hier: Antrag der Fraktion Freie Liberale (FL)
Erläuterungen zum
Antrag:
Durch die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle am Holterhöfchen wurde den Jugendlichen der ehemalige Bolzplatz genommen. Da es in Hilden ohnehin nur sehr wenig Möglichkeiten und Flächen für Jugendliche gibt, sinnvoll ihre Freizeit zu gestalten, ist unbedingt kurzfristig für einen Ersatz für den zuvor von vielen Nutzern hervorragend angenommenen Bolzplatz zu sorgen. Hier bietet sich die in unmittelbarer Nähe zum alten Standort gelegene Wiese vorrangig an.
Es kann nicht angehen, mit der Anlage eines Ersatzbolzplatzes bis zur Durchführung des „Masterplans Holterhöfchen“ zu warten. Da die Umgestaltung in einen Bolzplatz nur minimaler Änderungen bedarf, bleibt die Wiese als Grünanlage erhalten und kann weiterhin als Sammelplatz für den Brandfall genutzt werden. Der Unterricht des HGH wird nicht zusätzlich gestört, da die Wiese nicht unmittelbar vor den Unterrichtsräumen liegt.
Antragstext:
Die Verwaltung der Stadt Hilden wird beauftragt, auf der sogen. „Musikschul-Festwiese“ westlich der Skateboardanlage einen Bolzplatz einzurichten,
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Rahmen der Sitzungsvorlage „Masterplan Holterhöfchen“ (WP 09-14 SV 66/061) wurde neben den anderen Teilflächen insbesondere auch die Frage eines Ersatzstandortes für den entfallenden Bolzplatz ausführlich diskutiert. Hierzu wurden im Vorfeld mit allen drei im Holterhöfchen ansässigen Schulen umfangreiche Gespräche geführt. Als Ergebnis wurde in der o.g. Sitzungsvorlage festgestellt:
„Im Rahmen der Überprüfung erwies sich der Standort „Sängerwiese“ als
weniger geeignet, da dieser
- unmittelbar
vor den Unterrichtsräumen des HGH liegt und ein hohes Störungspotential
bietet
- die Nutzung
der Rasenfläche für Veranstaltungen, z.B. der Musikschule, einschränkt
- die Fläche im
Brandfall als Sammelplatz für das
HGH dient
- eine
gestalterische Einbindung des BolzplatzesÂ
kaum möglich ist
- ein intakte
Grünanlage in Anspruch genommen wird“
Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass auch bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung der Fachausschüsse am 13.04.2011 bezüglich des Standortes „Sängerwiese“ von einem Vertreter des HGH nochmals auf das hohe Störungspotential für den Unterricht des Gymnasiums hingewiesen worden ist.
Unabhängig vom Störungspotential an diesem Standort wären auch hier einige bauliche Maßnahmen erforderlich. Neben den Fußballtoren ist die Errichtung von Ballfangzäunen hinter den Toren unerlässlich, damit die Nutzer der Skateranlage sowie Nutzer des Hauptzugangsweges zum HGH vor den Fußbällen geschützt werden. Ebenso wäre an diesem Standort eine seitliche Einfriedigung zu diskutieren, damit dann durch eine allseitige Umzäunung ein zeitlich kontrollierter Spielbetrieb ermöglicht wird. Ferner schließt die Errichtung eines Bolzplatzes mit einem Rasenuntergrund die Verwendung dieser Fläche für den Schulbetrieb des HGH aus Verschmutzungsgründen weitgehend aus.
Im „Masterplan Holterhöfchen“ war der Bau eines Multifunktionsspielfeldes auf der Fläche des sanierungsbedürftigen „kleinen Teiches“ vorgeschlagen worden. Ein solches Spielfeld würde mit einem festen Untergrund (Kunststoffbelag) ausgestattet werden und könnte somit auch von den Schulen als Erweiterung der (knappen) Pausenhofflächen genutzt werden. Weiterhin würde die Lage vor der Aula des HGH auch eine Störung der Unterrichtsräume weitgehend ausschließen.
Über den „Masterplan Holterhöfchen“, der in den drei betroffenen Fachausschüssen (Umwelt- und Klimaschutz, Stadtentwicklung, Schule und Sport) sowie bei der Ortsbesichtigung am 13.04.2011 vorgestellt worden ist, ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.
Angesichts des Wunsches möglichst schnell einen Ersatzstandort zu errichten, kann aus Sicht der Verwaltung - in Kenntnis des Gesamtkonzeptes – auch ohne dessen abschließende Beratung hier eine Standortentscheidung gefällt werden.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
130101 |
Grünfl,
Spielpl…. |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Bolzplatz
im Holterhöfchen |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Je nach
beschlossenem Standort und Ausstattung ergeben sich sehr unterschiedliche
Kosten. Im Masterplan wurden die Kosten für 2 Varianten auf der Teichanlage
ermittelt (171.000€ bzw. 225.000€). In der
aktuellen Finanzplanung sind in den Jahren 2012 und 2013 nur jeweils
100.000,- € enthalten. |
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Vermerk
Kämmerer gesehen
Klausgrete |
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