Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsausschuss
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, im verkehrsberuhigten Bereich der Overbergstraße an 3 Stellen
als die Geschwindigkeit reduzierende
Maßnahme Fahrbahnschwellen einzubauen.“
Rat:
„Der Rat nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 25.05.2011 hat eine Anwohnerin der Overbergstraße für „Anlieger der Overbergstraße / Bruchhauser Weg als Interessengemeinschaft“ den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag ist von 21 Personen unterschrieben. Darunter sind 4 Personen, die nicht im unmittelbaren Nahbereich von Overbergstraße, angrenzend Bruchhauser Weg und Sprangerweg wohnen.
In 1996 wurde die Overbergstraße auf ihrer Gesamtlänge von ca. 345 m erstmalig ausgebaut. Der östliche Abschnitt wurde im Trennprinzip mit nur optisch wirksamen Aufpflasterungen (Segmentbögen) hergestellt und als Tempo 30-Zone gekennzeichnet. Der westliche Abschnitt mit teilweise geringerer Straßenbreite wurde als Mischfläche gepflastert und als verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325 der StVO ausgewiesen. In der Planungsphase wurde im Baudezernat eine Meinung vertreten, dass Aufpflasterungen / Schwellen nicht erforderlich seien. Das Tiefbauamt hat nicht ganz darauf verzichten wollen und an zwei Stellen beim Ausbau das Pflaster leicht erhöht.
Aufgrund von Klagen einzelner Anwohner über nicht angepasste Geschwindigkeiten wurden in 2008  bei Verkehrserhebungen  V85 – Geschwindigkeiten zwischen 27 und 29 km/h festgestellt. Daraufhin war über einen Zeitraum von 6 Monaten die Geschwindigkeitsanzeige „Sie fahren … km/h“ als „pädagogischer Zeigefinger“ (in Höhe des Grünzuges) im Einsatz.
Die zuvor im Juli 2011 durchgeführten Verkehrserhebungen in Höhe Overbergstraße 24/22 in westlicher Fahrtrichtung und in Höhe Overbergstraße 33, d.h. nur 45 m bzw. 30 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg wurde ein Geschwindigkeitsniveau V85 von 29 bis 31 km/h ermittelt  (sie Anlage 2).
Unter diesen Umständen ist insbesondere das Spielen im verkehrsberuhigten Bereich für die Kinder (laut o. g. Anwohnerin sind 7 Kleinkinder / Kinder dort wohnhaft) mit Gefahren verbunden und noch kaum noch zu verantworten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.
Standort 1 (östlich Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2 (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo das Pflaster  bereits leicht erhöht ist. Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).
Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei einer Höhe von 75 mm  auf 900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von kleiner 15 - 20 km/h zulässt.
Die Kosten für eine haltbare Installation der 3 Schwellen belaufen sich auf ca. 3.600 €.
Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und
Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Unterhaltung von Straßen, Wege, etc. |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen
und Verkehrseinrichtungen |
521151 |
Erhöhung der Vekehrssicherheit |
3.600 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
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