Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Prüfungen im
technischen Bereich für die Einführung von NKF
Wie schon in der
SV 14/031 beschrieben, hat das Rechnungsprüfungsamt bei der Bewertung des
Anlagevermögens durch die (vorbereitende und begleitende) Prüfung folgender
Bilanzpositionen mitgewirkt:
…
1.2.3            Infrastrukturvermögen
1.2.3.1Â Â Â Â Â Â Â Â Â Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens                                           Amt
66
1.2.3.2         Brücken und Tunnel                                                                                     Amt
66
1.2.3.3         Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen                                   Amt
66
1.2.3.5         Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungs- Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Amt
66
                    anlagen, auch Straßenbegleitgrün,
Straßenbeleuchtung,
                    Signalanlagen,
Parkleitsystem, Buswartehallen etc.
1.2.3.6Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens                                             Amt
66
…
Während die Bewertung einiger dieser Vermögensteile bereits
abgeschlossen oder in Teilen erledigt ist, sind insbesondere die
Verkehrsflächen und Grünanlagen noch im Einzelnen zu bewerten.
Es sind dem Rechnungsprüfungsamt bereits umfängliche und zahlreiche Unterlagen
über die Ermittlung spezifischer Herstellungskosten für die unterschiedlichen Verkehrsflächen
vorgelegt und nach der Prüfung in einigen Punkten überarbeitet worden. Sobald
einvernehmliche Werte vorlagen, sind diese an das Fachbüro „GSA“ weitergeleitet
worden, welches die einzelnen Verkehrsflächen bereits nach Größe und
technischem Zustand erfasst hatte und dann die Bewertung der einzelnen
Straßenabschnitte, Wege und Plätze vornehmen wird bzw. aktuell gerade vorgenommen
hat.
Zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Sitzungsvorlage sollte das
Fachunternehmen die Bewertung der Straßen, Wege und Plätze soeben abgeschlossen
haben; die Ergebnisse liegen dem RPA jedoch noch nicht vor.
Basierend auf der GemHVO sowie dem Bewertungs- und
Bilanzierungsleitfaden der Stadt waren im Vorfeld von der Verwaltung unter
Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes die folgenden Basiswerte und
Vorgehensweisen erarbeitet worden:
1.   Grundlagen
1.1Â Basis
der Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens war bzw. ist das
elektronische Straßenkataster unter der eingesetzten Software „Rosy“. Die
beauftragte Firma hat im Jahr 2006 alle im städtischen Besitz befindlichen
öffentlichen Verkehrsflächen in Ihrer jeweiligen Fläche und in Ihrem
technischen Zustand erfasst. Zusätzlich wurde durch die Verwaltung eine Reihe
weiterer beschreibender Daten der Verkehrsanlagen ermittelt. Dazu gehörten auch
die für die Bewertung notwendigen spezifischen Kosten unterschiedlicher Bauweisen
und Nutzungsarten (siehe nachfolgende Erläuterungen).
1.2Â Die
Flächenerfassung durch die Fachfirma erfolgte mittels visueller Erfassung mit
Kontrollmessungen, nicht jedoch über eine vermessungstechnische Aufnahme mit
der daraus abzuleitenden Genauigkeit. Die hierbei gewährleisteten Genauigkeiten
liegen bei einem Meter in der Länge und 0,1 Meter in der Breite, was als
Bewertungsgrundlage absolut hinreichend ist. Allerdings waren Abweichungen von
den Grundstücksflächenangaben aus Eigentümerverzeichnis (EDBS-Daten) nicht zu
vermeiden, weshalb eine Angleichung der visuell erfassten Flächendaten auf die
EDBS-Daten technisch nicht möglich war.
Alle Daten wurden in einer Oracle-Datenbank
abgespeichert und können mit Auswerte- und Visualisierungstools bearbeitet
werden. Vorrangige Aufgabenstellung dieses Projektes ist die Erfassung und
Bereitstellung technischer Daten, um die Straßeninstandhaltungsplanung auf eine
professionelle Grundlage zu stellen und einen aktuellen Überblick über den
Anlagenbestand und -zustand zu gewährleisten.
Die Erstellung einer Anlagebewertung für das NKF
war somit eigentlich „nur ein Nebenprodukt“, welches über die eingesetzte
Software ebenfalls ermöglicht wurde. Die eingesetzte Software wird u. a. bei
der Stadt Soest für die Bewertung eingesetzt und ist dort von einem
Wirtschaftsprüfer als geeignet testiert worden.
1.3Â Jede
Straße wurde/wird einzeln als Anlagegut erfasst und bewertet. Damit war/ist es
bezüglich der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes möglich, unterschiedliche
Bauweisen mit dann auch differenzierten spezifischen Baukosten zu
berücksichtigen (näheres siehe unten). Eine weitere Unterteilung in
Teilabschnitte war ebenfalls möglich. Dies erfolgte z.B. immer dann, wenn der
technische (Qualitäts-)zustand einer Straße abschnittsweise unterschiedlich war.
Grundlage dieser Unterteilung in Abschnitte war/ist die im Absatz 1.1 genannte
Zustandserfassung, wobei die Ermittlung der Abschnitte über die eingesetzte
Software erfolgt. Zustandsunterschiede zeigen einen unterschiedlichen
Abnutzungsgrad der Straße an. Unterschiedliche Abnutzungsgrade führen im
Endergebnis auch zu unterschiedlichen Restnutzungsdauern. Diese
Restnutzungsdauern wurden ebenfalls über die Software berechnet. Dabei wurden/werden
für jede Schadenart über Modellrechnungen die zu erwartende Schadenentwicklung
berechnet, woraus sich dann insgesamt die Restnutzungsdauer ergibt.
Ãœber die vorgegebenen Abschreibungstabellen, die
Restnutzungsdauer und die aktuellen Herstellkosten wurde/wird dann der
Wiederbeschaffungszeitwert abschnittsweise ermittelt. Somit ging/geht der
tatsächliche Anlagenzustand mit in die Vermögensbewertung ein. Eine
realistische Abbildung der Vermögenslage in diesem Bereich ist damit möglich.
2.   Herstellkosten
2.1Â Die
Kataster-Software bietet die Möglichkeit, die Straßenfläche differenziert in
Bestandteile aufzuteilen und für jeden Bereich spezifische Preise zu
definieren. Es wurden daher folgende Straßenbestandteile definiert:
·
Fahrbahn (Asphalt/Pflaster)
·
Bürgersteig/Radweg
·
Bordstein
·
Rinne einreihig
·
Rinne zweireihig
·
Straßenbegleitgrün
2.2Â Wie
unter Ziffer 1.1 angegeben können zusätzlich die Herstellkosten
unterschiedlicher Bauweisen in der Software verarbeitet werden. Es wird in
folgende Bauweisen unterschieden:
·
Pflasterstraße (Anliegerstraße)
·
Asphaltstraße (Anlieger- und Sammelstraße)
·
Asphaltstraße (Hauptverkehrsstraße und
Haupterschließungsstraße)
·
Geh-/Radweg
·
Wirtschaftsweg
·
Fußgängerzone
Aus der Bestandserfassung sind die bei jeder
Straße/jedem Abschnitt auftretenden Einzelflächen/Einzellängen der Teilanlagen
bekannt und wurden/werden mit den Einzelteilkosten zum Gesamtwert verknüpft.
Insgesamt konnten bzw. können damit straßenabschnittsweise die Herstellkosten
berechnet werden.
3.   Herstellkostenermittlung
3.1Â Die
Ermittlung aktueller Herstellkosten der Teilanlagen erfolgte seitens der
Verwaltung auf der Basis einer Auswertung von vier in der letzten Zeit
durchgeführten Straßenbaumaßnahmen, die als typisch für den überwiegenden Teil
des Hildener Straßennetzes angesehen werden können. Es handelt sich um die
Straßen „Pungshausstraße (Westteil)“, „An der Bibelskirch“, „Grünstraße (ab
Baustraße)“ und „Forststraße (Mittelabschnitt)“. Der Bau erfolgte innerhalb der
letzten 5 Jahre. Die dort erzielten Einheitspreise können als repräsentativ angesehen
werden. Sie wurden nicht indiziert, da eine Veränderung der Baupreissituation
zum Jahr 2005 nicht erkennbar war.
Entsprechend einer Festlegung durch die Ämter 14
und 20 wurden/werden die angefallenen Abbruchkosten der vorh. Verkehrsanlage
nicht eingerechnet. Es wurde fiktiv unterstellt, dass der Straßenbau in freiem
Gelände stattfand. Diese Festlegung hatte allerdings dazu geführt, dass die für
die Bilanz ermittelten Werte deutlich unter den tatsächlichen Aufwendungen in
der Vergangenheit für die Herstellung der Straßen lagen. Insofern wurde dem
Anspruch der vorsichtigen Vermögensermittlung besonders Rechnung getragen.
Weiter unten ist die Ermittlung der spezifischen Herstellkosten dokumentiert.
3.2Â Eine
Ausnahme stellte das Straßenbegleitgrün dar. Nach den städtischen
Bewertungsrichtlinien soll dieser Bereich als Festwert geführt werden. Die
Ermittlung ist separat bereits erfolgt (s. Bewertungsrichtlinie Stadt Hilden).
Er wurde auf 45 €/m² festgelegt.
3.3Â Die
aktivierungsfähigen Planungs- und Bauleitungskosten wurden und werden auch bei
den Verkehrsflächen ermittelt. Wie in anderen Bereichen wird auch hier mit 10 %
der Bruttoherstellkosten operiert.
3.4Â Nach
der Bewertungsrichtlinie der Stadt (Punkt 3.1.1.3.4) gehören auch Markierungen,
Beschilderungen, Straßenentwässerungen bis zum Hauptkanal zum Anlagegut
„Straße“. Sie wurden/werden aber nicht einzeln bewertet, sondern den
Gesamtherstellkosten des Straßenabschnittes zugeschlagen. Da bei der
Bestandserfassung diese Teileinrichtungen nicht einzeln erfasst wurden, musste
ein anderes Verfahren gewählt werden. Für die Teileinrichtungen wurden
spezifische Einheitspreise ermittelt und auf den Quadratmeter oder laufenden
Meter Verkehrsfläche umgerechnet und zu den jeweiligen spezifischen Kosten der
Verkehrsfläche addiert.
3.5Â Es
wurden folgende Herstellkosten ermittelt und in die Rosy-Datenbank eingegeben:
Bestandteil/Kennung |
Kennwert |
Fahrbahnen Asphalt |
59,00 €/m² |
Fahrbahnen Pflaster |
53,00 €/m² |
Straßenablauf |
2,00 €/m² |
Verkehrsschilder |
0,50 €/m² |
Markierungen |
0,25 €/m² |
Sonstige Einbauten (Pfosten, Zäune, Kübel, Planken etc.) |
0,08 €/m² |
Aufschlag für Sonderpflaster Fußgängerzone |
21,00 €/m² |
Aufschlag für Möblierung Fußgängerzone |
1,00 €/m² |
Aufschlag für stärkeren Aufbau Hauptverkehrsstraßen - Binderschicht |
10,0 €/m² |
Aufschlag für stärkeren Aufbau Hauptverkehrsstraßen - Tragschicht |
0,50 €/m² |
Bürgersteige |
50,00 €/m² |
Bordstein |
31,00 €/m |
Radwege |
50,00 €/m² |
|
|
Rinnen einreihig |
16,00 €/m |
Rinnen zweireihig |
32,00 €/m |
|
|
Straßenbegleitgrün |
45,00 €/m² |
Wirtschaftswege (ohne weitere Zuschläge) |
16,00 €/m² |
3.6Â Die
endgültigen Werte der Verkehrsflächen in Hilden als Berechnungsergebnisse der
Rosy-Datenbank lagen dem RPA am 27.02.2007 noch nicht vor und wurden daher noch
nicht abschließend geprüft.
4Â Â Â Â Weitere
Bestandteile der Infrastruktur
4.1 Straßenbeleuchtung
Nach ausführlichen Recherchen und Berechnungen in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und dem RPA hat die Verwaltung für jeden der
4807 Lichtpunkte einen Durchschnittswert von 1.287 € ermittelt. In diesem
Betrag sind sämtliche Kosten für das Aufstellen der Straßenlaternen bis
zur Funktionstüchtigkeit inbegriffen.
Jede einzelne Straßenlaterne (Lichtpunkt) wurde einem Straßenabschnitt
eindeutig zugeordnet.
Der „vorsichtig geschätzte“ Zeitwert der
Straßenbeleuchtung in Hilden betrug
somit zum 31.12.2005                                        6.188.285,95 €.
Der Wert zum 31.12.2005 wurde der Bewertungsakte
entnommen, da in der Anlagenbuchhaltung noch nicht alle „Lichtpunkte“ erfasst
sind.
4.2Â Parkleitsystem
Das Parkleitsystem besteht im Wesentlichen aus den
Komponenten
·
Verkabelung
·
Maste
·
Statische Anzeigetafeln
·
Dynamische Anzeigetafeln
·
Steuerungssystem
·
Elektrische Versorgung
Die Ermittlungen der Verwaltung ergaben
einen
Wiederbeschaffungs-Zeitwert von                         214.655,35 €
zum 31.12.2006 bei Restnutzungsdauern
von 13 beziehungsweise 15 Jahren.
Sonderposten Zuschuss zum 31.12.2006              138.138,88 €
4.3Â Signalanlagen
Es wurde jede einzelne Anlage einzeln bewertet und
in die Anlagenbuchhaltung übernommen, wobei als Anlage jeweils eine Einmündung,
Kreuzung oder Fußgängerquerung gemeint ist. Eine Anlage besteht somit aus
mehreren Signalgebern.
Die Werte wurden ermittelt, indem für drei
repräsentative Musteranlagen, wo Unterlagen greifbar waren, die Kosten
ermittelt wurden und dann auf die übrigen Anlagen übertragen wurden.
Die Musteranlagen waren:
·
Fußgängerquerung:       Taubenstraße
/ Biesenstraße
·
Einmündung:                 Mozartstraße
·
Kreuzung:                      Hummelsterstraße
Die Baukosten dieser im Jahr 2003 gebauten Anlagen
wurden anhand der Abrechnungsunterlagen ermittelt, wobei die Demontagekosten
der Altanlagen pauschal mit 10 % von den eigentlichen Signalbaukosten
herausgerechnet wurden. Ebenso wurden die Veröffentlichungskosten für
Ausschreibungen als allgemeine Verwaltungskosten, die nicht aktivierbar sind,
abgezogen.
Außerdem wurden Ingenieurkosten mit pauschal 10 %
als aktivierbare Eigenleistungen hinzugerechnet.
Soweit die Anlagen bezuschusst wurden,
wurden/werden die Zuschussbeträge, soweit sie noch nicht aufgelöst sind, als
Sonderposten passiviert.
Zum 31.12.2006 enthielt die Anlagenbuchhaltung
folgende Summen zu den Lichtsignalanlagen:
             Buchwert
Lichtsignalanlagen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 455.013,91
€
             Buchwert
Zuschüsse für LSA                              -
173.805,16 €
4.4Â Buswartehallen
Ca. 90 Prozent der städtischen Buswartehallen sind
standardisierte Stahl-GlasÂkonÂstrukÂtioÂnen. Die Buswartehallen wurden deshalb
bis auf einige wenige abweichende Wartehallen anhand einer der letzten
öffentlichen Ausschreibungen ein Preis ermittelt. Gesondert wurden nur die
Werte der Wartehallen am Schulzentrum Gerresheimer Straße, an der Gabelung und
am Krankenhaus Walder Straße ermittelt.
Die für einige Wartehallen seinerzeit gewährten
Zuschüsse beliefen sich auf festgelegte Prozentsätze der Bau- bzw.
Erwerbskosten, so dass die oben ermittelten Buchwerte auch als Basis für die
prozentualen Zuschussbeträge (Sonderposten) herangezogen werden konnten.
Zum 31.12.2006 enthielt die Anlagenbuchhaltung
folgende Summen zu den Buswartehallen:
             Buchwert
Buswartehallen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 260.962,07
€
             Buchwert
Zuschüsse für Buswartehallen            -
121.237,45 €
4.5 Entwässerungs-
und Abwasserbeseitigungsanlagen
Die Werte der Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen werden gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO aus der
Gebührenkalkulation übernommen. Das Rechnungsprüfungsamt rechnet in Kürze mit
der Vorlage der Ergebnisse der Berechnungen.
4.6 Brücken
und Tunnels (Durchlässe)
Die Bewertung der Brücken und Tunnels (Durchlässe)
erfolgte ebenfalls unter Zuhilfenahme von relativ kürzlich errichteten
Bauwerken als Referenzbauwerke. Hierbei wurde zwischen
·
Stahlbeton/Mauerwerksbrücken
·
Holzbrücken
·
Rohrdurchlässe
unterschieden.
Für den 31.12.2006 weist die Anlagenbuchhaltung
folgende Buchwerte aus:
             Brücken/Rohrdurchlässe:                                    3.243.845,14
€
             Zuschüsse
Brücken/Rohrdurchlässe:                  -
605.642,49 €
Es werden noch weitere Sonderposten
gebildet, da einige Bauwerke seinerzeit vom Zweckverband Ittertal finanziert
wurden.
5.   Sonderposten
im Bereich der Straßen (Erschließungsbeiträge)
Für alle Straßen, die schon (über
Erschließungsbeiträge) refinanziert wurden, hat die Verwaltung einen
gemeinsamen, (durchschnittlichen,) pauschalen Refinanzierungssatz ermittelt.
Sonderfälle (z B. Straßen, die von Bauträgern kostenfrei an die Stadt Hilden
übertragen wurden) wurden dabei ausgesondert und in eine Negativliste
aufgenommen.
Der pauschale Refinanzierungssatz basiert auf 9
Beispielstraßen und gilt für die Eröffnungsbilanz für alle Straßen, für die
nicht ausdrücklich eine andere Vorgehensweise vereinbart wurde. Er beläuft sich
auf 81,34 % der Buchwerte der betroffenen Straßen.
Für einige der Straßen und Wege, die zunächst in
die Negativliste aufgenommen worden waren, wurden dann nachträglich bei
genaueren Betrachtungen differenzierte Refinanzierungssätze ermittelt, die von
90 % bis 0 % reichen.
Die Refinanzierungs-Buchwerte werden als SoPo’s den
jeweiligen Straßen(abschnitten) zugeordnet und für die Eröffnungsbilanz
passiviert, sobald die Bewertungen der Straßen, Wege und Plätze vorliegen.
G. Scheib