Betreff
Einrichtung eines Bolzplatzes auf der sog. Musikschul-Festwiese
hier: Antrag der Fraktion Freie Liberale (FL)
Vorlage
WP 09-14 SV 66/073
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Durch die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle am Holterhöfchen wurde den Jugendlichen der ehemalige Bolzplatz genommen. Da es in Hilden ohnehin nur sehr wenig Möglichkeiten und Flächen für Jugendliche gibt, sinnvoll ihre Freizeit zu gestalten, ist unbedingt kurzfristig für einen Ersatz für den zuvor von vielen Nutzern hervorragend angenommenen Bolzplatz zu sorgen. Hier bietet sich die in unmittelbarer Nähe zum alten Standort gelegene Wiese vorrangig an.

 

Es kann nicht angehen, mit der Anlage eines Ersatzbolzplatzes bis zur Durchführung des „Masterplans Holterhöfchen“ zu warten. Da die Umgestaltung in einen Bolzplatz nur minimaler Änderungen bedarf, bleibt die Wiese als Grünanlage erhalten und kann weiterhin als Sammelplatz für den Brandfall genutzt werden. Der Unterricht des HGH wird nicht zusätzlich gestört, da die Wiese nicht unmittelbar vor den Unterrichtsräumen liegt.


Antragstext:

 

Die Verwaltung der Stadt Hilden wird beauftragt, auf der sogen. „Musikschul-Festwiese“ westlich der Skateboardanlage einen Bolzplatz einzurichten,


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Sitzungsvorlage „Masterplan Holterhöfchen“ (WP 09-14 SV 66/061) wurde neben den anderen Teilflächen insbesondere auch die Frage eines Ersatzstandortes für den entfallenden Bolzplatz ausführlich diskutiert.  Hierzu wurden im Vorfeld mit  allen drei im Holterhöfchen ansässigen Schulen umfangreiche Gespräche geführt. Als Ergebnis wurde in der o.g. Sitzungsvorlage festgestellt:

 

„Im Rahmen der Überprüfung erwies sich der Standort „Sängerwiese“ als weniger geeignet, da dieser

  • unmittelbar vor den Unterrichtsräumen des HGH liegt und ein hohes Störungspotential bietet
  • die Nutzung der Rasenfläche für Veranstaltungen, z.B. der Musikschule, einschränkt
  • die Fläche im Brandfall als Sammelplatz für  das HGH dient
  • eine gestalterische Einbindung des Bolzplatzes  kaum möglich ist
  • ein intakte Grünanlage in Anspruch genommen wird“

 

Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass auch bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung der Fachausschüsse am 13.04.2011 bezüglich des Standortes „Sängerwiese“ von einem Vertreter des HGH nochmals auf das hohe Störungspotential für den Unterricht des Gymnasiums hingewiesen worden ist.

 

Unabhängig vom Störungspotential an diesem Standort wären auch hier einige bauliche Maßnahmen erforderlich. Neben den Fußballtoren ist die Errichtung von Ballfangzäunen hinter den Toren unerlässlich, damit die Nutzer der Skateranlage sowie Nutzer des  Hauptzugangsweges zum HGH vor den Fußbällen geschützt werden. Ebenso wäre an diesem Standort eine seitliche Einfriedigung zu diskutieren, damit dann durch eine allseitige Umzäunung ein zeitlich kontrollierter Spielbetrieb ermöglicht wird. Ferner schließt die Errichtung eines Bolzplatzes mit einem Rasenuntergrund die Verwendung dieser Fläche für den Schulbetrieb des HGH aus Verschmutzungsgründen weitgehend aus.

 

Im „Masterplan Holterhöfchen“ war der Bau eines Multifunktionsspielfeldes auf der Fläche des sanierungsbedürftigen „kleinen Teiches“ vorgeschlagen worden. Ein solches Spielfeld würde mit einem festen Untergrund (Kunststoffbelag) ausgestattet werden und könnte somit auch von den Schulen als Erweiterung der (knappen) Pausenhofflächen genutzt werden. Weiterhin würde die Lage vor der Aula des HGH auch eine Störung der Unterrichtsräume weitgehend ausschließen.

 

Über den „Masterplan Holterhöfchen“, der in den drei betroffenen Fachausschüssen (Umwelt-  und Klimaschutz, Stadtentwicklung, Schule und Sport) sowie bei der Ortsbesichtigung am 13.04.2011 vorgestellt worden ist, ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.

 

Angesichts des Wunsches möglichst schnell einen Ersatzstandort zu errichten, kann aus Sicht der Verwaltung - in Kenntnis des Gesamtkonzeptes – auch ohne dessen abschließende Beratung hier eine Standortentscheidung gefällt werden.

 

 

Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünfl, Spielpl….

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

Bolzplatz im Holterhöfchen

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Je nach beschlossenem Standort und Ausstattung ergeben sich sehr unterschiedliche Kosten. Im Masterplan wurden die Kosten für 2 Varianten auf der Teichanlage ermittelt (171.000€ bzw. 225.000€).

In der aktuellen Finanzplanung sind in den Jahren 2012 und 2013 nur jeweils 100.000,- € enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete