In dieser Sitzung haben der Rechnungsprüfungsausschuss und zwei Tage später auch der Rat der Stadt die Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowohl für die Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz als auch für die Prüfung der zukünftigen Jahresabschlüsse zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Bevor absehbar war, dass das Rechnungsprüfungsamt analog zu dem Vorgehen von Wirtschafts­prüfern risikoorientiert prüfen würde, blieb dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der begleitenden Prüfungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz keine andere Möglichkeit, als möglichst vollständig zu prüfen und Stichproben weitgehend zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde eine ganze Reihe von Aktiva- und Passiva-Bewertungen nahezu vollständig geprüft, was angesichts des Einflusses der zusammen kommenden Werte auf das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz sicherlich kein falscher Arbeitsansatz war. Die abschließenden Prüfungen drehen sich nun - abgesichert durch die Auswertungen der inzwischen fast abschließend durchgeführten "Risiko- und Umweltanalyse" und der Festlegung der Prüfstrategie - im Wesentlichen um die richtige und vollständige Aufnahme der vorgeprüften Sachverhalte in die Eröffnungsbilanz.

 

Noch Mitte Oktober hat die Verwaltung den umfangreichen Fragenkatalog der Rechnungsprüfung, welcher die IKS-Detailprüfung des Bereiches IT betraf, sehr ausführlich beantwortet. Auf Basis dieser Erkenntnisse finden aktuell noch Systemprüfungen des Internen Kontrollsystems statt, nach denen das Prüfungsrisiko in den einzelnen Prüffeldern - hier im IT-Bereich - konkret eingeschätzt werden kann. Gleichzeitig wird der Umfang der entsprechend der Risikoanalyse notwendigen Prüfungen mit den bereits tatsächlich in den vergangenen beiden Jahren durchgeführten Prüfungen abgeglichen.

 

Auch die Wesentlichkeitsgrenzen wurden inzwischen ermittelt; sie lauten:

 

 

Betrag

Wesentlichkeitsgrenze

1.070.978 €

Nichtaufgriffsgrenze für Umbuchungen: 10 % der Wesentlichkeitsgrenze

107.098 €

Nichtaufgriffsgrenze für Umgliederungen: 25 % der Wesentlichkeitsgrenze

267.745 €

 

 

Überörtliche Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz durch die GPA:

 

Am 08.11.2007 fand das Abschlussgespräch der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt. Die Prüferin und  der Prüfer der GPA[1] haben im Wesentlichen System- und Grund­satz­prüfungen durchgeführt, sind aber bei Bedarf auch weiter in die Tiefe gegangen. Dabei hat das Prüfungsteam sowohl auf die Dokumentationsunterlagen zur Eröffnungsbilanz als auch auf Unterlagen des Amtes für Finanzservice als auch des Rechnungsprüfungsamtes zurückgegriffen. Es wurden verschiedene Einzelfälle aus unterschiedlichen Bereichen stichprobenartig überprüft.

 

Es bietet sich an, dem Rechnungsprüfungsausschuss bereits in dieser Sitzungsvorlage Verlauf und Inhalt des Abschlussgespräches zur Kenntnis zu geben, auch wenn der Prüfungsbericht der GPA noch nicht vorliegt. Da Herr Weinrich als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses seine Teilnahme an dem Abschlussgespräch bedauerlicherweise kurzfristig absagen musste, wurde mit Herrn Witek vereinbart, dass der Inhalt des Gespräches weitgehend protokolliert und in dieser Sitzungsvorlage wiedergegeben werden sollte. Die Wiedergabe des Abschlussgespräches mit den wesentlichen Aussagen des Prüfungsteams folgt an dieser Stelle:

 

Herr Eising und Frau Giesen von der GPA führten einleitend aus, dass sie sich im Rahmen der Prüfung einen guten Überblick über die wesentlichen Bilanzpositionen verschaffen konnten, wobei sie hervor hoben, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden ein sehr hohes Niveau habe und die Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes sehr gute Ergebnisse erbracht hätten. Es sei deutlich zu erkennen, dass eine intensive Zusammenarbeit mit vielen, auch kontroversen Gesprächen und Beratungen zwischen dem Amt für Finanzservice und dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden hätten, deren Ergebnisse dann in die Eröffnungsbilanz eingeflossen seien. Sie betonten, dass ihre Zusammenarbeit mit Herrn Klausgrete vom Amt für Finanzservice und Herrn Witek vom RPA durch Offenheit und jederzeitige Gesprächsbereitschaft gekennzeichnet gewesen sei; alle Informationen und Unterlagen hätten unmittelbar zur Verfügung gestanden.

 

Es sei allerdings nicht unerwartet oder ungewöhnlich, dass nach der mehr als zweijährigen Arbeit der Stadt Hilden und den im Laufe der Zeit ergangenen, verschiedenen Handreichungen des Innenministeriums, die die teilweise im Laufe der Zeit veränderte Rechtsauffassungen widerspiegelten, einige Bilanzpositionen nach Ansicht des Prüfungsteams Auffälligkeiten aufwiesen.

 

Es handelt sich um folgende Punkte[2]:

 

A.1.2.1.4 Sonstige Unbebaute Grundstücke - hier:

024300 Grund und Boden mit Erbbaurecht belasteter Grundstücke - 19.679.676,40 €

 

Nach Auffassung der GPA seine hier Wertkorrekturen nach unten zu berücksichtigen, weil die Summe der in bis zu 99 Jahren zu erzielenden Erbbauzinsen den Wert des Grundstückes unterschreiten würden. Überschlägig sei hier eine Gesamtkorrektur von etwa -. 6 bis - 7 Mio. Euro erforderlich. Die noch im mehrere Jahre alten Leitfaden der Kreissparkasse Köln vorgeschlagene Passivierung der Wertminderung sei nach Ansicht der GPA falsch; die Stadt Hilden hatte sich im vergangenen Jahr nach Gesprächen mit Herrn Bernhard ebenfalls gegen eine Passivierung entschieden.

 

Die GPA vertritt jetzt die Auffassung, dass die Handreichungen des Innenministers Anlass zu der Überlegung gäben, die jeweiligen Wertminderungen auf der Aktivseite von den Werten der Erbbaurechte selbst abzuziehen. Da sich dies nicht expressis verbis aus den Handreichungen entnehmen lässt, hatten sich Verwaltung und RPA unter Beratung von Herrn Bernhard im vergangenen Jahr insgesamt gegen eine Wertkorrektur der Erbbaurechte entschieden.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist daher abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden; vorab wurde noch einmal Herr Bernhard um eine aktuelle Stellungnahme gebeten.

 

 

A.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen - 23.790.805,35 €

 

Hier war das Prüfungsteam der GPA der Auffassung, dass neben der Stadtwerke GmbH, für deren Wertfeststellung ein Substanzwertgutachten von dem Wirtschaftsprüfer der Stadtwerke auch für die Gemeinnützige Jugendwerkstatt GmbH, die Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH, die Stadthalle Hilden mbH und die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH solche Substanzwertermittlungen durch Wirtschaftsprüfer durchzuführen seien. Der Grund sei die jeweilige Beteiligung der Stadt mit 100% und die damit vorhandene „nicht untergeordnete Bedeutung„ für ein den „tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage“ dieser Gesellschaften.

 

Im Entwurf der EÖB sind die genannten Gesellschaften mit folgenden Werten aktiviert:

 

Substanzwert:

 

  • Stadtwerke Hilden GmbH                                                                      16.308.000,00 €

 

Wert nach Eigenkapital-Spiegelbild-Methode:

 

  • Gemeinnützige Jugendwerkstatt mbH                                                        196.142,77 €
  • Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH                           3.117.026,43 €
  • Stadthalle Hilden mbH                                                                              1.887.336,36 €
  • Wohnungsbaugesellschaft mbH                                                              2.201.250,31 €

 

Die Einschätzung der Stadt Hilden folge bislang mit Zustimmung des RPAes der Ansicht von Frau Dr. Golombiewski als auch von Herrn Bernhard, die in entsprechenden Beratungsgesprächen in den vergangenen Monaten die „Bedeutung“ der Gesellschaften an ihrem vorgeblichen Wert nach Eigenkapital-Spiegelbild-Methode und dem Bilanzvolumen bzw. dem Eigenkapitalsumme der Stadt Hilden gemessen haben (hier: < 1 %).

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden; vorab wurde noch einmal Herr Bernhard um eine aktuelle Stellungnahme gebeten.

 

 

A.1.3.2 - Beteiligungen - hier: Zweckverbände

 

Hier bat das Prüfungsteam darum, dass auch der Zweckverband VHS Hilden-Haan wie die beiden übrigen Zweckverbände mit einem „Erinnerungswert“ von 1 Euro auszuweisen sei. Richtigerweise habe die Stadt Hilden alle drei Zweckverbände bereits in die Bilanz aufgenommen, auch wenn die von den Zweckverbänden selbst vorzunehmenden Bewertungen noch ausstünden.

 

Der Ausweis von 0 Euro für den Zweckverband VHS Hilden-Haan ist seinerzeit von der Verwaltung in Absprache mit dem RPA vorgenommen worden, weil dieser Zweckverband im Unterschied zu den beiden übrigen mit 1 Euro vorläufig bilanzierten Zweckverbänden einen negativen Eigenkapitalwert erwarten lässt.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.

 

 

B.1.2 Sonderrücklagen - hier:

Haushaltsausgabereste aus dem Jahresabschluss 2006 - 5.371.269,03 €

 

Die Prüfer wiesen darauf hin, dass dieser Betrag als Teil der allgemeinen Rücklage mit der „Davon“-Bezeichnung „zweckgebundene Deckungsrücklage“ auszuweisen sei, allerdings wegen des mit der Eröffnungsbilanz von der Kameralistik auf die Doppik geänderten Rechnungsstils nicht in der Eröffnungsbilanz selbst.

 

Hinsichtlich der anders lautenden Ausweisung handelt es sich nach Wissen der Verwaltung und des RPAes um eine Empfehlung, der gefolgt werden soll. Dieser Umstand war in Hilden bereits vor der Prüfung durch die GPA, aber erst nach der Fertigstellung des EÖB-Entwurfes aufgefallen. Das „Verbot“ der „davon“-Ausweisung in der Eröffnungsbilanz jedoch ist bislang weder in der Verwaltung noch im RPA bekannt und auch nicht unbedingt nachvollziehbar, dient die Ausweisung der Stadt Hilden doch nur der besseren Darstellung und hat daneben keinerlei schädliche Auswirkungen. Laut Aussage der GPA handelt es sich bei der Regelung um einen aktuellen Kommentierungstext in dem GemHVO-Kommentar, der von der GPA selbst herausgegeben wird.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.

 

 

B.1.2 Sonderrücklagen - hier:

Sonderrücklage für kommunale Stiftungen

 

Die kommunale Sport- und Kulturstiftung ist mit 1.536.210,53 € zwar in der Bilanzposition A.1.3.2 Beteiligungen enthalten, nach Aussage der GPA ist aber in der aktuellen Handreichung des Innenministers vom Anfang diesen Jahres ausgeführt, dass im Eigenkapital eine Verwendungsbeschränkung vorzunehmen sei, was durch die zusätzliche Bildung einer Sonderrücklage (Passivseite der Bilanz) in Höhe des Stiftungswertes erreicht werde. Diese Bilanzierung sei laut Handreichungstext „sachgerecht“ und „vertretbar“.

 

Die Argumentation der zweiten Handreichung war in der 1. Handreichung von April/Mai 2005 noch gar nicht vorhanden. Warum eine Sonderrücklage des Stiftungskapitals laut Handreichung dafür sorgt, dass der Stiftungserlös nur eingeschränkt verwendet werden darf - nämlich entsprechend des Stiftungszwecks - erläutert die Handreichung nicht.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist daher abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.

 

Die Bildung der Sonderrücklage würde im Übrigen nur eine geänderte Ausweisung innerhalb des Eigenkapitals bedeuten.

 

 


B.1.2 Sonderrücklagen - hier:

Sonderrücklage für rechtlich unselbständige örtliche Stiftungen

 

Das Vermögen der Familienstiftung Lieven ist mit 6.874,07 € zwar in der Bilanzposition A.1.3.3 Beteiligungen enthalten, nach Aussage der GPA ist aber in der aktuellen Handreichung des Innenministers vom Anfang diesen Jahres ausgeführt, dass entsprechend des Wertes ein Sonderposten zu passivieren ist.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.

 

Die Bildung des Sonderpostens würde im Übrigen nur eine geänderte Ausweisung innerhalb des „normalen“ und „speziellen“ Eigenkapitals bedeuten.

 

 

B.1.3 Ausgleichsrücklage - 26.962.992,00 €

 

Nach Aussage der GPA muss die Ausgleichsrücklage um die Position „Zuweisung Entwicklungszusammenarbeit“ zur bereinigen, weil diese Zuweisungsart seit dem Jahr 2004 nicht mehr als allgemeine Zuweisung gilt. Es handelt sich um einen Betrag von 4.216,67 €, um den sich die Ausgleichsrücklage auf dann 26.958.775,33 € verringert.

 

Die Ausgleichrücklage wird entsprechend geändert.

 

 

B.2.1 Sonderposten für Zuwendungen - 42.605.026,73 €

 

Zu den gebildeten Sonderposten insbesondere aus den allgemeinen Investitionszuwendungen merkte das Prüfungsteam an, dass sichergestellt sein müsse, dass die jeweiligen Jahreszuwendungen nur auf Vermögensgegenstände „verteilt“ sein könnten, die auch im Jahr der Zuweisung oder in zwei/drei Jahren im Umfeld erworben oder gebaut worden seien. Auch sei darauf zu achten, dass jeweils der auf das jeweilige Anlagegut passende Index auch für den betreffenden Sonderposten herangezogen werde.

 

Im Übrigen wurde geraten, die in Hilden relativ pauschal berechneten Indices zumindest bei den höheren Zuwendungen doch einmal mit den Indices für jedes einzelne Jahr gegen zu rechnen, eventuell könnten sich höhere Sonderposten in der Eröffnungsbilanz ergeben, was in den Folgejahren zu Entlastungen des Haushaltsausgleiches führen würde.

 

Die Prüfungen des RPAes zu den im ersten Absatz genannten Themenfeldern sind noch nicht abgeschlossen und beschäftigen sich selbstverständlich auch mit den von der GPA aufgeworfenen Fragen.

 

Die Verwaltung wird der Anregung des zweiten Absatzes nachgehen.

 

 

B.3.1 Pensionsrückstellungen und 3.4 Sonstige Rückstellungen

 

Frau Giesen und Herr Eising wiesen richtigerweise auf die Prüfungen hin, die das RPA vornehmen wird, sobald die Pensions- und Beihilferückstellungen von der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt wurden. Das RPA wartet wie die Verwaltung ungeduldig auf die Daten, um mit der Prüfung beginnen zu können.

 

 

Zusätzliche Vorab-Stellungnahme des RPAes:

 

„Es wird auch darauf geachtet werden, dass die Beihilfen für Pensionäre nicht in der Position 3.4 Sonstige Rückstellungen, sondern in der Position Pensionsrückstellungen enthalten sein müssen. Unter der Position 3.4 wird allerdings ein Betrag „Unwägbarkeiten Pensionsrückstellungen“ aufzunehmen sein.

 

Ein Testat über die Korrektheit der von der Stadt gelieferten Ausgangsdaten und der Bewertungsergebnisse der Heubeck AG (Entwickler des Berechnungsverfahrens) ist ebenfalls gefordert und wird erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass die Rheinische Versorgungskasse die Vorgehensweise mit dem Innenminister NRW abgestimmt hat und die im Runderlass vom 04.01.2006, Az. 34-48.01.02/30-1276/05, Min.Bl. S.32 enthaltenen Bewertungsvereinfachungsverfahren abgewendet hat.“

 

 

B.5. Passive Rechnungsabgrenzung - hier:

Nutzungsrechte Friedhöfe - 7.434.175,00 €

 

Frau Giesen wies darauf hin, dass die Nutzungsrechte nicht hätten indiziert werden dürfen, wie es die Stadt Hilden getan hat.

 

Die Verwaltung hatte mit Kenntnis des RPAes eine Indizierung vorgenommen, weil die Nutzungs­gebühren ebenso wie erhaltenen Zuwendungen in der Vergangenheit zumindest teilweise auch für die Finanzierung von Vermögensgegenständen verwendet wurden, die hinsichtlich der Ermittlung ihres Zeitwertes indiziert wurden. Insofern hat die Stadt Hilden hier nicht die formale Unterscheidung zwischen Sonderposten (für Zuwendungen) und passiver Rechnungsabgrenzung (für Grabnutzungsgebühren) gesehen, auf den seitens der GPA nun hingewiesen wird.

 

Die abschließende Argumentation der GPA ist abzuwarten und soll dann sowohl im Amt für Finanzservice als auch im RPA überprüft werden.

 

 

Abschließend stellte Herr Eising einen Auszug der wichtigsten Prüfbereiche dar, die keine Auffälligkeiten enthielten. Es handelt sich um die Bewertung der Bilanzpositionen

 

  • 1.2.1.3 Wald und Forsten - 1.934.706,00 €, die korrekt wie bisher nur in wenigen Städten ermittelt worden sei,

 

  • 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, hier Gebäudebewertung - 145.040.505,34 €, wo aufgefallen sei, dass die Gebäudebewertungen in bisher selten angetroffener Weise sehr sorgfältig mit außergewöhnlich  detailliert ermittelten Instandhaltungsrückständen und ausführlichen Zustandsprotokollen durchgeführt worden sei,

 

  • 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens - 48.769.801,40 €, wo wie sonst recht selten der richtige, gebietstypische Wert für die Bodenwertermittlung herangezogen worden sei,

 

  • 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen Verkehrslenkungsanlagen - 66.602.285.50 €, wo aufgefallen sei, dass die Wertermittlung mittels der Pavement-Management-Software der Stadt Hilden einen außerordentlich detaillierten und genauen Eindruck machen würde.

 

Hinweis des Verfassers: Es ist darauf hinzuweisen, dass die obige Aufstellung als Mitschrift aus der Abschlussbesprechung allerdings noch nicht die im zu erstellenden Prüfungsbericht enthaltene, umfassende und endgültige Wertung der Gemeindeprüfungsanstalt darstellt; der endgültige Prüfungsbericht wird rechtzeitig zu der für den Januar 2008 geplanten Sitzungsvorlage zur Testierung der Eröffnungsbilanz erwartet.

 

 

Statusbericht der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt:

 

Die während der begleitenden Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes gemachten Feststellungen sind ja, wie bereits oben beschrieben, jeweils aktuell zwischen Verwaltung und RPA diskutiert worden und sollten dann entsprechend mit den jeweiligen Ergebnissen in die Eröffnungsbilanz einfließen. Eine Auflistung der in diesen zwei Jahren diskutierten Themen würde an dieser Stelle zu weit führen, daher beschränkt sich die folgende Aufstellung auf solche Feststellungen des RPAes, die sich aus den Prüfungen seit der Einbringung der Eröffnungsbilanz durch die Verwaltung ergeben haben. Die auszugsweise Aufstellung dient nur der weiteren Vorabinformation des Rechnungsprüfungsausschusses und ist noch keineswegs endgültig, insbesondere da die Verwaltung den Entwurf der EÖB noch entsprechend korrigieren kann. Eine endgültige EÖB mit den diesbezüglichen Aussagen des Rechnungsprüfungsamtes bleibt der für den Januar 2008 geplanten Sitzungsvorlage zur Testierung der Eröffnungsbilanz vorbehalten.

 

Auszug der bisherigen Feststellungen:

 

Es fiel auf, dass …

 

Nr.

Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes

Reaktion der Verwaltung

1

… die Software der Anlagenbuchhaltung bei der Berechung der Abschreibungen für 2007 auch Gegenstände, die nur noch mit dem Erinnerungswert von 1 € enthalten sind, auf den Anschaffungswert indiziert hat, so dass sich auch für solche bereits abgeschriebenen Vermögensgegenstände erneute (geringe) Abschreibungsbeträge ergaben. Diese während der EÖB-Prüfung gemachte Feststellung betrifft mehr das Haushaltsjahr 2007.

Die Verwaltung hat bereits eine Softwareeinstellung gefunden, die die weitere Indizierung bereits abgeschriebener Vermögensgegenstände verhindert.

2

… die Software der Anlagenbuchhaltung bei einer ganzen Reihe von Gebäuden die Gesamtabschreibungsdauer von 80 Jahren auf 79 Jahre oder 81 Jahre verändert und damit die jährlichen Abschreibungsbeträge vor dem EÖB-Zeitpunkt verändert hat.

 

Da die Verwaltung die bis zum Eröffnungsbilanzzeitpunkt kumulierten Wertverluste nachrichtlich berechnen lassen wollte, musste die Software ausgehend von den von der Verwaltung für jeden einzelnen Vermögensgegenstand ermittelten Werten „Zeitwert“ und „Restnutzungsdauer“ auf Basis der festgelegten Gesamt-AfA den (fiktiven) Anschaffungs-/Her­stel­lungs­zeitpunkt berechnen. In vielen Fällen ist der fiktive oder tatsächliche Anschaffungszeitpunkt aber von der Verwaltung im Rahmen der Zeitwertermittlung z.B. im Rahmen der Normalherstellkostenmethode direkt mit ermittelt bzw. festgelegt worden.

 

Auf Grund von Rundungs- oder Umrechnungsdifferenzen (z.B. vom „Alter in Prozent der Gesamtnutzungsdauer“ in „Alter in ganzen Jahren“) hat die Nachrechnung durch die Software der Anlagenbuchhaltung dann zum Teil von der Aktenlage abweichende Ergebnisse ergeben und selbständig entsprechende Veränderungen/Korrekturen in den Datensätzen der Anlagengüter vorgenommen. Obwohl nicht festgestellt werden konnte, dass diese Veränderungen zu nicht vorgesehenen Änderungen der Jahresabschreibungsbeträge geführt haben, sollten hier Korrekturen vorgenommen werden, da sonst Nicht-Übereinstimmungen zwischen den Bewertungsakten und der Anlagenbuchhaltung vorliegen würden.

Die Verwaltung wird eine Über­prüfung und ggfls. Korrektur der Daten zum Abschreibungsbeginn und zur Abschreibungsdauer vor dem Eröffnungsbilanzstichtag vornehmen.

 

P.S. Die Korrekturen wurden vorgenommen und sind geprüft!

3

… sicherzustellen ist, dass bei der erneuten Berechnung der Abschreibungen für das Jahr 2007 bzw. die Folgejahre die Software nicht wieder eigenständig „Korrekturen“ vornimmt.

Nach Aussage aus dem Amt für Finanzservice ist die Erfüllung dieser Forderung durch eine Änderung der Software sichergestellt.

4

… die an vielen Anlagengütern in der Vergangenheit Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen worden waren, die natürlich im Rahmen der Zeitwertermittlungen von den Fachämtern entsprechend berücksichtigt worden sind. Im Zuge des Nachrechnens durch die Software der Anlagenbuchhaltung (siehe Ziffer2) wurden diese Anlagengüter allerdings so betrachtet, als ob der gegenwärtige Ausstattungsumfang bereits vom Tage der ersten Anschaffung an vorgelegen hätte. Durch diese Zusammenfassung aller vergangenen Veränderungen eines Anlagegutes wurden natürlich die vergangenen Abschreibungsbeträge und damit auch die zukünftigen Jahresabschreibungen verändert.

 

Die aufgefallenen Abweichungen werden allerdings von der Rechnungsprüfung als nicht wesentlich betrachtet, da sie die festgestellten Wesentlichkeitsgrenzen bei weitem unterschreiten.

Hier können aus softwaretechnischen Gründen keine Korrekturen vorgenommen werden.

5

… die Einrichtung des Spielhauses auf dem Abenteuerspielplatz nicht aktiviert wurde. Evtl. handelt es sich hierbei jedoch um GWG’s (Geringwertige Wirtschaftsgüter), die nicht aktiviert werden müssen.

Die Antwort des Fach­amtes steht noch aus.

6

… die Einrichtung des Bürgertreffs nicht aktiviert wurde.

Das Inventar wurde bereits nach erfasst.


 

Nr.

Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes

Reaktion der Verwaltung

7

… die Liste der Instandhaltungsrückstellungen für jede Rückstellung um die Angabe des Jahres zu ergänzen ist, in welchem die Instandhaltung durchgeführt werden soll.

Die Jahresdaten werden ergänzt.

8

… empfohlen wird, die Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2006 nicht in einer Sonderrücklage zu passivieren, sondern innerhalb der allgemeinen Rücklage und nur als Davon-Position: „Zweckgebundene Deckungsrücklage“ auszuweisen.

Dies wird so geschehen. Das GPA hat die Empfehlung gegeben, in der EÖB auf die Ausweisung ganz zu verzichten.

9

… die Erläuterung in der Bilanz zu Position 1.2.1.3 - Wald, Forsten - ergänzt werden sollte, dass der angegebene Gesamtwert auch den Bewuchs nach Forsteinrichtungswerk beinhaltet.

 

10

… jetzt schon feststeht, dass die Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit und Pensionen, obwohl sie entsprechend der Gesetzeslage errechnet worden sind, nicht ausreichend sein werden, um die in der Zukunft zu leistenden Zahlungen zu decken. Beiden Berechnungen liegt eine Haben-Verzinsung der bisher tatsächlich angesparten Rückstellungsbeträge zugrunde, die tatsächlich aber höchstwahrscheinlich niemals realisiert werden dürften. Auch aus diesem Grunde sind die Rückstellungen, obwohl gesetzeskonform, chronisch zu niedrig.

 

11

… der Lagebericht wenige bis keine zukunftsorientierten Aussagen enthält. Auch strategische oder operationale Ziele sind nicht enthalten. Sowohl strategische als auch daraus abgeleitete operationale Ziele sind aber für die Steuerung der Stadt Hilden unabdingbar.

 

Die Wesentlichkeitsgrenze ist durch das Fehlen von Zielen nicht tangiert.

 

12

… die Risiken bei Finanzinstrumenten (Stichwort "Zinswetten") und der Umgang damit sind im Lagebericht nicht genannt und/oder erläutert.

 

Die Wesentlichkeitsgrenze ist jedoch durch die fehlende Erläuterung nicht berührt.

 

 

 

Auszug aus der Liste noch durchzuführenden Prüfungen:

 

Grundsätzliche Prüfungen:

 

  • Risikoanalyse Internes Kontrollsystem IT
  • Funktionskontrolle Anlagenbuchhaltung IT

 

 


Prüfungen im Bereich der Aktiva:

 

  • Ãœberprüfung aller Gebäude mit dem Anschaffungs-/Herstellungsdatum 01.01.2007 und einer Restnutzungsdauer <> 80 Jahre (erledigt)
  • Stichproben der Datenübernahme von Straßenabschnitten in die Anlagenbuchhaltung
  • Datenübernahme der Stadtentwässerungsdaten in die Anlagenbuchhaltung
  • Stichproben der Forderungen
  • Ãœberprüfung der Liquiden Mittel (erledigt)
  • Kostenrechnende Einrichtungen - u.a. Ãœberprüfung der Korrektur der Nicht-Indizierung von 1 Euro-Erinnerungswerten.
  • Musikschule, wirtschaftliches Eigentum der Bühnentechnik (erledigt)
  • Prüfung der Vorgehensweise der Verwaltung zur Vollständigkeitskontrolle aller Flurstücke in städtischem Eigentum

 

 

Prüfungen im Bereich der Passiva:

 

  • Ãœberprüfung der Sonderposten; insbesondere die Verteilung und Indizierung der allgem. Investitionszuweisungen auf verschiedene Anlagengüter
  • Stichprobenartige Ãœberprüfung der Bildung der Sonderposten „Erschließungsbeiträge“.
  • Stichprobenartige Ãœberprüfung der Bildung der Sonderposten „Kanalanschlussbeiträge“.
  • Ãœberprüfung der Ãœbernahme der Rückstellungswerte für die Altersteilzeit, die Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
  • Ãœberprüfung der Ãœbernahme der Rückstellungswerte für die Ãœberstunden, die Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
  • Ãœberprüfung der Ãœbernahme der Rückstellungswerte für nicht genommene Urlaubstage, die Berechnung der Werte ist bereits geprüft.
  • Ãœberprüfung der Pensionsrückstellungen, sobald die endgültige Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse vorliegt.
  • Ãœberprüfung der Ãœbernahme der Werte für erteilte Erbbaurechte, sofern erforderlich, die Berechnung der Werte ist bereits geprüft.

 

 

Günter Scheib

 



[1] Aus betriebsinternen Gründen der GPA wurde die Prüfung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden von zwei Personen durchgeführt, was ungewöhnlich ist, da die bisherigen, überörtlichen EÖB-Prüfungen nur von einer Person erledigt worden sind. So konnte die Prüferin, der die Stadt Hilden noch aus der letzten Prüfung der GPA im Jahre 2005 bekannt war, von ihren Kenntnissen aus der früheren Prüfung profitieren.

[2] Die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt sind bemüht, zu den einzelnen Punkten bereits während der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mündlich Stellung zu beziehen, soweit es die verwaltungs- und RPA-internen bis zur Sitzung möglichen Überprüfungen der GPA-Feststellungen noch ohne einen vorliegenden Abschlussbericht erlauben.