Betreff
Vereidigung der Beigeordneten Frau Hoff, Dezernat IV
Vorlage
WP 09-14 SV 10/041
Aktenzeichen
I/10-Ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 17 des Landesbeamtengesetzes NRW zur Kenntnis, dass Frau Rita Hoff zur Beigeordneten gewählt ist. Die Ernennungsurkunde kann ausgehändigt werden.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nachdem der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 25.05.2011 Frau Rita Hoff zur Beigeordneten gewählt hat, wurde die Wahl dem Landrat des Kreises Mettmann gemäß § 17 des Landesbeamtengesetzes NRW angezeigt. Die Aufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 04.07.2011 wie folgt Stellung:

 

„Von dem Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 25.05.2011 über die gemäß § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Wahl der Frau Rita Hoff zur Technischen Beigeordneten der Stadt Hilden habe ich Kenntnis genommen.

 

Der Wahl ist eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung in überregionalen Tageszeitungen, Fachzeitschriften und verschiedenen Internetplattformen vorausgegangen. Die gewählte Bewerberin besitzt die erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung im Sinne von § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Ausschließungsgründen nach 72 GO NRW sind nicht ersichtlich.

 

Ich bestätige hiermit gemäß § 17 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen die Wahl der Frau Rita Hoff zur Technischen Beigeordneten der Stadt Hilden. Die Ernennungsurkunde kann ausgehändigt werden.“

 

Gemäß § 71 GO NRW wird die Beigeordnete vom Bürgermeister vereidigt. Die frühere Regelung, wonach Beigeordnete in ihr Amt einzuführen waren, ist ersatzlos weggefallen.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister