Betreff
Einrichtung eines ökologisch-ornithologischen Lehrpfades auf dem Geländes des Prießnitzvereins
hier: Antrag der Fraktion Freie Liberale (FL)
Vorlage
WP 09-14 SV 66/074
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Prießnitz Kneipp Verein Hilden e.V. (‚Licht-, Luft- und Sonnenbad‘), Prießnitzweg 13, 40724 Hilden, ist mit der Erstellung eines ‚ökologisch-ornithologischen Lehrpfades‘ auf dem Grundstück einverstanden. Das Gelände bietet alle notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines solchen ‚ökologisch-ornithologischen Lehrpfades‘. Zudem wäre Sicherheit vor Vandalismus in dem eingefriedeten Areal des Vereins gewährleistet.

Die biologische Station ‚Urdenbacher Kämpen‘, das Forstamt der Stadt Hilden und die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann haben ihre Hilfe bei einer Anlegung des Pfades zugesagt. Die Anschaffungskosten für Lehrmaterial: Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Schautafeln (1. ‚Heimische Waldvögel‘, 2. ‚Heimische Wasservögel‘, 3. ‚Zugvögel‘, 4. ‚Heimische Fledermausarten‘, 5. ‚Amphibien‘, 6. ‚Heimische Säugetierarten‘) usw. könnten durch Sponsoren zum (großen) Teil übernommen werden, wären aber mit den veranschlagten und beantragten 3.000 € in jedem Fall abgedeckt. Der Lehrpfad würde einen erheblichen Lern- und Erziehungseffekt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Erkundung der Wirkzusammenhänge unserer Natur bedeuten, zumal er am Fuße des wertvollen Niedermoorgebietes ‚Hildener Heide‘ positioniert wäre.

Die Freien Liberalen bitten den Rat, diesem Antrag wohlwollend zuzustimmen mit der Zielrichtung der fördernden Unterstützung der Hildener Bildungseinrichtungen, insbesondere des Heimat-, Biologie- und Erdkundeunterrichts an den Primar- und weiterführenden Schulen.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge für die Errichtung und Realisierung eines „ökologisch-ornithologischen Lehrpfads“ für Kitas, Schulen und Öffentlichkeit auf dem Gelände des Prießnitz Kneipp Vereins Hilden e.V. 3.000,- € bereitstellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Stadtgebiet Hilden finden sich an mehreren Standorten Infotafeln zu bestimmten Themenbereichen. So hat der Förderverein Landschafts- und Umweltschutz Hilden Südwest vor einigen Jahren die Aufstellung von Hinweistafeln im Bereich Hilden-Karnap finanziert, die zuvor in Zusammenarbeit mit der der Biologischen Station Urdenbacher Kämpe entwickelt worden waren. Ebenso wurden vom Sauerländischen Gebirgsverein im Hildener Stadtwald Hinweistafeln gespendet und in Zusammenarbeit mit der Forstabteilung aufgestellt. Diese Tafeln, die sich in der Nähe des Waldschänkenteiches und der angrenzenden Bereiche befinden, haben die Vogelwelt des Waldes zum Inhalt (Vogeluhr, Greifvögel, Vögel des Waldes). 

Weiterhin befinden sich im Stadtwald und auf den städtischen Friedhöfen aktuell mehr als 200 Nistkästen, die jeweils von den dort zuständigen Abteilungen betreut werden.

 

Im Unterschied zu den bereits vorhandenen Schautafeln soll hier ein Lehrpfad auf einem eingezäunten Gelände geschaffen werden. Hierdurch kann eine bessere Betreuung der Tafeln gewährleistet werden, zudem besteht ein größerer Schutz gegen Vandalismus (insbesondere im Bereich Hilden Karnap mussten in der Vergangenheit von der Stadt an den Infotafeln mehrfach Reparaturen durchgeführt werden.). Die im Antrag genannten Kosten in Höhe von 3.000€ erscheinen für die insgesamt 6 Tafeln aus Verwaltungssicht zu niedrig (hierzu liegen aus der Vergangenheit Preise von 2 Anbietern vor).  Zu jeder Infotafel sind ein wetterfestes Trägergerüst sowie eine Scheibenabdeckung erforderlich, um eine möglichst lange Haltbarkeit zu gewährleisten. Je Tafel (70x100cm) ist somit insgesamt mit Kosten von ca. 1.000€ zu rechnen, wobei hierin die Montage und Aufstellung (Fundamente) jedoch noch nicht enthalten sind. Unter Umständen sind die Kosten für den Ständer durch Eigenbau zu reduzieren bzw. es werden Sponsoren zur Finanzierung gefunden (sind bislang nicht bekannt).

 

Neben der Ermittlung der konkret benötigten Finanzmittel ist aus Sicht der Verwaltung auch noch die Betreuung des Lehrpfades offen. Da es sich um ein abgeschlossenes Gelände handelt, sollte vor Aufstellung der Infotafeln abgeklärt werden, an wen sich interessierte Hildener Bildungseinrichtungen wenden, um auf das Gelände zu gelangen und wer dort vor Ort dann ggfls. Führungen durchführt (Prießnitzverein, Freie Liberale etc.).

Alternativ wäre aus Sicht der Verwaltung auch denkbar, die im Stadtwald bereits vorhandenen Infotafeln durch die eine oder andere zusätzliche Tafel inhaltlich zu ergänzen.

 

 

 

 

Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

140101

Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1401010010

Altlasten/Umwelt

522100

Unterhaltung

9.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Für die Anschaffung ist je Infotafel von einem Betrag von 1.000,- € auszugehen, falls der zusätzliche Aufwand für die Montage und Aufstellung sowie die Unterhaltung von Dritten (Prießnitzverein, Forstabteilung etc.) übernommen wird.

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung. Bei positiver Beschlussfassung müssen die Mittel üpl bereitgestellt werden. Deckung: Kostenträger 1601010040 "Gewerbesteuer" und Sachkonto 401300"Gewerbesteuer".

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen