Betreff
Zweckgebundene Einzelzuschüsse für das Jahr 2011 über die finanzielle Förderung der Vereine
Vorlage
WP 09-14 SV 50/043
Aktenzeichen
III/50.2 No
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2011 veranschlagten Einzelzuschüsse an die ausländischen Vereine in Höhe von insgesamt 3.070,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

Siehe Anlage 1 beantragte Einzelzuschüsse für 2011 - Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Nach den Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert 04.07.2001, erhalten die ausländischen Vereine für ihre kulturellen, ethnischen, sportlichen und geselligen Aktivitäten insgesamt 3.070,00 Euro an Einzelzuschüssen. Die Anträge wurden fristgerecht bis zum 30.06.2011 eingereicht. Eine Liste der beantragten Zuschüsse ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Gez. Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

0505011000

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(X)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0505011000

Hilfen zur Integration

531800

Zuschüsse

12.800,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(X)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)              Richtlinien vom 14.06.1989; 

                                                            zuletzt geändert 04.07.2001 unbefristet.

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(X)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete