Betreff
Antrag gemäß § 24 GO NW hier: zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/072
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Stadtentwicklungsausschuss

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im verkehrsberuhigten Bereich der Overbergstraße an 3 Stellen als  die Geschwindigkeit reduzierende Maßnahme  Fahrbahnschwellen einzubauen.“

 

Rat:

„Der Rat nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 25.05.2011 hat eine Anwohnerin der Overbergstraße für „Anlieger der Overbergstraße / Bruchhauser Weg als Interessengemeinschaft“ den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag ist von 21 Personen unterschrieben. Darunter sind 4 Personen, die nicht im unmittelbaren Nahbereich von Overbergstraße, angrenzend Bruchhauser Weg und Sprangerweg wohnen.

 

In 1996 wurde die Overbergstraße  auf ihrer Gesamtlänge von ca. 345 m erstmalig ausgebaut. Der östliche Abschnitt wurde im Trennprinzip mit nur optisch wirksamen Aufpflasterungen (Segmentbögen) hergestellt und als Tempo 30-Zone gekennzeichnet. Der westliche Abschnitt mit teilweise geringerer Straßenbreite wurde als Mischfläche gepflastert und als verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325 der StVO ausgewiesen. In der Planungsphase wurde im Baudezernat eine Meinung vertreten, dass Aufpflasterungen / Schwellen  nicht erforderlich seien. Das Tiefbauamt hat nicht ganz darauf verzichten wollen und an zwei Stellen beim Ausbau das Pflaster leicht erhöht.

 

Aufgrund von Klagen einzelner Anwohner über nicht angepasste Geschwindigkeiten wurden in 2008  bei Verkehrserhebungen  V85 – Geschwindigkeiten zwischen 27 und 29 km/h festgestellt. Daraufhin war über einen Zeitraum von 6 Monaten  die Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren … km/h“  als „pädagogischer Zeigefinger“  (in Höhe des Grünzuges) im Einsatz.

 

Die zuvor im Juli 2011 durchgeführten Verkehrserhebungen in Höhe Overbergstraße  24/22 in westlicher Fahrtrichtung und in Höhe Overbergstraße 33, d.h.  nur 45 m bzw. 30 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg wurde ein Geschwindigkeitsniveau  V85 von 29 bis 31 km/h ermittelt   (sie Anlage 2).

 

Unter diesen Umständen ist  insbesondere das Spielen im verkehrsberuhigten Bereich für die Kinder (laut o. g. Anwohnerin sind 7 Kleinkinder / Kinder dort wohnhaft) mit Gefahren verbunden und noch  kaum noch zu verantworten.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.

Standort 1  (östlich Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2  (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo das Pflaster  bereits leicht erhöht ist. Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).

Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei einer Höhe von 75 mm  auf  900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von kleiner 15 - 20 km/h zulässt.

 

Die Kosten für eine haltbare Installation  der 3 Schwellen  belaufen sich auf  ca. 3.600 €.

Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung  - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

Unterhaltung von Straßen, Wege, etc.

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Erhöhung der Vekehrssicherheit

3.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete